Windpark Schäferköppel - Nutzen und Risiko
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Zusammenfassung
Der Windpark Schäferköppel wird als langfristiger Eingriff in den Raum nördlich von Frankfurt betrachtet, und es gibt Bedenken bezüglich der wirtschaftlichen Bedingungen und der Interessen der Bürger. Die Anfrage stellt eine Vielzahl von Fragen zu möglichen Auswirkungen, Untersuchungen und den Kosten des Projektes sowie zur Bürgerbeteiligung.
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Am Riedsteg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.02.2026.
- Der Magistrat hat neben dem Wohnungsamt eine Stabsstelle Mieterschutz eingerichtet. Gleichzeitig steigt der Beratungsbed26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.14 Sporthallen Einstellung von Mitteln für die Planung der Sporthalle im Baugebiet „Südlich am Riedsteg"02.12.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Seit Jahren fördert die Stadt Frankfurt Mietervereine und Mietinitiativen, um die Mieterberatung zu stärken. Angesichts30.10.2025 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Der Windpark Schäferköppel mit vier Windenergieanlagen von jeweils rund 266,5 Metern Gesamthöhe und einer Gesamtleistung von 27,2 MW stellt einen erheblichen und langfristigen Eingriff in den Raum nördlich von Frankfurt dar.
Seit den ersten Überlegungen zu einem Windpark an diesem Standort sind inzwischen rund 15 Jahre vergangen. Die Genehmigung des Baus der Windkraftanlagen erfolgte im Dezember 2024. Die dem Projekt zugrunde liegenden Annahmen können inzwischen anders zu bewerten sein, weswegen sich Konsequenzen daraus für die weitere Umsetzung ergeben können. Eine erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantwortet dabei nicht automatisch die weitergehende kommunalpolitische Frage, ob eine vollständige und transparente Gesamtabwägung sämtlicher langfristiger Auswirkungen und Interessen vorgenommen wurde und die Bürger Frankfurts sich ausreichend informiert fühlen.
Es sind nach den aktuellen Veränderungen in der Windstrombranche insbesondere die wirtschaftlichen Bedingungen zu betrachten, um zu erfahren, welchen konkreten Nutzen der Windpark Schäferköppel für Frankfurt hat, welche Kosten und Risiken damit verbunden sind, wie diese Kosten verteilt werden und ob die bisherigen Voraussetzungen angesichts der heutigen Erkenntnisse weiterhin tragfähig sind und ob sich hieraus mögliche Änderungs-, Anpassungs- oder zusätzliche Prüfbedarfe für die weitere Umsetzung ergeben.
Gerade aufgrund der erheblichen technischen Weiterentwicklung moderner Windenergieanlagen, der zunehmenden Anlagengröße sowie neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu Materialverschleiß, Umweltwirkungen, Gesundheitsaspekten und Systemintegration erscheint eine umfängliche Überprüfung des Gesamtprojektes notwendig.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wurde die besondere Nähe zu den Siedlungsgebieten von Nieder-Erlenbach inklusive dem Neubaugebiet "Südlich am Riedsteg" und den angrenzenden Wohngebieten bei der Standortwahl angemessen berücksichtigt?
- Wie groß sind die tatsächlichen Abstände jeder einzelnen Anlage zur nächstgelegenen Wohnbebauung und wie viele Einwohner befinden sich in den entsprechenden Entfernungsradien?
- Wurden folgende Untersuchungen zu
- a)Schall, insbesondere tieffrequenten Schall,
- b)Amplitudenmodulation,
- c)Infraschall,
- d)Schattenwurf,
- e)Schlaf- und Erholungsbeeinträchtigungen durchgeführt?
- Welche Auswirkungen auf die unter
- a)-
- f)genannten Schutzgüter wurden untersucht und bewertet?
- a)Vögel, Fledermäuse und sonstige geschützte Arten,
- b)Lebensräume und Wanderbewegungen,
- c)Landschaftsbild,
- d)Boden und Bodenstruktur,
- e)Grund- und Oberflächenwasser,
- f)Flächenversiegelung und Bodenverdichtung
- Welche Vermeidungs-, Minderungs-, Abschalt-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vorgesehen, wie wird deren Wirksamkeit kontrolliert und nach welchen Kriterien werden Maßnahmen bei festgestellten Abweichungen angepasst?
- Aus welchen Materialien und Beschichtungen bestehen die Rotorblätter der vorgesehenen Anlagen und werden dabei PFAS, fluorierte Polymere oder andere potenziell umweltrelevante Stoffe eingesetzt?
- Liegen Erkenntnisse über witterungsbedingten Rotorblattabrieb sowie dessen Abriebraten vor und wurden diesbezüglich mögliche Einträge in Boden und Wasser untersucht?
- Gab es Untersuchungen zu Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt und ist gegebenenfalls ein gezieltes Monitoring während der Betriebszeit vorgesehen, bei dem ausdrücklich zwischen wissenschaftlich nachgewiesenen Auswirkungen, plausiblen Risiken und bestehenden Forschungslücken zu unterscheiden ist?
- Kann der Magistrat eine nachvollziehbare Lebenszyklus- bzw. Ökobilanz für die vier konkreten Windenergieanlagen vorlegen, in der nicht nur der emissionsarme Betrieb berücksichtigt wird, sondern sämtliche wesentlichen Prozessschritte von Rohstoffgewinnung, Materialherstellung, Transport und Errichtung über Betrieb und Wartung bis zu Rückbau, Recycling und Entsorgung?
- Sind in der Lebenszyklus- bzw. Ökobilanz insbesondere Beton, Stahl, Verbundwerkstoffe, Rotorblätter, Elektronik und sonstige relevante Materialien berücksichtigt worden und wurde dargestellt, welche CO₂-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus entstehen und wie hoch die tatsächliche Emissionsbilanz je erzeugter Kilowattstunde unter Zugrundelegung des für das Projekt prognostizierten Jahresertrags und des erwarteten Auslastungsgrades ist?
- Wurde die Wirtschaftlichkeit des Windkraftanlagenbaus in der Gemarkung Nieder- und Ober-Erlenbach nachvollziehbar und gegliedert in:
- a)Investitions- und Finanzierungskosten,
- b)erwartete Stromproduktion,
- d)zugrunde gelegte Windmessungen,
- d)P50/P75/P90-Ertragsszenarien,
- e)Wartungs- und Reparaturkosten,
- f)Rückbaukosten,
- g)Strompreis- und Vermarktungsannahmen,
- h)negative Strompreise,
- i)Abregelung,
- j)Netz- und Systemkosten dargestellt und zusätzlich aufgezeigt, welchen Beitrag die vier Anlagen zur jährlichen Stromerzeugung leisten, zudem welcher Beitrag ihnen bei der gesicherten Leistung zugerechnet wird, wie hoch der Kapazitätsfaktor ist und welche Ausgleichs-, Reserve- oder Speicherleistungen für Zeiten geringer Windproduktion erforderlich sind?
- Ist die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung der Windenergiebranche bei der Bewertung des Bauprojektes unter den Auswirkungen von
- a)steigenden Baukosten,
- b)gestiegenen Finanzierungskosten,
- c)schwankenden beziehungsweise sinkenden Erlösen,
- d)begrenzten Netzanschlusskapazitäten,
- e)zunehmender Abregelung,
- f)steigenden Wartungs- und Reparaturkosten,
- g)sinkenden Projektmargen untersucht worden und wurde dabei auch geprüft, welche Aussagekraft aktuelle Projektaufgaben anderer Marktteilnehmer - beispielsweise den von JUWI im Jahr 2026 erklärten Rückzug aus dem geplanten Windpark im Gieseler Forst, den das Unternehmen nach vorliegenden Berichten mit wirtschaftlichen Ursachen begründet hat - für die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Branche und gegebenenfalls für die Wirtschaftlichkeitsannahmen des Projektes Schäferköppel besitzen?
- Wurde bei der Ermittlung der Kosten unterschieden zwischen den unmittelbaren Stromgestehungskosten der Anlagen und den zusätzlich zurechenbaren System-, Netz-, Ausgleichs-, Speicher- und Abregelungskosten?
- Welche Kenntnisse besitzt der Magistrat darüber, ob für die vier Windenergieanlagen des Windparks Schäferköppel Vereinbarungen bzw. Angebote nach § 6 EEG bestehen, auf welcher Grundlage die Höhe der vorgesehenen Zahlungen berechnet wird und unter welchen konkreten Voraussetzungen und in welchem Umfang diese Zahlungen nach § 6 Abs. 5 EEG im Rahmen der Endabrechnung gegenüber dem Netzbetreiber erstattungsfähig sind?
- Welche wirtschaftlichen Auswirkungen werden die Zahlungen nach § 6 Abs. 5 EEG auf die Gesamtkosten beziehungsweise auf die Erlösstruktur des Bauprojektes haben und wer wird diese Kosten letztlich wirtschaftlich tragen?
- Wie genau werden die vorgesehenen Bürgerbeteiligungen über die Frankfurter Bürgerenergie Genossenschaft eG (FraBeG) zu folgenden Anhaltspunkten:
- a)Rechtsform,
- b)Beteiligungshöhe,
- c)vorgesehene bzw. erwartete Verzinsung, Ausschüttung oder sonstige wirtschaftliche Ertragskomponenten,
- d)Laufzeit,
- e)Kündigungsmöglichkeiten,
- f)Nachrangigkeit,
- g)Sicherheiten,
- h)Insolvenzrisiko,
- i)Verlustrisiko,
- j)Rückzahlungsbedingungen,
- k)wirtschaftliche Abhängigkeit von Stromertrag und Strompreis ausgestaltet sein und welche konkreten Beteiligungsbedingungen liegen zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage bereits verbindlich vor?
- Welche Verlustszenarien bestehen für die beteiligten Bürger und unter welchen Voraussetzungen könnte ein teilweiser bzw. vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals eintreten?
- Werden die Bürger über die wirtschaftlichen Risiken der Beteiligung in gleicher Ausführlichkeit informiert werden wie über die erwarteten finanziellen Vorteile?
- Welche Regelungen und Vorsorgen bestehen im Zusammenhang mit Rückbau, Recycling und langfristiger Haftung? Folgende Punkte bitte ausführlich darstellen:
- a)Welche Rückbaukosten sind für die vier Anlagen kalkuliert?
- b)Welche Sicherheitsleistungen sind hinterlegt?
- c)Decken die Sicherheitsleistungen die realistisch erwarteten Kosten vollständig ab?
- d)Wer haftet für Mehrkosten?
- e)Wie wird mit nicht oder nur eingeschränkt recycelbaren Rotorblattmaterialien umgegangen?
- f)Welche Entsorgungswege sind vorgesehen?
- g)Verbleiben nach Ende der Betriebszeit dauerhaft Materialien oder Bauwerke im Boden?
- h)Wer haftet für mögliche langfristige Boden- oder Umweltschäden?
- Existiert eine Gesamtnutzen-Risiko-Analyse, in der erwartbare Vorteile wie
- erneuerbare Stromerzeugung,
- reale CO₂-Minderung,
- regionale Wertschöpfung,
- kommunale Einnahmen und
- Beitrag zu Klimaschutz- und Energiezielen denen möglichen Belastungen und Risiken wie
- Natur- und Landschaftseingriff,
- Boden- und Flächeninanspruchnahme,
- Lärm und Schattenwurf,
- gesundheitliche Fragestellungen,
- Material- und Rotorblattabrieb,
- Netz- und Systemkosten,
- Abregelungs- und Speicherbedarf,
- wirtschaftliche Risiken,
- Bürgerverlustrisiken sowie
- Rückbau- und Entsorgungsrisiken gegenübergestellt werden? Und inwieweit wird dabei nicht lediglich festgestellt, ob einzelne gesetzliche Grenzwerte eingehalten werden, sondern vielmehr nachvollziehbar dargestellt, welches Gewicht den einzelnen Faktoren in der Gesamtbewertung beigemessen wurde und auf welcher fachlichen Grundlage diese Gewichtung erfolgte?
- Welche Aspekte der Gesamtnutzen-Risiko-Analyse sind nicht erhoben worden und sind diese noch offenen Punkte für die weitere Umsetzung entscheidungserheblich und bis wann sollen sie geklärt werden?
- Welche Erkenntnisse aus der vorstehenden Prüfung ergeben sich nach Auffassung des Magistrats für die weitere Umsetzung des Windparks Schäferköppel, insbesondere hinsichtlich möglicher Anpassungs-, Minderungs- oder zusätzlicher Prüfmaßnahmen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. September 2026 brachte AfD diese Anfrage in die Stadtverordnetenversammlung ein.