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Der Magistrat hat neben dem Wohnungsamt eine Stabsstelle Mieterschutz eingerichtet. Gleichzeitig steigt der Beratungsbed

Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Die Frage thematisiert den Beratungsbedarf im Bereich Mieterschutz sowie die Notwendigkeit eines sozialen Wohnungsbaus und bezahlbaren Wohnraums in Frankfurt. Der Magistrat beantwortet, dass bereits Strategien und Programme zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaus existieren, und erläutert laufende sowie geplante Projekte in diesem Bereich.

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Frage an den Magistrat

Der Magistrat hat neben dem Wohnungsamt eine Stabsstelle Mieterschutz eingerichtet. Gleichzeitig steigt der Beratungsbedarf weiter, weil Mieten zunehmen und Verdrängung sowie Gentrifizierung deutlich voranschreiten. Herr Stadtrat Gwechenberger hat deshalb die Mittel für die Mieterberatung der Vereine und Initiativen verdoppelt - was ich ausdrücklich begrüße. Ich frage den Magistrat: Wann legt er eine konkrete, zahlenmäßig hinterlegte Offensive im sozialen Wohnungsbau sowie für bezahlbare Mietwohnungen vor, um die Ursachen der Mietkrise zu bekämpfen - statt nur ihre Folgen zu verwalten?

Antwort des Magistrats

Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Yilmaz, sehr geehrte Damen und Herren! Diese Strategie besteht bereits. Der Magistrat arbeitet mithilfe verschiedener wohnungspolitischer Instrumente an der benannten Aufgabe. Die Stadt Frankfurt am Main stärkt über die soziale Mietraumförderung des Landes Hessen hinaus mit eigenen, kommunalen Programmen gezielt den sozialen Wohnungsbau. Am

3. April 2025 hat die Stadtverordnetenversammlung die Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen und Zuschüssen in den Förderwegen 1 und 2 des Frankfurter Programms zum Neubau bezahlbarer Mietwohnungen aktualisiert und die Förderkonditionen deutlich verbessert. Zuvor wurde bereits das Programm zur Förderung des Baus von Wohnungen für Auszubildende und Studierende fortgeschrieben. Derzeit befinden sich circa 1.000 geförderte Wohnungen im Bau - nur in Frankfurt. Zudem werden derzeit über 1.000 geförderte neue Wohnungen geplant - ebenfalls nur in Frankfurt. Im aktuellen Haushaltsjahr stehen für den Bau von geförderten Wohnungen rund 200 Millionen Euro zur Verfügung. Damit wurde das ursprüngliche Investitionsvolumen von 100 Millionen Euro zunächst um 60 Millionen Euro aus Bundesinfrastrukturmitteln und anschließend um weitere 40 Millionen Euro im Rahmen der Haushaltseinigung 2026 aufgestockt. Durch diese deutliche Erhöhung der Investitionsplanung ist es möglich, die sehr gut gefüllte Projektpipeline für den Bau geförderter Wohnungen weiter zu nutzen. Geförderte Wohnungen entstehen zum Beispiel im Hilgenfeld, im Lyoner Quartier, am Rebstock, am Römerhof, auf dem Lurgi-Areal oder auch im Schönhofviertel. Die Planungen zum Neuen Stadtteil der Quartiere sollen auch dazu dienen, mehr geförderten Wohnraum zu entwickeln. Der Magistrat verfolgt bei der Entwicklung neuer Gebiete insgesamt einen strategischen Ansatz: Neben der Aktivierung von Flächen dienen der Baulandbeschluss und der Bauturbo dazu - dazu gibt es nachher wahrscheinlich auch noch eine Debatte -, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Ergänzend setzt die Stadt auf eine Vielzahl von Instrumenten, um die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum zu sichern. Dazu zählen insbesondere der Erwerb von Belegrechten, die Förderung gemeinwohlorientierter Wohnformen und verbindliche Beratungsangebote zum Mieterinnen- und Mieterschutz.

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Yilmaz. Bitte schön! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: (Zusatzfrage) Diese Aussagen zu Ihren Absichten höre ich seit 2016 immer wieder. Aber jedes Jahr fallen Tausende von Wohnungen aus der sozialen Bindung heraus; es kommen kaum neue dazu, nur ganz wenige. Können Sie mir sagen, was denn Ihre Vision ist, diese Krise zu lösen? Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Meine Vision ist, dass wir auf der einen Seite im Neubau klare Standards setzen, dass wir den Baulandbeschluss konsequent umsetzen ...

(Zurufe) Sie müssen mir schon zuhören, es gibt auch noch eine Möglichkeit für eine zweite Zusatzfrage. ... dass mindestens 30 Prozent gefördertes Wohnen in jedem neuen Quartier entstehen und dass wir auch das innovative Wohnen stärker voranbringen, gerade gemeinschaftliches Wohnen, studentisches Wohnen sowie Auszubildendenwohnen. Im Hilgenfeld entsteht ein hervorragendes Mehrgenerationenprojekt, inklusives Wohnen, und auch das erste Azubi-Wohnheim wird dort realisiert. Gleichzeitig werden wir aber gleichzeitig auch die Vermieterseite qualifizieren, weil man nicht vergessen darf, dass auch viele private Vermieter mit ihren Mieterinnen und Mietern eigentlich ganz gut umgehen. Es ist nicht so, dass man da einfach pauschale Urteile fällen kann. Es geht vielmehr darum, dass man beide Seiten qualifiziert, um dazu beizutragen, einen fairen Mietmarkt hinzubekommen. Um noch ein weiteres Beispiel zu nennen, weil Sie das ja offensichtlich auch hören wollten: Wir haben gerade den Mietmonitor wieder gestartet, gehen alle Anzeigen durch, die auf den Immobilienseiten gemeldet werden, schauen, ob die mit dem Mietspiegel zusammenpassen und weisen darauf hin, wenn die Mieten zu hoch angesetzt sind. Meine Vision ist mehr guter Neubau, mehr Bestandssicherung, mehr bezahlbares Wohnen, und dass wir die Anzahl der geförderten Sozialwohnungen wieder erhöhen, damit wir die Trendwende hinbekommen und das Abschmelzen der Sozialwohnungen stoppen.

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Yilmaz, Sie hatten doch schon zwei Zusatzfragen.

(Zurufe) Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: (Zusatzfrage) Ich hatte bisher nur eine, das ist jetzt meine zweite. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Okay, dann dürfen Sie noch mal. Bitte schön! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: (fortfahrend) Ich glaube, ich störe den Dezernenten. Eines möchte ich trotzdem sagen: Seit 2019 sprechen Sie immer vom Baulandbeschluss, aber Sie haben diesen Baulandbeschluss nirgendwo vollständig umgesetzt. Zweitens: Über das Hilgenfeld sagen Sie seit 2019 oder 2018 auch immer wieder, Sie bauen da. Aber Sie haben nichts dazu gesagt, wie und wann Sie die über 9.000 Menschen, die seit 2016 in den Notunterkünften leben - darunter 3.000 Schulkinder -, aus den Notunterkünften herausholen wollen. Sie müssen da eine klare Antwort geben. Aber Sie antworten immer wieder mit der gleichen Redewendung, Sie würden es machen oder Sie würden es so und so machen, aber konkret sagen Sie nichts. Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Ja, doch. Sie fragen ja konkret. Meine Antwort ist das, was ich eben gesagt habe. Im Hilgenfeld haben wir den Baulandbeschluss angewendet, wir haben Südlich Am Riedsteg den Baulandbeschluss angewendet und wenden ihn beim Projekt Gallusanlage 8 an. Wir haben im Schönhofviertel den Baulandbeschluss in Teilen angewendet und maßgeblich auch die Infrastruktur mitfinanziert; 30 Prozent geförderter Wohnraum ist dort entstanden. Wir sind dabei, den neuen Stadtteil mit 7.000 Wohnungen vorzubereiten, auch alles mit Baulandbeschluss, wie es beschlossen wurde. Wichtig ist auch, dass man Flächen bereitet und aufbereitet, dass man auch dann zustimmt, wenn es um konkrete Flächen geht. Ich würde mir umgekehrt wünschen, dass eben die Dinge auch mitgetragen werden, die wir planerisch vorbereiten. Das gehört auch dazu. Aber Ihre Frage, wie wir die Menschen so schnell wie möglich aus den Notunterkünften rausbekommen wollen, ist berechtigt. Wir tun das, indem wir neu bauen und im Bestand geförderte Wohnungen absichern, auch durch die Verlängerung von Belegrechten. Es befindet sich gerade eine Vereinbarung in der Vorbereitung, um mit der ABG zu prüfen, ob wir mehr Belegrechte absichern können. Das kriegen wir hin. Wir haben in den letzten Jahren zwischen 600 und 800 Belegrechte pro Jahr wieder dazuerworben. Das ist der Weg, den wir gehen, um ganz konkret zu handeln und die Menschen aus den Notunterkünften rauszubekommen.

(Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Februar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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