Fernwärmeversorgung und Rechenzentrums – Abwärme im Frankfurter Osten
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Zusammenfassung
In diesem Auskunftsersuchen wird gefordert, dass Informationen zur Abwärmenutzung von Rechenzentren im Frankfurter Osten bereitgestellt werden. Ziel ist es, diese Rechenzentren in die Strategie zur Nutzung von Abwärme einzubinden und die Kommunale Wärmeplanung zu optimieren.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 15.12.2026 antworten. Noch 71 Tage.Warum?
Borsigallee — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.09.2026.
- Fernwärmeversorgung und Rechenzentrums – Abwärme im Frankfurter Osten06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Plätze weiterführen21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Sicherheit auf Bergen-Enkheimer Straßen erhöhen: Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen auf der Vilbeler Landstraße zwischen Borsigallee und der Abzweigung nach Seckbach (Wilhelmshöher Straße) sowie im FritzSchubertRing einrichten18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen zu berichten:
- Rechenzentren und Abwärmenutzung im Frankfurter Osten - Werden die Rechenzentren Equinix (Kruppstraße) und Iron Mountain (Borsigallee) in die für Maßnahme M3.1.1 des Wärmeplans vorgesehene Machbarkeitsstudie einbezogen? Wenn nein, warum nicht - wenn ja, mit welcher Priorität? - Mit welchen Rechenzentrumsbetreibern hat der laut Wärmeplan bereits erfolgte erste Austausch stattgefunden, und waren Betreiber im Frankfurter Osten (Fechenheim-Nord/Seckbach/Bergen-Enkheim) darunter? - Warum fehlen diese Standorte in der Großverbraucherliste (Tabelle 11) der Bestandsanalyse, obwohl Fechenheim und Seckbach im selben Bericht als Eignungsgebiet für Rechenzentren benannt werden? - Ist eine Einbindung des Ortsbeirats 16 (Bergen-Enkheim) in die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie sowie der bis 2028 geplanten gesamtstädtischen Strategie zur Rechenzentrums-Abwärme vorgesehen? - Wie hoch ist das tatsächliche Abwärmepotenzial dieser Rechenzentren, welche Kühlleistung bzw. Wärmemenge fällt dort an, und wohin wird die Abwärme mangels Wärmenetzanschluss derzeit abgeführt? - Ist - analog zum bereits realisierten Equinix-Projekt in Griesheim (rund 10 MW Abwärme für die Bizonale-Siedlung) - ein vergleichbares Wärmenetz-Projekt für den Frankfurter Osten geplant oder geprüft worden?
- Tarifgestaltung, Verbraucherschutz und Kostenbeteiligung - Welche Maßnahmen sind geplant, um Fernwärmekunden vor unverhältnismäßigen Preissteigerungen zu schützen, insbesondere angesichts des Anschluss- und Benutzungszwangs, der einen Anbieter- oder Systemwechsel praktisch ausschließt? - Gibt es eine Preisaufsicht oder Regulierung analog zur Anreizregulierung bei Strom- und Gasnetzen, die überhöhte Grundpreissteigerungen bei der Fernwärme verhindert? - Ist ein sozialer Ausgleich oder eine Übergangsregelung für Bestandskunden vorgesehen, die von der kohleausstiegsbedingten Preissteigerung besonders betroffen sind? - Ist vorgesehen, Rechenzentrumsbetreiber, die von einer Abwärmeauskopplung profitieren, an den Kosten für den notwendigen Netzausbau (Wärme- und Stromnetz) zu beteiligen - etwa über städtebauliche Verträge, wie sie in Maßnahme M3.1.1 des Wärmeplans selbst als Instrument genannt werden? - Welche vertraglichen oder ordnungsrechtlichen Möglichkeiten sieht die Stadt, die gesetzliche Abwärmenutzungspflicht der Rechenzentren (Energieeffizienzgesetz, EnEfG) mit einer finanziellen Beteiligung am kommunalen Netzausbau zu verknüpfen? - Wird geprüft, ob durch Rechenzentrums-Abwärme eingesparte Erzeugungskosten (z. B. geringerer Kohle-/Gasbedarf im Heizkraftwerk) an die Bestandskunden weitergegeben werden können, um den Grundpreisanstieg abzufedern?
Begründung
Der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung Frankfurt am Main sieht für Bergen-Enkheim keinen Anschluss an das Fernwärmenetz vor. Gleichzeitig befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft bzw. auf angrenzender Gemarkung mehrere große Rechenzentren - u. a. Equinix (Kruppstraße) und Iron Mountain (Borsigallee) -, die über ein erhebliches Abwärmepotenzial verfügen. Diese Standorte tauchen jedoch nicht in der Großverbraucherliste (Tabelle 11) des Wärmeplan-Entwurfs auf, obwohl der Bericht Fechenheim und Seckbach ausdrücklich als Eignungsgebiete für Rechenzentren benennt.
Die im Wärmeplan vorgesehene Maßnahme M3.1.1 ("Erstellung einer Strategie zur Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren") befindet sich noch in der Vorbereitungsphase: Die Machbarkeitsstudie für konkrete Standorte soll erst Ende 2026 ausgeschrieben werden, eine gesamtstädtische Priorisierung ist erst für 2028 vorgesehen. Es ist daher der richtige Zeitpunkt, die Rechenzentren im Frankfurter Osten frühzeitig in diesen Prozess einzubringen, bevor Standortprioritäten festgelegt werden.
Eine Beispielrechnung zeigt zudem, dass Fernwärme-Kunden aktuell überdurchschnittlich hohe und stark steigende Grundpreise tragen - der Grundpreis der Mainova Wärme Classic hat sich zwischen Anfang und Mitte 2025 nahezu verdoppelt, während der Arbeitspreis nur leicht gesunken ist. Anders als Gas- oder Wärmepumpen-Haushalte können Fernwärmekunden aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwangs nicht auf ein anderes Heizsystem ausweichen. Zudem erhalten Fernwärme und Gas - anders als Wärmepumpe und Pelletheizung - keine Investitionsförderung, was Bestandskunden zusätzlich benachteiligt.
Da Rechenzentrumsbetreiber von einer Abwärmeauskopplung durch geringere Kühlkosten selbst profitieren und nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ohnehin zur Abwärmenutzung verpflichtet sind, erscheint eine Beteiligung an den Kosten des notwendigen Netzausbaus sachgerecht. Dass eine solche Nutzung technisch und vertraglich möglich ist, zeigt bereits das realisierte Equinix-Projekt in Griesheim, bei dem rund 10 MW Abwärme die Bizonale-Siedlung versorgen. Der Ortsbeirat bittet daher um Auskunft, ob ein vergleichbares Modell auch für den Frankfurter Osten geprüft wird und wie Bestandskunden vor einseitigen Kostenbelastungen geschützt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. September 2026 brachte der Ortsbeirat 16 diese Anfrage ein.