Umkehrung der Einbahnstraße am Seckbacher Ried mit zusätzlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Umkehrung der Einbahnstraße am Seckbacher Ried wird vorgeschlagen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies erfolgt durch die Erstellung eines Verkehrszeichenplans, der die notwendigen Änderungen umfasst. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Verkehrssituation vor Ort.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Friesstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Umkehrung der Einbahnstraße am Seckbacher Ried mit zusätzlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit23.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung14.11.2025 · B (Bericht des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Friesstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Straße Am Seckbacher Ried weder in der 1-Jahreskarte noch in der 3-Jahreskarte die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf, weshalb sie nicht von der Unfallkommission behandelt wird. Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung von der Unfallkommission behandelt.
Angesichts der Anregung des Ortsbeirats, die auf Grundlage eines gemeinsamen Ortstermins am 14.01.2026 mit dem Magistrat sowie Mitgliedern des Ortsbeirates 11, Anwohnenden, Vertretenden ortsansässiger Firmen und der Wirtschaftsförderung erfolgte, wird ein Verkehrszeichenplan erstellt. Dieser beinhaltet alle verkehrsrechtlichen Änderungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit am angegebenen Standort, sodass die entsprechenden Verkehrszeichen auf Grundlage dieser Pläne angeordnet werden. Auf die in der Anregung einzeln aufgeführten Maßnahmen soll deshalb im Rahmen dieser Stellungnahme nicht gesondert eingegangen werden. Ausgenommen davon sind die folgenden Punkte:
2. Friesstraße:
Auf die hier geforderten Schritte wird in der Anordnung verzichtet, weil ausweislich d) bereits eine entsprechende Beschilderung an allen privaten Firmeneinfahrten und -ausfahrten angebracht werden soll, was in den Verkehrszeichenplänen berücksichtigt wurde. Diese umfangreiche Beschilderung wird als ausreichend angesehen, um den Lkw-Verkehr auf die für ihn vorgegebene Fahrtrichtung hinzuweisen.
c) Auf die geforderte Ergänzung eines Verkehrszeichens (VZ) 274-30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) wird verzichtet, weil derartige VZ bereits in ausreichendem Maß in der Friesstraße vorhanden sind.
3. Kruppstraße:
b) Analog zur Friesstraße wird auch hier auf die geforderten Schritte verzichtet, weil die vorgesehene Hinweisbeschilderung (beidseitige VZ 357 StVO (Sackgasse) mit dem Zusatzzeichen 1008-34 StVO "Keine Wendemöglichkeit" an der Einmündung der Victor-Slotosch-Straße in die Kruppstraße) als ausreichend gesehen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2026OFOF 822/11Umkehrung der Einbahnstraße am Seckbacher Ried mit zusätzlichen Maßnahmen zur Erhöhung der VerkehrssicherheitOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, CDU
- 23. Februar 2026OMOM 8101Umkehrung der Einbahnstraße am Seckbacher Ried mit zusätzlichen Maßnahmen zur Erhöhung der VerkehrssicherheitDirektanregung
- 21. August 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1245Umkehrung der Einbahnstraße am Seckbacher Ried mit zusätzlichen Maßnahmen zur Erhöhung der VerkehrssicherheitStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab