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Fernwärmeversorgung und Rechenzentrums - Abwärme im Frankfurter Osten

Vorlagentyp: OFGRÜNE
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Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, über die Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren im Frankfurter Osten zu berichten. Ziel ist es, die Rechenzentren in die Wärmeplanung zu integrieren und die Kunden vor Preissteigerungen zu schützen. Es wird um Klärung von verschiedenen Aspekten der Wärmenetzplanung gebeten.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat gebeten wird zu folgenden Punkten zu berichten:

  1. Rechenzentren und Abwärmenutzung im Frankfurter Osten - Werden die Rechenzentren Equinix (Kruppstraße) und Iron Mountain (Borsigallee) in die für Maßnahme M3.1.1 des Wärmeplans vorgesehene Machbarkeitsstudie einbezogen? Wenn nein, warum nicht - wenn ja, mit welcher Priorität? - Mit welchen Rechenzentrumsbetreibern hat der laut Wärmeplan bereits stattgefundene "erste Austausch" stattgefunden, und waren Betreiber im Frankfurter Osten (Fechenheim-Nord/Seckbach/Bergen-Enkheim) darunter? - Warum fehlen diese Standorte in der Großverbraucherliste (Tabelle 11) der Bestandsanalyse, obwohl Fechenheim und Seckbach im selben Bericht als Eignungsgebiet für Rechenzentren benannt werden? - Ist eine Einbindung des Ortsbeirats 16 (Bergen-Enkheim) in die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie sowie der bis 2028 geplanten gesamtstädtischen Strategie zur Rechenzentrums-Abwärme vorgesehen? - Wie hoch ist das tatsächliche Abwärmepotenzial dieser Rechenzentren, welche Kühlleistung bzw. Wärmemenge fällt dort an, und wohin wird die Abwärme mangels Wärmenetzanschluss derzeit abgeführt? - Ist - analog zum bereits realisierten Equinix-Projekt in Griesheim (rund 10 MW Abwärme für die Bizonale-Siedlung) - ein vergleichbares Wärmenetz-Projekt für den Frankfurter Osten geplant oder geprüft worden?
  2. Tarifgestaltung, Verbraucherschutz und Kostenbeteiligung - Welche Maßnahmen sind geplant, um Fernwärmekunden vor unverhältnismäßigen Preissteigerungen zu schützen, insbesondere angesichts des Anschluss- und Benutzungszwangs, der einen Anbieter- oder Systemwechsel praktisch ausschließt? - Gibt es eine Preisaufsicht oder Regulierung analog zur Anreizregulierung bei Strom- und Gasnetzen, die überhöhte Grundpreissteigerungen bei der Fernwärme verhindert? - Ist ein sozialer Ausgleich oder eine Übergangsregelung für Bestandskunden vorgesehen, die von der kohleausstiegsbedingten Preissteigerung besonders betroffen sind? - Ist vorgesehen, Rechenzentrumsbetreiber, die von einer Abwärmeauskopplung profitieren, an den Kosten für den notwendigen Netzausbau (Wärme- und Stromnetz) zu beteiligen - etwa über städtebauliche Verträge, wie sie in Maßnahme M3.1.1 des Wärmeplans selbst als Instrument genannt werden? - Welche vertraglichen oder ordnungsrechtlichen Möglichkeiten sieht die Stadt, die gesetzliche Abwärmenutzungspflicht der Rechenzentren (Energieeffizienzgesetz, EnEfG) mit einer finanziellen Beteiligung am kommunalen Netzausbau zu verknüpfen? - Wird geprüft, ob durch Rechenzentrums-Abwärme eingesparte Erzeugungskosten (z. B. geringerer Kohle-/Gasbedarf im Heizkraftwerk) an die Bestandskunden weitergegeben werden können, um den Grundpreisanstieg abzufedern?

Begründung

Der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung Frankfurt am Main sieht für Bergen-Enkheim keinen Anschluss an das Fernwärmenetz vor. Gleichzeitig befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft bzw. auf angrenzender Gemarkung mehrere große Rechenzentren - u. a. Equinix (Kruppstraße) und Iron Mountain (Borsigallee) -, die über ein erhebliches Abwärmepotenzial verfügen. Diese Standorte tauchen jedoch nicht in der Großverbraucherliste (Tabelle 11) des Wärmeplan-Entwurfs auf, obwohl der Bericht Fechenheim und Seckbach ausdrücklich als Eignungsgebiete für Rechenzentren benennt.

Die im Wärmeplan vorgesehene Maßnahme M3.1.1 ("Erstellung einer Strategie zur Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren") befindet sich noch in der Vorbereitungsphase: Die Machbarkeitsstudie für konkrete Standorte soll erst Ende 2026 ausgeschrieben werden, eine gesamtstädtische Priorisierung ist erst für 2028 vorgesehen. Es ist daher der richtige Zeitpunkt, die Rechenzentren im Frankfurter Osten frühzeitig in diesen Prozess einzubringen, bevor Standortprioritäten festgelegt werden.

Eine Beispielrechnung zeigt zudem, dass Fernwärme-Kunden aktuell überdurchschnittlich hohe und stark steigende Grundpreise tragen - der Grundpreis der Mainova Wärme Classic hat sich zwischen Anfang und Mitte 2025 nahezu verdoppelt, während der Arbeitspreis nur leicht gesunken ist. Anders als Gas- oder Wärmepumpen-Haushalte können Fernwärmekunden aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwangs nicht auf ein anderes Heizsystem ausweichen. Zudem erhalten Fernwärme und Gas - anders als Wärmepumpe und Pelletheizung - keine Investitionsförderung, was Bestandskunden zusätzlich benachteiligt.

Da Rechenzentrumsbetreiber von einer Abwärmeauskopplung durch geringere Kühlkosten selbst profitieren und nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ohnehin zur Abwärmenutzung verpflichtet sind, erscheint eine Beteiligung an den Kosten des notwendigen Netzausbaus sachgerecht. Dass eine solche Nutzung technisch und vertraglich möglich ist, zeigt bereits das realisierte Equinix-Projekt in Griesheim, bei dem rund 10 MW Abwärme die Bizonale-Siedlung versorgen. Der Ortsbeirat bittet daher um Auskunft, ob ein vergleichbares Modell auch für den Frankfurter Osten geprüft wird und wie Bestandskunden vor einseitigen Kostenbelastungen geschützt werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. September 2026 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 16 diesen Antrag ein.

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