Transparenz bei Genehmigungen für Außengastronomie
Zusammenfassung
Die Anregung fordert eine gut sichtbare Genehmigungsinformation für Außengastronomieflächen, um Transparenz zu schaffen und Konflikte mit der Nutzung öffentlicher Flächen zu vermeiden. Dies soll Bürger:innen die Rechte und Pflichten der Gastronomiebetriebe klarer vermitteln.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob bei genehmigten Sondernutzungen für Außengastronomie auf öffentlichen Flächen künftig eine einheitlich gestaltete und gut sichtbare Genehmigungsinformation unmittelbar an beziehungsweise im Bereich der genehmigten Außengastronomiefläche angebracht werden kann.
Aus dieser Information soll in knapper und allgemein verständlicher Form insbesondere folgende Angaben hervorgehen:
- die genaue Lage und Ausdehnung der genehmigten Fläche, möglichst durch eine eindeutige Kennzeichnung vor Ort;
- die zulässige Anzahl beziehungsweise Anordnung von Tischen und Sitzplätzen;
- die freizuhaltende Durchgangsbreite des Gehwegs;
- gegebenenfalls weitere für die Nutzung der Fläche wesentliche Auflagen;
- der Geltungszeitraum der Sondernutzungserlaubnis.
Die Kennzeichnung soll so gestaltet sein, dass Bürger:innen insbesondere erkennen können, welche Fläche tatsächlich genehmigt ist und welche Flächen für den Fußverkehr frei bleiben müssen.
Begründung
Die Nutzung des öffentlichen Raums für Außengastronomie hat in den vergangenen Jahren - auch aufgrund der zunehmenden Bedeutung von Außenaufenthalten bei höheren Temperaturen - deutlich an Bedeutung gewonnen. Außengastronomie kann zur Belebung des öffentlichen Raums beitragen, die Aufenthaltsqualität erhöhen und für gastronomische Betriebe eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle darstellen.
Gleichzeitig führt die zunehmende Nutzung öffentlicher Flächen für Außengastronomie immer wieder zu Konflikten. Insbesondere die ungehinderte und barrierefreie Nutzung von Gehwegen kann beeinträchtigt werden. Davon sind beispielsweise Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen sowie Eltern mit Kinderwagen in besonderem Maße betroffen.
Die Stadt Frankfurt hat für Sondernutzungen der öffentlichen Verkehrsflächen bereits konkrete Regelungen geschaffen. So ist grundsätzlich eine geradlinige Gehwegdurchgangsbreite von mindestens eineinhalb Metern freizuhalten; in stark frequentierten Bereichen kann eine größere Breite vorgeschrieben werden. Darüber hinaus sind unter anderem Flucht- und Rettungswege sowie Blindenleitsysteme freizuhalten.
Für Bürger:innen ist vor Ort jedoch häufig nicht erkennbar, welche konkrete Fläche einem einzelnen Gastronomiebetrieb tatsächlich genehmigt wurde und welche individuellen Auflagen für diesen Betrieb gelten. Dies erschwert die sachliche Kommunikation zwischen Anwohner:innen, Passant:innen, Gastronomiebetrieben und den zuständigen Behörden.
Eine standardisierte, gut sichtbare und auf die wesentlichen Angaben beschränkte Genehmigungsinformation würde hier für mehr Transparenz sorgen. Sie könnte dazu beitragen, Konflikte bereits im Vorfeld zu vermeiden und eine sachliche Kommunikation über die tatsächlichen Rechte und Pflichten aller Beteiligten ermöglichen. Dies wäre insbesondere auch für die Ortsbeiräte hilfreich, an die bei entsprechenden Nutzungskonflikten immer wieder Beschwerden aus der Bürgerschaft herangetragen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. September 2026 richtete Ortsbeirat 4 diese Direktanregung an den Magistrat.