Reparatur gesperrter Spielgeräte auf dem Gelände der Comeniusschule
Zusammenfassung
Es wird um Auskunft zu den Gründen gebeten, warum die Reparaturen der gesperrten Spielgeräte auf dem Schulgelände noch nicht durchgeführt wurden. Zudem wird um eine Fristangabe für den Abschluss der Arbeiten und eine mögliche Priorisierung im Verzugsfall gebeten. Die Schüler*innen haben aufgrund der abgesperrten Spielgeräte eingeschränkten Zugang zu den Spielmöglichkeiten.
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Antwort steht aus
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Sachstand darzustellen und insbesondere zu folgenden Fragen Auskunft zu geben:
- Aus welchen Gründen konnten die erforderlichen Reparaturen der Spielgeräte auf dem Gelände der Comeniusschule nicht bereits während der Sommerferien durchgeführt werden?
- Bis wann ist die Reparatur der Rutsche sowie der Schaukel vorgesehen?
- Sollte sich die Durchführung der Reparaturen über mehrere Monate verzögern, besteht die Möglichkeit, diese Maßnahmen zu priorisieren?
Begründung
Bereits vor Schulbeginn waren an den betroffenen Spielgeräten auf dem Gelände der Comeniusschule Absperrbänder angebracht. Daher ist davon auszugehen, dass der Reparaturbedarf schon länger bekannt war. Die Schüler*innen können in den Pausen dadurch nur eingeschränkt Teile des Schulhofs nutzen; zudem geraten immer wieder Bälle in die Absperrung. Darüber hinaus steht der Schulhof den Kindern auch außerhalb der Schulzeiten bis etwa 16:30 Uhr zur Verfügung, für Kleinkinder fehlen die gesperrten Spielgeräte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. September 2026OFOF 102/3Reparatur gesperrter Spielgeräte auf dem Gelände der ComeniusschuleOrtsbeiratsantrag · Linke
- 24. September 2026Sie sind hierVV 164Reparatur gesperrter Spielgeräte auf dem Gelände der ComeniusschuleAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen