Reparatur gesperrter Spielgeräte auf dem Gelände der Comeniusschule
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, Informationen zur Verzögerung der Reparaturen von Spielgeräten an der Comeniusschule bereitzustellen. Dies geschieht zur Verbesserung der Spielmöglichkeiten für Schüler*innen und Kinder, die den Schulhof auch außerhalb der Schulzeiten nutzen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Sachstand darzustellen und insbesondere zu folgenden Fragen Auskunft zu geben:
- Aus welchen Gründen konnten die erforderlichen Reparaturen der Spielgeräte auf dem Gelände der Comeniusschule nicht bereits während der Sommerferien durchgeführt werden?
- Bis wann ist die Reparatur der Rutsche sowie der Schaukel vorgesehen?
- Sollte sich die Durchführung der Reparaturen über mehrere Monate verzögern, besteht die Möglichkeit, diese Maßnahmen zu priorisieren?
Begründung
Bereits vor Schulbeginn waren an den betroffenen Spielgeräten auf dem Gelände der Comeniusschule Absperrbänder angebracht. Daher ist davon auszugehen, dass der Reparaturbedarf schon länger bekannt war. Die Schüler*innen können in den Pausen dadurch nur eingeschränkt Teile des Schulhofs nutzen; zudem geraten immer wieder Bälle in die Absperrung. Darüber hinaus steht der Schulhof Kindern auch außerhalb der Schulzeiten bis etwa 16:30 Uhr zur Verfügung; insbesondere für Kleinkinder fehlen die gesperrten Spielgeräte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. September 2026Sie sind hierOFOF 102/3Reparatur gesperrter Spielgeräte auf dem Gelände der ComeniusschuleOrtsbeiratsantrag · Linke
- 24. September 2026VV 164Reparatur gesperrter Spielgeräte auf dem Gelände der ComeniusschuleAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet