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Ganztag an der Linnéschule und Schließung des Schülerladens Räubernest

Vorlagentyp: V

Zusammenfassung

Im Rahmen der Umstellung auf Ganztagsangebote an der Linnéschule wird die Schließung des Schülerladens Räubernest thematisiert, die 25 Betreuungsplätze betreffen wird. Die frühzeitige Information der betroffenen Familien über die zukünftige Betreuungssituation ist von großer Bedeutung und erfordert eine transparente Kommunikation.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 15.12.2026 antworten. Noch 64 Tage.Warum?

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen im Zusammenhang mit dem Ganztagsangebot der Linnéschule gebeten:

  1. Mit welchen Akteuren und Kooperationen wird das Ganztagsangebot an der Linnéschule entwickelt und umgesetzt?
  2. Wie wird mit der Schließung des Schülerladens Räubernest und dem damit verbundenen Wegfall von 25 Betreuungsplätzen umgegangen?
  3. Wie und an welchem Ort können diese 25 Betreuungsplätze kompensiert werden?
  4. Wie haben sich die Schüler- und Betreuungszahlen an der Linnéschule in den vergangenen Jahren entwickelt und welche Entwicklung wird für die kommenden Jahre erwartet?
  5. Ist im Einzugsbereich der Linnéschule mit weiteren Schließungen von Horten oder Schülerläden zu rechnen?

Begründung

Nach derzeitiger Planung wird der Schülerladen Räubernest aufgrund des auslaufenden Mietvertrags im Sommer 2027 seinen Betrieb einstellen. Nach Kenntnis des Ortsbeirates ist nicht vorgesehen, Ersatzräumlichkeiten für die Einrichtung zu suchen. Damit gehen 25 etablierte Betreuungsplätze verloren, die bislang einen wichtigen Bestandteil des Betreuungsangebots für Schülerinnen und Schüler der Linnéschule darstellen.

Für die betroffenen Familien ist eine frühzeitige und transparente Information über die künftige Betreuungssituation von großer Bedeutung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. September 2026 brachte der Ortsbeirat 4 diese Anfrage ein.

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