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- Fahrbahntrenner für die Links und Rechtsabbieger am südlichen Ende der BorsigalleeOFOB 1121.09.2026 · fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2026, OF 88/11 Betreff: Fahrbahntrenner für die Links und Rechtsabbieger am südlichen Ende der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Borsigallee, ab der Gwinnerstraße in Fahrtrichtung Süden bis zur Ampelanlage eine bauliche Fahrspurtrennung (ähnlich Hanauer Landstraße) mittig zwischen den Fahrstreifen einzurichten. Begründung: Auf diesem Abschnitt überholen regelmäßig Fahrzeuge auf der Linksabbiegerspur die wartenden Fahrzeuge auf der Rechtsabbiegerspur und missachten dabei die durchgezogene Fahrbahnmarkierung. Es wird gedrängelt und gehupt. Insgesamt können dadurch weniger Fahrzeuge rechts abbiegen. Der Linksabbiegerverkehr wird dadurch erheblich behindert: Fahrzeuge, die rechts blinkend auf der Linksabbiegerspur stehen, müssen warten, bis die Rechtsabbiegerspur wieder Grün erhält, und blockieren in der Zwischenzeit die Linksabbieger. Da die Ampelschaltungen für Links- und Rechtsabbieger unterschiedlich sind, müssen die Linksabbieger zusätzlich darauf warten, dass sie von den Rechtsabbiegern eingelassen werden. Teilweise halten Fahrzeuge sogar auf den Gleisen und behindern den U-Bahn-Verkehr der Linien U4 und U7. Die Wirtschaftsförderung hat dieses Problem bereits in 2025 im Ortsbeirat vorgetragen. Die ansässigen Industriebetriebe benötigen, so die Wirtschaftsförderung, lange, um an dieser Stelle nach links abbiegen zu können, da dort regelmäßig Stau herrscht. Als Beispiel wurde ein Betrieb genannt, dessen Pendelverkehr mit Grünschnitt zur Kompostierungs- und Müllverbrennungsanlage in Fechenheim dadurch erheblich gestört wird. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Standortvorschläge für orangefarbene Bänke im Ortsbezirk 4OFOB 421.09.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2026, OF 89/4 Betreff: Standortvorschläge für orangefarbene Bänke im Ortsbezirk 4 Der Ortsbeirat bittet das Frauenreferat, nachfolgende Vorschläge für Standorte orangefarbener Bänke im Ortsbezirk 4 gemäß Schreiben vom 21.08.2026 prüfen zu lassen und dann deren Aufstellung zu veranlassen. Dabei soll beachtet werden, dass jeweils eine orangefarbene Bank im Ostend und eine in Bornheim berücksichtigt wird. Mögliche Standorte: 1. Berger Straße zwischen Höhenstraße und Bornheimer Uhrtürmchen In der Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026 wurde der Antrag OF 43/4 ‚Aufstellen neuer Bänke auf der Berger Straße zwischen Höhenstraße und Bornheimer Uhrtürmchen' vom Ortsbeirat einstimmig beschlossen. Eine dieser Bänke könnte eine orangefarbene sein. 2. Ecke Bergerstraße/ Alt-Bornheim am Hohen Brunnen 3. Hafenpark im Ostend, Platz vor Kunstverein Familie Montez 4. Vorplatz am südöstlichen Ausgang des Ostbahnhofes (Richtung Ferdinand-Happ-Straße) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.09.2026, OF 73/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 22.09.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 73/4 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 89/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz im Tenor wie folgt lautet: "Der Ortsvorsteher oder ein Mitglied des Ortsbeirates wird gebeten, mit dem Frauenreferat Kontakt aufzunehmen, um die nachfolgenden Vorschläge für Standorte orangefarbener Bänke im Ortsbezirk prüfen zu lassen und anschließend deren Aufstellung zu veranlassen." Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, CDU und Linke gegen AfD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bereitstellung von Ortsbeiratsmitteln für den offenen Bücherschrank am SallyRidePlatzOIBOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.09.2026, OIB 34 entstanden aus Vorlage: OF 101/2 vom 31.08.2026 Betreff: Bereitstellung von Ortsbeiratsmitteln für den offenen Bücherschrank am Sally-Ride-Platz Vorgang: OM 2945/22 OBR 2; ST 334/23 Der Magistrat wird gebeten, den offenen Bücherschrank am Sally-Ride-Platz, der in Abstimmung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) im Rahmen der aktuell laufenden baulichen Maßnahmen am Sally-Ride-Platz errichtet wird, in die offizielle Aufstellung der von der Stadt unterhaltenen Bücherschränke zu übernehmen und für eine entsprechende Wartung zu sorgen. Der Ortsbeirat unterstützt die Maßnahme aus seinem Ortsbeiratsbudget mit einem Betrag von bis zu 8.000 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Gemäß der Anregung vom 10.10.2022, OM 2545, "Bücherschrank im neuen Rebstockquartier frühzeitig einplanen" sowie der Stellungnahme vom 27.01.2023, ST 334, in dem diese Anregung begrüßt wird, reicht der Ortsbeirat hiermit die Initiative - Budget zur Finanzierung des Bücherschrankes nach. Die Patenschaft für den Bücherschrank übernimmt Ulrich Heymach, erreichbar unter heymach@gmx.de. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2945 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 334
OIBOB 2Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Kofinanzierung des Chanukka-Leuchters und der Chanukka-Feier 2026 auf dem WestendplatzOIBOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.09.2026, OIB 35 entstanden aus Vorlage: OF 102/2 vom 21.08.2026 Betreff: Kofinanzierung des Chanukka-Leuchters und der Chanukka-Feier 2026 auf dem Westendplatz Der Ortsbeirat 2 stellt aus seinem Budget für das Aufstellen des Chanukka-Leuchters sowie für die Durchführung der Chanukka-Feier 2026 auf dem Westendplatz einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. bereit. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Seit vielen Jahren gehört der Chanukka-Leuchter auf dem Westendplatz zum sichtbaren jüdischen Leben im Westend. Die öffentliche Entzündung der Chanukkia durch Chabad Frankfurt ist zu einer festen Tradition im Stadtteil geworden und lädt neben der jüdischen Gemeinschaft ausdrücklich auch Nachbarn und interessierte Bürger zur Begegnung ein. Der Ortsbeirat 2 unterstützt diese Tradition seit 2023 finanziell und hat damit dazu beigetragen, die Chanukka-Feier dauerhaft zu etablieren. Diese Unterstützung soll auch 2026 fortgesetzt werden. Chanukka steht für Licht, Zuversicht und die Bewahrung jüdischer Identität. Gerade vor dem Hintergrund des weiterhin deutlich wahrnehmbaren Antisemitismus ist die selbstverständliche Sichtbarkeit jüdischen Lebens im öffentlichen Raum von besonderer Bedeutung. Der Chanukka-Leuchter auf dem Westendplatz ist deshalb weit mehr als eine festliche Beleuchtung. Er ist ein sichtbares Zeichen dafür, dass jüdisches Leben selbstverständlich zu Frankfurt und ganz besonders zum Westend gehört. Mit der erneuten Kofinanzierung setzt der Ortsbeirat eine inzwischen gewachsene Tradition fort und stärkt zugleich Begegnung, Sichtbarkeit und Zusammenhalt im Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OIBOB 2Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Gießkannen für den Friedhof Harheim anschaffenOIBOB 1421.09.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.09.2026, OIB 36 entstanden aus Vorlage: OF 36/14 vom 21.09.2026 Betreff: Gießkannen für den Friedhof Harheim anschaffen Der Magistrat wird gebeten, neue Gießkannen für den Friedhof Harheim anzuschaffen. Um den erneuten Besitzübergang der Kannen in den Privatbesitz unattraktiver zu machen, schlägt der Ortsbeirat vor zu prüfen, ob eine dauerhafte Beschriftung "Friedhof Harheim" möglich ist. Hierfür stellt der Ortsbeirat 14 aus seinem Budget Mittel in Höhe von 100 Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen für die Anschaffung von zehn Kannen verwendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
OIBOB 14Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Zunahme der Gastronomie auf dem Grüneburgweg – Müllproblematik begegnen!OMOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 658 entstanden aus Vorlage: OF 55/2 vom 31.05.2026 Betreff: Zunahme der Gastronomie auf dem Grüneburgweg - Müllproblematik begegnen! Der Magistrat wird gebeten, a) entlang des Grüneburgwegs, zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße, die vorhandenen öffentlichen Müllbehälter zu überprüfen und nach Möglichkeit durch größere Varianten zu ersetzen; b) die derzeit geltenden Reinigungsintervalle der Stadtreinigung an gleicher Stelle zu überprüfen und etwaig zu erhöhen. Begründung: Im Zuge der Umgestaltung des Grüneburgwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße hat sich die Zusammensetzung des dort ansässigen Gewerbes verändert. Insbesondere durch die Eröffnung zahlreicher weiterer Gastronomiebetriebe hat der Verpackungsmüll stark zugenommen. Die derzeit aufgestellten Mülleimer reichen nicht länger aus. Seit Frühlingsbeginn wird die zunehmende Müllproblematik vermehrt von Anwohnenden des Grüneburgwegs sowie der angrenzenden Wohnnebenstraßen gemeldet. Der Magistrat wird gebeten, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um der Problematik zeitnah Abhilfe zu verschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Systematische Erfassung und Planung von LieferparkplätzenOMOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 659 entstanden aus Vorlage: OF 60/2 vom 01.06.2026 Betreff: Systematische Erfassung und Planung von Lieferparkplätzen Vorgang: OM 8021/26 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. sämtliche bestehenden Lieferparkplätze im Ortsbezirk systematisch zu erfassen und in einer aktuellen Übersicht zusammenzustellen; 2. diese Informationen öffentlich zugänglich zu machen, insbesondere a) über die Internetseite der Stadt Frankfurt; b) nach Möglichkeit in digitale Kartenanwendungen (u. a. dem Geoportal) zu integrieren; c) in maschinenlesbarer Form als Open-Data-Angebot, 3. zu prüfen, an welchen weiteren Standorten zusätzliche Lieferparkplätze sinnvoll und notwendig sind, insbesondere a) in Geschäftsstraßen mit hohem Lieferaufkommen; b) in Bereichen mit regelmäßigem Halten in zweiter Reihe; c) in Quartieren mit hohem Anteil an Gastronomie und Einzelhandel; d) in engen Straßenräumen mit häufigen Verkehrsbehinderungen; 4. dem Ortsbeirat die Ergebnisse der Prüfung einschließlich möglicher Prioritäten und Umsetzungszeiträume vorzulegen; 5. zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Lieferparkplätze zeitweise auch durch ambulante Pflegedienste genutzt werden können. Begründung: Der Lieferverkehr nimmt insbesondere in dicht besiedelten Stadtteilen kontinuierlich zu. Gleichzeitig fehlen vielerorts geeignete Lieferparkplätze, sodass Lieferfahrzeuge häufig in zweiter Reihe, auf Radwegen oder in Kreuzungsbereichen halten müssen. Dies führt zu Verkehrsbehinderungen, gefährlichen Situationen für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende und beeinträchtigt den Verkehrsfluss insgesamt. Eine systematische Erfassung bestehender Lieferparkplätze schafft Transparenz über das vorhandene Angebot und ermöglicht eine bessere Planung für Lieferdienste, Gewerbetreibende und Verwaltung. Die öffentliche Bereitstellung der Daten unterstützt zudem moderne Navigations- und Logistiklösungen. Darüber hinaus ist eine regelmäßige Überprüfung des tatsächlichen Bedarfs erforderlich, um auf veränderte Nutzungen, steigenden Lieferverkehr und neue gewerbliche Schwerpunkte angemessen reagieren zu können. Zusätzliche und sinnvoll platzierte Lieferparkplätze können dazu beitragen, den ruhenden Verkehr besser zu ordnen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren. Durch Einzelmaßnahmen wie zuletzt der Einrichtung eines Lieferparkplatzes in der Fleischergasse (siehe auch Anregung OM 8021) entsteht häufig ein uneinheitliches und lückenhaftes Netz ohne übergeordnetes Konzept. Standorte werden dann oft nur punktuell betrachtet, während Zusammenhänge innerhalb eines Quartiers oder einer gesamten Geschäftsstraße unberücksichtigt bleiben. Dies kann dazu führen, dass Lieferparkplätze ineffizient verteilt sind, an manchen Stellen Überkapazitäten entstehen und an anderen weiterhin erheblicher Bedarf besteht. Ambulante Pflegedienste haben ähnliche Anforderungen wie Lieferverkehre: kurze Aufenthalte, viele Stopps innerhalb eines Quartiers und einen hohen Zeitdruck. Gleichzeitig sind sie Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Daher sollten Pflegedienste diese Parkplätze auch nutzen dürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8021
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sanierung der Staufenstraße im WestendOMOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 660 entstanden aus Vorlage: OF 61/2 vom 15.05.2026 Betreff: Sanierung der Staufenstraße im Westend Vorgang: OA 188/22 OBR 2; Beschl. d. Stv.-V., 1878/22 Der Magistrat wird gebeten, die Staufenstraße in den Abschnitten zwischen Freiherr-von-Stein-Straße und Liebigstraße sowie zwischen Oberlindau und Reuterweg vollständig zu sanieren und dem Ortsbeirat darzustellen, wann diese Maßnahme umgesetzt werden kann. Im Zuge der Sanierung soll auch die Möglichkeit von Baumpflanzungen gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022, § 1878 (OA 188 "Straßenbauarbeiten als Chance für Baumpflanzungen nutzen"), geprüft werden. Begründung: Der Zustand der Staufenstraße ist inzwischen erheblich gefährdend für Fahrradfahrer, motorisierte Zweiradfahrer und Kfz. Besonders im Bereich von der evangelisch-reformierten Kirche bis zur Kreuzung Liebigstraße und von Oberlindau bis Reuterweg, besonders auf der Höhe des Kindergartens. Die Straße hat immer wieder neue schwere Schlaglöcher, die dann nach einer längeren Weile notdürftig geflickt werden. In diesen Bereichen weist die Straße inzwischen extreme Unebenheiten und Risse auf und es führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrradfahrer diesen ausweichen müssen, während sie Gegenverkehr haben. Besonders seit die Baustelle auf der Bockenheimer Landstraße den Verkehr verstärkt auf die Staufenstraße ausweichen lässt, wird diese immer stärker in Mitleidenschaft gezogen. Die wiederholten punktuellen Ausbesserungen reichen nicht mehr aus, erforderlich ist eine vollständige Sanierung, die inzwischen dringend überfällig ist. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 02.05.2022, OA 188
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Toilettenanlage in der U-Bahn-Station „Leipziger Straße“ sanieren und barrierefrei umbauenOMOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 661 entstanden aus Vorlage: OF 66/2 vom 31.05.2026 Betreff: Toilettenanlage in der U-Bahn-Station "Leipziger Straße" sanieren und barrierefrei umbauen Der Magistrat wird gebeten, 1. die Toilettenanlage in der B-Ebene der U-Bahn-Station "Leipziger Straße" zu sanieren und barrierefrei umzubauen. 2. dabei folgende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen: a) Die in der B-Ebene der Station vor dem Aufzug befindliche Mauer wird entfernt. Stattdessen soll, vergleichbar mit der Situation in der B-Ebene der Station "Kirchplatz", eine Tür mit geeigneter Ausstiegsmöglichkeit für Rollstuhlfahrer eingerichtet werden. b) Es wird ein barrierefreier Weg vom Aufzug zur Toilettenanlage geschaffen. c) Die vorhandene Toilettenanlage wird saniert und barrierefrei umgebaut. d) Sollte ein barrierefreier Umbau der bestehenden Toilettenanlage baulich nicht möglich sein, soll in der B-Ebene, auf gleicher Ebene wie die vorhandene Toilettenanlage, zwischen den Ausgängen Am Weingarten und Kurfürstenstraße, ein geeigneter Standort für eine barrierefreie Toilettenanlage geschaffen werden. Begründung: Die Toilettenanlage in der B-Ebene der U-Bahn-Station "Leipziger Straße" wurde gemeinsam mit der Station im Jahr 1986 errichtet. Seitdem ist nach Kenntnis des Ortsbeirates keine umfassende Sanierung erfolgt. Der bauliche und hygienische Zustand ist entsprechend unbefriedigend. Nutzer werden bereits beim Betreten der Anlage mit unangenehmen Gerüchen konfrontiert. Zugleich befindet sich auf der gesamten Haupteinkaufsstraße Leipziger Straße sowie in der näheren Umgebung keine barrierefreie öffentliche Toilettenanlage. Gerade für mobilitätseingeschränkte Menschen ist dies ein erheblicher Mangel. Die Leipziger Straße ist eine stark frequentierte Einkaufsstraße und ein zentraler Ort des öffentlichen Lebens in Bockenheim. Eine sanierte, saubere und barrierefrei erreichbare Toilettenanlage wäre daher ein wichtiger Beitrag zur Aufenthaltsqualität, zur Teilhabe und zu einer zeitgemäßen öffentlichen Infrastruktur im Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Beseitigung der Gefahrenstelle in der MühlgasseOMOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 662 entstanden aus Vorlage: OF 70/2 vom 28.07.2026 Betreff: Beseitigung der Gefahrenstelle in der Mühlgasse Der Magistrat wird gebeten, die bereits per E-Mail vom 24. Juli 2026 zugesagte Sperrfläche mit Poller in der Mühlgasse im Abschnitt zwischen Große Seestraße und Leipziger Straße so schnell wie möglich einzurichten. Begründung: An der Fahrbahnverengung ist ein absolutes Haltverbot angeordnet. Die Verbotsstrecke ist jedoch ausschließlich durch dieses eine Schild kenntlich gemacht (siehe Foto). Da unmittelbar davor zulässig geparkt wird, ist der Beginn des Verbots leicht zu übersehen. Die Fläche innerhalb der Verbotsstrecke wirkt optisch wie eine Fortsetzung des Parkraums. In der Folge wird die Verbotsstrecke regelmäßig - vermutlich oft unbewusst - zugeparkt. Dies führt dazu, dass größere Fahrzeuge wie Rettungsfahrzeuge usw. die Engstelle nur im Schritttempo oder mit erheblicher Verzögerung passieren können. Fahrzeuge, die sich dennoch an der Engstelle vorbeizwängen, weichen aufgrund des erforderlichen Einschlagwinkels regelmäßig auf den Gehweg aus. Dadurch werden Menschen, die zu Fuß unterwegs sind - insbesondere Kinder - unmittelbar gefährdet. Der tägliche Lieferverkehr u. a. für den nahe gelegenen REWE-Markt und mehrere Gastronomiebetriebe bleibt regelmäßig an der Engstelle stecken. Blockierte Lkw stehen häufig über längere Zeit fest und machen durch anhaltendes Hupen auf sich aufmerksam - eine erhebliche Lärmbelästigung für die Anwohnenden, teils mehrfach am Tag. Der Ortsbeirat begrüßt es sehr, dass das Straßenverkehrsamt die Umsetzung der Sperrfläche mit Poller bereits zugesagt hat. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Entsiegeln und mehr Bäume für den KirchplatzOMOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 663 entstanden aus Vorlage: OF 74/2 vom 22.07.2026 Betreff: Entsiegeln und mehr Bäume für den Kirchplatz Der Magistrat wird gebeten, auf dem Kirchplatz die Fläche zwischen dem erhöhten Zugangsbereich zur Jakobskirche und den bestehenden Baumpflanzungen 1. soweit möglich zu entsiegeln und 2. soweit möglich, die Baumpflanzungen, die im vorderen Bereich zur Ginnheimer Straße bestehen, fortzusetzen. Die Maßnahmen sind so umzusetzen, dass das Café weiterhin den Außenbereich betreiben kann, wie dies auch schon jetzt unter dem bestehenden Baumpflanzungen möglich ist. Begründung: Die Hitzeperiode im Juni hat gezeigt, dass es selbst unter den Sonnenschirm sehr warm wurde. Die Bodenfläche heizt sich auf. Eine Begrünung dient dem Stadtklima, eine bessere Regenwasserversickerung wäre gegeben. Rund um den Kirchplatz gibt es keine Vorgärten und wenig Grünfläche, zugleich ist der Platz nicht zuletzt wegen des gastronomischen Angebots und der Verkehrsanbindung hoch frequentiert. Um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, ist eine zusätzliche Begrünung anzustreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Belastung des Westends durch Großveranstaltungen begrenzenOMOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 664 entstanden aus Vorlage: OF 80/2 vom 17.07.2026 Betreff: Belastung des Westends durch Großveranstaltungen begrenzen Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat eine Übersicht über alle regelmäßig wiederkehrenden und geplanten Großveranstaltungen vorzulegen, die im Westend zu erheblichen Straßensperrungen führen; 2. bei künftigen Genehmigungen die Gesamtbelastung des Westends durch Veranstaltungen, Baustellen und sonstige Verkehrseinschränkungen zu berücksichtigen; 3. für Großveranstaltungen ein verbindliches Anwohner-, Zufahrts- und Härtefallkonzept vorzulegen. Dabei muss insbesondere gewährleistet sein, dass Rettungsdienste, Pflegedienste, Krankentransporte und Taxen Zufahrt erhalten und notwendige private Fahrten zu Krankenhäusern, Arztterminen oder Dialysebehandlungen möglich bleiben; 4. die Anwohner frühzeitig und verständlich über Sperrzeiten, Zufahrtsmöglichkeiten, Ansprechpartner und Ausnahmeregelungen zu informieren; 5. zu prüfen, wie Zahl und Dauer großräumiger Straßensperrungen im Westend begrenzt und stärker auf andere Stadtteile verteilt werden können. Begründung: Das Westend ist regelmäßig von Großveranstaltungen wie der JPMorganChase Corporate Challenge, dem Frankfurt Marathon, dem Radrennen Eschborn-Frankfurt sowie Demonstrationen und weiteren Veranstaltungsformaten betroffen. Hierfür werden immer wieder zentrale Verkehrsachsen und angrenzende Wohnstraßen gesperrt. In der Summe ist die Belastung für die Anwohner mittlerweile kaum noch zumutbar. Das Westend ist bereits im Alltag durch Baustellen, Umleitungen, hohen Verkehrsdruck und fehlende Parkmöglichkeiten stark belastet. Besonders problematisch sind die Sperrungen für ältere, kranke und mobilitätseingeschränkte Menschen. Es darf nicht sein, dass notwendige Fahrten zu Krankenhäusern, Arztterminen oder Dialysebehandlungen erschwert oder nur über kurzfristige Notlösungen möglich sind. Großveranstaltungen gehören zu einer lebendigen Stadt. Das Westend ist jedoch in erster Linie ein Wohnquartier und keine beliebig verfügbare Veranstaltungsfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Unzugänglichmachung des Raums unter der neuen Treppe am WestbahnhofOMOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 665 entstanden aus Vorlage: OF 81/2 vom 01.08.2026 Betreff: Unzugänglichmachung des Raums unter der neuen Treppe am Westbahnhof Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Deutschen Bahn dafür einzusetzen, dass der Raum unter der neuen Treppe am Westbahnhof unzugänglich gemacht wird. Begründung: Am 16. Juli 2026 kam es unter der Treppe zu einem Brand. Auslöser ist eine dort gelagerte Matraze gewesen, die sich entzündet hatte. Der Raum unter der Treppe lädt wegen seiner Abgeschlossenheit zum Lagern oder Schlafen ein. Um dies zu unterbinden, bieten sich einfache bauliche Maßnahmen an. Für obdachlose Personen hat die Stadt verschiedene Angebote, sodass diese nicht auf die Schlafgelegenheit an dieser Stelle angewiesen sind. Fotos: Ort des Brandes, Schaden an der Oberseite und Beschichtung der Treppe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wider den Verfall des ehemaligen Biocampus am Botanischen GartenOMOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 666 entstanden aus Vorlage: OF 98/2 vom 01.08.2026 Betreff: Wider den Verfall des ehemaligen Biocampus am Botanischen Garten Vorgang: OM 3708/23 OBR 2; ST 138/25 Der Magistrat wird gebeten, beim Land Hessen und der Goethe-Universität darauf hinzuwirken, dass das geplante Nutzungskonzept für das ehemalige Biologische Institut am Botanischen Garten unverzüglich, spätestens beginnend im Jahr 2026, umgesetzt und die denkmalgeschützten Gebäude nicht weiterhin dem Verfall preisgegeben werden. Folgende Schritte sind unverzüglich anzugehen: 1. Einleitung sofortiger Notsanierungsmaßnahmen für die Gebäude, die inzwischen so heftig vom Schimmel befallen zu sein scheinen, dass bei Betreten Gefahr für Leib und Leben droht. So kann zumindest ein Teil der Bausubstanz noch erhalten werden. 2. Verbesserung der Sicherungsmaßnahmen, um unbefugtes Betreten der Gebäude zu verhindern. 3. Bericht im Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand sowie die weitere zeitliche Planung für das Areal des ehemaligen Bio-Campus, inklusive einer Erklärung, warum das Nutzungskonzept innerhalb der letzten 13 Jahre seit Auszug der Biowissenschaften an den Campus Riedberg nicht umgesetzt werden konnte. 4. Einbezug folgender Idee zur Aufwertung des gesamten Stadtteils: Einrichtung eines kleinen Unicafés/-bistros mit warmem Mittagstisch als preiswerte Ergänzung zu den eher hochpreisigen Gastronomieangeboten im südlichen Westend. Dies könnte ähnlich wie Le Kiosk ein entspannter Anziehungs- und Treffpunkt für die Menschen im Stadtteil werden. Begründung: Soweit dem Magistrat bekannt, sähe das Land Hessen derzeit von einer Veräußerung des Areals ab und plane die Weiterentwicklung des Hochschulstandorts. Dies wurde auch nochmals in der Stellungnahme ST 138 bestätigt. Anwohner bemängeln zunehmend den verheerenden Zustand der Gebäude und berichten zudem über unbefugte Nutzung der Gebäude, vor allem abends und nachts. Auch wird immer wieder Unverständnis geäußert, dass das weitläufige Areal in bester Lage nicht saniert und einer sinnvollen Nutzung zugeführt wird. Aufgrund der Lage besteht am Gebäudekomplex richtigerweise ein erhöhtes öffentliches Interesse der Bürger im Ortsbezirk und auch für Touristen. Leider gab es zum konkreten Sachstand der Planungen noch nie eine Vorstellung im Ortsbeirat - entsprechende Informationen musste sich der Ortsbeirat in mühsamer Onlinerecherche aus vereinzelten Presseberichten zusammensuchen: Der ehemalige Bio-Campus an der Siesmayerstraße war bis 2011/2013 Standort der Biowissenschaften der Goethe-Universität. Mit dem Umzug auf den Campus Riedberg wurden die Gebäude aufgegeben. Seitdem stehen die denkmalgeschützten Kramer-Bauten weitgehend leer. Das Gelände ist dabei eigentumsrechtlich ungewöhnlich aufgeteilt: - Die Universitätsgebäude gehören dem Land Hessen. - Angrenzende Flächen (Kindergarten, Parkplätze usw.) gehören der Stadt Frankfurt. 2023 ging aus einer Antwort der Hessischen Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage - hervor: Das Land Hessen möchte den ehemaligen Bio-Campus nicht verkaufen oder für Wohnungsbau freigeben, sondern dauerhaft wieder für Wissenschaft und Forschung nutzen. Der ehemalige Bio-Campus an der Siesmayerstraße soll nach dem Willen des Landes Hessen dauerhaft als Wissenschaftsstandort erhalten und reaktiviert werden. Als künftiger Hauptnutzer ist das von der Goethe-Universität gegründete Center for Critical Computational Studies, kurz C³S, vorgesehen. Das interdisziplinäre Forschungszentrum befasst sich unter anderem mit künstlicher Intelligenz, computergestützter Modellierung, Klima und Biodiversität sowie mit den gesellschaftlichen, ethischen und rechtlichen Folgen digitaler Systeme. Das C³S befindet sich bereits im wissenschaftlichen Aufbau und hat eine Reihe neuer Professuren besetzt. Es arbeitet jedoch bislang an anderen Standorten. Der Umzug an die Siesmayerstraße ist erst nach einer umfassenden Sanierung der denkmalgeschützten ehemaligen Institutsgebäude vorgesehen. Der wichtigste neuere Fortschritt besteht darin, dass der Baubedarf für das Projekt inzwischen vom Land Hessen genehmigt worden ist. Nach einem Pressebericht vom Mai 2025 kann die Goethe-Universität auf dieser Grundlage Planungsleistungen ausschreiben. Damit ist die Reaktivierung über das Stadium einer bloßen Absichtserklärung hinausgekommen. Sie befindet sich allerdings noch in einer frühen Planungsphase. Ein Architektenentwurf, eine verbindliche Gesamtbausumme, ein Baubeginn oder ein Fertigstellungstermin sind bislang nicht öffentlich bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3708 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 138
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bäume an der Hamburger Allee erhaltenOMOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 667 entstanden aus Vorlage: OF 36/2 vom 31.05.2026 Betreff: Bäume an der Hamburger Allee erhalten Vorgang: M 64/26 Der Magistrat wird gebeten, bei der Umsetzung der Vorlage M 64 die Maßnahme "Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Straßenbahnlinie 17 (Hamburger Allee)" auf Seite fünf der Leistungsbeschreibung (Anlage zur M 64) so zu planen und umzusetzen, dass der Baumbestand entlang der Hamburger Allee nicht beeinträchtigt wird und vollständig erhalten bleibt. Begründung: Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine Selbstverständlichkeit und Beschlusslage des Ortsbeirates. Der Baumbestand ist ausgesprochen wertvoll für die Aufenthalts- und Wohnqualität vor Ort und leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas im Quartier. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die geplanten Verbesserungen im ÖPNV-Angebot, von denen einige schon seit Jahren zugesagt und beschlossen sind. Es soll mit dieser Maßgabe ausdrücklich nicht unterstellt werden, dass der Baumbestand in Frage gestellt würde. Der Ortsbeirat möchte nur vorsichtshalber mit der Maßgabe auf diesen Aspekt hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.04.2026, M 64
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schnellladestationen am Rebstockbad beleuchten und die Sauberkeit im Umfeld verbessernOMOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 668 entstanden aus Vorlage: OF 105/2 vom 05.09.2026 Betreff: Schnellladestationen am Rebstockbad beleuchten und die Sauberkeit im Umfeld verbessern Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Mainova AG 1. die Beleuchtung im Bereich der Schnellladestationen am Rebstockbad zu verbessern, insbesondere den Weg zu den Ladeplätzen und den unmittelbaren Bereich der Ladesäulen ausreichend auszuleuchten; 2. einen geeigneten Abfallbehälter im unmittelbaren Umfeld der Schnellladestationen aufzustellen, um die Sauberkeit des Bereichs zu verbessern. Begründung: Die Schnellladestationen der Mainova am Rebstockbad werden von Bürger*innen regelmäßig genutzt. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden ist der Bereich nach Rückmeldung von Nutzer*innen nicht ausreichend ausgeleuchtet. Der Weg zu den Schnellladestationen sowie deren unmittelbares Umfeld sollten gut erkennbar und sicher nutzbar sein. Darüber hinaus fehlt im unmittelbaren Bereich der Schnellladestationen ein Abfallbehälter. Ein gut erreichbarer Mülleimer könnte dazu beitragen, die Sauberkeit des Umfelds zu verbessern und zu verhindern, dass Abfälle im Bereich der Ladeplätze zurückbleiben. Die Schnellladeinfrastruktur ist ein wichtiger Bestandteil einer zukunftsfähigen und klimafreundlichen Mobilität. Entsprechend sollte auch das Umfeld der Ladeinfrastruktur sicher, sauber und nutzerfreundlich gestaltet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrsplanung für das neue RebstockbadOMOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 669 entstanden aus Vorlage: OF 106/2 vom 22.08.2026 Betreff: Verkehrsplanung für das neue Rebstockbad Vorgang: OM 5883/24 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrsführung am neuen Rebstockbad im Hinblick auf die zu erwartenden zahlreichen Besucher des Bades auf selbige Verkehrsströme ausgerichtet ist, insbesondere 1. ob die Radwegführung für die Kreuzung Leonardo-da-Vinci-Allee, Max-Pruss-Straße und Zum Rebstockbad / Zum Messeparkhaus, wie im Ortstermin und im Rahmen einer Bürgerfragestunde im Ortsbeirat 2 angekündigt, neu beplant wurde; 2. wenn ja, diese Planung dem Ortsbeirat vorzustellen, bzw. wenn nein, eine solche Planung vorzulegen; 3. die Fußwegeführung entsprechend anzupassen und dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere größere Kindergruppen - es ist mit Schulklassen etc. zu rechnen - sicher von der Straßenbahn zum Bad kommen, ohne durch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet zu werden; 4. wie viele Parkplätze für Pkw, aber auch, zumindest als Haltepositionen für Busse, bzw. Schulbusse, vorgesehen sind. Begründung: Der Ortsbeirat hat mit Freude zur Kenntnis genommen, dass die Baustelle am Rebstockbad Gestalt annimmt und dass die Eröffnung des Bades näher rückt. Gleichzeitig hat der Ortsbeirat bereits in der Anregung vom 09.09.2024, OM 5883, den Magistrat gebeten, für die oben beschriebene Kreuzung eine Planung vorzunehmen. Die oben beschriebene Kreuzung war aber dann nicht Gegenstand der Vorstellung im Ortsbeirat, dieser Termin beschränkte sich auf den Übergang alter und neuer Rebstockpark. Die Kreuzung ist sehr unübersichtlich und eine Radwegeführung fehlt, zahlreiche Radfahrer nutzen (bzw. nutzten bis zur Schließung des alten Rebstockbads) den Fußgängerüberweg vor dem Schwimmbad. Diese Wegeführung ohne Trennung von Fuß- und Radverkehr ist nicht ausreichend für die zu erwartenden Besucherzahlen. Aufgrund der zahlreichen Schulen, die voraussichtlich im Rebstockbad Schwimmunterricht haben werden, ist auch mit einer entsprechenden Anzahl von Bussen zu rechnen, daher, und auch für die Gäste, die mit dem Pkw anreisen, ist die Anzahl der Stellplätze von Interesse. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5883
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Radweganbindung für das Gymnasium RömerhofOMOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 670 entstanden aus Vorlage: OF 107/2 vom 22.08.2026 Betreff: Radweganbindung für das Gymnasium Römerhof Vorgang: V 99/21 OBR 2; ST 2776/22; OM 5140/24 OBR 2; ST 1094/24 Der Magistrat wird gebeten, wie in der Stellungnahme vom 03.06.2024, ST 1094, angekündigt, die Radweganbindung des Gymnasiums Römerhof an den Alten Rebstockpark zu planen und umzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat hat mit Freude zur Kenntnis genommen, dass der Spatenstich für das Gymnasium Römerhof erfolgt ist und dass endlich eine Planung für den Übergang Alter/Neuer Rebstockpark vorliegt. In der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2776, begründete der Magistrat die Verzögerung mit dem laufenden Bebauungsplanverfahren. Dieses ist nun augenscheinlich abgeschlossen, der Spatenstich erfolgt. Ein Fahrradweg durch den Park stellt eine wesentlich sicherere Variante für die Schüler dar, als an die Straße Am Römerhof ausweichen zu müssen. Die Schülerinnen und Schüler könnten so von hinten, durch den Park, direkt das Schulgelände erreichen, es wäre zielführend dies bereits bei der Planung etwaiger zusätzlicher Fahrradabstellanlagen einzuplanen, also noch im laufenden Bauprozess. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 99 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2776 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5140 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1094
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Zusätzlicher Glascontainer an der Ecke Eppsteiner Straße / WiesenauOMOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 671 entstanden aus Vorlage: OF 111/2 vom 07.05.2026 Betreff: Zusätzlicher Glascontainer an der Ecke Eppsteiner Straße / Wiesenau Der Magistrat wird gebeten, 1. bei einem Ortstermin mit dem Ortsbeirat sowie der FES/Remondis mögliche Standorte in der Nähe des Glascontainers Eppsteiner Straße / Wiesenau für einen zusätzlichen Glascontainer oder eventuell einen Ersatzstandort für diesen mit zwei Glascontainern zu suchen und diesen Ort so herzurichten, dass dieser als Standort für Glascontainer auch tatsächlich geeignet ist; 2. zu prüfen und zu berichten, wie hoch die zusätzlichen Kosten bei der Umstellung von einer wöchentlichen Leerung auf eine Leerung zweimal pro Woche im betroffenen Bereich wären. Begründung: Der Glascontainer am Standort Eppsteiner Straße / Wiesenau ist oft überfüllt, sodass Flaschen neben den Containern abgestellt werden. Aufgrund damit zusammenhängender Scherben und der Nähe zum Kinderspielplatz ergibt sich hier ein Gefahrenpotenzial. Der Ortsbeirat hat bereits mit der FES und der für die Leerung beauftragten Firma Remondis Kontakt aufgenommen. Es wurde bereits nach einem Ersatzstandort gesucht, da die Leerung des Containers am aktuellen Standort enorm schwierig und aufwendig ist. Im Umfeld gibt es jedoch keinen Standort, der den geforderten Anforderungen entspricht. Daher muss ein Standort entsprechend hergerichtet werden. Hierfür soll bei einem Ortstermin gemeinsam geprüft werden, welche Standorte sich ggf. so anpassen ließen, dass sie als Ersatz oder Zusatz in Frage kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Baumnachpflanzungen im öffentlichen Raum lebend durch Hitze und Trockenheit bringenOMOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 672 entstanden aus Vorlage: OF 116/2 vom 21.08.2026 Betreff: Baumnachpflanzungen im öffentlichen Raum lebend durch Hitze und Trockenheit bringen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und berichten, a) wie viele Bäume im Ortsbezirk aufgrund der diesjährigen Trockenheit und Hitze beschädigt/abgestorben sind. Zwischen jungen, nicht aktiv bewässerten Bäumen (bis zu einem Alter von sieben Jahren) und älteren Bäumen soll dabei unterschieden werden; b) welche Bereiche im Ortsbezirk hiervon besonders betroffen sind; 2. Bäume, insbesondere Neupflanzungen und junge Bäume, besser vor dem Austrocknen im Sommer zu schützen und hierzu a) zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen der Magistrat das vermehrte Absterben von Bäumen, insbesondere von Neu- und Ersatzpflanzungen im Straßenraum künftig zu verhindern gedenkt; b) das potenzielle Engagement von Anwohner*innen anzusprechen, indem jeder neu gepflanzte Baum im Straßenraum und in Grünanlagen in Wohngebieten mit einem Hinweisschild / einer Plakette etc. versehen wird, um zum aktiven Bewässern zu animieren ("Gieß mich!" o. ä.). Darauf soll ein Hinweis zur Häufigkeit und Menge (z. B. "einmal pro Woche 70 bis 100 Liter") sowie der Hinweis auf Gieß- und Beetpatenschaften inklusive der entsprechenden Kontaktdaten (z. B. über einen QR-Code) gut sichtbar aufgebracht werden; c) Baumpatenschaften darüber hinaus deutlich stärker aktiv (über Plakate, Zeitungen, soziale Medien etc.) zu bewerben und auch die niedrigschwellige Möglichkeit einer Gießpatenschaft (ohne gärtnerische Pflege der Baumscheibe) mit einer kleinen Plakette am Baum zu würdigen; d) verstärkt Wassersäcke einzusetzen, um eine größere Wassermenge an neu gepflanzte Bäume bringen zu können, ohne die Intervalle der aktiven Bewässerung verkürzen zu müssen; 3. insgesamt den Bereich der Baumpflege personell und finanziell deutlich stärker aufzustellen, um auf die künftig längeren und intensiveren Hitze- und Trockenperioden vorbereitet zu sein. Begründung: Der diesjährige Sommer hat mit seinen sehr langen und heißen Trockenphasen dem städtischen Baumbestand extrem geschadet. Vermehrt sterben Bäume ab, müssen nachgepflanzt werden. Nachpflanzungen müssen inzwischen sieben Jahre oder länger aktiv bewässert werden, bis sie die teils immer weiter absinkenden Grundwasserspiegel erreichen. Die jungen Bäume überstehen oftmals die Zeit der Hitze und Trockenheit nicht, weil keine hinreichende aktive Bewässerung sichergestellt wird. Personalengpässe wirken sich hier langfristig gravierend auf das städtische Mikroklima aus, wenn hierdurch der Bestand an großen Bäumen sinkt und Nachpflanzungen schlicht vertrocknen. An dieser Stelle ist eine deutliche stärkere Prioritätensetzung des Magistrats auf den Erhalt, die Pflege und letztlich deutliche Vergrößerung des Baumbestandes gefordert. Das muss sich künftig in der Bereitstellung des finanziellen und personellen Budgets widerspiegeln. Neben dem städtischen Engagement der zuständigen Ämter sollte aber auch das Potenzial des Engagements der Bewohner*innen Frankfurts stärker angesprochen werden. Viel zu wenige Menschen wissen überhaupt um die Möglichkeit einer Baumpatenschaft (Gieß- oder Beetpatenschaft), bei der man sich wahlweise entweder "nur" um die Bewässerung eines Baumes oder auch zusätzlich der Pflege von dessen Baumscheibe kümmert. Das schließt das regelmäßige Bewässern als auch die gärtnerische Pflege, also das Anlegen von kleinen Beeten um den Baum herum, ein. Das Erspart dem Grünflächenamt potenziell immense Arbeit und Personalaufwand. Zweiteres wird aktuell mit einer Plakette am Baum sowie finanzieller Förderung beispielsweise für Saatgut, Substrate, Werkzeuge oder Pflanzmaterialien, gewürdigt. Aber auch Gießpatenschaften erbringen für die Stadt und die Bewohner*innen schon einen sehr wichtigen Dienst, der ebenfalls eine Würdigung durch eine Plakette verdient. Diese Städtische Neupflanzung am Dammgraben ist offensichtlich bereits vertrocknet und abgestorben. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Zusätzliche Fahrradabstellplätze in der Feldbergstraße vor den Häusern 15 und 17OMOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 673 entstanden aus Vorlage: OF 123/2 vom 21.08.2026 Betreff: Zusätzliche Fahrradabstellplätze in der Feldbergstraße vor den Häusern 15 und 17 Der Magistrat wird gebeten, vor den Häusern Feldbergstraße 15 und 17 zusätzliche Fahrradbügel zu installieren. Die zusätzlichen Fahrradbügel sollen auf der dort vorhandenen erhöhten Fläche im Bereich der bereits bestehenden Fahrradabstellanlage beziehungsweise entlang der Bordsteinkante angeordnet werden. Nach den örtlichen Gegebenheiten steht hierfür ausreichend Platz zur Verfügung. Für die Einrichtung der zusätzlichen Fahrradabstellplätze dürfen keine vorhandenen Kfz-Stellplätze entfallen. Begründung: Die vorhandenen Fahrradabstellmöglichkeiten in diesem Bereich reichen nicht aus. Regelmäßig werden Fahrräder außerhalb der bestehenden Abstellanlage an Laternen, Pfosten oder anderen Stellen angeschlossen. Gleichzeitig wird die freie Fläche neben den vorhandenen Fahrradbügeln immer wieder zum Abstellen unterschiedlicher Gegenstände genutzt, derzeit beziehungsweise wiederholt auch im Zusammenhang mit angrenzenden Baustellen. Mit wenigen zusätzlichen Fahrradbügeln kann die vorhandene Fläche sinnvoll genutzt, das ungeordnete Abstellen von Fahrrädern reduziert und zugleich verhindert werden, dass dieser Bereich anderweitig zugestellt wird. Da ausreichend Platz auf der erhöhten Fläche vorhanden ist, lässt sich die Maßnahme ohne Eingriff in den vorhandenen Parkraum umsetzen. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gefährdung der Verkehrssicherheit durch FahrradlieferdiensteOMOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 674 entstanden aus Vorlage: OF 124/2 vom 27.08.2026 Betreff: Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Fahrradlieferdienste Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Fahrradlieferdienste (insb. Wolt) einzuwirken, dass diese ihre Fahrer*innen nachhaltig dazu anhalten, die geltenden Verkehrsregeln einzuhalten und die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Hierbei muss explizit auch eine Rolle spielen, dass Lieferdienste die anvisierten Lieferzeiten derart knapp kalkulieren, dass diese ohne Missachtung der Verkehrssicherheit meist nicht einzuhalten sind. Es muss klar werden, dass die Verantwortung bei den Unternehmen und nicht primär bei den Fahrer*innen liegt; 2. vermehrt Verkehrskontrollen im Ortsbezirk mittels der Fahrradstaffel durchzuführen, um die genannten Verstöße zu ahnden und zu dokumentieren. Schwerpunkt soll hier explizit auf den Lieferdiensten liegen. Dies dient als Grundlage für Gespräche und Vereinbarungen mit den Lieferdiensten. Begründung: Es gibt vermehrte Beschwerden von Anwohnenden. Die Situation verschärft sich zunehmend. Lieferdienstfahrer*innen fahren bspw. auf dem Fahrradweg neben der Bockenheimer Landstraße in der falschen Richtung, missachten Lichtzeichenanlagen und ignorieren rote Ampeln regelmäßig. Zudem zeigt sich eine allgemein rücksichtslose Fahrweise. Es wird teilweise extrem schnell überholt, auch auf schmalen Wegen. Diese Fahrweise stellt eine erhebliche und tägliche Gefahr für andere Personen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, in Bockenheim und im Westend dar. Besonders gefährdet sind dabei ältere Menschen und Kinder. Besonders auffällig ist hierbei der Lieferdienst Wolt. Es bedarf Kontrollen durch die eigens hierfür geschaffene Fahrradstaffel. Die Verantwortung für die Fahrweise liegt jedoch nicht allein bei den Fahrer*innen, sondern bei den Lieferdiensten selbst, die im Wettbewerb untereinander Fahrten so kurz kalkulieren, dass diese mit Einhaltung der Verkehrssicherheit nicht zu erfüllen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrssicherheit in den Straßen Unterlindau und Oberlindau während des Umbaus der Bockenheimer LandstraßeOMOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 675 entstanden aus Vorlage: OF 127/2 vom 17.06.2026 Betreff: Verkehrssicherheit in den Straßen Unterlindau und Oberlindau während des Umbaus der Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. in den Straßen Unterlindau und Oberlindau mobile Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen; 2. zu prüfen und berichten, wie darüber hinaus durch Beschilderung, bauliche Maßnahmen o. Ä. die Verkehrssicherheit in den genannten Straßen erhöht und das Aufkommen überhöhter Geschwindigkeiten reduziert werden kann. Begründung: Die beiden Straßen wurden schon früher als Durchgangs- und Ausweichstrecken genutzt. Insbesondere in den Abendstunden, an Wochenenden und an Feiertagen wurden regelmäßig Fahrzeuge beobachtet, die mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch das Wohngebiet fahren. Anwohnende gaben den Hinweis, dass es seit Beginn der Bauarbeiten und der einseitigen Sperrung der Bockenheimer Landstraße zu einem weiter erhöhten Verkehrsaufkommen in den beiden Straßen komme, da nun Umleitungen durch die Straßen führen. Dies hat zur Folge, dass deutlich mehr Fahrzeuge als früher mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Straßen fahren, was die Verkehrssicherheit in den beiden Wohnstraßen deutlich verringert, insbesondere da diese von Familien und Kindern geprägt sind. Gegen das temporär erhöhte Verkehrsaufkommen wird wegen der Umleitungen kaum etwas zu machen sein. Daher sollten aber kurzfristige Maßnahmen getroffen werden, um die Gefährdung durch häufige Geschwindigkeitsübertritte zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Beleuchtung in der SavignystraßeOMOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 676 entstanden aus Vorlage: OF 128/2 vom 21.08.2026 Betreff: Beleuchtung in der Savignystraße Der Magistrat wird gebeten, 1. gemeinsam mit Mitgliedern des Ortsbeirates 2 einen Ortstermin bei Dämmerung beziehungsweise Dunkelheit in der Savignystraße durchzuführen, insbesondere im Abschnitt ab dem Kreuzungsbereich Arndtstraße/Savignystraße in Fahrtrichtung Jüdische Gemeinde, um die dortige Beleuchtungssituation zu überprüfen; 2. im Rahmen dieses Ortstermins insbesondere die Ausleuchtung der Gehwege und des Straßenraums zu bewerten und festzustellen, ob die vorhandene Straßenbeleuchtung hinsichtlich Beleuchtungsstärke, Dimmung, Anzahl und Standort der Leuchten ausreichend ist; 3. zu prüfen, aus welchem Grund die Straßenbeleuchtung in dem genannten Abschnitt gedimmt ist und ob die Beleuchtungsstärke kurzfristig angepasst werden kann; 4. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche weiteren kurzfristigen Verbesserungsmaßnahmen gegebenenfalls bereits vor einer vollständigen Erneuerung beziehungsweise Umrüstung der Straßenbeleuchtung möglich sind; 5. zu prüfen, ob die für das Westend vorgesehene schrittweise Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im Bereich der Savignystraße sowie in weiteren nachweislich unzureichend ausgeleuchteten Bereichen des Ortsbezirks 2 vorgezogen beziehungsweise beschleunigt werden kann; 6. dem Ortsbeirat den derzeit vorgesehenen Zeitplan für die Erneuerung beziehungsweise LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung in der Savignystraße mitzuteilen. Begründung: Aus der Anwohnerschaft wird seit längerem auf eine unzureichende Beleuchtung in Teilen der Savignystraße hingewiesen. Dabei ist ausdrücklich festzuhalten, dass die Straßenbeleuchtung im Kreuzungsbereich Arndtstraße/Savignystraße voll funktionsfähig ist. Der als unzureichend wahrgenommene Bereich beginnt vielmehr ab diesem Kreuzungspunkt in Fahrtrichtung der Jüdischen Gemeinde. Dort ist die Straßenbeleuchtung gedimmt, wodurch insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten Teile des Gehwegs und des Straßenraums als deutlich zu dunkel wahrgenommen werden. Der Ortsbeirat 2 hat sich bereits mehrfach mit der Beleuchtungssituation im Westend befasst, unter anderem im Umfeld der Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde. In bisherigen Stellungnahmen des Magistrats wurde darauf verwiesen, dass die Erneuerung und Umrüstung der Straßenbeleuchtung schrittweise erfolgt. Vor diesem Hintergrund erscheint ein gemeinsamer Ortstermin bei tatsächlicher Dunkelheit sinnvoll, um die konkrete Situation vor Ort realistisch bewerten zu können. Dabei sollte insbesondere geklärt werden, ob die derzeitige Dimmung in diesem Straßenabschnitt sachlich erforderlich ist oder ob eine kurzfristige Anpassung der Beleuchtungsstärke möglich wäre. Sollte sich eine unzureichende Ausleuchtung bestätigen, sollte geprüft werden, ob der betreffende Abschnitt innerhalb des bereits vorgesehenen Erneuerungsprogramms priorisiert werden kann. Ziel sollte es sein, erkennbare Defizite nicht erst im regulären Turnus, sondern möglichst frühzeitig zu beheben. Eine ausreichende Straßenbeleuchtung dient sowohl der Verkehrssicherheit als auch dem Sicherheitsempfinden im öffentlichen Raum. Insbesondere Gehwege und mögliche Hindernisse müssen auch in der dunklen Jahreszeit gut erkennbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bitte Geschwindigkeitsmessung/Blitzer auf Höhe der Eschersheimer Landstraße 125OMOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 677 entstanden aus Vorlage: OF 130/2 vom 20.08.2026 Betreff: Bitte Geschwindigkeitsmessung/Blitzer auf Höhe der Eschersheimer Landstraße 125 Der Magistrat wird gebeten, durch verstärkte Kontrollen/Blitzer auf Höhe der Eschersheimer Landstraße 125 Geschwindigkeitsüberschreitungen und Autorennen vorzubeugen. Begründung: Anwohner wiesen den Ortsbeirat auf entsprechendes gefährliches Fehlverhalten hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Konsistente Beschilderung am GrünGürtelPark EschbachtalOMOB 1421.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 729 entstanden aus Vorlage: OF 28/14 vom 07.09.2026 Betreff: Konsistente Beschilderung am GrünGürtel-Park Eschbachtal Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung am Eschbacher Stadtweg an der Kreuzung mit dem Harheimer Weg / Erlenbacher Stadtweg in "Anlieger frei" zu ändern. Begründung: Jüngst wurde die Beschilderung an o. g. Stelle in "Zufahrt bis Kleingartenanlage frei" geändert, nachdem sie kurz zuvor schon in "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" geändert worden war. Aus allen anderen Richtungen jedoch (Eschbacher Stadtweg aus Nieder-Eschbach her, Heinrich-Berbalk-Straße und Grundweg) ist die Zufahrt in das Gebiet jedoch mit "Anlieger frei" gekennzeichnet. Die ist die einzig sinnvolle Regelung, denn: - "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" schließt Anlieger (Anwohner auf Eschbacher Gemarkung, Kleingärtner) sowie Streuobstwiesenbesitzer (fehlender Erwerbszweck, um als landwirtschaftlicher Verkehr zu gelten) aus; - "Zufahrt bis Kleingartenanlage frei" schließt alle Anlieger, deren Grundstücke jenseits der Gärten liegen, aus, einschließlich Landwirten und Streuobstwiesenbesitzern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 14Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wegweisende Beschilderung an der S-Bahn-Station „Berkersheim“ ergänzenOMOB 1421.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 730 entstanden aus Vorlage: OF 29/14 vom 06.09.2026 Betreff: Wegweisende Beschilderung an der S-Bahn-Station "Berkersheim" ergänzen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Deutschen Bahn die Installation einer eindeutigen und gut sichtbaren Wegweisung im Bereich der S-Bahn-Station "Berkersheim" zu prüfen und gegebenenfalls zu veranlassen. Insbesondere sollen Fahrgäste und Fußgänger bereits an den Bahnsteigen sowie an den Zu- und Abgängen der Station erkennen können, in welcher Richtung sich jeweils Berkersheim und Harheim befindet und über welchen Aufgang die jeweiligen Stadtteile erreichbar sind. Darüber hinaus sollte die Wegweisung auch eindeutig angeben, in welcher Richtung sich die Bushaltestelle der Linie 25 und 39 befindet. Sofern die Zuständigkeit bei der Deutschen Bahn liegt, wird der Magistrat gebeten, gegenüber der Bahn auf eine zeitnahe Umsetzung hinzuwirken. Begründung: Im Zuge des Umbaus der S-Bahn-Station "Berkersheim" und der veränderten Wegeverbindungen fehlt derzeit eine klare Orientierung für Fahrgäste und ortsfremde Personen. Insbesondere Besucherinnen und Besucher, aber auch Umsteiger sowie Fußgängerinnen und Fußgänger, erkennen häufig nicht auf den ersten Blick, welche Richtung nach Berkersheim beziehungsweise nach Harheim führt. Eine einfache und gut sichtbare Beschilderung würde die Orientierung erheblich verbessern und unnötige Umwege vermeiden. Gerade vor dem Hintergrund der noch ausstehenden endgültigen Brückenlösungen sollte eine solche Maßnahme kurzfristig und mit vergleichsweise geringem Aufwand umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 14Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verlegung der Altglas- und Altkleidercontainer am Friedhof HarheimOMOB 1421.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 731 entstanden aus Vorlage: OF 32/14 vom 07.09.2026 Betreff: Verlegung der Altglas- und Altkleidercontainer am Friedhof Harheim Der Magistrat wird gebeten, die Altglas- und Altkleidercontainer vom Friedhof Harheim an den Parkplatz Bleiche zu verlegen, idealerweise in Form von Unterflurcontainern. Begründung: Die mit Graffiti beschmierten Altglascontainer am Ortseingang und direkt am Eingang zum Friedhof bieten kein einladendes Bild. Es fehlen auch Haltemöglichketen für Pkw. Daher sollten die Container an einen geeigneteren Standort, wie den Parkplatz an der Bleiche, verlegt werden. Damit auch dort der öffentliche Raum nicht allzu sehr beeinträchtigt wird, sollten hier Unterflurcontainer geschaffen werden. Die Altkleidercontainer sollten ebenfalls verlagert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 14Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicherung der Nahversorgung in Harheim: Einleitung der planungsrechtlichen Schritte für einen Vollsortimenter und persönlicher Bericht des PlanungsdezernentenOMOB 1421.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 732 entstanden aus Vorlage: OF 33/14 vom 07.09.2026 Betreff: Sicherung der Nahversorgung in Harheim: Einleitung der planungsrechtlichen Schritte für einen Vollsortimenter und persönlicher Bericht des Planungsdezernenten Vorgang: OM 2905/22 OBR 14; OA 291/22 OBR 14; OA 292/22 OBR 14; ST 607/23; OM 3643/23 OBR 14; OM 7704/25 OBR 14 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Dezernenten für Planen und Wohnen sowie die zuständige Amtsleitung des Stadtplanungsamtes zur nächsten Sitzung des Ortsbeirats 14 zu entsenden, um den aktuellen Sachstand persönlich darzulegen und die bisherige Blockadehaltung bei der Ansiedlung eines Vollsortimenters vor den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Mitgliedern des Ortsbeirats zu erläutern (persönliche Berichterstattung vor Ort); 2. die besondere räumliche Insellage und solitäre Siedlungsstruktur Harheims verbindlich als atypische Sondersituation und Nahversorgungs-Härtefall im städtischen EHZK anzuerkennen, damit stadtplanerische Schutzklauseln einer wohnortnahen Grundversorgung nicht länger entgegenstehen (Anerkennung der atypischen Sondersituation im Einzelhandels- und Zentrenkonzept, EHZK); 3. unverzüglich die notwendigen Schritte für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Ansiedlung eines modernen Vollsortimenters am Ortsrand von Harheim einzuleiten und - sofern übergeordnete Ziele der Raumordnung berührt sind - den entsprechenden Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens (ZAV) beim Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (Einleitung der Bauleitplanung und des Zielabweichungsverfahrens); 4. diese Anregung den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme und weiteren parlamentarischen Begleitung zuzuleiten (Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung). Begründung: Die Nahversorgungssituation in Harheim ist seit Jahren unzureichend. Kleinteilige Selbstbedienungs- oder Micro-Markt-Konzepte in innerörtlichen Leerständen können den tatsächlichen Versorgungsbedarf eines wachsenden Stadtteils für Familien, Senioren und mobilitätseingeschränkte Personen nicht decken. Harheim weist aufgrund seiner solitären Lage zwischen Nidda-Auen und landwirtschaftlichen Flächen eine klare räumliche Insellage auf. Ein fußläufiger Überlauf in benachbarte Versorgungszentren existiert nicht. Gleichzeitig fehlen im gewachsenen Ortskern die erforderlichen Flächen für einen modernen Vollsortimenter samt Nebenanlagen. Das strikte Festhalten an standardisierten Vorgaben des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts führt in der Praxis zu einer dauerhaften Unterversorgung. Da die formalen Bedenken der Fachverwaltung aus vorangegangenen Stellungnahmen hinlänglich bekannt sind, bedarf es nun konkreter planerischer Schritte zur Realisierung sowie des direkten Austauschs der Amtsspitze mit den Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2905 Anregung vom 05.12.2022, OA 291 Anregung vom 05.12.2022, OA 292 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 607 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3643 Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7704
OMOB 14Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Zufahrt auf die Rosa Luxemburg Straße prüfen betrifft: Fahrzeuge aus dem Müllheizkraftwerk in HeddernheimSTOB 821.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1425 Betreff: Zufahrt auf die Rosa Luxemburg Straße prüfen betrifft: Fahrzeuge aus dem Müllheizkraftwerk in Heddernheim Mit Blick auf die Beeinträchtigungen durch den Schwerlastverkehr kann der Magistrat das Ansinnen des Ortsbeirats grundsätzlich nachvollziehen. Für die Beauftragung und fachliche Begleitung einer Machbarkeitsstudie sind allerdings keine Mittel im Haushalt eingestellt und auch die notwendigen Bearbeitungskapazitäten stehen derzeit nicht zur Verfügung. Der Magistrat kann die Anregung daher aktuell nicht weiterverfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8087
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Spielplatz in der Fontaneanlage: Planung beginnen und Mittel anmeldenSTOB 921.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1426 Betreff: Spielplatz in der Fontaneanlage: Planung beginnen und Mittel anmelden Der Magistrat begrüßt die Anregung des OBR 9 zur Errichtung einer Calisthenics-Anlage in der Fontaneanlage. Die Detailplanung soll voraussichtlich Ende des Jahres aufgenommen werden. Die dafür erforderlichen personellen Kapazitäten werden mit der zeitnahen Besetzung der derzeit vakanten Stellen geschaffen. Auf Grundlage der Planung werden die erforderlichen Mittel für die Umsetzung der Maßnahme für den nächsten Haushalt angemeldet. Darüber hinaus wird geprüft, ob für die Maßnahme eine Förderung aus dem Sonder-Investitionsprogramm "Sportland Hessen" beantragt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 206
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Stromanschluss im Berkersheimer NiddatalSTOB 1021.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1427 Betreff: Stromanschluss im Berkersheimer Niddatal Auf Anfrage des Magistrats nimmt die Mainova wie folgt Stellung: Die Einrichtung eines Stromanschlusses bedarf eines Auftrags. Hierzu sind bestimmte Informationen notwendig, wie etwa ein Lageplan mit eingezeichneten Netzanschlusspunkt, Leistungsbilanz etc. Die Installation eines festen Stromanschlusses ist abhängig vom Leistungsbedarf des Antragsstellers. Aus diesem Grund bedarf es im Rahmen des Anmeldeprozesses einer netztechnischen Prüfung durch die Netzdienste Rhein‑Main GmbH (NRM) zur Verfügbarkeit der Leistung. Eine konkrete Anfrage kann über das Netzportal der NRM erfolgen. Ein entsprechender Antrag für einen Stromanschluss in dem in der Anfrage genannten Bereich liegt der NRM Stand 26.03.2026 nicht vor. Das NRM Netzportal ist unter folgendem Link zu erreichen: https://netzportal.mainova-ag.de/appDirect/Kundenmarktplatz/index.html. Dort kann der Antragsteller auch den aktuellen Status seines Antrags einsehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8127
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Energetische Sanierung des Eschersheimer Schwimmbades durch Installation von PhotovoltaikanlagenSTOB 921.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1428 Betreff: Energetische Sanierung des Eschersheimer Schwimmbades durch Installation von Photovoltaikanlagen Das Eschersheimer Schwimmbad ist bereits mit einer Solarthermieanlage ausgestattet. Es gehört damit und nicht zuletzt, weil keine konventionelle Heizungsanlage vorhanden ist, zu den ressourcenschonendsten Frankfurter Bädern überhaupt. Sollten sich in der Zukunft konkrete Möglichkeiten zur weiteren Optimierung geben, wird die BäderBetriebe Frankfurt GmbH dies selbstverständlich berücksichtigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 224
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Krähensichere Mülleimer in der Straße Im Brombeerfeld und in der Weingärtenanlage anbringenSTOB 1221.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1429 Betreff: Krähensichere Mülleimer in der Straße Im Brombeerfeld und in der Weingärtenanlage anbringen Der Anregung wird entsprochen. Die vorhandenen Müllbehälter in der Straße Im Brombeerfeld und der Weingartenanlage werden durch krähensichere Müllbehälter ersetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 71
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erhalt einer Postfiliale im Stadtteil OberradSTOB 521.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1430 Betreff: Erhalt einer Postfiliale im Stadtteil Oberrad Der Magistrat setzt sich für eine dauerhafte Sicherstellung postalischer Dienstleistungen und deren möglichst flächendeckend fußläufige Erreichbarkeit in den Stadtteilen ein. Der Magistrat stand über die Wirtschaftsförderung bereits mit dem Vorstand des Gewerbevereins Oberrad hierzu im Austausch. Erste Vorschläge des Gewerbevereins für mögliche Standorte von Partnerfilialen wurden an die zuständigen Ansprechpartner der Deutsche Post DHL Group weitergeleitet. Inzwischen konnte für den bisherigen Filialstandort in der Offenbacher Landstraße 329-331 eine Nachfolgelösung gefunden werden. Ab dem 01.09.2026 eröffnet die Deutsche Post eine neue Partnerfiliale im Geschäft "Kiosk 069", Offenbacher Landstraße 298. Für die Übergangszeit steht für Kundinnen und Kunden die Filiale im Lettigkautweg 11 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 266
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Karlsplatz: Zusagen einhalten, Verdrängung vermeidenSTOB 121.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1431 Betreff: Karlsplatz: Zusagen einhalten, Verdrängung vermeiden Die Baustelle am Karlplatz und in der Karlstraße besteht seit dem 17.4.2026. Es handelt sich zunächst um eine Baumaßnahme der Netzdienste Rhein Main (NRM), die hier das Wasser- und Stromnetz erneuern sowie eine Transformationsstation auf dem Karlplatz erneuern. Die eigentliche Baustelle zum Umbau der Straße und des Platzes beginnt ab Ende August 2026 unter Federführung des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE). Die Vorbereitung der beiden Baustellen erfolgte in enger Abstimmung. Die Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung wurden gemeinsam vorbereitet. Eine gemeinsame Website mit den wichtigsten Informationen wurde durch das ASE eingerichtet. Zu den Fragen des Ortsbeirats wird wie folgt Stellung genommen: Zu 1. Das in der ST 448 zugesagte Beschwerdemanagement ist seit Beginn der NRM-Arbeiten Mitte April eingerichtet und es wurden schon einige Anfragen von Dritten von der NRM über dieses Anliegerinformationsmanagement erledigt oder geklärt. Ab dem Baubeginn der städtischen Maßnahme am 24.08.2026 übernimmt das ASE die Aufgabe des direkten Ansprechpartners für Fragen rund um die Baustelle. Zur Information der Anlieger wurden Informationsflyer im Umfeld des Karlplatzes verteilt. Es fand zudem eine öffentliche Infoveranstaltung statt. Seit Baubeginn gab es zudem mehrere Begehungen gemeinsam mit den Drogenhilfseinrichtungen und den Schutzleuten vor Ort, um Probleme rund um die Baustelle sowie Lösungsmöglichkeiten zu erörtern und zeitnah umzusetzen. Zu 2. Mit dem Beginn der Baustelle wurde der Karlsplatz als Baustelleneinrichtungsfläche eingezäunt. Weitere Bereiche wurden durch Bauzäune abgegrenzt, da sie für Bautätigkeiten benötigt werden. Diese Flächen werden zwingend für die Lagerung von Materialien sowie das Abstellen von Baumaschinen und den Betrieb der Baustelle benötigt. Da der Platz in dieser innerstädtischen Lage begrenzt ist, wurden auch die Baustelleneinrichtungsflächen auf ein absolutes Mindestmaß reduziert. Dass damit der Aufenthalts- und Bewegungsraum der Drogenkonsumierenden eingeschränkt wurde, ist unvermeidbar. Die Hilfseinrichtungen können jedoch weiterhin erreicht werden. Im Jahr 2025 wurde im Zuge umfangreicher Umbaumaßnahmen im Drogenkonsumraum Niddastraße 49 ein Ruhebereich eingerichtet, welcher Drogenkonsumierenden die Möglichkeit bietet, in einem abgetrennten Bereich im Erdgeschoss, zur Ruhe zu kommen. Um veränderten Konsumgewohnheiten Rechnung zu tragen wurden die Rauchplätze für den inhalativen Konsum mitgebrachter Drogen wie Crack oder Heroin von 4 auf 16 Plätze ausgebaut. Zusätzlich wurde eine Klimaanlage installiert, ebenso eine verbesserte Lüftungsanlage. Die zusätzlichen Bereiche stehen seit 2026 täglich zur Verfügung und werden sehr gut angenommen. Das Nachtcafé in der Moselstraße 47 hat seit 01.07.2026 die Öffnungszeiten von 21 auf 24 Stunden täglich erhöht. Am 10.07.2026 wurde eine Klimaanlage installiert, um Hitzeschutz anbieten zu können. Die Einrichtung La Strada in der Mainzer Landstraße 93 wurde im Frühjahr umfassend renoviert und bietet seit Mai 2026 werktäglich einen klimatisierten Aufenthaltsbereich an. Das Projekt OSSIP-Straßensozialarbeit ist werktäglich im Bereich präsent und steuert die Klientel in die Hilfeeinrichtungen, beziehungsweise bietet selbst Hilfen an. Zu 3. Zusätzliche Flächen und Liegenschaften hinsichtlich der Nutzung durch die Drogenhilfe werden derzeit geprüft, auch unter dem Aspekt des Wetterschutzes. In vielen Fällen war eine Nutzung aus verschiedenen Gründen nicht umsetzbar. Bezüglich der Fälle, die sich noch in Prüfung befinden, können derzeit noch keine Aussagen gemacht werden. Um die Situation kontinuierlich im Blick zu behalten, sind alle Akteure der Drogenhilfe, des Ordnungsamts, der Polizei und das Koordinierungsbüro regelmäßig im Austausch. Zu 4. Die vorliegenden Bauphasen (Baufelder) sind das Ergebnis eines intensiven und sorgfältigen Abstimmungsprozesses mit allen Beteiligten, Fachämtern und Versorgungsunternehmen. In vielen Gesprächsrunden wurden verschiedene Varianten eingehend geprüft und gegeneinander abgewogen. Dazu zählte auch die jetzige Aufteilung der Baufelder für die NRM und das ASE. Um diese Baumaßnahme zeitlich optimiert abzuwickeln, ist das Bauen in mehreren Baufeldern zwingend erforderlich. Bereits im Vorfeld, aber auch seit der Einrichtung, gab es mehrere Abstimmungsrunden mit verschiedensten Beteiligten Stellen der Drogenhilfe, der aufsuchenden Sozialarbeit, der Polizei, etc. Diese werden anlassbezogen auch weiterhin stattfinden. Für den Austausch mit der Nachbarschaft, insbesondere im Niddasack, wurde für den Beginn der Baumaßnahme eine Anlaufstelle geschaffen, die bereits eine Informationsveranstaltung organisiert hat. Eine weitere Veranstaltung ist nach Beginn der Baumaßnahme des ASE vorgesehen. Anregungen zur Baustelleneinrichtung wurden und werden geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt, um auf die Bedürfnisse der Menschen vor Ort zu reagieren. Zu 5. Die ungeordneten Absperrungen sind Folge davon, dass diese immer wieder von Unbefugten geöffnet und verändert werden. Nach Möglichkeit wird die Baustelleneinrichtung angepasst, wenn es die Situation vor Ort erfordert. Zu 6. Ein Austausch mit Gastronomen, Einzelhändlern und allen sonstigen Anwohnerinnen und Anwohnern ist in Vorbereitung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 196
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Reinigung Maria-Ward-PlatzSTOB 321.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1432 Betreff: Reinigung Maria-Ward-Platz Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) reinigt den Maria-Ward-Platz entsprechend der festgelegten Reinigungsklasse (RKL II) zweimal wöchentlich. Die Reinigungen erfolgen immer dienstags und freitags. Dabei werden alle losen Verunreinigungen und wilden Ablagerungen bis zu einem Kubikmeter im Sinne der Verkehrssicherheit und Stadthygiene aufgenommen und entsorgt. Der Platz wurde zwischenzeitlich mit den neuesten, krähensicheren Papierkorbmodellen ausgestattet. Hierbei handelt es sich um Behältnisse mit großem Einwurfschacht. Auf dem Platz befinden sich nun insgesamt drei Papierkörbe und eine sogenannte Müllgarage mit 120 Litern Fassungsvermögen. Da der Platz als gern genutzter Aufenthaltsbereich mit einem erhöhten Müllaufkommen bekannt ist, erfolgen die Leerungen bereits über die tatsächliche Leistung der Reinigungsklasse hinaus. Insofern werden die Papierkörbe bereits täglich (von Montag bis Freitag) geleert. Mit derartigen, zusätzlichen Papierkorbtouren durch das cleanffm-Express-Team begegnet der Magistrat im gesamten Stadtgebiet saisonbedingten, zeitweiligen Überfüllungen. Aufgrund des gestiegenen und dauerhaften Nutzungsdrucks auf diesem Platz wird zum 1. Januar 2027 eine Erhöhung der Reinigungsklasse von II auf V angestrebt. Damit stellt der Magistrat die Reinigung und Papierkorbleerung insbesondere an den nutzungsintensiven Wochenenden sicher. Eine temporäre Erhöhung der Reinigungsklassen, z. B. in den Sommermonaten, ist nicht umsetzbar, da eine solche Anpassung nur durch eine Satzungsänderung erfolgen kann. Der Beschluss muss durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen. Dieses Instrument ist daher nicht geeignet, um kurzfristig auf sich ändernde Zustände und Anforderungen reagieren zu können. Die Festlegung einer Reinigungsklasse für einen jeweiligen Straßenabschnitt richtet sich stets nach dem dauerhaft zu erwartenden Reinigungsbedürfnis. Diese Bedürfnisse haben sich erfahrungsgemäß in den zurückliegenden Betrachtungsjahren, insbesondere auf den vielzähligen Plätzen mit entsprechender Aufenthaltsqualität, enorm erhöht. Bedarfsgerechte Papierkorbtouren und Zusatzreinigungen wirken zeitweiligen Beschwerdelagen und Vermüllungssituationen zwar aktuell stadtweit entgegen, jene Leistungen sind aber nicht durch Gebühren gedeckt. Es handelte sich in den vergangenen Jahren stets um zeitweilige, bedarfsorientierte Maßnahmenpakete. Insofern stellt der Magistrat die notwendigen Reinigungstouren zukünftig durch die erforderliche Anpassung, d.h. Erhöhung in die jeweils nächsthöhere Reinigungsklasse, sicher (hier von RKL II auf RKL V, siehe Satzung). Bei konkreten Papierkorbanregungen oder Auffälligkeiten können sich die Ortsbeiräte zukünftig gerne auch direkt an das Umweltamt, Sachgebiet Straßenreinigung (E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de), wenden. Die Reinigung der Schalt- und Verteilerkästen ist grundsätzlich nicht Leistungsbestandteil der satzungsgemäßen Straßenreinigung, da es sich bei diesen Kästen um eigenständige, technische Einrichtungen von unterschiedlichen Betreiber:innen handelt. Die Instandhaltung und Reinigung der Schaltkästen erfolgt durch die entsprechenden Betreiber:innen und deren befugte Dienstleister:innen. Nach einer aktuellen Überprüfung, wurden die beiden Kästen bereits gereinigt und weisen aktuell keine Verunreinigungen auf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 230
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zeilsheim: Hundekotbeutelspender im sogenannten BechtenwaldparkSTOB 621.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1433 Betreff: Zeilsheim: Hundekotbeutelspender im sogenannten Bechtenwaldpark Der Magistrat stellt Hundekottütenspender in stark frequentierten Grün- und Parkanlagen auf, wenn Beschwerden eingehen und eine Prüfung den Bedarf bestätigt. Voraussetzung ist zudem, dass Anlieger:innen oder Nachbar:innen im Rahmen einer Patenschaft die Spenderboxen regelmäßig befüllen. Stehen Pat:innen nicht mehr zur Verfügung, wird die Spenderbox entfernt. Bei Standorten, für die seitens des Fachamtes ein dringender Bedarf gesehen wird, übernimmt das Amt die Kosten in Höhe von ca. 1.000 € pro Tütenspender. Der hier vorgeschlagene Standort wird seitens des Fachamtes derzeit nicht als Standort mit dringendem Bedarf eingestuft. Daher bittet das Amt den Ortsbeirat um Kostenübernahme und Benennung eines oder einer Pat:in. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 120
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zeilsheim: Platz für eine HundewieseSTOB 621.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1434 Betreff: Zeilsheim: Platz für eine Hundewiese Der Magistrat hat die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Orte in Zeilsheim auf Umsetzbarkeit einer umzäunten Hundewiese geprüft und kann wie folgt berichten: Zu 1) a) Zwischen dem Grillplatz und den Kleingärten befindet sich auf der vorgeschlagenen Fläche ein Bolzplatz mit zwei Toren. Gemäß Grünanlagensatzung gilt für diese Fläche ein Hundeverbot. Eine Umsetzung kann somit nicht in Aussicht gestellt werden. b) Die Fläche gegenüber dem Spielplatz zwischen der Blauländchenstraße und der Welschgrabenstraße befindet sich nicht in städtischem Besitz. c) Die vorgeschlagene Fläche im Bechtenwaldpark zwischen dem Fußweg zum Spielplatz und der Bebauung an der Bechtenwaldstraße liegt zu nahe an der Wohnbebauung und dem Kinderspielplatz, und ist daher ungeeignet für die Herrichtung einer eingezäunten Hundewiese. d) Die Fläche in der Blauländchenstraße am Feldbeginn auf der rechten Seite (hinter dem Bolzplatz) befindet sich nicht in städtischem Besitz. Zu 2) Die Prüfung einer Alternativfläche hat in der Ämterabstimmung keine Zustimmung gefunden. Zu 3) Die Betreuung und Pflege der Hundeauslauffläche ist über ein Patenschaftsmodell nicht vorgesehen. Um die Sauberkeit auf Hundeplätzen zu gewährleisten, ist ein Hundekotspender ein bewährtes Instrument. Grundsätzlich können diese Hundekottütenspender an Orten aufgestellt werden, an denen das regelmäßige Befüllen der Spender durch engagierte Anlieger:innen oder Nachbar:innen (Patenschaften) gewährleistet ist. Das Aufstellen der jeweiligen Spenderbox kann nach Benennung der Pat:innen sowie der Verfügbarkeit der Spender durch das Fachamt erfolgen. Die Pflegemaßnahmen wie Rasenmähen oder das Entleeren der Mülleimer erfolgen durch das Fachamt. Der Magistrat begrüßt es sehr, wenn sich engagierte Hundebesitzer:innen für die Sauberkeit der bereitgestellten Hundeauslaufflächen einsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8142
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ehrenamtliche Tierrettung nicht erst im Notfall suchenSTOB 121.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1435 Betreff: Ehrenamtliche Tierrettung nicht erst im Notfall suchen Die Anregung des Ortsbeirates wird fachlich nachvollzogen. Gerade bei Tiernotfällen kann es sinnvoll sein, bereits im Vorfeld über geeignet Ansprechstellen zu verfügen, damit im Einzelfall nicht erst unter Zeitdruck nach sachkundiger Unterstützung gesucht werden muss. Aus Sicht des Magistrats ist dabei jedoch zwischen der akuten Gefahrenabwehr, dem fachgerechten Einfangen bzw. Sichern eines Tieres sowie einer anschließenden Unterbringung oder weiteren Versorgung zu unterscheiden. Die Feuerwehr Frankfurt am Main erfüllt ihre gesetzliche Aufgabe auch bei Tiernotfällen und kann im Rahmen ihrer Zuständigkeit tätig werden, soweit eine Gefahrenlage besteht oder eine technische Hilfeleistung erforderlich ist. Für Tierrettungseinsätze hält die Feuerwehr spezielle Ausrüstung vor und schult ihre Einsatzkräfte regelmäßig. Für den in der Begründung zu dieser Anregung geschilderten Fall im April liegen der Feuerwehr allerdings keine Informationen vor. Der Verwaltung sind verschiedene Ansprechpartner bekannt, die über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes verfügen bzw. im Einzelfall fachlich eingebunden werden können. Hierzu zählen insbesondere: - Mauerseglerklinik - TSV Fechenheim - Herr Armbrust, Spezialist für Greifvögel und Eulen - Maintauben-Tierschutzprojekt - Stadttaubenprojekt Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass diese Stellen in erster Linie als Ansprechpartner für Beratung, Übernahme, Pflege oder Unterbringung in Betracht kommen. Ob und in welchem Umfang sie auch kurzfristig beim Einfangen oder Sichten eines Tieres vor Ort unterstützen können, ist jeweils einzelfallabhängig und kann nicht ohne Weiteres vorausgesetzt werden. Zugleich ist bei Wildtieren immer sorgfältig abzuwägen, ob ein menschliches Eingreifen tatsächlich geboten ist. Nicht jedes scheinbar hilfsbedürftige Tier benötigt auch tatsächlich Hilfe. Gerade bei Wildtieren kann gut gemeinte Hilfe im Ergebnis zu erheblichem Stress, vermeidbarem Leiden oder sogar zu einer Verschlechterung der Situation führen. Eine sachkundige Einschätzung ist daher regelmäßig sinnvoll, bevor Tiere eingefangen, umgesetzt oder in menschliche Obhut genommen werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es aus Sicht des Magistrats zweckmäßig, keine weiterführende "Tierrettungsstruktur" neben der bestehenden Zuständigkeit aufzubauen. Der Magistrat wird den konkreten Sachverhalt dennoch zum Anlass nehmen und den bestehenden Ablaufprozess in der Tierrettung prüfen. Eine weiterführende Einbindung ehrenamtlicher Stellen kommt nach Verfügbarkeit und nach fachlicher Eignung im jeweiligen Einzelfall in Betracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 194
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Lärmstörungen auf dem Matthias-Beltz-PlatzSTOB 321.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1436 Betreff: Lärmstörungen auf dem Matthias-Beltz-Platz Zu 1.: Die Situation ist uns bekannt, da in den vergangenen Jahren wiederholt Beschwerden eingegangen sind. Zu 2.: Von den Veranstaltungen des Gaststättenbetriebes haben wir durch die Eingaben von Beschwerdeführern Kenntnis erlangt. Zu 3.: Für die Beschallung ist keine gaststätten- bzw. gewerberechtliche Genehmigung erforderlich. Gewerbetreibende werden durch entsprechende Merkblätter auf die bestehende Rechtslage und hier insbesondere auf die einzuhaltenden Immissionsrichtwerte hingewiesen. Zu 4.: Bislang wurden keine Anordnungen nach § 10 Abs. 2 HGastG zum Schutz vor unzumutbaren Lärmbelästigungen erteilt. Grundlage einer solchen Anordnung ist die mittels einer Schallpegelmessung in der Wohnung eines Beschwerdeführers objektiv festgestellte Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte durch den Immissionsschutz der Stadtpolizei. Bislang hat jedoch kein Beschwerdeführer eine von der Stadtpolizei wiederholt angebotene Schallpegelmessung in Anspruch genommen. Weitere gaststättenrechtliche Maßnahmen können ggf. nach einer erfolgten Messung - abhängig von den ermittelten Lärmwerten - ergriffen werden. Zu 5.: Wir verweisen auf die Ausführungen unter Ziffer 4. Zu 6.: Nachdem in den letzten 5 Jahren keine Schallpegelmessung in der Wohnung eines Beschwerdeführers stattgefunden hat, konnte demzufolge auch keine Feststellung zu einem möglichen Verstoß hinsichtlich der Lautstärke aus dem Gaststättenbetrieb getroffen werden. Dementsprechend wurden auch keine Anordnungen nach § 10 Abs. 2 HGastG erteilt. Zu 7.: Bisher sind keine Untersagungen auf Grundlage des § 4 HGastG erfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 234
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sauberkeit in Westend/Bockenheim maximierenSTOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1437 Betreff: Sauberkeit in Westend/Bockenheim maximieren 1a) Reinigungsfrequenz Die Reinigungsklassen der Straßenabschnitte sind in der Straßenreinigungssatzung (Link: Frankfurts Straßen: Eine saubere Sache | Stadt Frankfurt am Main) festgelegt und richten sich nach dem jeweiligen Reinigungsbedarf. Berücksichtigt werden insbesondere Verkehrslage, Nutzung als Geschäfts- oder Wohnstraße sowie das zu erwartende Müllaufkommen. Da eine Erhöhung der Reinigungsklasse auch eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren für alle angrenzenden Eigentümer:innen zur Folge hat, prüft der Magistrat daher sorgfältig, ob eine Anhebung erforderlich ist. Aufgrund des gestiegenen Nutzungsdrucks ist für die folgenden Bereiche zum 1. Januar 2027 bereits eine Anhebung der Reinigungsklasse vorgesehen. Diese steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. - Hannelore-Elsner-Platz (Bockenheimer Warte) von RKL III auf VI - Bockenheimer Landstraße von RKL III auf VI - Carlo-Schmid-Platz von RKL III auf VI Für die übrigen Bereiche, die bislang noch nicht negativ in Erscheinung getreten sind, wird der Magistrat prüfen, ob eine Anpassung der Reinigungsfrequenz derzeit angemessen ist. 1b) Krähensichere Papierkorbmodelle Die üblichen Papierkorbmodelle der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) sind bereits mit krähensicheren Hauben ausgestattet. Sowohl das Grünflächenamt (Grünanlagen/Spielplätze) als auch die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF-Haltestellen) greifen auf eigene Modelle zurück. 1c) Unterirdische Müllcontainer Unterirdische Müllcontainer sind im Stadtgebiet aufgrund der hohen Errichtungskosten und der Schwierigkeiten mit vorhandener unterirdischer Infrastruktur (Kanäle, Leitungstrassen etc.) nicht flächendeckend vorgesehen. 2a/2b) Einsatz digitaler Sensorik und Müllmelder und niedrigschwellige Angebote einzuführen, um eine Überfüllung melden zu können In Frankfurt am Main können überfüllte Mülleimer oder wilder Müll direkt über den digitalen Mängelmelder auf FFM.de gemeldet werden. Alternativ kann die digitale Meldung unkompliziert über die FrankfurtPlus App der FES GmbH erfolgen. Ein zusätzlicher flächendeckender QR-Code an jedem einzelnen öffentlichen Mülleimer ist derzeit nicht umsetzbar. 2c) In U-Bahnhöfen und auf Plätzen nicht nur reine digitale Lösungen, sondern auch Dashbuttons erproben Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) hat die Verbesserung von Sauberkeit, Sicherheit und Aufenthaltsqualität in ihren Stationen zu einem Schwerpunkt gemacht. VGF und traffiQ erfassen seit Oktober 2025 systematisch den Zustand der Stationen und das Aufkommen von Müll. Auf Grundlage eines gemeinsamen Forschungsprojekts werden weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität aus Sicht der Fahrgäste entwickelt. Die Einführung von Dashbuttons ist derzeit nicht geplant. 2d) Gebot der sparsamen Mittelverwendung sowie operationelle Sicherheit (Datenschutz / Schutz vor Vandalismus) umsetzen Bei neuen Maßnahmen werden Aspekte wie Wirtschaftlichkeit, Datenschutz und Vandalismusschutz selbstverständlich berücksichtigt. 3. Bekämpfung von Vermüllung, illegalem Sperrmüll und wilden Müllablagerungen in Westend und Bockenheim durch verstärkte ordnungsrechtliche Kontrollen und konsequente Sanktionierung zu intensivieren Zum 01.10.2025 wurden die Regelgeldbußen für illegale Abfallentsorgung erhöht und die abfallrechtlichen Kontrollen der Stadtpolizei ausgeweitet. Darüber hinaus sind Schwerpunktkontrollen vorgesehen: Bockenheim wurde im August 2026 für zwei Wochen verstärkt kontrolliert, das Westend folgt im November 2026. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden konsequent verfolgt. Voraussetzung für eine Sanktionierung ist jedoch, dass Verursachende unmittelbar festgestellt oder nachträglich zweifelsfrei ermittelt werden können. 4. Bericht nach sechs Monaten Der Magistrat stellt die ordnungsgemäße Reinigung der öffentlichen Flächen sicher. Die Maßnahmen und Vorgehensweisen sind in dieser Stellungnahme dargestellt. Ihre Wirkung wird fortlaufend beobachtet und nachjustiert. Daher wird keine Notwendigkeit für eine weitere Berichterstattung nach 6 Monaten gesehen. 5. Ein exzellentes Sauberkeitsniveau als Zielgröße festzulegen. Ein möglichst hohes Sauberkeitsniveau bleibt Ziel des Magistrats. Insbesondere in stark frequentierten Bereichen und im Umfeld von Gastronomie und Einzelhandel stellen To-go-Verpackungen und achtlos weggeworfener Abfall besondere Herausforderungen dar. Papierkorbanzahl und -volumen werden in betroffenen Bereichen bei Bedarf angepasst. Neben Reinigung und Kontrollen setzt die Stadt weiterhin auf die Sauberkeitsinitiative #cleanffm und die Eigenverantwortung der Nutzer:innen des öffentlichen Raums. So erfordert eine nachhaltige Verbesserung der Sauberkeit im öffentlichen Raum neben Reinigung und Kontrollen einen verantwortungsvollen Umgang mit dem öffentlichen Raum. Konkrete Hinweise oder Auffälligkeiten können jederzeit direkt an das Umweltamt, Sachgebiet Straßenreinigung (strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de), gemeldet werden. Konkrete Papierkorbanregungen können zukünftig gerne direkt an das Umweltamt, Sachgebiet Straßenreinigung (E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de ), herangetragen wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 158
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sauberkeit rund um den Südbahnhof sicherstellenSTOB 521.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1438 Betreff: Sauberkeit rund um den Südbahnhof sicherstellen Der Bereich um den Südbahnhof und der Südbahnhof selbst stehen in unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen, aus denen sich unterschiedliche Zuständigkeiten ergeben. Dies vorausgeschickt, hat der Magistrat die Deutsche Bahn (DB) um eine Stellungnahme gebeten. Diese teilt mit, dass die Bahnsteiganlagen sowie die der DB zugehörigen Verkehrsflächen täglich gereinigt werden. Für den gesamten Vorplatz ist die Stadt Frankfurt zuständig. Dieser Bereich wird aktuell jeden Werktag von der Frühreinigung der FES und zusätzlich jeden Tag durch #cleanffm Express nachmittags gereinigt. Aufgrund der starken Nutzung des Platzes hat der Magistrat zudem auf dem Diesterwegplatz eine Feinreinigung veranlasst. Zeitweiligen Vermüllungen versucht der Magistrat aktuell mit weiteren Papierkörben entgegenzuwirken. So wurden die sechs Sitzbänke kürzlich mit jeweils einem weiteren Entsorgungsangebot ausgestattet. Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass konkrete Auffälligkeiten direkt dem Umweltamt (Tel.: 069-212-39143 / E-Mail: strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder der FES (E-Mail: services@fes-frankfurt.de) gemeldet werden können. Die VGF-Haltestellen werden täglich von Montag bis Freitag gereinigt. Dies beinhaltet sowohl die Aufnahme von losen Ablagerungen innerhalb der Haltestellenflächen als auch die Leerung der Papierkörbe. Das Thema Ratten haben die zuständigen Stellen bereits in Bearbeitung. Dies wird maßgeblich durch massive Taubenfütterung verursacht, da das Futterangebot auch Schadnager anzieht. Das Stadttaubenprojekt ist hierzu bereits seit Anfang 2024 tätig und lässt werktäglich das illegal ausgebrachte Taubenfutter entfernen. Diese Maßnahme zeigt langsam Erfolg während im Jahr 2024 noch insgesamt 214 kg Taubenfutter, im Jahr 2025 sogar insgesamt 678 kg aufgenommen wurde, mussten in diesem Jahr (Stand April 2026) bisher nur 15,5 kg entsorgt werden. Bei Hinweisen auf Rattenbefall leitet der Magistrat umgehend Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen ein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8227
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Prüfung der Einrichtung eines Zebrastreifens im KettenhofwegVOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.09.2026, V 145 entstanden aus Vorlage: OF 57/2 vom 31.05.2026 Betreff: Prüfung der Einrichtung eines Zebrastreifens im Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Arndtstraße / Kettenhofweg / Corneliusstraße ein Zebrastreifen eingerichtet werden kann, der Fußgängern ein sichereres Gefühl bei der Überquerung des Kreuzungsbereichs verschafft. Begründung: Es gab Anfragen von Anwohnenden, die die Verkehrssituation an der Kreuzung Arndtstraße / Kettenhofweg / Corneliusstraße durch das steigende Aufkommen an Verkehrsteilnehmenden als zunehmend unübersichtlich und konfliktär beschreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Sportstättennutzung durch gemeinnützige VereineVOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.09.2026, V 146 entstanden aus Vorlage: OF 58/2 vom 19.05.2026 Betreff: Sportstättennutzung durch gemeinnützige Vereine Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. nach welchem Verteilerschlüssel Nutzungszeiten kommunaler Sportanlagen zugunsten gemeinnütziger Vereine vergeben werden; 2. wie junge Vereine in die Verteilung der Sportanlagen einbezogen und berücksichtigt werden; 3. wie die Rollsportanlage am Rebstock konkret ausgelastet ist und wie ein junger Verein, in das Verteilungsverfahren aufgenommen werden kann. Begründung: Sportstätten sind in Frankfurt leider knapp. Dies wirkt sich nicht nur im Bereich des Schulsports sondern auch des Vereinssports aus. Junge Vereine, deren Gemeinnützigkeit anerkannt wurde, sind ebenso bei der Verteilung der Nutzungszeiten zu berücksichtigen wie bestehende Vereine. Transparenz ist geboten, um diesen Vereinen Planungssicherheit zu bieten und verschiedene bestehende Interessen der einzelnen Vereine gleichermaßen zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Schulen ohne SporthallenVOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.09.2026, V 147 entstanden aus Vorlage: OF 63/2 vom 01.06.2026 Betreff: Schulen ohne Sporthallen Vorgang: A 303/24 CDU; B 81/26 Der Magistrat wird gebeten, die Frage sechs aus der Vorlage A 303 umfassend für die Schulen im Ortsbezirk 2 zu beantworten und dabei darzulegen, 1. welche Planung bezüglich des Schulcampus' Westend bezüglich Schulsport bestehen; 2. ob bereits eine Lösung für den Schulsport der ausgelagerten IGS Süd, derzeit Biegweg, gefunden worden ist; 3. an welchen Schulen aktuell der Sport- und oder Schwimmunterricht nicht in vollem Umfang, auch aufgrund von Fahrtzeiten, die als Unterrichtszeit fehlen, unterrichtet werden kann; 4. ob die aktuellen Sporthallenbauvorhaben im Ortsbezirk 2 im Zeitplan liegen. Begründung: Sportstätten sind in Frankfurt leider knapp. Dies wirkt sich leider auch auf den Schulsport aus. Hinzu kommt die angespannte Lage rund um Interime und sanierungsbedürftige Gebäude. Im Ortsbezirk 2 sind das derzeit, ohne Gewähr für Vollständigkeit, das Adorno-Gymnasium, die Holzhausenschule, die IGS Süd, die Georg-Büchner-Schule, die Johanna-Tesch-Schule, das Gymnasium Römerhof und die Engelbert-Humperdinck-Schule. Die Beantwortung der Fragen erfolgte leider auch nach eineinhalb Jahren unzureichend. Es fehlten Angaben zu einigen der aufgeführten Schulen. Es besteht das berechtigte Interesse der betroffenen Schüler, Eltern aber auch der Bürgerschaft im allgemeinen, die besorgt sind, um den Zustand Frankfurter Schulen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 03.07.2024, A 303 Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 81
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Unerlaubtes Parken auf dem Fahrradweg Leonardo-da-Vinci-Allee verhindernVOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.09.2026, V 148 entstanden aus Vorlage: OF 90/2 vom 29.07.2026 Betreff: Unerlaubtes Parken auf dem Fahrradweg Leonardo-da-Vinci-Allee verhindern Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie das illegale Parken auf dem Fahrradweg Leonardo-da-Vinci-Allee auf der Höhe Hausnummer 4 (Tegut) verhindert werden kann. Begründung: Obwohl eine kostenlose Tiefgarage beim Tegut-Supermarkt zur Verfügung steht, parken Autos regelmäßig vor dem Supermarkt in der Leonardo-da-Vinci-Allee auf dem Fahrradweg. Dies führt zu einer Gefährdung der Fahrradfahrenden, wenn diese auf die viel befahrende Straße ausweichen müssen. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Verlängerung des Buslinie 89 bis zum WestbahnhofVOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.09.2026, V 149 entstanden aus Vorlage: OF 91/2 vom 01.08.2026 Betreff: Verlängerung des Buslinie 89 bis zum Westbahnhof Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und darüber zu berichten, ob die Buslinie 89, die derzeit zwischen der Erzbergerstraße in Griesheim und der Leonardo-da-Vinci-Allee verkehrt, bis zum Westbahnhof verlängert werden kann. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben darauf hingewiesen, dass es derzeit keine direkte Verbindung vom Rebstock und vom Kuhwald zum Westbahnhof gibt. Von der Straßenbahnhaltestelle "Kuhwaldstraße" beträgt der Fußweg zum Westbahnhof etwa sieben Minuten. Eine Verlängerung der Buslinie 89 würde die Verkehrsanbindung des Rebstocks und des Kuhwalds verbessern und bestehende Lücken im öffentlichen Nahverkehr teilweise schließen. Zudem wäre die Hausarztpraxis im Ökohaus am Westbahnhof besser erreichbar. Der derzeitige Fußweg kann insbesondere für Seniorinnen und Senioren beschwerlich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Geisterbusse im Westend?VOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.09.2026, V 150 entstanden aus Vorlage: OF 122/2 vom 07.09.2026 Betreff: Geisterbusse im Westend? Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele Busse der Linien 32, 34, 64 und 75 seit Jahresbeginn ausgefallen sind; 2. warum die Ausfälle häufig nicht in den Verkehrsapps (bspw. RMV) angezeigt werden; 3. welche Maßnahmen durch den Magistrat ergriffen werden, um die Ausfälle a) in Zukunft zu verhindern oder b) diese zumindest transparent und frühzeitig an die Fahrgäste zu kommunizieren. Begründung: Seit mehreren Monaten berichten Anwohnende darüber, dass Busse, die in den Verkehrsapps als pünktlich angezeigt werden überhaupt nicht an den Haltestellen auftauchen. Insbesondere an Hitzetagen sind diese Geisterbusse nicht nur ein absolutes Ärgernis, sondern für viele Menschen eine enorme Belastung. Die Bewertung des ÖPNV leidet unter diesen Vorfällen verständlicherweise massiv, so kann es nicht weitergehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Verkehrssicherheit bei der Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum durch Gesetzesänderung ab 01.03.2027VOB 221.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.09.2026, V 151 entstanden aus Vorlage: OF 125/2 vom 31.07.2026 Betreff: Verkehrssicherheit bei der Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum durch Gesetzesänderung ab 01.03.2027 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche konkreten Maßnahmen und Konzepte zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Zusammenhang mit der zunehmenden Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen, insbesondere E-Scootern, im öffentlichen Raum vorgesehen sind. Grundlage ist die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung und die StVO, die mit einer Gesetzesänderung ab 01.03.2027 Elektrokleinstfahrzeuge mit Fahrrädern gleichstellt. Dabei wird der Magistrat insbesondere gebeten, Folgendes darzustellen, 1. welche Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum ab dem 1. März 2027 erwartet werden und welche Auswirkungen diese auf die Nutzung von Gehwegen, Fußgängerbereichen, Grünanlagen und sonstigen für den Radverkehr freigegebenen Flächen im Ortsbezirk 2 haben; 2. auf welchen weiteren Verkehrsflächen im Ortsbezirk 2 künftig eine Freigabe für E-Scooter vorgesehen oder möglich ist; 3. ob und in welchem Umfang der Magistrat aufgrund der zunehmenden Nutzung von E-Scootern eine Anpassung der Verkehrsführung oder der Beschilderung in besonders sensiblen Bereichen, insbesondere im Umfeld von Spielplätzen, Schulen, Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie stark frequentierten Grünanlagen für erforderlich hält; 4. ob für besonders sensible Bereiche eine Begrenzung der Geschwindigkeit von E-Scootern geprüft wird und ob hierzu technische Lösungen wie Geofencing bzw. eine automatisierte Geschwindigkeitsreduzierung in Betracht gezogen werden; 5. ob der Magistrat gemeinsam mit den Anbietern von E-Scootern verbindliche oder freiwillige Maßnahmen zur technischen Geschwindigkeitsbegrenzung in besonders sensiblen Bereichen vereinbaren kann; 6. wie die Einhaltung der für E-Scooter geltenden Verkehrsregeln kontrolliert wird und ob eine verstärkte Kontrolle insbesondere in Fußgängerbereichen, Grünanlagen und im Umfeld von Spielplätzen vorgesehen ist. Begründung: Die Nutzung von E-Scootern hat in Frankfurt in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Mit einer zunehmenden Nutzung des öffentlichen Raums durch unterschiedliche Verkehrsarten steigt zugleich die Bedeutung einer klaren und sicheren Regelung der jeweiligen Nutzungsbereiche. Die eKFV verpflichtet E-Scooter-Fahrer bereits heute zu einer besonderen Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer. Insbesondere auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang. Die Geschwindigkeit ist erforderlichenfalls an den Fußgängerverkehr anzupassen; Fußgänger dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Gerade in Bereichen mit einer hohen Dichte an Fußgängern können Konflikte zwischen unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern entstehen. Dies gilt insbesondere für Grünanlagen, stark frequentierte Wege sowie Bereiche mit einer hohen Zahl besonders schutzbedürftiger Verkehrsteilnehmer. Der Ortsbeirat 2 sieht an dieser Stelle insbesondere im Grüneburgpark einen sensiblen Bereich. Der Park wird von zahlreichen Fußgängern, Familien mit Kindern, älteren Menschen sowie Hundehalterinnen und Hundehaltern genutzt. Im Umfeld der dortigen Kinderspielplätze kommt einer möglichst konfliktarmen und sicheren Nutzung der Wege besondere Bedeutung zu. Dabei geht es nicht darum, die Nutzung von E-Scootern grundsätzlich in Frage zu stellen. Vielmehr soll sichergestellt werden, dass die unterschiedlichen Formen der Mobilität miteinander vereinbar sind und insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmer ausreichend geschützt werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, neben der nachträglichen Kontrolle von Verkehrsverstößen auch präventive und technische Maßnahmen zu prüfen. Insbesondere ein räumlich begrenztes Geofencing könnte dazu beitragen, die Geschwindigkeit von E-Scootern in besonders sensiblen Bereichen automatisch zu reduzieren. Denkbar wären beispielsweise eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit in stark frequentierten Grünanlagen, im unmittelbaren Umfeld von Spielplätzen oder an sonstigen Stellen mit besonders hohem Fußgängeraufkommen. Der Magistrat wird daher gebeten zu prüfen, ob und unter welchen technischen und rechtlichen Voraussetzungen entsprechende Maßnahmen mit den in Frankfurt tätigen E-Scooter-Anbietern umgesetzt werden können. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine verstärkte Kontrolle der bestehenden Verkehrsregeln erforderlich ist. Eine Kombination aus geeigneter Verkehrsführung, klarer Beschilderung, technischer Geschwindigkeitsbegrenzung, Aufklärung der Nutzerinnen und Nutzer sowie konsequenter Ahndung von Verstößen könnte dazu beitragen, Konflikte zwischen E-Scooter-Nutzern und anderen Verkehrsteilnehmern zu reduzieren. Ziel der Anfrage ist daher nicht eine generelle Einschränkung der E-Scooter-Nutzung, sondern eine frühzeitige Prüfung geeigneter Maßnahmen, damit die zunehmende Nutzung dieser Mobilitätsform nicht zu einer Verschlechterung der Verkehrssicherheit für Fußgänger, insbesondere Kinder und ältere Menschen, führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat.