Geisterbusse im Westend?
Zusammenfassung
In diesem Auskunftsersuchen wird der Magistrat gebeten, Informationen über die häufigen Ausfälle von Bussen im Westend bereitzustellen. Die Anwohner berichten seit Monaten von nicht angezeigten Busausfällen, was zu einer erheblichen Belastung führt. Ziel ist es, Klarheit über die Ausfälle zu schaffen und zukünftige Probleme zu vermeiden.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 14.12.2026 antworten. Noch 69 Tage.Warum?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,
- wie viele Busse der Linien 32, 34, 64 und 75 seit Jahresbeginn ausgefallen sind;
- warum die Ausfälle häufig nicht in den Verkehrsapps (bspw. RMV) angezeigt werden;
- welche Maßnahmen durch den Magistrat ergriffen werden, um die Ausfälle
a) in Zukunft zu verhindern oder
b) diese zumindest transparent und frühzeitig an die Fahrgäste zu kommunizieren.
Begründung
Seit mehreren Monaten berichten Anwohnende darüber, dass Busse, die in den Verkehrsapps als pünktlich angezeigt werden überhaupt nicht an den Haltestellen auftauchen. Insbesondere an Hitzetagen sind diese Geisterbusse nicht nur ein absolutes Ärgernis, sondern für viele Menschen eine enorme Belastung. Die Bewertung des ÖPNV leidet unter diesen Vorfällen verständlicherweise massiv, so kann es nicht weitergehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. September 2026OFOF 122/2Geisterbusse im Westend?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. September 2026Sie sind hierVV 150Geisterbusse im Westend?Anfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen