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Sportstättennutzung durch gemeinnützige Vereine

Vorlagentyp: V
2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie kommunale Sportanlagen zugunsten gemeinnütziger Vereine vergeben werden. Dies ist wichtig, um insbesondere jungen, gemeinnützigen Vereinen Planungssicherheit zu bieten und die Interessen aller Vereinsarten zu berücksichtigen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 14.12.2026 antworten. Noch 69 Tage.Warum?

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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,

  1. nach welchem Verteilerschlüssel Nutzungszeiten kommunaler Sportanlagen zugunsten gemeinnütziger Vereine vergeben werden;
  2. wie junge Vereine in die Verteilung der Sportanlagen einbezogen und berücksichtigt werden;
  3. wie die Rollsportanlage am Rebstock konkret ausgelastet ist und wie ein junger Verein, in das Verteilungsverfahren aufgenommen werden kann.

Begründung

Sportstätten sind in Frankfurt leider knapp. Dies wirkt sich nicht nur im Bereich des Schulsports sondern auch des Vereinssports aus. Junge Vereine, deren Gemeinnützigkeit anerkannt wurde, sind ebenso bei der Verteilung der Nutzungszeiten zu berücksichtigen wie bestehende Vereine. Transparenz ist geboten, um diesen Vereinen Planungssicherheit zu bieten und verschiedene bestehende Interessen der einzelnen Vereine gleichermaßen zu berücksichtigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Mai 2026OFOF 58/2Sportstättennutzung durch gemeinnützige VereineOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 21. September 2026Sie sind hier
    VV 146Sportstättennutzung durch gemeinnützige Vereine
    Anfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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