Bitte Geschwindigkeitsmessung/Blitzer auf Höhe der Eschersheimer Landstraße 125
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung betrifft die Notwendigkeit von Geschwindigkeitsmessungen und Blitzern auf der Eschersheimer Landstraße 125. Anwohner haben auf gefährliches Fahrverhalten hingewiesen, was die Durchführung dieser Maßnahme rechtfertigt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 14.12.2026 antworten. Noch 65 Tage.Warum?
Eschersheimer Landstraße — 52 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- In der NS-Zeit wurde das Eigentum der B’nai B’rith-Logen an der Eschersheimer Landstraße zugunsten des Reichssenders ent24.09.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Erneuter U-Bahn-Unfall – wieder durch Linksabbieger24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Baustellenmanagement beim Leitungsbau Am Dornbusch und Marbachweg verbessern24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Die Antwort per E-Mail bekommenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, durch verstärkte Kontrollen/Blitzer auf Höhe der Eschersheimer Landstraße 125 Geschwindigkeitsüberschreitungen und Autorennen vorzubeugen.
Begründung
Anwohner wiesen den Ortsbeirat auf entsprechendes gefährliches Fehlverhalten hin.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2026OFOF 130/2Bitte Geschwindigkeitsmessung/Blitzer auf Höhe der Eschersheimer Landstraße 125Ortsbeiratsantrag · FDP
- 21. September 2026Sie sind hierOMOM 677Bitte Geschwindigkeitsmessung/Blitzer auf Höhe der Eschersheimer Landstraße 125Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats