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  • Sachstandsbericht zur endgültigen Fuß- und Radwegbrücke an der S-Bahn-Station „Berkersheim“
    VOB 14
    21.09.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.09.2026, V 158 entstanden aus Vorlage: OF 31/14 vom 06.09.2026 Betreff: Sachstandsbericht zur endgültigen Fuß- und Radwegbrücke an der S-Bahn-Station "Berkersheim" Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Planungsstand der vorgesehenen Fuß- und Radwegüberführung an der S-Bahn-Station "Berkersheim" zu berichten und dabei insbesondere folgende Fragen zu beantworten: - Wie ist der aktuelle Stand der Planung und Genehmigung der Fuß- und Radwegüberführung und welche konkreten Verfahrensschritte stehen noch aus? - Wird weiterhin angestrebt, die Fuß- und Radwegüberführung unabhängig von der sogenannten Omega-Brücke und vor deren Fertigstellung zu realisieren? - Mit welchem zeitlichen Ablauf rechnet der Magistrat derzeit für Planung, Genehmigung, Ausschreibung und Bau? - Welche Hindernisse stehen einer zeitnahen Umsetzung derzeit entgegen? - Wie lange wird nach aktuellem Kenntnisstand die provisorische Brücke der Deutschen Bahn noch benötigt werden? - Sind in den kommenden Jahren Instandsetzungs-, Erneuerungs- oder sonstige Sicherungsmaßnahmen an der provisorischen Brücke vorgesehen, um deren sichere Nutzung bis zur Realisierung der endgültigen Fuß- und Radwegbrücke zu gewährleisten? Begründung: Mit dem Ausbau der S6 und der Schließung des früheren Bahnübergangs wurde die Verbindung zwischen Berkersheim und Harheim grundlegend verändert. Die derzeitige provisorische Brücke stellt zwar die Erreichbarkeit der Bahnsteige sowie die Querung der Bahnstrecke sicher, ist jedoch nicht als dauerhafte Lösung vorgesehen. Der Magistrat hat in mehreren Stellungnahmen erklärt, die Realisierung einer eigenständigen Fuß- und Radwegüberführung möglichst zügig voranzutreiben und diese gegebenenfalls unabhängig vom Verfahren zur Omega-Brücke umzusetzen. Gleichzeitig konnten bislang keine belastbaren Fertigstellungstermine genannt werden. Für die Bürgerinnen und Bürger in Berkersheim und Harheim sowie für die Nutzerinnen und Nutzer der S-Bahn besteht daher weiterhin ein erhebliches Interesse an einem aktuellen Sachstand und an einer realistischen zeitlichen Perspektive für die endgültige Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein

  • Situation der E-Ladeinfrastruktur in Harheim
    VOB 14
    21.09.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.09.2026, V 177 entstanden aus Vorlage: OF 34/14 vom 21.08.2026 Betreff: Situation der E-Ladeinfrastruktur in Harheim Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen ersucht: 1. Wie bewertet der Magistrat die aktuelle Versorgungssituation und den aktuellen und zukünftigen Bedarf im Ortsbezirk 14? 2. Zu welchem Ergebnis hinsichtlich Harheim führte die Auswertung der EcoLibro Studie "Konzept zum Aufbau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main"? 3. Wie erfolgreich war bisher das Interessenbekundungsverfahren (IBV) für die Entstehung von öffentlichen E-Ladestationen der Standorte in den Stadtteilen am Stadtrand insbesondere Harheim, in denen offensichtlich immer noch keine öffentliche Ladeinfrastruktur besteht? 4. Wie viele AC/DC E-Ladestationen sollen durch das IBV in Harheim errichtet werden, wo und bis wann? 5. In welcher Form wird der Ortsbeirat 14 dabei eingebunden? Begründung: Es gibt in Harheim von den seit 2019 prognostizierten Ladestationen bis jetzt noch keine einzige. Bekannt ist, dass es eine Umsetzung am Friedhof geben soll. Der Zeitpunkt der Umsetzung wurde bis heute nicht genannt. Der Ortsbezirk 14 benötigt dringend E-Ladestationen, die öffentlich zugänglich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein

  • Aufhebung des Verbots für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen in FechenheimNord
    OFOB 11
    20.09.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2026, OF 95/11 Betreff: Aufhebung des Verbots für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen in Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen die bestehende Regelung zur Einfahrt in das Wohngebiet von Fechenheim Nord zu überprüfen und das Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ins Wohngebiet aufzuheben. Begründung: Das Verbot ist in seiner bestehenden Form wenig praktikabel und führt zu unnötigen Einschränkungen. Bei konsequenter Einhaltung dürften beispielsweise die Fahrzeuge, die den Kindergarten Sonnenschein beliefern, nicht in das Wohnviertel einfahren. Auch größere Sprinter, Wohnmobile oder ähnliche Fahrzeuge von Anwohnerinnen und Anwohnern sind von dem Verbot betroffen. Die dort wohnende Bevölkerung hält sich jedoch nicht an das Verbot. Daher ist die Demontage der entsprechenden Beschilderung und die damit einhergehende Aufhebung des Verbots erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

  • Verstärkte Fahrradkontrollen am Ortseingang FechenheimSüd
    OFOB 11
    20.09.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2026, OF 96/11 Betreff: Verstärkte Fahrradkontrollen am Ortseingang Fechenheim-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen das am Ortseingang von Fechenheim-Süd verstärkt Kontrollen des Fahrradverkehrs durchgeführt werden. Dabei soll insbesondere darauf geachtet werden, dass der vorgeschriebene Fahrradweg genutzt und nicht verkehrswidrig gefahren wird. Begründung: Am Ortseingang von Fechenheim-Süd kommt es wiederholt dazu, dass Radfahrerinnen und Radfahrer nicht auf den vorgeschriebenen Fahrradweg fahren. Dies führt zu gefährlichen Situationen für Fußgängerinnen und Fußgänger. Durch das Fahren auf der falschen Seite werden andere Verkehrsteilnehmer häufig überrascht und können heranfahrende Fahrräder nicht rechtzeitig wahrnehmen. Besonders für ältere Menschen, Kinder und Personen mit eingeschränkter Mobilität entstehen dadurch unnötige Gefahren. Sie müssen an anrasende Fahrräder oft sogar auf die stark befahrene Straße ausweichen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrs Teilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

  • Stellplatzsatzung sozial-ökologisch novellieren – Baukosten senken und Mobilitätswende sichern
    NR
    18.09.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2026, NR 64 Betreff: Stellplatzsatzung sozial-ökologisch novellieren - Baukosten senken und Mobilitätswende sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main vor dem Hintergrund der Novellierung des § 52 HBO zu evaluieren und einen Entwurf für ihre Neufassung vorzulegen; 2. dabei insbesondere zu prüfen, wie die Pflicht zur Bereitstellung von Pkw-Stellplätzen über die unmittelbar geltenden Vorgaben der HBO hinaus reduziert oder aufgehoben werden kann, insbesondere bei gutem ÖPNV-Anschluss, gefördertem und gemeinwohlorientiertem Wohnungsbau sowie bei verbindlichen autoarmen Mobilitätskonzepten; 3. die Anforderungen an sichere, barrierefrei erreichbare und alltagstaugliche Fahrradabstellplätze sowie an Stellplätze für Menschen mit Behinderung zu erhalten und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln; 4. die Auswirkungen unterschiedlicher Regelungen auf Baukosten, bezahlbare Mieten, Flächenverbrauch, den öffentlichen Straßenraum, die Barrierefreiheit sowie die Einnahmen und Verwendungsmöglichkeiten aus der Stellplatzablöse darzustellen; 5. die Neufassung mit dem Ausbau der Parkraumbewirtschaftung, der Reduzierung des Parkens im öffentlichen Straßenraum und dem Ausbau von ÖPNV, Fuß-, Rad- und Sharing-Angeboten zu verbinden. Begründung: Die Novellierung des § 52 HBO hat die Stellplatzpflicht für den Wohnungsbau bereits deutlich begrenzt. Deshalb ist eine Anpassung der Frankfurter Stellplatzsatzung notwendig. Verpflichtende Pkw-Stellplätze können Flächen binden, versiegeln und insbesondere durch den Bau von Tiefgaragen die Baukosten erhöhen. Die Vorgaben sollten daher stärker am tatsächlichen Bedarf, an der ÖPNV-Anbindung und an verbindlichen Mobilitätskonzepten ausgerichtet werden. Eine vollständige Abschaffung der Satzung greift jedoch zu kurz. Sie würde Pkw- und Fahrradstellplätze undifferenziert behandeln und kommunale Gestaltungsmöglichkeiten aufgeben. Ziel muss eine sozial-ökologische Neuregelung sein: weniger verpflichtende Pkw-Stellplätze, gute und barrierefrei erreichbare Fahrradabstellanlagen sowie eine Verbindung mit Parkraumbewirtschaftung und dem Ausbau umweltfreundlicher Mobilitätsangebote. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Benjamin Alicic Stadtv. Deniz Avan Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Heike Leitschuh Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Alexis J. Passadakis Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.08.2026, NR 54 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität Versandpaket: 23.09.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 21.09.2026, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 54 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 64 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme); AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau am 22.09.2026, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 54 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 64 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Linke gegen AfD, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und AfD gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme); FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Volt (NR 54 und NR 64 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (NR 54 = Ablehnung, NR 64 = Prüfung und Berichterstattung) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 54 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 64 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF-PARTEI (NR 54 und NR 64 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 54 = Ablehnung, NR 64 = Prüfung und Berichterstattung)

  • Mehrgenerationenhaus Gallus dauerhaft sichern
    NR
    18.09.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 18.09.2026, NR 65 Betreff: Mehrgenerationenhaus Gallus dauerhaft sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das Mehrgenerationenhaus Frankfurt Gallus am Standort Idsteiner Straße 91 dauerhaft zu sichern. Hierzu sind die Verhandlungen mit dem Eigentümer mit höchster Priorität fortzuführen und insbesondere der Erwerb des Gebäudes durch die Stadt zu verfolgen. Sollte ein Erwerb kurzfristig nicht möglich sein, ist eine langfristige Anmietung sicherzustellen. 2. Der Stadtverordnetenversammlung ist vom Magistrat schnellstmöglich der Stand der Verhandlungen und über die zur dauerhaften Sicherung des Standorts erforderlichen Schritte zu berichten. Begründung: Der Mietvertrag für das Mehrgenerationenhaus läuft zum Jahresende aus. Mehr als 600 Menschen nutzen täglich die vielfältigen sozialen Bildungs- und Beratungsangebote des Hauses. Rund 100 Beschäftigte und zahlreiche Ehrenamtliche arbeiten dort. Ein Verlust des Standorts würde eine große Lücke in die soziale Infrastruktur des Gallus reißen. Die Zeit drängt. Sowohl die dort tätigen Menschen als auch diejenigen, die aus der Nachbarschaft und darüber hinaus die Angebote nutzen, brauchen jetzt Planungssicherheit. Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem zum 31. Dezember 2026 auslaufenden Mietvertrag und der weiterhin ungeklärten Zukunft des Standorts. Angesichts der verbleibenden Zeit ist eine Entscheidung noch in der laufenden Sitzungsrunde erforderlich. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Benjamin Alicic Stadtv. Deniz Avan Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Heike Leitschuh Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Alexis J. Passadakis Stadtv. Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.09.2026, NR 76 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Versandpaket: 23.09.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 65 auf die Tagesordnung II der 5. Plenarsitzung beschlossen hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal die Beratung der Vorlage NR 65 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu 2: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen AfD und FDP (= Ablehnung der Delegation); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 4. Sitzung des Ältestenausschusses am 01.10.2026, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 65 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten); Linke und AfD (= Votum im Plenum); FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF-PARTEI (NR 65 = Annahme)

  • Erweiterung der Beschlussvorlage um ein kostensparendes rollierendes Pandemievorsorgesystem für Frankfurt
    NR
    18.09.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2026, NR 66 Betreff: Erweiterung der Beschlussvorlage um ein kostensparendes rollierendes Pandemievorsorgesystem für Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die in der Vorlage M 119 vorgesehene Pandemievorsorge um das Konzept eines rollierenden Pandemielagers zu erweitern. Dabei soll die bisherige zentrale Lagerhaltung, soweit fachlich und einsatztaktisch vertretbar, durch eine dezentrale, verbrauchsorientierte Bevorratung bei geeigneten Gesundheitsinstitutionen ergänzt bzw. ersetzt werden. Die Bevorratung soll nach dem bereits in der Vorlage M 119 angedeuteten Prinzip erfolgen, dass die Materialien im regulären Betrieb kontinuierlich verbraucht und rechtzeitig nachbeschafft werden. Dadurch wird eine dauerhafte Rotation der Bestände gewährleistet. Ziel ist es, die pandemische Vorsorge dauerhaft sicherzustellen und gleichzeitig die mit einer zentralen Lagerhaltung verbundenen Miet-, Bewirtschaftungs- und Bestandsrisiken zu reduzieren. Insbesondere sollen Verluste durch Ablauf, Überalterung oder Beschädigung von Materialien vermieden werden. Die dadurch freiwerdenden finanziellen Mittel sollen, soweit möglich, gezielt zur Stärkung der beteiligten Gesundheitsinstitutionen und der dezentralen medizinischen Infrastruktur eingesetzt werden. Dadurch kann die Pandemievorsorge mit einer nachhaltigen Stärkung der Frankfurter Gesundheitsversorgung verbunden werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit geeignete Standorte des rollierenden Pandemielagers zugleich als dezentrale Resilienz- bzw. Katastrophenschutzstandorte ausgestaltet und in das Frankfurter Katastrophenschutzkonzept eingebunden werden können. Hierbei ist insbesondere ein Abgleich mit den hessischen Anforderungen an Notfallpunkte bzw. Katastrophenschutz-Leuchttürme vorzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, dem zuständigen Ausschuss insbesondere darzustellen: 1. welche Teile der bisherigen zentralen Bevorratung durch ein rollierendes System ersetzt werden können, 2. welche strategische Restreserve weiterhin zentral vorgehalten werden sollte, 3. welche finanziellen Einsparungen bzw. Umverteilungsmöglichkeiten sich daraus ergeben, 4. wie die dezentrale Bevorratung organisatorisch und finanziell abgesichert werden kann und 5. welchen zusätzlichen Beitrag das System zum kommunalen Katastrophenschutz leisten kann. Begründung: Die Vorlage M 119 zeigt bereits eine deutliche Reduzierung des ursprünglich vorgesehenen Lagerbestands, jedoch gleichzeitig entstehen weiterhin erhebliche laufende Kosten für die zentrale Lagerhaltung. Ein rollierendes System bietet die Möglichkeit, vorhandene Pandemievorräte stärker mit dem tatsächlichen Verbrauch der Gesundheitsversorgung zu verbinden. Damit können vorhandene Haushaltsmittel mehrfach wirksam werden: Sie sichern einerseits die Pandemievorsorge und stärken andererseits die reguläre Gesundheitsinfrastruktur. Durch die kontinuierliche Rotation wird zudem das Risiko von ungenutzten oder nicht mehr verwendbaren Beständen reduziert. Die vorgeschlagene Erweiterung verfolgt somit das Ziel, die Pandemievorsorge wirtschaftlicher, dezentraler und resilienter zu gestalten und gleichzeitig einen zusätzlichen Nutzen für den Frankfurter Katastrophenschutz zu schaffen. Die dem Antrag beigefügte Anlage "Wirtschaftlichkeits- und Umsetzungskonzept Rollierendes Pandemielager" stellt die zugrunde gelegten Zahlen, Berechnungen, Annahmen und Szenarien transparent dar und ermöglicht die Nachvollziehbarkeit der vorgeschlagenen Erweiterung. Anlage: Wirtschaftlichkeits- und Umsetzungskonzept "Rollierendes Pandemielager" - Berechnungen, Szenarien und Abgleich mit den hessischen Anforderungen an Notfallpunkte/Katastrophenschutz-Leuchttürme Anlage 1 (ca. 307 KB) Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2026, M 119 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City Versandpaket: 23.09.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City am 28.09.2026, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 66 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI; AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 119 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal, NR 66 = Enthaltung) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 66 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP; AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Annahme); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (M 119 = Annahme, NR 66 = Ablehnung)

  • Standortvorschläge für orangefarbene Bänke
    OFOB 16
    18.09.2026 · WBE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2026, OF 32/16 Betreff: Standortvorschläge für orangefarbene Bänke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auch im Stadtteil Bergen-Enkheim zwei, der aus dem Etatantrag 320 vom 05.03.2026 zu Verfügung gestellten orangefarbene Bänke, aufstellen zu lassen. Standortvorschläge: Enkheim: Bornweidstraße an den Tennisplätzen Bergen: Grünstreifen Landgraben i.d. Höhe der Bushaltestelle Marktstr./Landgraben Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 22.09.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 32/16 wird als Auftrag an den Ortsvorsteher mit der Maßgabe beschlossen, dass die folgenden Vorschläge ergänzt werden: unter der Fritz-Schubert-Brücke vor den Schaukästen am Schelmenburgplatz (Ersatz für Dialogbank) zwischen der kleinen und großen Sporthalle der Schule am Ried, am Riedgraben, linkerhand am Zugang zur Schule auf der Fläche zwischen Leuchte/Vilbeler Landstraße/Triebstraße Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Pilotprojekt „Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen“ nach dem Vorbild Ludwigshafen
    OMOB 15
    18.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2026, OM 683 entstanden aus Vorlage: OF 30/15 vom 31.08.2026 Betreff: Pilotprojekt "Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen" nach dem Vorbild Ludwigshafen Der Magistrat wird gebeten, ein zeitlich begrenztes Pilotprojekt zur mobilen Videoüberwachung an besonders belasteten Müllablagerungsstellen in Nieder-Eschbach zu prüfen und umzusetzen. Das Projekt soll sich am Vorgehen der Stadt Ludwigshafen orientieren und zunächst auf sechs Monate begrenzt werden. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sind dabei uneingeschränkt zu berücksichtigen. Nach Abschluss des Pilotprojekts soll dem Ortsbeirat berichtet werden, ob sich die Zahl illegaler Müllablagerungen verringert hat und wie viele Verstöße tatsächlich aufgeklärt werden konnten. Begründung: Illegale Müllablagerungen verursachen hohe Kosten und beeinträchtigen das Ortsbild erheblich. Mit einem begrenzten Pilotprojekt soll geprüft werden, ob mobile Videoüberwachung an bekannten Müll-Hotspots in Nieder-Eschbach ein wirksames zusätzliches Instrument zur Abschreckung und Aufklärung darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

  • Rattenbefall auf öffentlichen Flächen und an Zugangswegen entgegenwirken
    OMOB 15
    18.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2026, OM 684 entstanden aus Vorlage: OF 31/15 vom 31.08.2026 Betreff: Rattenbefall auf öffentlichen Flächen und an Zugangswegen entgegenwirken Der Magistrat wird gebeten, das Ausmaß und mögliche Ursachen des zunehmenden Rattenbefalls im Bereich des Wilhelm-Flögel-Rings, Günter-Vogt-Rings und der Blumensiedlung in Nieder-Eschbach zeitnah zu untersuchen und insbesondere öffentliche Flächen sowie mögliche Zugangswege zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung einzuleiten. Begründung: Seit mehreren Jahren werden wiederholt Ratten im Bereich des Wilhelm-Flögel-Rings gesichtet, zuletzt insbesondere im Bereich der Hausnummern 34 sowie 56 bis 60 und angrenzend an den Spielplatz. Auch im Günter-Vogt-Ring und in der Blumensiedlung, unter anderem in der Narzissenstraße, häufen sich die Sichtungen. Nach Einschätzung von Anwohnern und eines hinzugezogenen Schädlingsbekämpfers könnte es sich um einen größeren, zusammenhängenden Befall handeln. Eine reine Bekämpfung auf einzelnen Privatgrundstücken dürfte daher nicht ausreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

  • Schulwegsicherheit: Schulwegtermin, Verkehrsbeobachtung und wirksame Barrieren vor den Zebrastreifen
    OMOB 15
    18.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2026, OM 685 entstanden aus Vorlage: OF 32/15 vom 31.08.2026 Betreff: Schulwegsicherheit: Schulwegtermin, Verkehrsbeobachtung und wirksame Barrieren vor den Zebrastreifen Vorgang: OM 8098/26 OBR 15; ST 1009/26; OM 8100/26 OBR 15; ST 1161/26 Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig einen Schulwegtermin zu beantragen und dabei die Deuil-La-Barre-Straße im Bereich der Zebrastreifen an der U-Bahn-Station sowie den Urseler Weg vor der Otto-Hahn-Schule einzubeziehen; 2. an beiden Stellen eine Verkehrsbeobachtung durchzuführen, zwingend zu den Berufsverkehrszeiten am Morgen und am Nachmittag, mit Erfassung der gefahrenen Geschwindigkeiten und des Querungsverhaltens; 3. zu prüfen, ob die Fahrzeuge vor den Zebrastreifen baulich abgebremst werden können, etwa durch Berliner Kissen, die so angeordnet sind, dass der Bus- und Radverkehr nicht behindert wird; 4. dem Ortsbeirat den Termin und die Ergebnisse zeitnah schriftlich mitzuteilen. Begründung: Die Stellungnahme vom 29.05.2026, ST 1009, sieht keinen Handlungsbedarf, weil die Überwege korrekt beschildert und beleuchtet seien. Diese Bewertung stützt sich allein auf die Unfallstatistik und macht die Sicherheit von Schulkindern davon abhängig, dass zuvor genügend Unfälle passiert sind. Eine Tempo-30-Zone beschreibt zudem nur die erlaubte Geschwindigkeit, nicht die gefahrene. Genau diese Lücke soll die Beobachtung schließen. In der Stellungnahme vom 21.08.2026, ST 1161, empfiehlt das Straßenverkehrsamt selbst einen Schulwegtermin über das Stadtschulamt 40.14. Diesen Vorschlag greift der Ortsbeirat auf und weitet ihn auf die beiden Stellen aus, an denen täglich die meisten Kinder queren und die im Berufsverkehr am stärksten belastet sind. Dieselbe Stellungnahme räumt ein, dass Sperrflächen dort ausscheiden, wo Buslinien in beiden Richtungen verkehren. Deshalb fragt der Ortsbeirat gezielt nach Berliner Kissen: Sie bremsen den Pkw-Verkehr wirksam, während Busse und Radfahrer ungehindert passieren. Ein Verweis auf fehlende Unfallzahlen ersetzt keine Prüfung vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2026, OM 8098 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2026, OM 8100 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 1009 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1161

  • Situation am Alten Wehr am Mühlgraben in NiederEschbach verbessern
    OMOB 15
    18.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2026, OM 686 entstanden aus Vorlage: OF 33/15 vom 31.08.2026 Betreff: Situation am Alten Wehr am Mühlgraben in Nieder-Eschbach verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Situation am Alten Wehr am Mühlgraben in Nieder-Eschbach zu prüfen und Maßnahmen gegen zunehmende Vermüllung, illegale Ablagerungen sowie wiederholte Störungen und Gefährdungen vor Ort zu ergreifen. Zudem wird um Prüfung gebeten, welche rechtssicheren Möglichkeiten zur Prävention und Ahndung schwerwiegender Verstöße bestehen. Begründung: Das Alte Wehr am Mühlgraben ist ein wertvoller Natur- und Aufenthaltsort in Nieder-Eschbach und liegt im Umfeld eines Vogelschutzgebietes. Gleichzeitig haben Vermüllung, illegale Ablagerungen und der Konsum von Alkohol, Cannabis und Lachgas dort in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Ehrenamtliche Reinigungsversuche reichen inzwischen nicht mehr aus. Zudem kam es wiederholt zu Bedrohungen und gefährlichen Situationen gegenüber Personen, die auf die Missstände aufmerksam machen. Es besteht daher Handlungsbedarf, um den Ort als geschützten Natur- und Aufenthaltsraum für die Bevölkerung zu erhalten und die Sicherheit vor Ort zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

  • Aktive Förderung von Baum- und Gießpatenschaften in Nieder-Eschbach
    OMOB 15
    18.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2026, OM 687 entstanden aus Vorlage: OF 35/15 vom 03.09.2026 Betreff: Aktive Förderung von Baum- und Gießpatenschaften in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, das städtische Patenschaftsprogramm "Stadtgrün sucht Dich" aktiv und gezielt im Stadtteil Nieder-Eschbach zu bewerben. Zudem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wie viele Baumpatenschaften in Nieder-Eschbach derzeit bestehen und welche Straßenbäume im Stadtteil aufgrund von Trockenschäden vorrangig Unterstützung benötigen. Für neue Baumpatinnen und Baumpaten sollen praktische Gießhilfen (z. B. Gieß- bzw. Bewässerungssäcke) sowie Informationen zur fachgerechten Bewässerung bereitgestellt werden. Des Weiteren soll eine feste, gut erreichbare Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger benannt werden. Bei der Umsetzung soll die in Nieder-Eschbach bereits aktive NABU-Ortsgruppe, die dort schon heute Baumpatenschaften vermittelt, eng eingebunden werden. Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem NABU abzustimmen, um Doppelstrukturen zu vermeiden und die bestehende ehrenamtliche Arbeit gezielt zu unterstützen, etwa durch die Bereitstellung von Gießhilfen und Informationsmaterial sowie die Bekanntmachung über städtische Kanäle. Begründung: Die anhaltenden Trocken- und Hitzeperioden der vergangenen Jahre, die auch in diesem Sommer deutlich spürbar waren, setzen den Straßenbäumen in Nieder-Eschbach erheblich zu. Das Grünflächenamt kann die notwendige zusätzliche Bewässerung angesichts der steigenden Zahl betroffener Bäume nicht allein leisten; in anderen Stadtteilen mussten bereits externe Firmen und die Feuerwehr unterstützend tätig werden. Bürgerschaftliches Engagement über Baum- und Gießpatenschaften kann diese Lücke wirksam schließen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das bestehende städtische Programm im Stadtteil bekannt ist, niedrigschwellig funktioniert und praktische Unterstützung bietet. In Nieder-Eschbach gibt es mit der NABU-Ortsgruppe bereits eine ehrenamtliche Struktur, die erfolgreich Baumpatenschaften vermittelt. Eine enge Abstimmung zwischen Magistrat und NABU stellt sicher, dass städtische Unterstützung dort ankommt, wo bereits Engagement vorhanden ist und vermeidet für interessierte Bürgerinnen und Bürger verwirrende parallele Anlaufstellen. Straßenbäume tragen wesentlich zur Kühlung des Stadtteils, zur Beschattung von Gehwegen und zur Biodiversität bei. Der Verlust von Bäumen durch Trockenschäden verursacht zudem Folgekosten für die Stadt (Fällung, Verkehrssicherung, Ersatzpflanzung), die durch frühzeitige, ehrenamtlich unterstützte Pflege vermieden werden können. Eine gezielte lokale Aktivierung des bereits bestehenden Programms stärkt darüber hinaus die Nachbarschaft und das Engagement im Stadtteil, ohne neue Doppelstrukturen zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

  • Quellwasser fließt über die Fahrbahn an der Gabelung DeuilLaBarreStraße / Niedererlenbacher Straße
    OMOB 15
    18.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2026, OM 688 entstanden aus Vorlage: OF 38/15 vom 03.09.2026 Betreff: Quellwasser fließt über die Fahrbahn an der Gabelung Deuil-La-Barre-Straße / Niedererlenbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, nach Abhilfemöglichkeiten zur Beseitigung der Gefahrenstelle zu suchen. Begründung: Seit einiger Zeit fließt Quellwasser unkontrolliert aus der Böschung der Anhöhe quer über die steil abfallende Fahrbahn der Straßengabelung. Nach Aussagen der Anwohner hatte ein Straßengraben früher solches Wasser aufgenommen und abgeführt. Dieser Graben sei im Laufe der Zeit verschwunden. Über diese stets nasse Fahrbahn wird nicht nur der Radverkehr von Nieder-Erlenbach kommend geführt, sondern auch der gesamte Kfz- und Linienbusverkehr inklusive der motorisierten Krafträder. Am Ende der Gefällstrecke müssen alle bremsen, da die Vorfahrt des Querverkehrs zu beachten ist. Da wird eine Wasserspur schnell zur Gefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

  • Verbesserung der Erkennbarkeit des Kreisverkehrs (Am Martinszehnten / BenGurionRing)
    OMOB 15
    18.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2026, OM 689 entstanden aus Vorlage: OF 40/15 vom 04.09.2026 Betreff: Verbesserung der Erkennbarkeit des Kreisverkehrs (Am Martinszehnten / Ben-Gurion-Ring) Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit und Erkennbarkeit des neu errichteten, noch nicht vollständig fertiggestellten, Kreisverkehrs kurzfristig zu verbessern. Da sich an dieser Stelle vor der Baumaßnahme kein Kreisverkehr befand und die Fertigstellung ursprünglich für die Sommerferien vorgesehen war, wird der Magistrat gebeten, bis zur endgültigen Fertigstellung für eine deutlich bessere Beleuchtung, Markierung und frühzeitige Erkennbarkeit des Kreisverkehrs zu sorgen. Begründung: Die derzeitigen provisorischen Markierungen des Kreisverkehrs und die Zebrastreifen sind insbesondere bei Dunkelheit kaum erkennbar. Zudem ist der Kreisverkehr aufgrund der unübersichtlichen Beschilderung für ortsunkundige Verkehrsteilnehmende teilweise erst sehr spät zu erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

  • Ein Beitrag zum Klimaschutz in Nieder-Eschbach, z. B. Entsiegelung von Flächen
    VOB 15
    18.09.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.09.2026, V 154 entstanden aus Vorlage: OF 34/15 vom 06.08.2026 Betreff: Ein Beitrag zum Klimaschutz in Nieder-Eschbach, z. B. Entsiegelung von Flächen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen im Rahmen des städtischen Klimaschutzprogramms "Frankfurt frischt auf" beziehungsweise des ausgeweiteten Förderprogramms "Klimabonus" in Nieder-Eschbach bereits ergriffen wurden und welche Maßnahmen bereits in der Planung sind. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, über den Stand des städtischen Entsiegelungskonzepts und Aktionen wie den Wettbewerb "Abpflastern", bei dem es um die Umwandlung von Mikroflächen geht, zu berichten. Welche weiteren Handlungen, die die oben genannten Schritte unterstützen, sind noch vorgesehen? Begründung: Die Auswirkungen des Klimawandels sind in diesem Jahr für uns alle so deutlich spürbar, wie nie zuvor. Aktionen, auch im Kleinen, die dem entgegenwirken, sind zu begrüßen. Um weitere Maßnahmen für Nieder-Eschbach vorschlagen zu können, wünscht der Ortsbeirat Informationen über den Sachstand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

  • Beschattung von Bahn und Bushaltestellen
    VOB 15
    18.09.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.09.2026, V 155 entstanden aus Vorlage: OF 36/15 vom 30.08.2026 Betreff: Beschattung von Bahn- und Bushaltestellen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, an welchen Bushaltestellen in Nieder-Eschbach eine zusätzliche Verschattung sinnvoll und technisch umsetzbar ist. Dabei sollen insbesondere die stark frequentierten Haltestellen betrachtet und geeignete Maßnahmen mit Schattenwirkung einbezogen werden. Begründung: Die zunehmenden Hitze- und Trockenperioden der vergangenen Jahre führen dazu, dass Wartezeiten an ungeschützten Haltestellen für viele Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV erheblich belastend sind. Selbst die mit einer Überdachung ausgestatteten U-Bahn-Haltestellen bieten durch die Verglasung keinen wirklichen Schutz vor der Hitze, sodass es zu einigen Uhrzeiten im Hochsommer auf den Bahnsteigen keinerlei Schutz vor der Sonnenstrahlung und der Hitze gibt. Besonders ältere Menschen, Kinder und chronisch Erkrankte sind gesundheitlich gefährdet, wenn sie längere Zeit in direkter Sonneneinstrahlung warten müssen. Eine bessere Verschattung an Haltestellen steigert die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs und unterstützt die Ziele der Verkehrswende. Während zentrale Haltestellen im Stadtgebiet häufig bereits über Begrünung oder Überdachungen verfügen, besteht in Nieder-Eschbach ein deutlicher Nachholbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

  • Keine Bühne für Ustaša-Verherrlichung – Verantwortung wahrnehmen
    NR
    17.09.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2026, NR 63 Betreff: Keine Bühne für Ustaša-Verherrlichung - Verantwortung wahrnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Antrag NR 47/2026 wird wie folgt ersetzt: 1. Die Stadtverordnetenversammlung bekennt sich zur Freiheit von Kunst und Kultur. Zugleich verurteilt sie jede Verherrlichung des faschistischen Ustaša-Regimes sowie antisemitische, rassistische und faschistische Symbolik, insbesondere die Verwendung des Ustaša-Grußes "Za dom spremni" ("Für die Heimat bereit"). 2. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die jüngsten Auftritte von Marko Perković "Thompson", insbesondere das Konzert am 29. August 2026 in Vukovar, die bestehenden Bedenken nicht ausgeräumt, sondern bestätigt haben. 3. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Betreiberin der Jahrhunderthalle und den Veranstalter des für den 13. November 2026 geplanten Thompson-Konzerts auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und das Konzert abzusagen. 4. Der Magistrat wird aufgefordert, im Vorfeld des Konzerts die straf- und gefahrenabwehrrechtlichen Handlungsmöglichkeiten zu prüfen und auszuschöpfen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Verwendung von "Za dom spremni", Ustaša- oder HOS-Symbolik von §§ 86, 86a oder 130 StGB erfasst sein kann. Begründung: Die Freiheit von Kunst und Kultur ist ein hohes Gut. Der Antrag NR 47/2026 zieht daraus jedoch einen falschen Schluss. "Nicht verboten" bedeutet nicht, dass eine Veranstaltung politisch unproblematisch ist oder ein privater Betreiber verpflichtet wäre, dafür seine Räume zur Verfügung zu stellen. Die politische Forderung nach einer Absage ist keine staatliche Zensur. Die Kritik an Thompson richtet sich nicht gegen Kroatien, kroatische Kultur oder Menschen mit kroatischen Wurzeln. Sie richtet sich gegen dokumentierte Bezüge zum faschistischen Ustaša-Regime und gegen die Normalisierung seiner Symbolik. Das mit dem nationalsozialistischen Deutschland verbündete Ustaša-Regime verfolgte und ermordete systematisch Serb*innen, Jüdinnen und Juden, Roma sowie politische Gegner*innen; der Lagerkomplex Jasenovac steht exemplarisch für diese Verbrechen. Auch der Hessische Beauftragte für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, Uwe Becker (CDU), sieht bei Thompson Anklänge an Faschismus und fordert von ihm eine klare Distanzierung vom Faschismus sowie von antisemitischen und rassistischen Verbrechen. Im Zentrum der aktuellen Kontroverse steht "Za dom spremni" ("Für die Heimat bereit"), die Grußformel des Ustaša-Regimes. Auch in Kroatien ist ihre öffentliche Verwendung grundsätzlich nicht zulässig. Eine eng begrenzte Ausnahme betrifft Thompson: Das zuständige kroatische Höchstgericht für Ordnungswidrigkeitensachen bestätigte 2020, dass seine Aufführung des 1991 entstandenen Liedes "Bojna Čavoglave" ("Die Schlacht von Čavoglave") in der Originalfassung einschließlich des Grußes in den konkret entschiedenen Fällen nicht unter den einschlägigen Ordnungswidrigkeitentatbestand fiel. Die Entscheidung war kontrovers und bedeutet keine allgemeine Freigabe der Parole. Um die Reichweite dieser Ausnahme wird in Kroatien gegenwärtig politisch gestritten. Die Historikerin Sabina Ferhadbegović beschreibt die Entwicklung als Versuch, faschistische Symbole und Traditionen in eine positive nationale Erinnerung zu integrieren. Nachdem "Za dom spremni" bei Thompsons Konzert in Zagreb verwendet worden war, verweigerte die Stadt einen weiteren Termin in der städtischen Arena. Eine dagegen gerichtete Strafanzeige des Veranstalters wurde zurückgewiesen. Wie weit diese Entwicklung inzwischen reicht, zeigte das Konzert am 29. August 2026 in Vukovar. Thompson rief "Za dom", das Publikum antwortete mit "Spremni". In einer professionell produzierten Drohnenshow erschien zudem das Emblem der Hrvatske obrambene snage (HOS, "Kroatische Verteidigungskräfte") einschließlich "Za dom spremni". Die HOS waren eine paramilitärische Formation der rechtsextremen Kroatischen Partei des Rechts während der Kriege der 1990er Jahre. Die umstrittene Symbolik war damit nicht bloß spontane Äußerung einzelner Besucher*innen oder Bestandteil eines historischen Liedes, sondern Teil der aktuellen Konzertinszenierung. Deshalb greift auch die Frankfurter Debatte über die angebliche Zusicherung, bestimmte Lieder aus den 1990er Jahren nicht zu spielen, zu kurz. Auf diese Zusicherung stützte die CDU ihre Abkehr von ihrer ursprünglichen Forderung nach einer Absage. Der Veranstalter Robert Martinović erklärte gegenüber kroatischen Medien dagegen, die Setlist werde vom Künstler selbst festgelegt. Vor allem aber zeigt Vukovar: Es geht nicht nur um die Setlist. Auch die deutsche Rechtslage bedarf einer genaueren Prüfung. Ob und unter welchen Voraussetzungen "Za dom spremni", Ustaša- oder HOS-Symbolik von §§ 86, 86a oder 130 StGB erfasst werden können, ist bislang nicht eindeutig geklärt. Eine fehlende eindeutige strafrechtliche Einordnung bedeutet jedoch keine politische oder historische Harmlosigkeit. Die Jahrhunderthalle trägt unabhängig davon Verantwortung dafür, wem sie ihre Bühne zur Verfügung stellt. Sie wirbt selbst mit "Hier ist Vielfalt Programm", nennt Awareness, Diversität und Inklusion als Ziele und schließt rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial in ihren Besucherregeln aus. Die Freiheit von Kunst und Kultur verpflichtet weder zum politischen Schweigen noch dazu, jede Bühne für jede Inszenierung zur Verfügung zu stellen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Benjamin Alicic Stadtv. Deniz Avan Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Heike Leitschuh Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Alexis J. Passadakis Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.08.2026, NR 47 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur und Wissenschaft Ausschuss für Diversität, Beteiligung und Europa Versandpaket: 23.09.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft am 24.09.2026, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 47 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 63 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Beteiligung und Europa am 24.09.2026, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 47 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 63 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke (= Annahme)

  • Gefährliche Spurwechsel an der Ausfahrt A66 auf die Miquelallee verhindern
    OFOB 2
    17.09.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2026, OF 142/2 Betreff: Gefährliche Spurwechsel an der Ausfahrt A66 auf die Miquelallee verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mittels geeigneter Maßnahmen die gefährlichen frühzeitigen Spurwechsel auf der Einfahrt von der A66 auf die Miquelallee stadteinwärts (etwa bis auf Höhe Adorno-Gymnasium) zu unterbinden. Denkbar wäre hier das Anbringen physischer Schwellen entlang der durchgezogenen Linie, die das Überfahren dieser entweder verhindern oder zumindest unattraktiv machen (z.B. Leitschwellen mit Leitboy oder Reflexstreifen). Begründung: In diesem Bereich ist regelmäßig zu beobachten, dass von der A66 abfahrende Fahrzeuge bereits weit vor dem Bereich des zulässigen Spurwechsels über die durchgezogene Linie ausscheren. Durch diese vorzeitige Spurwechseln kommt es immer wieder zu gefährlichen Beinahe-Unfällen mit dem fließenden Verkehr. Durch eine (bauliche) Trennung könnte dies mit geringem Aufwand verhindert und die Gefahrenstelle entschärft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

  • Budget – Weihnachtsba¨ume schmu¨cken
    OIBOB 8
    17.09.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 17.09.2026, OIB 37 entstanden aus Vorlage: OF 78/8 vom 03.09.2026 Betreff: Budget - Weihnachtsba¨ume schmu¨cken Aus dem Ortsbeiratsbudget wird ein Betrag von maximal 1.500 Euro bereitgestellt, um im Jahr 2026 die zwei Weihnachtsbäume in Heddernheim und Niederursel wieder von Kindergärten/Schulen schmücken zu lassen. Hierzu wird anteilig ein Betrag von maximal 750 Euro jeweils für Heddernheim bzw. Niederursel für Bastelmaterial und Backwerk für die Kinder sowie die Kosten für die Verkostung der Freiwilligen Feuerwehr und Teilnehmer bereitgestellt. Die Kinderbeauftragten werden um die organisatorische Durchführung gebeten. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Aktion wurde in den letzten Jahren gut von den Kindern und Anwohnern angenommen und fand großen Zuspruch. Es wäre schön, wenn die Tradition in den Stadtteilen fortgesetzte werden könnte. Sie dient der Verschönerung der Bäume und wertet somit die Stadtteile in der Adventszeit weiter auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Holzmodul-Erweiterungsbau der Europäischen Schule verlegen
    OMOB 8
    17.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2026, OM 734 entstanden aus Vorlage: OF 59/8 vom 28.08.2026 Betreff: Holzmodul-Erweiterungsbau der Europäischen Schule verlegen Vorgang: M 169/25; Beschl. d. Stv.-V., § 6953/25 Der Magistrat wird gebeten, 1. den geplanten Erweiterungsbau der Europäischen Schule nicht auf dem bestehenden Sportplatz und Pausenhof der Schule zu errichten, da diese Flächen für den Schulbetrieb unverzichtbar sind; 2. stattdessen den Erweiterungsbau auf der Feldfläche hinter dem Praunheimer Weg (Feldfläche westlich Praunheimer Weg 107, Flurstück 86/86) zu realisieren, da diese Fläche nach Auffassung des Ortsbeirats 8 geeignet ist, den Erweiterungsbau in Holzmodulbauweise aufzunehmen, ohne den laufenden Schulbetrieb zu beeinträchtigen; 3. die der Europäischen Schule bisher mit notwendigen Erschließungsmaßnahmen für das zukünftige "Lachgrabenquartier" begründete Ablehnung dieser Fläche durch die Stadtverwaltung zu überprüfen, da die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat, dass der Bau des "Stadtteils der Quartiere" zunächst mit dem Bereich "Produktives Praunheim" und nicht mit dem "Lachgrabenquartier" beginnen soll (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025, § 6953, zur Vorlage M 169). Das Gebiet "Produktives Praunheim" befindet sich räumlich deutlich entfernt von der genannten Fläche des Flurstücks 86/86; 4. darzustellen, wie die Bau- und Flächenplanung für den Bau des "Stadtteils der Quartiere" und die Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen (inkl. Auslagerung dieser Schulen) mit den Bedarfen der Europäischen Schule abgestimmt wird, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Europäische Schule nach derzeitiger Planung erst in acht bis zehn Jahren auf das Gelände der Deutschen Bundesbank in Ginnheim umziehen kann; 5. die Umwidmung des eingezäunten Vorfahrtsbereiches der Europäischen Schule für den Baustellenverkehr zurückzunehmen und den sicheren Vorfahrtsbereich für Schulbusse und Eltern wiederherzustellen. Die derzeitige Situation, in der Bushalteplätze auf der Straße eingerichtet wurden, führt zu zusätzlichen Verkehrsrisiken und Belastungen für die Kinder; 6. sicherzustellen, dass die Europäische Schule bis zu einem möglichen Umzug nach Ginnheim über vollwertige Sport- und Pausenflächen verfügt, die den pädagogischen Anforderungen und dem internationalen Schulprofil entsprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 169

  • Missstände bei der Sanierung der Ringmauer und der Bastionen in der Römerstadt beheben – Anwohnerschutz und transparente Kommunikation sicherstellen
    OMOB 8
    17.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2026, OM 735 entstanden aus Vorlage: OF 60/8 vom 02.09.2026 Betreff: Missstände bei der Sanierung der Ringmauer und der Bastionen in der Römerstadt beheben - Anwohnerschutz und transparente Kommunikation sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich auf die ausführenden Bauunternehmen sowie die zuständigen Fachämter einzuwirken, um die Beeinträchtigungen und Mängel im Zuge der Sanierung der historischen Ringmauer in der Römerstadt abzustellen. Hierzu sind folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Schutz der Privatgärten: Es ist sicherzustellen, dass private Grundstücke und Gärten von den Bauarbeitern vorab nur nach rechtzeitiger Ankündigung und schriftlicher Absprache mit den Eigentümern bzw. Mietern betreten werden. Unabgestimmte Eingriffe in den Pflanzenbestand oder Grünschnitt sind zu untersagen. Für bereits entstandene Schäden ist unbürokratische Kompensation zu leisten. 2. Baustellensicherheit und -ordnung: Liegen gelassener Bauschutt und Baumaterialien sind fachgerecht zu entsorgen bzw. zu sichern. Geöffnete Gartenzugänge und Zäune müssen zum Schutz vor unbefugtem Betreten täglich nach Arbeitsende ordnungsgemäß verschlossen und gesichert werden. 3. Einrichtung einer Anwohnerkommunikation: Es ist eine feste, kurzfristig erreichbare Ansprechperson (Bauleitung/Stadt) für die Anwohner zu benennen, um Beschwerden direkt und transparent bearbeiten zu können. Begründung: Nach dem erfreulichen Neustart der dringend notwendigen Sanierungsarbeiten an der historischen Ringmauer im Juni 2026 kommt es im Bereich der betroffenen Grundstücke zu erheblichen Konflikten. Anwohner berichten wiederholt von unangekündigten Betretungen ihrer Gärten, bei denen Pflanzen beschädigt und Grünschnitt ohne Rücksprache vorgenommen wurde. Zudem leidet die Lebensqualität im Quartier unter einer mangelhaften Baustellenführung (wild lagernder Bauschutt, ungesicherte Grundstücke). Da es sich hier um eine Baumaßnahme im öffentlichen Interesse und an einem historischen Denkmal handelt, muss die Durchführung im Einklang mit der betroffenen Nachbarschaft geschehen. Eine transparente Kommunikation ist hier die Voraussetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Werden die Stadtbezirke 432 und 482 nun ins Programm „Sozialer Zusammenhalt“ aufgenommen?
    OMOB 8
    17.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2026, OM 736 entstanden aus Vorlage: OF 61/8 vom 25.08.2026 Betreff: Werden die Stadtbezirke 432 und 482 nun ins Programm "Sozialer Zusammenhalt" aufgenommen? Vorgang: OM 3811/23 OBR 8; ST 1373/23 Wie schon das "Monitoring 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung" gezeigt hat, ergibt auch die 2024 veröffentlichte Nachfolgeerhebung, dass die Stadtbezirke 432 (Heddernheim-West und Römerstadt) sowie 482 (Nordweststadt) hinter dem gesamtstädtischen Durchschnitt zurückbleiben. Am 23.03.2023 hatte der Ortsbeirat beim Magistrat gebeten (Anregung OM 3811) zu prüfen, ob die beiden Stadtbezirke bzw. bedeutende Teile davon ins Bund-Länder-Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" aufgenommen werden könnten. Der Magistrat hatte am 26.06.2023 geantwortet (Stellungnahme ST 1373), dass man "in naher Zukunft" prüfen werde, für welche Frankfurter Stadtteile besonders großer Handlungsbedarf besteht. Der Magistrat werde "unaufgefordert berichten". Nun sind drei Jahre vergangen, die Prüfung müsste mittlerweile abgeschlossen sein, der Ortsbeirat erwartet ein Ergebnis. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat diesbezüglich zu berichten. Begründung: In den vergangenen Jahren erlebten wir eine enorme Teuerung aller Güter, die soziale Lage der Menschen in der Nordweststadt ist nicht besser geworden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3811 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1373

  • Mehr Bänke für den Ortsbezirk 8
    OMOB 8
    17.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2026, OM 737 entstanden aus Vorlage: OF 64/8 vom 31.08.2026 Betreff: Mehr Bänke für den Ortsbezirk 8 Der Magistrat wird gebeten, Bänke bzw. Sitz-Tisch-Kombinationen, jeweils mit krähensicheren Mülleimern versehen, an folgenden Standorten aufzustellen: (Kartenscreenshots: Geoportal. Foto: privat) Weg zwischen Mertonviertel und Alt-Niederursel 1. Eine Sitz-Tisch-Kombination mit Mülleimer unter den Bäumen bei der Tischtennisplatte nahe dem Spinnennetz-Spielplatz am Ende der Emil-von-Behring-Straße. 2. Eine Bank in einer der Nischen zwischen den Büschen entlang dem Weg Richtung Niederursel, etwa gegenüber der Wippe. 3. Eine zweite Bank neben der gespendeten Bank an der Landschaftsschutzwiese unter dem Baum. 4. Eine Bank am Krautgartenweg gegenüber dem letzten Garten vor der Schienenkreuzung, als Ersatz für die dort vorhandene Palettenbank. 5. Eine Bank am Krautgartenweg unter den Alleebäumen. Eventuell müsste dafür am Fuß der Böschung ein kleines Stück ausgeschnitten werden. Mertonviertel 6. Eine Tisch-Bank-Kombination statt des verwitterten Sitze-Minikreuzes (s. o.) in der Grünanlage zwischen den beiden Urselbachbrücken. 7. Eine weitere Bank auf den Spielplatz beim Hundertwasser-Kindergarten: im Schatten bei der Schaukel. Heddernheim 8. Zwei Bänke auf der Grünfläche südlich des Wendehammers Heddernheimer Landstraße und der U-Bahn-Station, wo häufig auf Schienenersatzverkehr gewartet wird 9. Eine Bank in der Herborner Straße etwa auf Höhe der Nummer 68 als Ersatz für die dortige hinfällige Privatbank (Anwohner:innen sind sehr einverstanden). 10. Eine weitere Bank an der Hundewiese an der Nidda, im Schatten der Birke. Standort: 50°09'14.2"N 8°38'42.9"E https://kurzlinks.de/g6y4. 11. Eine weitere Bank an der Nidda: zwischen zwei Teilen der Buchenhecke und zwar gegenüber der uferseitigen Schwarzerle, die Schatten spendet. Standort: 50°09'07.0"N 8°38'36.2"E https://kurzlinks.de/54pa. In der Nordweststadt 12. Zwei Sitz-Tisch-Kombinationen mit krähensicheren Mülleimern im Martin-Luther-King-Park: - 12.1. Standort: 50°09'39.8"N 8°37'37.2"E https://kurzlinks.de/jlti. - 12.2. Zu der dort vorhandenen Bank bitte noch eine Bank-Tisch-Kombination: 50°09'44.2"N 8°37'23.0"E https://kurzlinks.de/m5ip. . 13. Hinter der Mosaikschule die beiden Brandschaden-Bänke (Standort: 50°09'41.1"N 8°36'36.6"E https://kurzlinks.de/no9p) ersetzen und eine weitere Bank im Schatten unter den Bäumen aufstellen. 14. Eine Bank mit Skyline-Blick zwischen Nordweststadt und Tennisclub: 50°09'29.0"N 8°36'51.3"E https://kurzlinks.de/0u02. Begründung: Frankfurt hat viele Banken, aber zu wenige Bänke. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen empfiehlt alle 100 Meter, spätestens alle 300 Meter, eine Ruhebank einzurichten, dann können ältere Menschen auch längere Wege gehen. Aber auch Mütter/Väter mit Kindern brauchen Pausierpunkte auf ihren Wegen; junge Menschen brauchen Treffpunkte, wo sie niemand verscheucht; Familien brauchen Sitzgelegenheiten mit Tischen; andere brauchen Tische, um auch mal Karten spielen, picknicken oder einfach in größerer Runde plaudern zu können; Paare und Befreundete brauchen ruhige Orte für trauliche Gespräche; Menschen ohne Garten/Balkon brauchen draußen gemütliche Aufenthaltsorte; Gestresste brauchen Ruhepunkte mit Blick ins Grüne. Und alle brauchen Orte, wo sie anderen Menschen begegnen können oder ihnen auch nur zugucken können, ohne dass sie etwas konsumieren müssen. Bänke bieten die Möglichkeit, dass unterschiedlichste Menschen miteinander in Kontakt kommen. Das ist wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und für ein Gefühl von Heimat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Aufstellen einer Ersatzbank auf dem Fußweg zwischen Zeilweg und HundertwasserKita
    OMOB 8
    17.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2026, OM 738 entstanden aus Vorlage: OF 65/8 vom 02.09.2026 Betreff: Aufstellen einer Ersatzbank auf dem Fußweg zwischen Zeilweg und Hundertwasser-Kita Der Magistrat wird gebeten, auf dem Fußweg zwischen der U-Bahn-Haltestelle "Zeilweg" und der Hundertwasser-Kita wieder eine Bank mit Rückenlehne aufzustellen und so für Ersatz für die entfernte Bank zu sorgen. Quelle: Google Maps Begründung: Im Ortsbezirk 8 leben zahlreiche ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich gerne einmal auf ihrem Weg zum Einkaufen setzen und ausruhen wollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Lärmminderung bzw. technische Optimierung der zwei Wallboxen vor dem REWEMarkt in Heddernheim
    OMOB 8
    17.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2026, OM 739 entstanden aus Vorlage: OF 66/8 vom 01.09.2026 Betreff: Lärmminderung bzw. technische Optimierung der zwei Wallboxen vor dem REWE-Markt in Heddernheim Der Magistrat wird gebeten, die Mainova aufzufordern, geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung bzw. technischen Optimierung der zwei Wallboxen vor dem REWE-Markt (Hessestraße 1 bis 3) in Heddernheim umzusetzen. Dabei soll insbesondere sichergestellt werden, dass die Geräuschemission der Wallboxen deutlich reduziert wird. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben sich wiederholt über eine erhebliche Geräuschemission der beiden Wallboxen vor dem REWE-Markt in Heddernheim beschwert. Die Wallboxen erzeugen während des Betriebs ein deutlich wahrnehmbares, störendes Geräusch, das insbesondere in den Abendstunden und bei geöffneten Fenstern zu einer Belastung der umliegenden Wohnbebauung führt. Da die Wallboxen durch die Mainova betrieben werden, liegt es in deren Verantwortung, die technischen Anlagen so zu gestalten, dass sie den Anforderungen an den Lärmschutz entsprechen und Anwohner durch den Betrieb nicht belästigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Feldweg bei Paul-Kornfeld-Weg 23 befestigen
    OMOB 8
    17.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2026, OM 740 entstanden aus Vorlage: OF 69/8 vom 25.08.2026 Betreff: Feldweg bei Paul-Kornfeld-Weg 23 befestigen Der Magistrat wird gebeten, den Weg, der beim Gebäude Paul-Kornfeld-Weg 23 in die Felder führt, zu ebnen und mit einer wassergebundenen Decke zu befestigen, sodass er besser nutzbar ist. Es handelt sich um eine Strecke von etwa 200 Metern. Dann stößt der Weg auf das asphaltierte Wegenetz. Quelle: Google Maps Begründung: Dieser Weg wird stark genutzt von Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad in die Felder unterwegs sind. Er ist zudem die einzige autofreie Verbindung nach Eschborn. Nach Regenfällen ist der Weg jedoch verschlammt und voller Rinnen. Außerdem hat es den Kieselsteinbelag an vielen Stellen wegen der leichten Steigung weggeschwemmt. Eine Asphaltierung wird vermutlich vom Magistrat nicht befürwortet, da auf diesem Gelände dereinst die SEM 4 gebaut werden soll, aber eine Einebnung und wassergebundene Befestigung wären ein überschaubarer Aufwand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Bushaltestelle „Bernadottestraße“
    OMOB 8
    17.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2026, OM 741 entstanden aus Vorlage: OF 70/8 vom 01.09.2026 Betreff: Bushaltestelle "Bernadottestraße" Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen, ob es möglich ist, die Bushaltestelle "Bernadottestraße" mit einer Überdachung zu versehen. Begründung: Diese Haltestelle ist durch die Lage am Einkaufszentrum und die Anbindung an umliegende Schulen ein stark frequentierter Knotenpunkt. Täglich warten dort viele Menschen auf den Bus - darunter sehr viele Schülerinnen und Schüler sowie ältere Menschen. An dieser Haltestelle fehlt bislang eine Überdachung. Bei Regen, Schnee oder starker Sonne stehen die Fahrgäste ohne Schutz im Freien. Es ist daher angebracht, an diesem Standort kurzfristig eine Wartehalle zu errichten, um die Aufenthaltsqualität für die Bürgerinnen und Bürger - insbesondere die der Kinder - zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit in der Habelstraße
    OMOB 8
    17.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2026, OM 742 entstanden aus Vorlage: OF 71/8 vom 01.09.2026 Betreff: Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit in der Habelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um gegen Fahrzeuge vorzugehen, die in der Habelstraße zwischen der Kreuzung Antoninusstraße und Titusstraße mit überhöhter Geschwindigkeit fahren. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob beispielsweise durch verstärkte Geschwindigkeitskontrollen, den Einsatz einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage oder andere geeignete verkehrsrechtliche bzw. bauliche Maßnahmen eine Verbesserung der Verkehrssituation erreicht werden kann. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten vermehrt von Kraftfahrzeugen, die die Habelstraße in dem genannten Abschnitt mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit befahren. Insbesondere im Bereich der Domitiansstraße wird beobachtet, dass Fahrzeuge nochmals deutlich beschleunigen. Daher sollte geprüft werden, welche geeigneten Maßnahmen möglich sind, um die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu verbessern und die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Gefahrenstelle Heddernheimer Landstraße / Alexander-Riese-Weg entschärfen
    OMOB 8
    17.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2026, OM 743 entstanden aus Vorlage: OF 72/8 vom 02.09.2026 Betreff: Gefahrenstelle Heddernheimer Landstraße / Alexander-Riese-Weg entschärfen Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Heddernheimer Landstraße / Alexander-Riese-Weg verkehrssichernde Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Insbesondere soll auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Alexander-Riese-Wegs an der Heddernheimer Landstraße ein Verkehrsspiegel (Konvexspiegel) angebracht werden, um die Sicht nach links in Richtung Eschersheim für ausfahrende Verkehrsteilnehmende zu gewährleisten. Ist ein Spiegel nicht möglich, wird der Magistrat gebeten, eine anderweitige Lösung zu finden, die denselben Zweck erfüllt. Quelle: Google Maps Begründung: Die Einmündung aus dem Alexander-Riese-Weg auf die Heddernheimer Landstraße ist aufgrund der dortigen Brückenführung baulich stark eingeschränkt und unübersichtlich. Wenn man aus dem Alexander-Riese-Weg auf die Heddernheimer Landstraße einbiegen will, verdeckt das Brückenbauwerk teilweise die Sicht nach links in Richtung Eschersheim und in den fließenden Verkehr. Fahrzeugführende müssen sich in den Kreuzungsbereich hineintasten, was regelmäßig zu kritischen Situationen und Beinahe-Unfällen führt. Die Situation verschärft sich saisonal: In den Sommermonaten wird der Alexander-Riese-Weg als Hauptzuweg zum stark frequentierten Eschersheimer Schwimmbad (Freibad) intensiv genutzt. Dies betrifft neben dem Kfz-Verkehr vor allem auch vulnerable Gruppen wie Zufußgehende, Familien mit Kindern und Radfahrende. Um schwere Unfälle präventiv zu verhindern und die Übersichtlichkeit an dieser Schnittstelle maßgeblich zu verbessern, ist die zeitnahe Montage eines Verkehrsspiegels zur Einsichtnahme des toten Winkels dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Neugestaltung des Kreuzungsbereichs Heddernheimer Landstraße / Kaltmühlstraße / Titusstraße
    OMOB 8
    17.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2026, OM 744 entstanden aus Vorlage: OF 73/8 vom 02.09.2026 Betreff: Neugestaltung des Kreuzungsbereichs Heddernheimer Landstraße / Kaltmühlstraße / Titusstraße Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße / Kaltmühlstraße / Titusstraße erneut umfassend zu prüfen und Möglichkeiten für eine übersichtlichere und verkehrssicherere Gestaltung des Kreuzungsbereichs zu erarbeiten. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die Einrichtung eines Kreisverkehrs beziehungsweise Minikreisverkehrs, vergleichbar mit der Lösung im alten Ortskern von Ginnheim vor der Alten Bethlehemkirche, baulich und verkehrlich möglich und gegenüber einer Umgestaltung der bestehenden Kreuzung vorzugswürdig ist. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1. Verkehrssicherheit und Querungsmöglichkeiten: Es ist zu prüfen, wie insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger sichere und übersichtliche Querungsmöglichkeiten geschaffen beziehungsweise verbessert werden können. Hierbei sind auch Fußgängerüberwege oder andere geeignete Querungshilfen zu untersuchen. 2. Kreuzungsgeometrie und Verkehrsführung: Es ist zu untersuchen, ob durch einen Kreisverkehr oder eine alternative Neuordnung des Kreuzungsraums die Verkehrsführung übersichtlicher gestaltet und zugleich ausreichend Bewegungsraum für größere Fahrzeuge, insbesondere Rettungs- und Einsatzfahrzeuge, gewährleistet werden kann. 3. Einsehbarkeit des Kreuzungsbereichs: Die bestehenden Sichtbeziehungen sind zu überprüfen. Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob die heutige Gestaltung der Querungsinsel einschließlich des dort vorhandenen Baumes die Übersichtlichkeit beeinträchtigt und welche baulichen Veränderungen gegebenenfalls sinnvoll wären. 4. Fuß- und Radverkehr sowie Abstellmöglichkeiten: Es ist zu prüfen, wie der Fuß- und Radverkehr bei einer Neugestaltung berücksichtigt und ob zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden können, ohne Sichtbeziehungen oder Verkehrswege einzuschränken. 5. Gestaltung des Straßenraums: Weiterhin soll dargestellt werden, welche zusätzlichen Möglichkeiten sich durch eine Neuordnung des Kreuzungsbereichs hinsichtlich Begrünung, Entsiegelung und Aufenthaltsqualität ergeben. Begründung: Die Verkehrssituation an der Kreuzung Heddernheimer Landstraße / Kaltmühlstraße / Titusstraße wird seit längerer Zeit sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch im Ortsbeirat thematisiert. Trotz bereits erfolgter Beratungen und Begehungen besteht weiterhin Bedarf, die gegenwärtige Verkehrsführung und Gestaltung des Kreuzungsbereichs zu überprüfen. Insbesondere die Übersichtlichkeit des Kreuzungsbereichs, die Querungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie die Bewegungsmöglichkeiten größerer Fahrzeuge werden wiederholt als problematisch wahrgenommen. Da der Kreuzungsbereich zugleich Bestandteil eines Schulweges ist, kommt einer sicheren und übersichtlichen Querungsmöglichkeit für Kinder eine besondere Bedeutung zu. Durch zusätzliche Verkehrsbelastungen infolge von Baustellen und Umleitungsverkehren sind die bestehenden Probleme zuletzt nochmals stärker in den Vordergrund gerückt. Ein Kreisverkehr beziehungsweise Minikreisverkehr könnte grundsätzlich die Möglichkeit bieten, die Verkehrsführung neu zu ordnen, Geschwindigkeiten zu reduzieren und den Kreuzungsbereich übersichtlicher zu gestalten. Ob ein Kreisverkehr an dieser Stelle tatsächlich die geeignetste Lösung darstellt oder eine andere Umgestaltung der bestehenden Kreuzung größere Vorteile bietet, sollte durch die zuständigen Fachämter geprüft werden. Fehlende Haushaltsmittel sollten einer fachlichen Prüfung und langfristigen Planung nicht entgegenstehen. Gerade bei Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sollte zunächst die sinnvollste Lösung ermittelt werden, damit hierfür künftig gezielt Mittel eingeplant werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Die Universität auf dem Campus Riedberg wächst – der Parkdruck steigt
    OMOB 8
    17.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2026, OM 745 entstanden aus Vorlage: OF 74/8 vom 01.09.2026 Betreff: Die Universität auf dem Campus Riedberg wächst - der Parkdruck steigt Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Goethe-Universität und dem Land Hessen dem durch die Erweiterungen auf dem Uni-Campus Riedberg zu erwartendem Parkdruck auf die Wohngebiete proaktiv entgegenzuarbeiten. Dabei soll geprüft werden, - an welcher Stelle ein Parkhaus für Mitarbeitende und Studierende auf dem Gelände der Universität möglich ist und - ob insbesondere neben dem Neubau der Informatik und Mathematik auf der Fläche parallel zur Alfred-Wegener-Straße ein solches Parkhaus entstehen könnte. Die entfallende Grünfläche könnte dabei durch ein begrüntes und begehbares Parkhausdach ausgeglichen werden. Dabei ist zu prüfen, dass die dafür vorgesehene Fläche keine Klimafunktion haben darf. Zusätzlich ist kurzfristig eine Erhöhung der Taktfrequenz der Linie U8 auf zehn Minuten zu erwirken und langfristig dafür zu sorgen, dass bei den Planungen zur Verlängerung der U4 diese auch bis Riedberg, wenn nicht sogar bis Bad Homburg weitergeführt wird. Begründung: Durch den Neubau der Informatik und Mathematik und der Chemie sind auf dem Riedberg eine erhebliche Anzahl an Parkplätzen der Universität an diesem Standort entfallen. Durch die Eröffnung des Neubaus der Informatik und Mathematik wird mit zusätzlichen 5.000 Studierenden gerechnet. Wenn trotz ÖPNV-Anbindung und Semesterticket nur etwa zehn Prozent der Studierenden mit dem Auto kommen, werden zusätzlich 500 Parkplätze benötigt. Ein Parkhaus könnte hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Umwidmung Oberurseler Weg
    OMOB 8
    17.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2026, OM 746 entstanden aus Vorlage: OF 75/8 vom 01.09.2026 Betreff: Umwidmung Oberurseler Weg Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Oberurseler Weg aus dem Landesstraßenverzeichnis zu streichen, da es sich nicht mehr um eine Verbindungsstraße handelt und sie in einem Wendehammer endet. Dadurch könnte der Oberurseler Weg auch in die Tempo-30-Zone von Niederursel einbezogen werden. Außerdem könnte zusätzlich eine durchgehende Beleuchtung angebracht werden (Schulweg). Begründung: Der Oberurseler Weg verbindet Frankfurt nicht mehr mit Oberursel. Diese Verbindung besteht jetzt über die verlängerte Rosa-Luxemburg-Straße. Mit dem Wegfall der Ausweisung als Landstraße kann die Einbeziehung in die Tempo-30-Zone erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Flutmulde zwischen Krebsmühle und Autobahnbrücke A5 im Niederurseler Feld
    VOB 8
    17.09.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.09.2026, V 159 entstanden aus Vorlage: OF 62/8 vom 01.09.2026 Betreff: Flutmulde zwischen Krebsmühle und Autobahnbrücke A5 im Niederurseler Feld Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu folgenden Fragen zu geben: 1. Wer hat die oben genannte Flutmulde beauftragt und zu welchem Zweck? 2. Warum wurde diese Flutmulde in dieser geringen Größe ausgeführt und welche Auswirkung wird diese Flutmulde auf die Höhe eines Hochwasserereignisses bzw. eines Starkregenereignisses haben? 3. Handelt es sich hier um eine Ersatzmaßnahme oder Ausgleichmaßnahme und, wenn ja, um welche? 4. Warum konnte die ursprüngliche geplante Maßnahme an der Olof-Palme-Straße nicht durchgeführt werden? 5. Wurde die Maßnahme mit anderen städtischen Ämtern abgestimmt? 6. Wurde sie in ihrer Ausführung so gering bemessen, damit hier eine vorherige Information des Ortsbeirates nicht zwingend notwendig ist? 7. Stehen die aufgewandten öffentlichen Mittel im Verhältnis zum zu erreichenden Ziel? Begründung: Die ausgeführte Maßnahme "Flutmulde zwischen Krebsmühle und Autobahnbrücke A5" wurde ohne Information des Ortsbeirates durchgeführt. Sie ist unseres Erachtens so gering berechnet, dass mit unzureichender Auswirkung auf die Wasserstände bei Hochwasser oder Starkregen zu rechnen ist. Es ist zu befürchten, dass mit der Ausführung der Flutmulde kein grundlegender Schutz vor höheren Wasserständen erreicht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Daten aus dem Monitoring der Klimaanpassungsmaßnahmen im Ortsbezirk 8
    VOB 8
    17.09.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.09.2026, V 160 entstanden aus Vorlage: OF 63/8 vom 02.09.2026 Betreff: Daten aus dem Monitoring der Klimaanpassungsmaßnahmen im Ortsbezirk 8 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Klimaanpassungsmaßnahmen wurden seit 2016 im Ortsbezirk 8 - Heddernheim, Niederursel und Nordweststadt - durchgeführt beziehungsweise finanziell durch die Stadt Frankfurt unterstützt, und welche Erkenntnisse aus Monitoring oder Evaluation dieser Maßnahmen liegen dem Magistrat vor? 2. Bei welchen dieser Maßnahmen konnte eine besonders hohe Wirksamkeit festgestellt werden und welche Maßnahmen zeigten bislang eine geringe beziehungsweise nicht nachweisbare Wirkung? Soweit vorhanden, wird um Darstellung der jeweiligen Messgrößen beziehungsweise Bewertungskriterien gebeten. 3. Welche Schlussfolgerungen ziehen Magistrat, Grünflächenamt, Umweltamt und Klimareferat aus diesen Erkenntnissen für die zukünftige Priorisierung und Mittelverwendung für Klimaanpassungsmaßnahmen im Ortsbezirk 8? Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main sowie der Ortsbeirat 8 haben in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen zum Klimaschutz und insbesondere zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels initiiert, begleitet oder finanziell unterstützt. Angesichts zunehmend häufiger Hitzeperioden, Starkregenereignisse und weiterer klimatischer Belastungen gewinnt die Frage an Bedeutung, welche dieser Maßnahmen tatsächlich eine messbare Wirkung entfalten. Gleichzeitig stehen für Klimaanpassungsmaßnahmen nur begrenzte finanzielle und personelle Mittel zur Verfügung. Um die vorhandenen Mittel künftig möglichst zielgerichtet und effizient einsetzen zu können, ist es sinnvoll, die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse des städtischen Maßnahmen-Monitorings auszuwerten. Dabei sollte insbesondere betrachtet werden, welche Maßnahmen sich als besonders wirksam erwiesen haben und bei welchen Maßnahmen die gewünschte Wirkung bislang nur eingeschränkt oder nicht nachweisbar ist. Die gewonnenen Erkenntnisse können dem Ortsbeirat als Grundlage dienen, zukünftige Maßnahmen im Ortsbezirk 8 gezielter zu priorisieren und vorhandene Mittel dort einzusetzen, wo eine möglichst große und nachhaltige Wirkung für die Bürgerinnen und Bürger sowie das lokale Stadtklima erzielt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Neue Feuerwehrzufahrten in der Nordweststadt
    VOB 8
    17.09.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.09.2026, V 161 entstanden aus Vorlage: OF 67/8 vom 28.08.2026 Betreff: Neue Feuerwehrzufahrten in der Nordweststadt Aktuell werden in der Nordweststadt an vielen Stellen neue Rettungswege angelegt, zum Beispiel im Hammarskjöldring 130 und im Gerhart-Hauptmann-Ring 121 und 314. Die Befestigung erfolgt durch augenscheinlich wasserdurchlässige Pflastersysteme. Mit der Anlage geht ein Verlust an Grünflächen einher. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche weiteren Liegenschaften erhalten diese neuen Aufstellflächen für die Feuerwehr? 2. Woher ergibt sich der konkrete Verlauf und die Größe der Fläche? 3. Welche Pflastersysteme werden verwendet? 4. Ist die Fläche tatsächlich versickerungsfähig oder wird lediglich ein wasserdurchlässiger Stein auf einen weitgehend wasserundurchlässigen Unterbau gesetzt? 5. Gibt es eine Alternative, bei der beispielsweise Rasengitter oder begrünte Fugen einen größeren Grünanteil erhalten? 6. Wird der Verlust von Grünflächen an anderer Stelle kompensiert? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

  • Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum Kunstwerk „A Sky Full of Hope – Earthtime 1.78 Frankfurt“ an der Konstablerwache
    NR
    16.09.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2026, NR 62 Betreff: Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum Kunstwerk "A Sky Full of Hope - Earthtime 1.78 Frankfurt" an der Konstablerwache Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und § 10 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung (GOS) einen Akteneinsichtsausschuss ein, um die Vorgänge um das Kunstwerk "A Sky Full of Hope - Earthtime 1.78 Frankfurt" an der Konstablerwache lückenlos aufzuklären und die Verantwortung im Umgang mit öffentlichen Mitteln sicherzustellen. Der Ausschuss erhält den Auftrag, den gesamten Entscheidungsweg von der ersten Idee bis zur Realisierung des Projekts transparent zu machen. Im Mittelpunkt steht die Frage, auf welcher Grundlage, nach welchen vergaberechtlichen Kriterien und mit welcher rechtlichen und haushalterischen Begründung ein Projekt mit einem Volumen von rund 2,3 Millionen Euro ohne öffentliche Ausschreibung und ohne Wettbewerb vergeben wurde. Ziel ist es, Transparenz über den Einsatz von Steuermitteln herzustellen, mögliche Verfahrensfehler zu identifizieren und Lehren für künftige Kultur- und Innenstadtprojekte zu ziehen. Gegenstand der Prüfung sind sämtliche Vorgänge zur Planung, Auswahl, Beauftragung, Finanzierung, vergaberechtlichen Einordnung, baulichen und organisatorischen Umsetzung, öffentlichen Kommunikation sowie zur laufenden und geplanten Begleitung des Kunstwerks "A Sky Full of Hope - Earthtime 1.78 Frankfurt" der Künstlerin Janet Echelman an der Konstablerwache. Ausdrücklich einzubeziehen sind dabei alle Unterlagen der für das Programm "Initiative Innenstadt" zuständigen Stellen zur Mittelbereitstellung, -übertragung und -verwendung, die für die Installation an der Konstablerwache eingesetzt wurden, einschließlich der haushaltsrechtlichen Grundlagen, der Zweckbindung und der Entscheidungen über die Mittelübertragung. Hierzu erhält der Ausschuss Zugang zu sämtlichen relevanten Unterlagen, unabhängig von ihrer Form oder ihrem Speichermedium. Dies umfasst insbesondere: · E-Mails und sonstige dienstliche digitale Kommunikation, · Besprechungsprotokolle, Aktennotizen und interne Vermerke, · Entwürfe, Präsentationen, Analysen und Rechtsgutachten, · Vergabe- und Vertragsunterlagen einschließlich aller Anlagen, · Finanzierungsentscheidungen, Haushaltsvermerke und Entscheidungsvorlagen, · Dokumente zur vergaberechtlichen Prüfung und Begründung des Verzichts auf ein öffentliches Verfahren, · Unterlagen zur Kommunikation und Abstimmung zwischen den beteiligten Ämtern, Dezernaten, dem Lenkungskreis Innenstadt sowie externen Partnern. Der Zeitraum reicht von der ersten internen oder externen Befassung bis zur Aktenvorlage. Begründung: Die Netzskulptur "A Sky Full of Hope" an der Konstablerwache hat in den vergangenen Wochen zu einer kontroversen Diskussion über die Entstehung, Finanzierung und Umsetzung des Projekts geführt. Insbesondere hinsichtlich der Transparenz des Verfahrens, der Entscheidungsgrundlagen, der vergaberechtlichen Behandlung sowie des verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern sind weiterhin erhebliche Fragen offen, die bislang nicht hinreichend geklärt sind. Es gilt daher, nachvollziehbar aufzuarbeiten, wie es zu den getroffenen Entscheidungen gekommen ist, welche Stellen und Akteure daran beteiligt waren und auf welcher Grundlage die jeweiligen Entscheidungen getroffen wurden. Aufgrund der Beteiligung mehrerer Dezernate und Ämter, des Lenkungskreises Innenstadt sowie externer Vertragspartner ist der Vorgang von erheblicher organisatorischer und sachlicher Komplexität. Eine vollständige Rekonstruktion der Entscheidungs- und Kommunikationswege allein durch einzelne Anfragen an den Magistrat erscheint vor diesem Hintergrund nicht ausreichend. Zugleich soll die Akteneinsicht dazu beitragen, mögliche strukturelle oder verfahrensbezogene Defizite zu identifizieren und daraus Konsequenzen für künftige Projekte zu ziehen. Ziel ist es, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verantwortlichkeit im Umgang mit Steuergeldern zu stärken und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungen der Stadt zu sichern. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Ingrid A. Häußler Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 23.09.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ältestenausschusses am 01.10.2026, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Haupt- und Finanzen sowie Personal wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. 2. a) Den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Haupt- und Finanzen sowie Personal wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. 3. a) Den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Haupt- und Finanzen sowie Personal wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung)

  • Erneuerung und bedarfsgerechte Gestaltung der Straßenoberfläche an der Birsteiner Straße – Lauterbacher Straße mit bürgersteiggleichen Querungsmöglichkeiten am Kindergarten, der Seniorenwohnanlage und dem Fußweg zur Bushaltestelle, dem Nahversorgungszentr
    OFOB 11
    16.09.2026 · fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2026, OF 104/11 Betreff: Erneuerung und bedarfsgerechte Gestaltung der Straßenoberfläche an der Birsteiner Straße - Lauterbacher Straße mit bürgersteiggleichen Querungsmöglichkeiten am Kindergarten, der Seniorenwohnanlage und dem Fußweg zur Bushaltestelle, dem Nahversorgungszentrum sowie eines Mini-Kreisels hinter dem Schuleingang Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Es mögen die benötigten Mittel in den Haushalt eingestellt werden um die Birsteiner und Lauterbacher Straße zu sanieren, einen Mini-Kreisel, und an den jeweiligen Eckpunkten drei barrierefreie Querungsmöglichkeiten, einzurichten. Begründung: Die Birsteiner Straße und die Lauterbacher Straße sind in einem sehr schlechten Zustand. Die Sanierung wurde wegen des Neubaus des Schulgebäudes verschoben. Es gibt es in diesem Bereich nicht ausreichende Absenkungen an Bürgersteigen um ein barrierefreies Queren zu ermöglichen. Die zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit in der Lauterbacher Straße bisherigen lauten Bodenschweller können durch diese konstruktive Änderung komplett entfallen. Copyright des Bildes: apple.com An den Kreuzungspunkten entstehen dadurch für Kinder, Behinderte und ältere Menschen sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten. Das bisherige Zuparken der Straßenecken würde minimiert und die Fahrgeschwindigkeit durch das lebendige Viertel mindestens gleichwertig reduziert werden. Diese Querungen befänden sich dann jeweils vor den nötigen Einrichtungen. In der Schäfflestraße haben diese Art der Querungen einen sehr positiven Effekt und eine große Akzeptanz in der Bürgerschaft gefunden. Der Kreisel an der Kreuzung würde der Entlastung des Wohngebietes und der Sicherheit der Kinder dienen. Bisher fahren viele Eltern an dieser Stelle in die Birsteiner Straße ein, um dann rückwärts in die Einbahnstraße Lauterbacher Straße zu fahren, um dann wieder schnell ohne Umwege aus der Straße herauszufahren oder entlang des gesamten Abschnitts mit hoher Geschwindigkeit zu "rasen". Das birgt heute Gefahren, weil genau dort viele Kinder die Straßen unkontrolliert und chaotisch queren, da hier Kindergarten, Hort und Schule sind. Es ist sinnvoll, den Verkehr bereits am Schuleingang wenden zu lassen, um diese geordnet aus der Sackgasse herausfahren zu lassen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

  • Geschwindigkeitsbeschränkung stadtauswärts auf der A66
    OFOB 11
    16.09.2026 · fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2026, OF 105/11 Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkung stadtauswärts auf der A66 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 80 ist bis zur Stadtgrenze auf der A66 stadtauswärts einzuführen. Begründung: Auf der A66 gibt es stadteinwärts eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 80. Stadtauswärts gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Die Geschwindigkeitsbeschränkung dient dem Lärmschutz der Bürger in den anliegenden Wohngebieten, nördlich und südlich, der A66. Das etwa ein Kilometer lange Stück soll bis zur Verlängerung des "Roten Graben" stadtauswärts mit Tempo 80 ausgezeichnet werden. Die Autobahn A66 wird wegen des geringen Verkehrs gerne für Beschleunigungsrennen, Testfahrten und zum sehr schnellem Fahren genutzt. Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden. Allerdings sind die Lärmbelastungen durch die Beschleunigungen dadurch in den anliegenden Wohnbebauungen erheblich. Die Wohnbebauung ist sehr dicht am Anfang der Autobahn. Der produzierte Lärm der Motorräder und Sportwagen ist extrem laut. Bei der Beschleunigung der Sportwagen und Sportmotorräder entstehen lange andauernde und kreischende Lärmkulissen. Viele dieser Fahrzeuge sind mit Klappenauspuffanlagen ausgerüstet, die den Schalldämpfer bei starkem Leistungsbedarf noch umgehen. Beliebt sind im Umland die Fahrten bei den Motorradfahrern und Besitzern getunter Fahrzeuge zum am Autobahnende liegenden McDonalds und zum Hessen-Center. Danach wird in der Regel wieder mit Höchstgeschwindigkeit nach Hanau und Umgebung gerast. Die Unternehmen und Werkstätten von Lamborghini, McLaren, Ferrari, Harley Davidson, Bull Motorrädern und weitere Händler von Sportwagen befinden sich am Autobahnende und benutzen sehr häufig die Autobahn für ihre Testfahrten. Eine Einschränkung der Fahrgeschwindigkeit am Anfang der Autobahn stellt keine Behinderung dar und ist nur für einen kleinen und sehr kurzen Bereich vorgesehen. Die Fahrzeuge sind dort nicht in voller Fahrt, sondern erst in der Beschleunigungsphase. Die Beschleunigungsphase soll dort weiter gespreitzt werden, damit die Lärmbelastung im städtischen Bereich erheblich reduziert wird. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

  • Hundewiese auf der Grünfläche zwischen der Wächtersbacher Straße und der Birsteiner Straße
    OFOB 11
    16.09.2026 · fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2026, OF 119/11 Betreff: Hundewiese auf der Grünfläche zwischen der Wächtersbacher Straße und der Birsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Eine eingezäunte Hundewiese auf der Grünfläche hinter den Wohnblöcken der AGB Frankfurt Holding zwischen der Wächtersbacher Straße und Birsteiner Straße einzurichten. Begründung: Hinter den Wohnblöcken der Birsteiner Straße zur Wächterbacher Straße gibt es einen Kinderspielplatz und daneben grüne Wiesenfläche, die auch von den Kindern genutzt wird. Viele Bewohner:innen des Stadtteils nutzen die grüne Fläche auch als Auslauf für ihre Hunde. Das hat zur Folge, dass die Kinder beim Spielen in den Hundekot treten und/oder fallen. Vor vielen Jahren war angedacht, eine Hundewiese in diese Fläche zu integrieren. Idealerweise sollte man diese Hundewiese direkt an den Weg des Übergangs zur Wächtersbacher Straße integrieren. Die Hundewiese sollte durch eine Hecke oder einen nachhaltigen kleinen Zaun eingegrenzt werden. Bänke sollten auch in diese Wiesenfläche gestellt werden. Das wäre ein Mehrwert und für die Kinder gäbe es dann neben der Hundewiese eine grüne Spiel-Wiese ohne Hundekot. Quelle: Google Maps Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

  • Verkehrssicherheit Riederwald: Installation von „Berliner Kissen“ an zwei Straßenzügen im Riederwald
    OFOB 11
    16.09.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2026, OF 91/11 Betreff: Verkehrssicherheit Riederwald: Installation von "Berliner Kissen" an zwei Straßenzügen im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Schlettweinstraße zwischen Harkort- und Motzstraße sowie in der Karl-Marx-Straße zwischen Raiffeisen- und Schlettweinstraße jeweils ein so genanntes Berliner Kissen zu installieren. Begründung: Bei diesen Straßenabschnitten handelt es sich um verkehrsberuhigte Bereiche (so genannte Spielstraßen), welche jeweils mit Verkehrszeichen 325 gekennzeichnet sind. Gemäß der StVO ist dort die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf Schrittgeschwindigkeit (max. 10kmh) begrenzt. Der Fußverkehr darf nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden und wenn nötig, müssen Autos warten. Ferner dürfen zu Fuß Gehende die ganze Straßenbreite benutzen; überall in dem verkehrsberuhigten Bereich sind spielende Kinder erlaubt. Regelmäßig nutzen Autos die Siedlung Riederwald, um den Stau auf der Straße "Am Erlenbruch" zu umgehen, und zwar in Ost-West-Richtung häufig über die Route Lahmeyer-Harkort-Schlettwein-Motzstraße, um dann über den westlichen Teil des Stadtteils wieder auf die Straße "Am Erlenbruch" zu gelangen. Dabei fahren sie zu schnell und nötigen zu Fuß Gehende durch dichtes Auffahren, Hupen, Motor aufheulen lassen und Zurufe. Im Bereich der Schlettweinstraße zwischen Friedrich-List-Straße und Motzstraße befindet sich neben einem Friseurgeschäft auch eine Arztpraxis. Des Weiteren mündet außer der Karl-Marx-Straße auch die Zufahrt zu dahinter liegenden Wohnhäusern in diesen Straßenabschnitt. Die genannten Straßenzüge liegen zudem im Wegbereich zur Grundschule, ÖPNV-Station "Schäfflestraße", Geschäfte und Einrichtung der Nahversorgung (u.a. Bankautomat, Postfiliale) und mehreren KITAs. "Berliner Kissen" reduzieren die Geschwindigkeit der Fahrzeuge und machen letztendlich die Stauabkürzung durch den Riederwald unattraktiv. Sie können von Radfahrern über- bzw. umfahren werden. Sie gelten ein geeignetes Mittel bei geringem Verkehrsaufkommen und zur Unterstützung weiterer verkehrsberuhigender Maßnahmen. Quelle: Stein HGS Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

  • Endlich Ordnung auf der Gustav-Behringer-Straße schaffen
    OFOB 11
    16.09.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2026, OF 98/11 Betreff: Endlich Ordnung auf der Gustav-Behringer-Straße schaffen Vorgang: OM 3817/23 OBR 11; ST 2094/23; OM 4937/24 OBR 11; ST 1107/24 Der Ortbeirat11 möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Gustav-Behringer Straße - jetzt endlich zu handeln, - eine klare Verkehrsführung herzustellen - und das Parken in der Grünfläche entweder wirksam zu unterbinden oder zu regeln. Begründung: Der Ortsbeirat hat darum bereits zwei Mal, und zwar in den Jahren 2023 und 2024 gebeten. Es ist aber nichts geschehen. Weiterhin wird die Grünanlage wild beparkt, die Verkehrsführung für den Fuß-, Rad- und Autoverkehr bleibt unklar. Besonders an Wochenenden herrscht oft Chaos. Es handelt sich um eine wichtige Rad- und Fußverbindung zwischen den Stadtteilen Riederwald und Seckbach. 2023 teilte der Magistrat mit, im Zuge des Tunnelbaus werde dort ein Kanal verlegt und die frühere Grünanlage beschädigt. Nach Abschluss der Bauarbeiten solle die Grünanlage wiederhergestellt werden. Entlang der Straße sollten Bäume gepflanzt werden. Dadurch solle das Parken auf der Grünfläche künftig verhindert werden. Die Situation werde außerdem an die Städtische Verkehrspolizei zur Überwachung weitergegeben. Der Kanal ist verlegt, die genannten Maßnahmen sind aber nicht ergriffen worden. 2024 bekräftigte der Magistrat, ein Haltverbot auf der Grünfläche halte er für nicht erforderlich bzw. für eine "Überbeschilderung". Es fänden Sonderkontrollen der Städtischen Verkehrspolizei statt. Das Parken auf dem Grünstreifen ohne entsprechende Anordnung sei unzulässig. Als mögliche dauerhafte Lösung kämen quergelegte Baumstämme in Frage, um das Befahren bzw. Beparken der Grünfläche zu verhindern. Mittlerweile ist der korrekte Eintracht-Parkplatz an der Pestalozzischule dauerhaft gesperrt und soll bebaut werden. Das Parken auf der Grünfläche an der Gustav-Behringer-Straße ist zwar formal unzulässig, geht aber real und im großen Stil weiter. Aus Sicht von Eintracht-Besuchern, die mit dem Auro kommen, scheint es auch keine andere Parkmöglichkeit mehr zu geben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3817 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2094 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4937 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1107 Beratung im Ortsbeirat: 11

  • Maßnahmen gegen Vandalismus und Grabschändung auf Frankfurter Friedhöfen
    A
    15.09.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 15.09.2026, A 31 Betreff: Maßnahmen gegen Vandalismus und Grabschändung auf Frankfurter Friedhöfen Die Friedhöfe in Frankfurt sind nicht nur Orte des Gedenkens und der Trauer, sondern erfüllen als Grünfläche im Stadtgebiet auch eine wichtige Funktion als Orte der Ruhe und Besinnung für unsere Bürger. Umso schwerer wiegen die jüngsten Vorfälle von Vandalismus und Grabschändungen. Wie zuletzt auf den Friedhöfen in Seckbach und Sindlingen wurden zahlreiche Grabstätten massiv beschädigt, Bepflanzungen mutwillig herausgerissen und Grabschmuck entwendet. Diese Taten verletzen die Totenruhe sowie das Empfinden der Angehörigen zutiefst. Zudem zeigt sich im gesamten Stadtgebiet eine anhaltende Serie von Buntmetalldiebstählen an sakralen und öffentlichen historischen Gebäuden, die neben dem materiellen Schaden auch einen Verlust unserer Stadtgeschichte hinterlässt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat über das Ausmaß von Vandalismus, Grabschändungen und Metalldiebstählen auf städtischen Friedhöfen in den vergangenen fünf Jahren vor (aufgeschlüsselt nach betroffenen Friedhöfen, Tatzeiträumen und Schadensarten)? 2. Wie hoch wird der durch derartige Delikte entstandene Sachschaden in den letzten fünf Jahren insgesamt geschätzt (bitte differenzieren nach Schäden an städtischen Liegenschaften/Einrichtungen und geschätzten Schäden an privaten Grabstätten)? 3. Wie hoch stellt sich die polizeiliche Aufklärungsquote bei diesen Delikten auf den betroffenen Friedhöfen dar? 4. Wie gestaltet sich das Meldeverfahren für Betroffene generell sowie direkt vor Ort, z. B. durch gut sichtbare Aushänge von Kontaktdaten der zuständigen Stellen auf den Friedhöfen und welche Maßnahmen werden ergriffen, um Betroffenen eine Kontaktaufnahme zu erleichtern? 5. Liegen dem Magistrat oder den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse darüber vor, ob es sich bei den Grabschändungen um Beschaffungs- und Zerstörungskriminalität handelte, oder gibt es Hinweise auf politisch oder religiös motivierte Taten? 6. Welche Sicherheits-, Schließ- und Kontrollmaßnahmen werden aktuell auf den Frankfurter Friedhöfen durchgeführt oder sind in Planung, um Vandalismus und Diebstahl zu verhindern? 7. In welcher Form kooperieren das Grünflächenamt und andere städtische Behörden mit der Frankfurter Polizei sowie dem lokalen Altmetallhandel, um dieser Kriminalitätsentwicklung entgegenzuwirken? 8. Inwieweit unterstützt die Stadt betroffene Angehörige bei der Wiederherstellung der geschändeten Grabstätten? 9. Sind die historischen Denkmäler und Ehrengräber auf den Frankfurter Friedhöfen gegen Vandalismus- und Diebstahlsschäden versichert? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 16.09.2026

  • Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum Umgang der Stadt mit Wahleinspruch, Auskunftsbegehren und Klageverfahren zur Kommunalwahl 2026
    NR
    15.09.2026 · BFF-DFRA-FREIE WÄHLER

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2026, NR 61 Betreff: Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum Umgang der Stadt mit Wahleinspruch, Auskunftsbegehren und Klageverfahren zur Kommunalwahl 2026 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 3 GOS einen Akteneinsichtsausschuss zum Thema "Umgang der Stadt Frankfurt am Main mit dem Wahleinspruch, den Hinweisen, Auskunftsbegehren und gerichtlichen Verfahren von Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026" ein. Gegenstand sind sämtliche im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 bis zum 15. September 2026 bei Magistrat und Stadtverwaltung - insbesondere Wahlamt und Gemeindewahlleitung - vorhandenen oder in deren Verfügungsgewalt befindlichen Akten, Unterlagen, elektronischen Vorgänge, Vermerke, Entscheidungsvorlagen, dienstlichen E-Mails und sonstigen Schriftverkehre, soweit sie die nachfolgenden Sachverhalte betreffen. 1. Umgang mit Hinweisen und Wahleinspruch Einzusehen sind die Unterlagen zur Entgegennahme, Weiterleitung, Bewertung und Bearbeitung der von Dr. Dr. Iranbomy vorgetragenen Hinweise auf mögliche Auffälligkeiten und Schwachstellen bei der Kommunalwahl 2026. Insbesondere soll nachvollzogen werden, · welche städtischen Stellen zu welchem Zeitpunkt Kenntnis von den Hinweisen hatten, · welche Hinweise eigene Prüfungen auslösten, welche nicht und aus welchen Gründen, · welche Prüfaufträge erteilt wurden und zu welchen Ergebnissen diese führten und · ob Erkenntnisse aus den Hinweisen in die Wahlprüfung oder spätere Entscheidungen der Stadt eingeflossen sind. 2. Umgang mit Auskunfts- und Datenbegehren Einzusehen sind die Entscheidungsprozesse über Auskunfts- und Datenbegehren einschließlich der rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen für Ablehnung, Einschränkung oder verzögerte Erfüllung. Nachvollzogen werden soll, weshalb Informationen beziehungsweise Auswertungen dem Kläger zunächst nicht oder nicht vollständig zur Verfügung standen, während später gegenüber der Öffentlichkeit beziehungsweise Medien weitergehende Auskünfte zu Wahlauffälligkeiten möglich waren. Gegenstand sind die Entscheidungsmaßstäbe gegenüber unterschiedlichen Auskunftssuchenden, nicht die Frage, welche konkreten Einzeldaten welchen Medien übermittelt wurden. 3. Vermeidbarkeit und Dauer des gerichtlichen Verfahrens Einzusehen sind sämtliche Unterlagen zu der Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt die gerichtliche Auseinandersetzung durch eine vollständige oder teilweise Auskunftserteilung hätte vermieden, verkürzt oder erledigt werden können. Dabei soll insbesondere nachvollzogen werden, · wann die Stadt erkannte, dass die verlangten Informationen oder Auswertungen vorhanden beziehungsweise herstellbar waren, · weshalb diese Informationen nicht früher zur Verfügung gestellt wurden, · ob die dadurch eingetretene Verzögerung von mehreren Monaten intern thematisiert wurde, · ob die Vermeidbarkeit des gerichtlichen Verfahrens geprüft wurde, · ob Teilabhilfe, Erledigung, Vergleich oder eine andere einvernehmliche Lösung erwogen wurden und · wer über die Fortführung des gerichtlichen Verfahrens entschieden hat. 4. Prozessstrategie, Auswahl externer Rechtsvertretung und Kosten Einzusehen sind sämtliche Unterlagen über die Entscheidung zur Einschaltung externer anwaltlicher Beratung beziehungsweise Vertretung, die Auswahl und Beauftragung der Kanzlei, den Umfang des Mandats, die fachlichen und wirtschaftlichen Auswahlkriterien sowie die damit verbundenen oder erwarteten Kosten. Insbesondere soll nachvollzogen werden, · weshalb die Stadt das Verfahren nicht beziehungsweise nicht ausschließlich mit eigenen juristischen Ressourcen führte, · wann, von wem und aus welchem Anlass erstmals die Einschaltung einer externen Kanzlei vorgeschlagen wurde, · von wem die schließlich beauftragte Kanzlei erstmals vorgeschlagen beziehungsweise in das Auswahlverfahren eingebracht wurde, · wer die Auswahlentscheidung vorbereitete, daran beteiligt war und sie abschließend traf, · ob die Auswahl aufgrund besonderer Expertise im Informations- und Auskunftsrecht, im Kommunalwahl- und Wahlprüfungsrecht, im Verwaltungsprozessrecht oder einer Verbindung dieser Rechtsgebiete erfolgte, · welche konkreten Qualifikationen, Referenzmandate, Veröffentlichungen oder gerichtlichen Erfahrungen der Kanzlei und der tatsächlich mandatierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hierfür zum Zeitpunkt der Beauftragung bekannt waren und berücksichtigt wurden, · ob insbesondere Erfahrungen mit Wahleinsprüchen, Wahlprüfung, Wahlanfechtung oder sonstigen kommunalwahlrechtlichen Verfahren geprüft wurden, · ob andere fachlich geeignete Kanzleien oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte geprüft oder angefragt wurden, welche Auswahlalternativen bestanden und warum diese nicht zum Zuge kamen, · welches vergabe-, beschaffungs- und haushaltsrechtliche Verfahren beziehungsweise welche internen Beschaffungsregelungen angewandt wurden, · ob Vergleichsangebote oder Honorarangebote eingeholt wurden und, sofern dies unterblieb, warum, · ob und mit welcher Begründung die Stadt davon ausging, dass eine Ausschreibung, ein Wettbewerb oder die Einholung mehrerer Angebote nicht erforderlich war, · ob hierzu Vergabe-, Beschaffungs-, Auswahl- oder Wirtschaftlichkeitsvermerke erstellt wurden, · ob bereits vor diesem Verfahren Mandats- oder Geschäftsbeziehungen zwischen der Kanzlei beziehungsweise den beauftragten Rechtsanwälten und der Stadt oder beteiligten städtischen Stellen bestanden und welche Bedeutung dies für die Auswahl hatte, · wie der ursprüngliche Mandatsauftrag lautete, ob und wann er erweitert oder verändert wurde und wer dies jeweils genehmigte, · welche Honorarvereinbarung getroffen wurde und welche Kosten bei Beauftragung sowie nach späteren Erweiterungen erwartet wurden, · von wem Vorschläge zur prozessualen Aufteilung oder Verselbständigung von Streitgegenständen, zur Streitwertbemessung beziehungsweise zu einer Erhöhung des Kostenrisikos ausgingen, · welche fachlichen und prozessstrategischen Gründe hierfür dokumentiert wurden, · welche zusätzlichen Kostenrisiken daraus für Stadt und Kläger entstanden, · ob Möglichkeiten einer Teilabhilfe, Erledigung, Vergleichslösung oder anderweitigen Verfahrensverkürzung mit der externen Prozessvertretung beraten wurden und · ob und in welchem Umfang die Kostenwirkung des gewählten Vorgehens auf den Kläger Bestandteil interner oder anwaltlicher strategischer Überlegungen war. 5. Zielsetzung und interne Abstimmung Einzusehen sind interne Vermerke, Entscheidungsvorlagen, Besprechungsunterlagen und Schriftverkehre, aus denen hervorgeht, welche Ziele Magistrat, Dezernat, Wahlamt, Rechtsamt und gegebenenfalls weitere Stellen mit ihrem außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen verfolgten. Insbesondere soll nachvollzogen werden, wie die Stadt die folgenden Interessen gegeneinander abgewogen hat: · Aufklärung möglicher Wahlauffälligkeiten, · Verteidigung der Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl, · Transparenz gegenüber Einsprechenden und Öffentlichkeit, · Vermeidung unnötiger gerichtlicher Auseinandersetzungen, · Begrenzung der Rechts- und Verfahrenskosten und · Schutz des Vertrauens in die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl. Dabei soll auch erkennbar werden, ob intern die Möglichkeit erörtert wurde, dass eine weitergehende Offenlegung von Wahldaten zusätzliche Auffälligkeiten sichtbar machen könnte, und ob dieser Gesichtspunkt Auswirkungen auf den Umgang mit Auskunftsbegehren oder das gerichtliche Vorgehen hatte. 6. Prüfungen und Neubewertungen während der Auseinandersetzung Einzusehen sind die Unterlagen zu sämtlichen Prüfungen und Auswertungen, die nach Eingang des Wahleinspruchs beziehungsweise während der gerichtlichen Auseinandersetzung aufgrund neuer Hinweise, statistischer Erkenntnisse, öffentlicher Berichterstattung oder sonstiger Informationen vorgenommen wurden. Insbesondere soll nachvollzogen werden, · welche Hinweise des Klägers nachträglich überprüft wurden, · ob sich einzelne Hinweise bestätigten oder als weiter prüfungsbedürftig erwiesen, · ob dadurch frühere Bewertungen der Stadt verändert wurden, · ob die Stadt den Kläger über für sein Auskunftsbegehren relevante neue Erkenntnisse informierte, · ob das weitere Festhalten am Prozess aufgrund neuer Erkenntnisse erneut bewertet wurde und · ob zwischen den mit der Wahlprüfung befassten Stellen und den Prozessvertretern ein fortlaufender Informationsaustausch stattfand. 7. Sicherung der Aufklärung und Ausgestaltung der Akteneinsicht Der Magistrat wird aufgefordert, alle für den Untersuchungsgegenstand erforderlichen Akten und elektronischen Vorgänge vollständig zusammenzustellen und eine substanzielle Akteneinsicht zu ermöglichen. Hierzu gehört zunächst die nachvollziehbare Dokumentation, · welche potenziell aufklärungsrelevanten Wahlunterlagen und elektronischen Daten nach Bekanntwerden der ersten Hinweise noch vorhanden waren, · welche Sicherungs-, Aufbewahrungs- oder Löschentscheidungen getroffen wurden, · ob nach Bekanntwerden konkreter Zweifel besondere Sicherungsmaßnahmen oder Löschstopps veranlasst wurden und · ob vor der vollständigen Aufklärung Unterlagen oder Daten gelöscht, vernichtet oder aufgrund regulärer Fristen nicht mehr verfügbar waren. Zugleich ist bei der konkreten Ausgestaltung der Akteneinsicht der besondere Charakter des Untersuchungsgegenstands zu berücksichtigen. Unter den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung könnten sich Personen befinden, die selbst Gegenstand laufender oder späterer strafrechtlicher Ermittlungen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl werden oder in einem unmittelbaren persönlichen Zusammenhang zu entsprechenden Sachverhalten oder Personen stehen. Die parlamentarische Akteneinsicht darf deshalb nicht unbeabsichtigt dazu führen, dass eine möglicherweise von Ermittlungen betroffene Person aufgrund ihres kommunalen Mandats Kenntnisse erhält, die ihr in einem eigenen oder eine ihre nahestehende Person betreffenden Strafverfahren einen persönlichen Informationsvorsprung verschaffen oder die Sicherung und Aufklärung möglicher Straftaten beeinträchtigen könnten. Der Magistrat soll deshalb vor der Vorlage abwägen, a) welche Informationen für die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns erforderlich sind, b) welche Unterlagen zugleich Informationen enthalten, deren Kenntnis laufende oder mögliche künftige strafrechtliche Ermittlungen beeinträchtigen könnte, c) wie eine möglichst vollständige und aussagekräftige parlamentarische Akteneinsicht gewährleistet werden kann, ohne Beweissicherung oder Ermittlungszwecke zu gefährden, d) ob und in welchem Umfang hierzu eine Abstimmung mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden erforderlich ist und e) welche Vorkehrungen erforderlich sind, damit durch die Akteneinsicht insbesondere keine Kenntnisse über vorhandene Beweismittel, gesicherte Daten, Ermittlungsansätze oder noch bestehende Erkenntnislücken vermittelt werden, die von einer möglicherweise persönlich betroffenen Person zu eigenen Gunsten genutzt werden könnten. Aus diesen Erwägungen darf keine pauschale Einschränkung der parlamentarischen Kontrolle abgeleitet werden. Der Magistrat hat vielmehr eine Ausgestaltung zu ermöglichen, die wirksame Akteneinsicht und Schutz möglicher strafrechtlicher Ermittlungen gleichermaßen gewährleistet. Die gesetzlichen Ausschlussgründe nach § 25 HGO bleiben unberührt. Gleiches gilt für zwingende gesetzliche Geheimhaltungsbelange im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen. Soweit Unterlagen deshalb ganz oder teilweise nicht vorgelegt werden können, sind dem Ausschuss Umfang und Rechtsgrundlage der Einschränkungen mitzuteilen. Soweit rechtlich möglich, ist die Akteneinsicht durch Schwärzung, beschränkte Einsicht oder nichtöffentliche Behandlung zu gewährleisten. 8. Zeitlicher Ablauf und Verantwortlichkeiten Einzusehen sind Unterlagen, anhand derer der zeitliche Ablauf von den ersten Hinweisen bis zur späteren öffentlichen Aufarbeitung nachvollzogen werden kann. Dabei soll insbesondere festgestellt werden, · wann welche städtische Stelle welche Erkenntnisse hatte, · wann daraus Entscheidungen oder Prüfaufträge entstanden, · wodurch Verzögerungen bei der Bereitstellung von Informationen entstanden, · welche Abstimmungen zwischen Wahlamt, zuständigem Dezernat, Magistrat, Rechtsamt, externer Rechtsvertretung und weiteren Stellen stattfanden und · welche Personen beziehungsweise Stellen jeweils die maßgeblichen Entscheidungen über Auskunftserteilung, Prüfungen und Prozessführung trafen. Begründung: Der Wahleinspruch von Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy gegen die Kommunalwahl 2026 und seine Auskunftsbegehren führten zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Stadt Frankfurt am Main. Inzwischen sind Wahlmuster und weitere Sachverhalte öffentlich bekannt geworden, die zu einer deutlich intensiveren Diskussion über mögliche Auffälligkeiten der Briefwahl und ungewöhnliche Panaschierströme geführt haben. Damit stellt sich für die Stadtverordnetenversammlung nicht nur die Frage, inwieweit einzelne seitens der Stadt im Zusammenhang mit dem Verfahren getroffene Entscheidungen rechtmäßig waren, sondern auch, wie und mit welcher Zielsetzung diese jeweils getroffen wurden. Zu klären ist insbesondere, ob Hinweise eines Einsprechenden ausreichend geprüft wurden, ob sich daraus eigene Aufklärungsschritte ergaben und weshalb Informationen zunächst nicht gegenüber dem Kläger zur Verfügung gestellt wurden, während entsprechende Sachverhalte später Gegenstand öffentlicher Auskünfte und Berichterstattung werden konnten. Die Akteneinsicht soll ferner nachvollziehbar machen, ob die gerichtliche Auseinandersetzung durch einen früheren und transparenteren Umgang mit vorhandenen Informationen vermeidbar oder jedenfalls wesentlich verkürzbar gewesen wäre. Von besonderem Interesse ist deshalb, ob Möglichkeiten für eine außergerichtliche Lösung, eine teilweise Auskunftserteilung oder eine Erledigung ernsthaft geprüft wurden und welche Gründe dafür maßgeblich waren, das Verfahren dennoch fortzuführen. Auch die Prozess- und Kostenstrategie bedarf parlamentarischer Kontrolle. Die Stadtverordnetenversammlung muss nachvollziehen können, aus welchen Gründen externe anwaltliche Vertretung eingeschaltet und eine Prozessstrategie verfolgt wurde, die mit erheblichen Kosten verbunden sein konnte. Zu klären ist insbesondere, welche Erwägungen hinter dem Umgang mit dem Streitwert standen und welche Bedeutung die hieraus folgenden Kostenrisiken für den Kläger in den internen Beratungen hatten. Zur parlamentarischen Kontrolle gehört auch die Frage, nach welchen Kriterien die externe Prozessvertretung ausgewählt wurde. Dabei soll nachvollzogen werden können, weshalb gerade die beauftragte Kanzlei für das Verfahren ausgewählt wurde, welche besondere fachliche Erfahrung sie für die konkret betroffenen Rechtsgebiete aufwies, ob alternative Anbieter geprüft wurden und welches Vergabe- beziehungsweise Beschaffungsverfahren der Beauftragung zugrunde lag. Ebenso ist von Interesse, ob bereits zuvor Mandatsbeziehungen zwischen der Kanzlei und der Stadt oder beteiligten städtischen Stellen bestanden und welche fachlichen und wirtschaftlichen Erwägungen für die Auswahlentscheidung maßgeblich waren. Der Akteneinsichtsausschuss soll dabei keine Motivlage vorwegnehmen. Er soll anhand der Akten feststellen können, ob das Vorgehen ausschließlich der rechtlichen Vertretung städtischer Interessen diente oder ob andere strategische Überlegungen - etwa eine Begrenzung weiterer Nachfragen, die Vermeidung zusätzlicher öffentlicher Diskussionen über Wahlauffälligkeiten oder die Kostenwirkung auf den Kläger - eine Rolle spielten. Ebenso muss überprüft werden können, was während der mehrmonatigen Auseinandersetzung mit den vom Kläger vorgetragenen Hinweisen geschah. Wenn Erkenntnisse, Auswertungen oder Daten im weiteren Verlauf verfügbar wurden, ist von Interesse, ob dies zu einer Neubewertung des bisherigen Umgangs mit den Auskunftsbegehren und dem gerichtlichen Verfahren führte. Schließlich ist von besonderer Bedeutung, ob alle für eine spätere Aufklärung relevanten Unterlagen und Daten rechtzeitig gesichert wurden. Sollte sich herausstellen, dass potenziell relevante Informationen nach Bekanntwerden konkreter Hinweise aufgrund von Löschfristen, Vernichtungsentscheidungen oder unterlassenen Sicherungsmaßnahmen nicht mehr vorhanden sind, muss nachvollzogen werden können, wann diese Entscheidungen getroffen wurden und ob die Bedeutung der Unterlagen zu diesem Zeitpunkt erkannt worden war. Bei der Durchführung der Akteneinsicht besteht zugleich eine besondere Verantwortung. Bei einem Untersuchungsgegenstand, der mögliche Wahlstraftaten und strafrechtliche Ermittlungen berührt, darf die parlamentarische Kontrolle nicht unbeabsichtigt dazu führen, dass eine möglicherweise selbst betroffene Person über ihr Stadtverordnetenmandat Informationen über den Stand der Beweissicherung oder mögliche Ermittlungsansätze erhält, die ihr außerhalb der parlamentarischen Tätigkeit nicht zur Verfügung stünden. Dies rechtfertigt jedoch keine pauschale Beschränkung der Akteneinsicht. Es verpflichtet den Magistrat vielmehr dazu, gemeinsam mit den zuständigen Stellen eine Form zu wählen, die einerseits eine tatsächliche Kontrolle seines Verwaltungshandelns ermöglicht und andererseits mögliche strafrechtliche Ermittlungen nicht beeinträchtigt. Anhand der Akten muss transparent nachvollziehbar sein können, was die Stadt wann wusste, welche Hinweise sie prüfte, welche Entscheidungen sie traf, welche Alternativen sie erwog, welche Kosten sie dabei in Kauf nahm und welche Ziele ihr Handeln bestimmten. Antragsteller: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Antragstellende Person(en): Stadtv. Eric Pärisch Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Peter Schmidt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 16.09.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ältestenausschusses am 01.10.2026, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Dem Antrag NR 61 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 61 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung)

  • Beleuchtungskonzept für den neu gestalteten Grünzug Griesheim-Mitte
    OAOB 6
    15.09.2026

    S A C H S T A N D : Anregung vom 15.09.2026, OA 34 entstanden aus Vorlage: OF 142/6 vom 29.08.2026 Betreff: Beleuchtungskonzept für den neu gestalteten Grünzug Griesheim-Mitte Vorgang: F 3362/25 Die Neugestaltung der Grünfläche in Griesheim-Mitte ist - entgegen des ausdrücklichen Wunsches der Anwohnerinnen und Anwohner - ohne Beleuchtung in Ost-West-Richtung geplant und ausgeschrieben worden. Für die Anwohnerinnen und Anwohner hat die Beleuchtung absolute Priorität und steht an oberster Stelle der Wunschliste. Dies vorausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, im Nachgang zur Neugestaltung der Grünflächen im Bereich Schwarzerlenweg, Espenstraße / Am Mühlgewann und Kiefernstraße die von den Anwohnerinnen und Anwohnern dringend geforderte Beleuchtung im Grünzug zwischen dem Schwarzerlenweg und der Espenstraße entlang des Fußweges zwischen dem Gelände hinter der Waldschulstraße und der Kleingartenanlage vor der A 5 im Rahmen einer Schulwegsicherung der Berthold-Otto-Schule und der Georg-August-Zinn-Schule sicherzustellen. 2. Da die Planung bereits abgeschlossen ist und die Neugestaltung ohne Beleuchtung ausgeschrieben wurde, wird der Magistrat aufgefordert, neben einer klassischen Beleuchtung auch den Einsatz einer autarken, solarbetriebenen, klimaneutralen und insektenfreundlichen Beleuchtung ohne Stromnetzanschluss zu prüfen, die ohne Erdarbeiten installiert werden kann. Begründung: Der Magistrat stellt in seiner Antwort auf die Frage F 3362 vom 26.06.2025 Folgendes fest: "Die Grünfläche samt Wegeverbindung wird von den Anwohnerinnen und Anwohnern sehr rege genutzt, auch in den Tagesrandstunden. Zudem handelt es sich bei den Wegen um Schulwege. Es gibt also durchaus sachlich nachvollziehbare Gründe für eine Beleuchtung, insbesondere mit Blick auf die Nutzbarkeit der Flächen im Winterhalbjahr. Im Rahmen der zurückliegenden Befassung mit dem Thema hat auch eine Begehung durch den Präventionsrat und die städtebauliche Kriminalprävention der Polizei stattgefunden. Diese hat ergeben, dass der Weg aufgrund der fehlenden Beleuchtung als Angstraum wirkt." Im aktuellen Koalitionsvertrag haben sich die Koalitionspartner im ersten Kapitel "Sicherheit, Sauberkeit und öffentlicher Raum" auf Seite fünf u. a. auf folgende Maßnahme verständigt: "Dunkle und unübersichtliche Orte sowie Angsträume durch mehr Beleuchtung und städtebauliche Maßnahmen entschärfen. Der Einsatz moderner insektenfreundlicher Beleuchtung in Parks und Grünflächen wird im Einzelfall geprüft, um unnötige Lichtverschmutzung zu vermeiden." Im Fall des Grünzugs in Griesheim-Mitte hat weder das Umweltamt noch der NABU nach erfolgter Einzelfallprüfung Bedenken gegen eine umweltfreundliche und insektengerechte Beleuchtung geäußert und diese auch nicht verboten. Im Rahmen der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 wird an der Weseler Werft mit "Main-Light" ein Beleuchtungskonzept vorgestellt, das eine autarke, solarbetriebene und ausdrücklich insektenfreundliche und lichtverschmutzungsarme Beleuchtung ermöglichen soll. Damit zeigt das Projekt möglicherweise einen Weg auf, das Anliegen des Grünflächenamtes (Reduzierung der Lichtverschmutzung) mit den berechtigten Wünschen der Anwohnerinnen und Anwohner (ausreichende Wegebeleuchtung) zu vereinbaren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 26.06.2025, F 3362 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Versandpaket: 23.09.2026

  • Berkersheimer Grundschule
    OFOB 10
    15.09.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2026, OF 93/10 Betreff: Berkersheimer Grundschule Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, die Berkersheimer Grundschule wie folgt fit für heiße Sommer zu machen: 1. Flächen entsiegeln 2. Weitere schattenspendende Bäume zu pflanzen 3. Die Büsche entlang der Grundstücksgrenze als Sichtschutz deutlich aufzubauen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.08.2026, OF 89/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 140 2026 Anregung an den Magistrat OM 636 2026 1. Die Vorlage OF 89/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 93/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Offener Bücherschrank am Damaschkeanger
    OIBOB 7
    15.09.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 15.09.2026, OIB 29 entstanden aus Vorlage: OF 57/7 vom 01.09.2026 Betreff: Offener Bücherschrank am Damaschkeanger Der Magistrat wird gebeten, am Damaschkeanger 55 einen offenen Bücherschrank aus dem städtischen Programm aufstellen zu lassen (Koordinaten Geoportal: 472661.76,5555104.18), als Alternativstandort käme Damaschkeanger 95 infrage (Koordinaten Geoportal: 472555.07,5555030.85). Dabei soll der Bücherschrank so gekennzeichnet sein, dass er auch Kinder anspricht und eine für Kinder gut erreichbare Kinderbuchrubrik enthält. Die Mittel sollen bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats zur Verfügung gestellt werden. Dem Ortsbeirat sind bereits Personen bekannt, die sich als Pat*innen angeboten haben. Begründung: Anwohner:innen wünschen sich einen Bücherschrank in ihrem Wohngebiet. Dies zeigt auch die Initiative auf der Frankfurter Ideenplattform, die die erforderliche Unterstützer:innenzahl rasch erreicht hat (http://www.ffm.de/de/ideenplattform/3427). Die nächsten Bücherschränke in Westhausen und Alt-Praunheim sind nicht gut fußläufig zu erreichen. Im Quartier leben auch viele junge Familien mit Kindern, sodass dieser Bücherschrank auch für Kinder gedacht ist. Der vorgeschlagene Aufstellbereich liegt zentral, ist gut einsehbar und ist von allen Seiten gut erreichbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

  • Hier spielt die Musik: Ein Tonstudio für den Verein Gallus Zentrum e. V.
    OIBOB 1
    15.09.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 15.09.2026, OIB 30 entstanden aus Vorlage: OF 130/1 vom 30.08.2026 Betreff: Hier spielt die Musik: Ein Tonstudio für den Verein Gallus Zentrum e. V. Der Ortsbeirat bezuschusst den Aufbau des Tonstudios des Vereins Gallus Zentrum e. V. bezüglich einer Gesangskabine mit bis zu 1.930,50 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Verein Gallus Zentrum e. V. ist ein im Gallus etablierter Verein, der in seiner Jugendarbeit u. a. auf Kreativität und Musik setzt. Für die Medienarbeit mit Jugendlichen soll das Tonstudio weiter ausgebaut werden, um weitere Formate mit Jugendlichen durchführen zu können. Zur Erläuterung und zur Kostenaufstellung siehe das unten stehende Bild "Tonstudio für Medienprojekt " . Die Beschaffungen werden per Rechnung nachgewiesen und eingereicht. Ansprechpartner ist das Gallus Zentrum, erreichbar über das Impressum auf https://galluszentrum.de/impressum/ und der E-Mail-Adresse galluszentrum@web.de. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

  • Endlich Maßnahmen gegen die Auswirkungen des Klimawandels ergreifen
    OIBOB 6
    15.09.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 15.09.2026, OIB 31 entstanden aus Vorlage: OF 151/6 vom 22.08.2026 Betreff: Endlich Maßnahmen gegen die Auswirkungen des Klimawandels ergreifen Vorgang: OM 2573/22 OBR 6; ST 84/23 Der Ortsbeirat 6 hat in seiner Sitzung vom 06.09.2022 beschlossen, den Magistrat zu bitten, in Schwanheim und insbesondere in der Eifelstraße Straßenbäume zu pflanzen. Der Magistrat hat in seiner - verspäteten - Stellungnahme vom 13.06.2023 wie folgt Stellung genommen: "Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass im Zuge der Verkehrssicherungspflicht und Straßenunterhaltung sukzessive geprüft wird, an welchen Stellen Baumstandorte möglich sind. In der Vorhergehender Eifelstraße sind zurzeit keine Straßenbäume vorhanden. Um hier Baumstandorte zu realisieren, ist es erforderlich, dass PKW-Stellplätze entfallen. Sobald mögliche Baumstandorte identifiziert wurden, werden die entsprechenden Haushaltsmittel für die Planung und den Bau neuer Baumstandorte angemeldet. Eine kurzfristige Umsetzung der Anregung kann derzeit nicht in Aussicht gestellt werden." Im Koalitionsvertrag von CDU, GRÜNE und SPD 2026 heißt es: "Klimaschutz und Umweltschutz gehören zu einer modernen Stadtpolitik. Frankfurt muss grüner, hitzeresilienter und ressourcenschonender werden. Stadtgrün, saubere Energie, und nachhaltige Infrastruktur verbessern nicht nur die ökologische Bilanz, sondern auch die Lebensqualität in Frankfurt." Zu einem möglichen Wegfall von Parkplätzen, den der Magistrat in seiner o. g. Stellungnahme anspricht, sei Folgendes angemerkt: 1. Insbesondere bei der Eifelstraße handelt es sich um eine Straße, deren Anliegergrundstücke ganz überwiegend über Stellplätze und/oder Garagen verfügen. 2. Es ist nicht notwendigerweise erforderlich, dass es durch die Anpflanzung von Bäumen auf der Eifelstraße zu einem Wegfall von Parkplätzen kommt, weil a) die Bäume in dem Bereich von Einmündungen gepflanzt werden könnten, in denen ohnehin nicht geparkt werden darf; b) die Gehwege in der Eifelstraße überwiegend über eine Breite verfügen, die erlauben würde, Bäume so anzupflanzen, dass der Gehweg zumindest teilweise genutzt wird; c) dem unterstellten Parkdruck im Stadtteil dadurch begegnet werden könnten, dass gegen illegale Langzeitparker vorgegangen wird. 3. Im Übrigen kann nach einem weiteren Extremsommer nicht mehr vertreten werden, dass eine ungeschmälerte Bereitstellung von Stellflächen für den Individualverkehr eine Priorität gegenüber einer Verbesserung der Hitzeresilienz hat. In dem Bereich der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Eifelstraße wurde nach 18:00 Uhr noch Temperaturen von knapp unter 40°C gemessen. Der Ortsbeirat möchte die wichtige Aufgabe der Verbesserung der Hitzeresilienz, deren Mängel lebensbedrohliche Auswirkungen haben kann, durch einen Beitrag aus seinem Budget unterstützen, wobei die beantragte Unterstützung lediglich ca. vier Prozent des dem Ortsbeirat für Investitionszwecke zur Verfügung stehenden Budgets ausmacht. Im Übrigen ist die Bezuschussung an die tatsächliche Erledigung der an den Magistrat gerichteten Aufgabe gebunden, womit ein zusätzlicher Anreiz verbunden sein mag. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, endlich die in Aussicht gestellte Pflanzung von Straßenbäumen in Schwanheim, insbesondere in der Eifelstraße, vorzunehmen, wobei der Ortsbeirat davon ausgeht, dass die in der Stellungnahme vom 13.01.2023, ST 84, erwähnte Planung nach über dreieinhalb Jahren angesichts der Priorisierung einer Verbesserung der Hitzeresilienz abgeschlossen ist. Aus dem Budget des Ortsbeirates 6 wird für die Pflanzung von Straßenbäumen der in der Eifelstraße und in den in die Eifelstraße einmündenden Straßen bis einschließlich zum Jahr 2029 mit einem Betrag von 1.000 Euro pro Baum bis zu einem Betrag von 20.000 Euro bezuschusst. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, demnächst - jedoch spätestens bis Februar 2027 - dem Ortsbeirat 6 ein Konzept zur Begrünung Schwanheims und anderer Stadtteile im Ortsbezirk 6 vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2573 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 84

  • Finanzielle Unterstützung eines Trainingswochenendes des CTC „Die Krätscher“ 1960 e. V.
    OIBOB 10
    15.09.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 15.09.2026, OIB 32 entstanden aus Vorlage: OF 62/10 vom 31.08.2026 Betreff: Finanzielle Unterstützung eines Trainingswochenendes des CTC "Die Krätscher" 1960 e. V. Der Ortsbeirat 10 bezuschusst aus seinem Ortsbeiratsbudget das diesjährige Trainingswochenende der Tanzgruppen "Diamonds" (18 bis 31 Jahre) sowie der "Crazy Diamonds" (jedes Alter) des CTC "Die Krätscher" 1960 e. V. mit einem Gesamtbetrag von bis zu 1.000 Euro. Der Zuschuss soll für einen Teil der Kosten für die Unterbringung (zwei Tage in einer Jugendherberge in Wiesbaden) dienen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Krätscher mit ihren Tanzgruppen leisten einen wichtigen Beitrag für das Vereinsleben in Eckenheim, Preungesheim und der Umgebung. Der Ortsbeirat 10 sieht sich der Förderung des Vereinslebens, hier im Konkreten auch der Frankfurter Karnevalskultur, verpflichtet. Er bittet daher um die Bereitstellung der entsprechenden Gelder aus seinem Budget, hier - soweit erforderlich - ausnahmsweise aus dem investiven Teil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

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