Rattenbefall auf öffentlichen Flächen und an Zugangswegen entgegenwirken
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Zusammenfassung
Es wird eine Untersuchung des Rattenbefalls in bestimmten Wohngebieten gefordert, um geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung einzuleiten. Der Antrag begründet die Notwendigkeit durch wiederholte Sichtungen und Hinweise von Anwohnern und Schädlingsbekämpfern.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, das Ausmaß und mögliche Ursachen des zunehmenden Rattenbefalls im Bereich des Wilhelm-Flögel-Rings, Günter-Vogt-Rings und der Blumensiedlung in Nieder-Eschbach zeitnah zu untersuchen und insbesondere öffentliche Flächen sowie mögliche Zugangswege zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung einzuleiten.
Begründung
Seit mehreren Jahren werden wiederholt Ratten im Bereich des Wilhelm-Flögel-Rings gesichtet, zuletzt insbesondere im Bereich der Hausnummern 34 sowie 56 bis 60 und angrenzend an den Spielplatz. Auch im Günter-Vogt-Ring und in der Blumensiedlung, unter anderem in der Narzissenstraße, häufen sich die Sichtungen.
Nach Einschätzung von Anwohnern und eines hinzugezogenen Schädlingsbekämpfers könnte es sich um einen größeren, zusammenhängenden Befall handeln. Eine reine Bekämpfung auf einzelnen Privatgrundstücken dürfte daher nicht ausreichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2026OFOF 31/15Rattenbefall auf öffentlichen Flächen und an Zugangswegen entgegenwirkenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. September 2026Sie sind hierOMOM 684Rattenbefall auf öffentlichen Flächen und an Zugangswegen entgegenwirkenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats