Situation am Alten Wehr am Mühlgraben in Nieder-Eschbach verbessern
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, die Situation am Alten Wehr am Mühlgraben in Nieder-Eschbach zu verbessern und gegen Vermüllung sowie illegale Ablagerungen vorzugehen. Die Sicherheit und der Schutz des Naturraums müssen gewährleistet werden.
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Der Magistrat wird gebeten, die Situation am Alten Wehr am Mühlgraben in Nieder-Eschbach zu prüfen und Maßnahmen gegen zunehmende Vermüllung, illegale Ablagerungen sowie wiederholte Störungen und Gefährdungen vor Ort zu ergreifen.
Zudem wird um Prüfung gebeten, welche rechtssicheren Möglichkeiten zur Prävention und Ahndung schwerwiegender Verstöße bestehen.
Begründung
Das Alte Wehr am Mühlgraben ist ein wertvoller Natur- und Aufenthaltsort in Nieder-Eschbach und liegt im Umfeld eines Vogelschutzgebietes. Gleichzeitig haben Vermüllung, illegale Ablagerungen und der Konsum von Alkohol, Cannabis und Lachgas dort in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Ehrenamtliche Reinigungsversuche reichen inzwischen nicht mehr aus. Zudem kam es wiederholt zu Bedrohungen und gefährlichen Situationen gegenüber Personen, die auf die Missstände aufmerksam machen. Es besteht daher Handlungsbedarf, um den Ort als geschützten Natur- und Aufenthaltsraum für die Bevölkerung zu erhalten und die Sicherheit vor Ort zu gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2026OFOF 33/15Situation am Alten Wehr am Mühlgraben in NiederEschbach verbessernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. September 2026Sie sind hierOMOM 686Situation am Alten Wehr am Mühlgraben in NiederEschbach verbessernDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats