Aufhebung des Verbots für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen in Fechenheim-Nord
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, das bestehende Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen im Wohngebiet Fechenheim-Nord aufzuheben. Dies geschieht, um die praktischen Schwierigkeiten und Einschränkungen, die durch das Verbot entstehen, zu beseitigen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen die bestehende Regelung zur Einfahrt in das Wohngebiet von Fechenheim Nord zu überprüfen und das Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ins Wohngebiet aufzuheben.
Begründung
Das Verbot ist in seiner bestehenden Form wenig praktikabel und führt zu unnötigen Einschränkungen. Bei konsequenter Einhaltung dürften beispielsweise die Fahrzeuge, die den Kindergarten Sonnenschein beliefern, nicht in das Wohnviertel einfahren. Auch größere Sprinter, Wohnmobile oder ähnliche Fahrzeuge von Anwohnerinnen und Anwohnern sind von dem Verbot betroffen.
Die dort wohnende Bevölkerung hält sich jedoch nicht an das Verbot. Daher ist die Demontage der entsprechenden Beschilderung und die damit einhergehende Aufhebung des Verbots erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. September 2026 brachte CDU im Ortsbeirat 11 diesen Antrag ein.