Pilotprojekt "Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen" nach dem Vorbild Ludwigshafen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein Pilotprojekt zur mobilen Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen in Nieder-Eschbach zu prüfen. Ziel ist es, die Effektivität der Videoüberwachung zur Reduzierung illegaler Müllablagerungen zu evaluieren.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, ein zeitlich begrenztes Pilotprojekt zur mobilen Videoüberwachung an besonders belasteten Müllablagerungsstellen in Nieder-Eschbach zu prüfen und umzusetzen.
Das Projekt soll sich am Vorgehen der Stadt Ludwigshafen orientieren und zunächst auf sechs Monate begrenzt werden. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sind dabei uneingeschränkt zu berücksichtigen.
Nach Abschluss des Pilotprojekts soll dem Ortsbeirat berichtet werden, ob sich die Zahl illegaler Müllablagerungen verringert hat und wie viele Verstöße tatsächlich aufgeklärt werden konnten.
Begründung
Illegale Müllablagerungen verursachen hohe Kosten und beeinträchtigen das Ortsbild erheblich. Mit einem begrenzten Pilotprojekt soll geprüft werden, ob mobile Videoüberwachung an bekannten Müll-Hotspots in Nieder-Eschbach ein wirksames zusätzliches Instrument zur Abschreckung und Aufklärung darstellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2026OFOF 30/15Pilotprojekt „Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen“ nach dem Vorbild LudwigshafenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. September 2026Sie sind hierOMOM 683Pilotprojekt „Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen“ nach dem Vorbild LudwigshafenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats