Situation der E-Ladeinfrastruktur in Harheim
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die E-Ladeinfrastruktur in Harheim zu erhalten. Die Begründung zeigt, dass es dringendst Bedarfe gibt, da bisher keine E-Ladestationen realisiert wurden. Der Magistrat wird gebeten, aktuell verfügbare Daten und Planungen zur Verfügung zu stellen.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 14.12.2026 antworten. Noch 59 Tage.Warum?
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen ersucht:
- Wie bewertet der Magistrat die aktuelle Versorgungssituation und den aktuellen und zukünftigen Bedarf im Ortsbezirk 14?
- Zu welchem Ergebnis hinsichtlich Harheim führte die Auswertung der EcoLibro Studie "Konzept zum Aufbau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main"?
- Wie erfolgreich war bisher das Interessenbekundungsverfahren (IBV) für die Entstehung von öffentlichen E-Ladestationen der Standorte in den Stadtteilen am Stadtrand insbesondere Harheim, in denen offensichtlich immer noch keine öffentliche Ladeinfrastruktur besteht?
- Wie viele AC/DC E-Ladestationen sollen durch das IBV in Harheim errichtet werden, wo und bis wann?
- In welcher Form wird der Ortsbeirat 14 dabei eingebunden?
Begründung
Es gibt in Harheim von den seit 2019 prognostizierten Ladestationen bis jetzt noch keine einzige. Bekannt ist, dass es eine Umsetzung am Friedhof geben soll. Der Zeitpunkt der Umsetzung wurde bis heute nicht genannt.
Der Ortsbezirk 14 benötigt dringend E-Ladestationen, die öffentlich zugänglich sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. August 2026OFOF 34/14Situation der E-Ladeinfrastruktur in HarheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. September 2026Sie sind hierVV 177Situation der E-Ladeinfrastruktur in HarheimAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen