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- Budgetmittel für den Weihnachtsmarkt 2026 des Vereinsrings BonamesOIBOB 1015.09.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 15.09.2026, OIB 33 entstanden aus Vorlage: OF 84/10 vom 31.08.2026 Betreff: Budgetmittel für den Weihnachtsmarkt 2026 des Vereinsrings Bonames Aufgrund der weiter steigenden Aufwendungen für die Organisation und Durchführung des Weihnachtsmarktes 2026 in Bonames unterstützt der Ortsbeirat 10 den Vereinsring Bonames sehr gerne mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 1.000 Euro aus seinem Budget. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat 10 bedankt sich bei allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für die wichtige Arbeit des Vereinsrings. Diese Arbeit liegt auch im Interesse der Menschen im Ortsbezirk und darüber hinaus. Der Vereinsring und die Vereine aus Bonames müssen für den Weihnachtsmarkt die Infrastruktur für Strom und Wasser aus eigenen Mittel bestreiten. Dies sollte unterstützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OIBOB 10Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Klimaschutz im Europaviertel: Grünfläche West mit Sonnensegeln ausstattenOIOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Initiative vom 15.09.2026, OI 23 entstanden aus Vorlage: OF 90/1 vom 02.08.2026 Betreff: Klimaschutz im Europaviertel: Grünfläche West mit Sonnensegeln ausstatten Vorgang: E 315/26 GRÜNE/SPD/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 7310/26 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310 (E 315), gebeten, bezüglich der Grünfläche West im westlichen Europaviertel zusätzlich zu den zwei bestehenden Sonnenschirmen weitere großflächige Sonnensegel, insbesondere bei den Sitzgelegenheiten, einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.01.2026, E 315 Versandpaket: 23.09.2026
OIOB 1Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Trinkwasserbrunnen im Gallus am oder auf dem GustavsburgplatzOIOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Initiative vom 15.09.2026, OI 30 entstanden aus Vorlage: OF 123/1 vom 31.08.2026 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Gallus am oder auf dem Gustavsburgplatz Vorgang: E 315/26 GRÜNE/SPD/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 7310/26 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310 (E 315), gebeten, zeitnah einen Trinkbrunnen auf dem oder am Gustavsburgplatz im Stadtteil Gallus zu installieren. Im Gallus sind bislang keine Trinkbrunnen vorhanden (für den Tel-Aviv-Platz wurde im Mai ein Trinkbrunnen beschlossen). Vorgeschlagen wird daher ein weiterer Standort am südlichen Ende des Gustavsburgplatzes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.01.2026, E 315 Versandpaket: 23.09.2026
OIOB 1Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Errichtung und Inbetriebnahme eines öffentlichen TrinkbrunnensOMOB 1315.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 383 entstanden aus Vorlage: OF 18/13 vom 25.08.2026 Betreff: Errichtung und Inbetriebnahme eines öffentlichen Trinkbrunnens Vorgang: OM 5244/24 OBR 13; ST 1138/24 Bereits im Jahr 2024 hat der Ortsbeirat mit der Anregung OM 5244 um die Installation eines Trinkbrunnens in Nieder-Erlenbach gebeten, da es dort keinen öffentlichen Trinkbrunnen gibt. Aufgrund der Hitze in den vergangenen Monaten und der berechtigten Sorge darüber, dass die weiteren Sommer heiß werden, wird der Magistrat gebeten, die Einrichtung erneut wohlwollend zu prüfen. Der finale Standort ist mit dem Ortsbeirat abzusprechen. Begründung: Aufgrund der immer heißeren Sommer ist die ausreichende Trinkwasseraufnahme sehr wichtig. Um Bürgerinnen, Bürgern, Schülerinnen und Schülern, spielenden Kindern und vorbeikommenden Freizeitsportlern dies zu ermöglichen, ist ein Trinkbrunnen eine sehr gute Sache. Deshalb muss auch in Nieder-Erlenbach ein öffentlicher Trinkbrunnen aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5244
OMOB 13Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verlängerung der Buslinie 28 nach Nieder-ErlenbachOMOB 1315.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 542 entstanden aus Vorlage: OF 19/13 vom 25.08.2026 Betreff: Verlängerung der Buslinie 28 nach Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Buslinie 28 von Harheim nach Nieder-Erlenbach verlängert wird, damit die direkte Verbindung und die Erreichbarkeit der Schulen am Riedberg gewährleistet sind. Die Vorteile der Verlängerung wären unter anderem: - Stärkung der Achse zwischen Harheim, Bonames, Kalbach, Riedberg und Nieder-Erlenbach; - sicherer Schulweg für Schülerinnen und Schüler durch die Reduzierung von Umstiegen und Wartezeiten; - Alternative zum Auto, da damit die "Elterntaxis" eingeschränkt würden, als direkte Verbindung zum Riedberg; - bessere Vernetzung durch das Zusammenwachsen der nördlichen Stadtteile durch eine leistungsfähige Busverbindung. Die Verlängerung soll mit dem nächsten, spätestens aber mit dem übernächsten Fahrplanwechsel geschehen. Begründung: All diese Vorteile sind nicht von der Hand zu weisen. Daher wird der Magistrat gebeten, diese Verlängerung in den neuen Busfahrplan aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 13Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verbesserung der Beleuchtung der Parkplatzfläche an der Ludwig-Landmann-Straße auf Höhe der UBahnHaltestelle „Stephan-Heise-Straße“OMOB 715.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 553 entstanden aus Vorlage: OF 28/7 vom 01.06.2026 Betreff: Verbesserung der Beleuchtung der Parkplatzfläche an der Ludwig-Landmann-Straße auf Höhe der U-Bahn-Haltestelle "Stephan-Heise-Straße" Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtungssituation auf der öffentlichen Parkplatzfläche an der Ludwig-Landmann-Straße auf Höhe der U-Bahn-Haltestelle "Stephan-Heise-Straße" zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Ausleuchtung zu veranlassen. Insbesondere wird der Magistrat gebeten zu prüfen, - ob die vorhandene Beleuchtung den Anforderungen an einen sicheren öffentlichen Parkplatz entspricht; - ob zusätzliche Beleuchtungsmasten oder andere geeignete Beleuchtungseinrichtungen installiert werden können und - welche Maßnahmen geeignet sind, die objektive sowie subjektive Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer nachhaltig zu verbessern. Begründung: Die öffentliche Parkplatzfläche an der Ludwig-Landmann-Straße auf Höhe der U-Bahn-Haltestelle "Stephan-Heise-Straße" liegt zwischen der Stadtbahntrasse und der Kleingartenanlage des KGV Westhausen. Sie wird regelmäßig von Anwohnerinnen, Anwohnern, Besucherinnen und Besuchern der Kleingartenanlage sowie von Nutzerinnen und Nutzern des öffentlichen Nahverkehrs genutzt. Dem Ortsbeirat wurden von Bürgerinnen und Bürgern wiederholt Hinweise gegeben, dass die Parkplatzfläche insbesondere in den Abend- und Nachtstunden als Angstraum wahrgenommen wird. Aufgrund der unzureichenden Beleuchtung, der Randlage sowie der eingeschränkten sozialen Kontrolle entsteht bei vielen Menschen ein Unsicherheitsgefühl beim Erreichen oder Verlassen ihrer Fahrzeuge. Besonders Frauen, ältere Menschen sowie allein reisende Personen berichten von einem mangelnden Sicherheitsgefühl. Die Förderung der Sicherheit im öffentlichen Raum und die Vermeidung sogenannter Angsträume sind wesentliche Bestandteile einer bürgernahen Stadtentwicklung. Öffentliche Flächen sollten so gestaltet sein, dass sie von allen Bürgerinnen und Bürgern jederzeit sicher und ohne Angst genutzt werden können. Gerade im Umfeld von Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs sollte gewährleistet sein, dass Nutzerinnen und Nutzer ihre Fahrzeuge auch in den Abend- und Nachtstunden sicher erreichen und verlassen können. Eine bessere Ausleuchtung des Parkplatzes würde hierzu einen wichtigen Beitrag leisten und zugleich die Attraktivität der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs stärken. Darüber hinaus kann eine verbesserte Beleuchtung präventiv gegen Vandalismus, Sachbeschädigungen und andere ordnungswidrige Handlungen wirken. Die Maßnahme dient somit sowohl der Erhöhung der objektiven als auch der subjektiven Sicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sitzbänke an der Nidda wieder aufstellenOMOB 715.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 576 entstanden aus Vorlage: OF 55/7 vom 31.08.2026 Betreff: Sitzbänke an der Nidda wieder aufstellen Der Magistrat wird gebeten, an den folgenden zwei Stellen entlang der Nidda Sitzbänke nach deren Abbau wieder aufzustellen (siehe auch angehängte Karte): 1. Am Altarm 10, östliches Niddaufer; 2. zwischen Nachtigallenwäldchen und Rosa-Luxemburg-Straße, südliches Niddaufer. Begründung: An den genannten Standorten wurden Sitzbänke entfernt und seit geraumer Zeit nicht wieder aufgestellt. Es werden dort aber mehr Sitzgelegenheiten benötigt, wie Anfragen von Bürger:innen belegen. Anhang: markierte Stellen (Sterne) - Quelle: eigene Bearbeitung Screenshot Geoportal Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrbahnschwellen im Bereich Heinrich-Lübke-Straße und Am Ebelfeld / LudwigGehmWeg errichtenOMOB 715.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 577 entstanden aus Vorlage: OF 56/7 vom 01.09.2026 Betreff: Fahrbahnschwellen im Bereich Heinrich-Lübke-Straße und Am Ebelfeld / Ludwig-Gehm-Weg errichten Der Magistrat wird gebeten, die Installation geeigneter Fahrbahnschwellen oder andere geeignete Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in folgenden Straßenabschnitten umzusetzen: 1. Heinrich-Lübke-Straße: Im Streckenabschnitt zwischen dem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf Höhe der Heinrich-Lübke-Straße 40 und dem Wendehammer am Ende der Heinrich-Lübke-Straße. 2. Am Ebelfeld: Im Bereich der Einmündung Ludwig-Gehm-Weg und des dort befindlichen Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen). Bis zur Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen wird der Magistrat gebeten, in beiden Straßenabschnitten verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchführen zu lassen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beobachten in den genannten Straßenabschnitten regelmäßig Fahrzeuge, die mit nicht angepasster beziehungsweise überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Insbesondere für Kinder auf dem Schulweg sowie für spielende Kinder entstehen dadurch vermeidbare Gefahrensituationen. Besondere Bedeutung kommt den vorhandenen Fußgängerüberwegen zu. Diese werden regelmäßig von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie insbesondere von Schulkindern genutzt. Trotz der bestehenden Verkehrsregelungen kommt es in den genannten Bereichen immer wieder zu Situationen, in denen Fahrzeuge mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs sind. Durch geeignete Fahrbahnschwellen soll die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit in beiden Straßenabschnitten wirksam reduziert und damit die Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder und andere Zufußgehende, nachhaltig verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung im Hausener WegOMOB 715.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 578 entstanden aus Vorlage: OF 58/7 vom 31.08.2026 Betreff: Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung im Hausener Weg Anwohner:innen berichten immer wieder von erheblicher nächtlicher Lärmbelastung durch die Geschwindigkeit des motorisierten Individualverkehrs im Hausener Weg ab Einmündung aus der Ludwig-Landmann-Straße. Bereits 2016 konnte ein Verkehrsversuch der Stadt Frankfurt ("Tempo 30 bei Nacht auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen in Frankfurt", LK Argus) zeigen, dass es sich dabei um eine geeignete Maßnahme zur Lärmminderung mit einer Reduzierung des Schallpegels um ca. 3 dB(A) handelt und damit einen wichtigen Baustein zur Entlastung der Anwohner:innen von Lärm darstellt, ohne Beeinträchtigung des Gesamtverkehrsflusses und ohne vermehrte Nutzung von "Schleichwegen". Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) auf 30 km/h im Hausener Weg ab Ludwig-Landmann-Straße bis Thudichumstraße als lärmreduzierende Maßnahme einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Lärmschutz auf dem Römerberg – Schutz von Anwohnern und Gottesdienstbesuchern vor übermäßigen VeranstaltungsimmissionenOMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 579 entstanden aus Vorlage: OF 105/1 vom 03.08.2026 Betreff: Lärmschutz auf dem Römerberg - Schutz von Anwohnern und Gottesdienstbesuchern vor übermäßigen Veranstaltungsimmissionen Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Genehmigung von Versammlungen, Demonstrationen und Veranstaltungen auf dem Römerberg an Sonn- und Feiertagen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Anwohnende sowie Besucher von Gottesdiensten in der Alten Nikolaikirche vor unzumutbarer Lärmbelästigung zu schützen. Die von der Stadt erteilten Auflagen sollen insbesondere so gestaltet werden, dass die geltenden Nachtruhezeiten sowie die Zeiten von Gottesdiensten angemessen berücksichtigt werden. Begründung: Der Römerberg ist das historische Zentrum Frankfurts und erfüllt zahlreiche Funktionen zugleich. Er ist ein bedeutender Versammlungsort, touristischer Anziehungspunkt, Treffpunkt für Bürgerinnen und Bürger sowie Standort der Alten Nikolaikirche. Darüber hinaus finden dort regelmäßig Gottesdienste und kirchliche Trauungen statt. Aus der Bürgerschaft wird zunehmend berichtet, dass insbesondere sonntägliche Demonstrationen mit einer hohen Geräuschkulisse die Durchführung von Gottesdiensten in der Alten Nikolaikirche erheblich beeinträchtigen. Gleichzeitig wird die Aufenthaltsqualität auf dem Römerberg für Besucherinnen und Besucher, Stadtführungen sowie die ansässige Gastronomie teilweise deutlich eingeschränkt. Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und uneingeschränkt zu achten. Gleichzeitig genießen auch die Religionsfreiheit sowie der verfassungsrechtliche Schutz der Sonn- und Feiertage einen hohen Stellenwert. Ziel dieses Antrags ist daher nicht die Einschränkung des Demonstrationsrechts, sondern ein angemessener Ausgleich der unterschiedlichen, verfassungsrechtlich geschützten Interessen. Durch geeignete und verhältnismäßige Auflagen kann sichergestellt werden, dass Versammlungen weiterhin auf dem Römerberg stattfinden können, ohne zeitgleich Gottesdienste erheblich zu beeinträchtigen oder die Aufenthaltsqualität auf einem der bedeutendsten öffentlichen Plätze Frankfurts unverhältnismäßig einzuschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ständiger Bericht zur Erweiterung der U-BahnLinie U5OMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 580 entstanden aus Vorlage: OF 95/1 vom 01.08.2026 Betreff: Ständiger Bericht zur Erweiterung der U-Bahn-Linie U5 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 1 halbjährlich einen ständigen Bericht zum aktuellen Stand der U5-Erweiterung vorzulegen. Die zuletzt bekannt gewordenen erneuten Kostensteigerungen machen eine kontinuierliche und transparente Information des Ortsbeirats unerlässlich, weswegen der Bericht den Planungs- und Baufortschritt, den Zeitplan sowie die Auswirkungen auf den Stadtteil umfassen soll. Begründung: Die U5-Erweiterung ist eines der bedeutendsten Infrastrukturprojekte im Bereich des Ortsbeirats 1. Ein ständiger Bericht ermöglicht es dem Gremium, seiner Kontrollfunktion dauerhaft nachzukommen und die Interessen der Bevölkerung wirksam zu vertreten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Illegalen Verkauf pfandpflichtiger Getränkeflaschen konsequent kontrollierenOMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 581 entstanden aus Vorlage: OF 100/1 vom 02.08.2026 Betreff: Illegalen Verkauf pfandpflichtiger Getränkeflaschen konsequent kontrollieren Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Verkauf pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen ohne die vorgeschriebene Pfandkennzeichnung und ohne Erhebung des gesetzlichen Einwegpfands im Ortsbezirk 1 konsequent entgegenzutreten; 2. insbesondere Kioske, Verkaufsstellen und mobile Händlerinnen und Händler in den von diesem Problem besonders betroffenen Bereichen verstärkt zu kontrollieren; 3. festgestellte Verstöße konsequent zu verfolgen und die betroffenen Verkaufsstellen über die geltenden Vorschriften zur Kennzeichnung, Pfanderhebung und Rücknahme von Einweggetränkeverpackungen zu informieren; 4. zu prüfen, inwieweit die zuständigen städtischen Stellen, die Polizei und weitere Behörden ihre Kontrollen und ihr Vorgehen besser koordinieren können. Begründung: Im öffentlichen Raum des Ortsbezirks 1 finden sich zunehmend Getränkeflaschen und andere Einweggetränkeverpackungen, die trotz bestehender Pfandpflicht ohne DPG-Pfandzeichen verkauft wurden. Da für diese Verpackungen bei der Rückgabe kein Pfand ausgezahlt wird, werden sie von Flaschensammlerinnen und Flaschensammlern verständlicherweise nicht eingesammelt. Sie bleiben deshalb häufig im Straßenraum liegen. Die Folgen trägt die Allgemeinheit: Gehwege, Plätze und Grünanlagen werden vermüllt, die Aufenthaltsqualität sinkt und die Beseitigung des Abfalls muss aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Zugleich entsteht ein Wettbewerbsnachteil für diejenigen Betreiberinnen und Betreiber von Kiosken und anderen Verkaufsstellen, die die gesetzlichen Vorgaben einhalten, das vorgeschriebene Pfand erheben und ordnungsgemäß gekennzeichnete Getränkeverpackungen verkaufen. Wer Vorschriften missachtet, darf nicht auf Kosten gesetzestreuer Gewerbetreibender und der Allgemeinheit wirtschaftliche Vorteile erzielen. Konsequente Kontrollen schützen daher nicht nur den öffentlichen Raum, sondern sorgen auch für fairen Wettbewerb und stärken das Vertrauen in die Durchsetzung geltender Regeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Grünes Dach für die ZeilOMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 582 entstanden aus Vorlage: OF 107/1 vom 30.08.2026 Betreff: Grünes Dach für die Zeil Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und in welcher Form die durch Längs- und Querstreben gegliederten Metallkonstruktionen im Bereich der Baumreihen und Beleuchtung auf der Zeil genutzt oder durch statisch unabhängige Rankvorrichtungen ergänzt werden können, um abschnittsweise ein möglichst zusammenhängendes grünes Schattendach zu entwickeln. Die Prüfung soll insbesondere die Abschnitte auf Höhe der Hausnummern 121 bis 109, 87 bis 81, 79 bis 92 sowie 88 bis 70 umfassen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, 1. ob die vorhandenen Konstruktionen zusätzliche Rankhilfen und Bewuchs statisch aufnehmen können oder eigenständige Rankkonstruktionen erforderlich sind; 2. welche Form der Bepflanzung geeignet ist, insbesondere eine bodengebundene Pflanzung, bodenstehende Pflanzgefäße oder an der Konstruktion befestigte Pflanzgefäße; 3. welche standortgerechten, klimaresilienten und möglichst biodiversitäts-fördernden Kletterpflanzen und Rankhilfen für ein dichtes Schattendach geeignet sind und wie die Kronenentwicklung der vorhandenen Bäume einbezogen werden kann; 4. wie Bewässerung und dauerhafte Unterhaltungspflege einschließlich Rückschnitt, Reinigung und technischer Kontrolle sichergestellt werden können; 5. wie die Begrünung mit Beleuchtung, Elektrotechnik und Barrierefreiheit vereinbart werden kann; 6. mit welchen Investitions- und Unterhaltungskosten zu rechnen ist und welche städtischen Förder- oder Klimaanpassungsmittel eingesetzt werden können. Als Referenz sollen dabei auch übertragbare Erfahrungen aus dem MFO-Park in Zürich-Neu-Oerlikon berücksichtigt werden. Bei grundsätzlicher Machbarkeit soll der Magistrat einen geeigneten Abschnitt für ein Pilotprojekt benennen und einen möglichen Zeit- und Kostenrahmen darstellen. Begründung: Die Zeil ist als stark versiegelte und hoch frequentierte Fußgängerzone in den Sommermonaten erheblicher Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Die vorhandenen Bäume schaffen bereits wertvolles Grün, bilden in den genannten Abschnitten jedoch bislang kein durchgängiges Schattendach. Die bestehenden Metallkonstruktionen gliedern den Raum bereits in einzelne Felder. Es liegt daher nahe zu prüfen, ob diese Flächen mit Rankhilfen und Kletterpflanzen ergänzt werden können, ohne zusätzliche Hindernisse im stark genutzten Straßenraum zu schaffen. Begrünte Rankkonstruktionen können durch Verschattung und Verdunstung kleinräumig kühlen, die Biodiversität fördern und die Aufenthaltsqualität verbessern. Ein erprobtes Beispiel für eine großflächige Begrünung von Stahlkonstruktionen ist der 2002 eröffnete MFO-Park in Zürich-Neu-Oerlikon. Dort wird eine doppelwandige Stahlkonstruktion mithilfe von Stahlseilen und Pflanztrögen bis in den Dachbereich hinein begrünt. Aufgrund seiner Größe und der eigens für die Begrünung errichteten Konstruktion ist der Park nicht unmittelbar auf die Zeil übertragbar. Er zeigt jedoch, wie Kletterpflanzen im öffentlichen Raum dauerhaft grüne Wände und Überdachungen bilden und verschattete Aufenthaltsbereiche schaffen können. Eine solche Begrünung muss dauerhaft funktionieren. Entscheidend sind deshalb nicht nur Pflanzenauswahl und Rankkonstruktion, sondern auch Statik, Bewässerung, Pflege, die Entwicklung der vorhandenen Bäume und die vielfältigen Nutzungsanforderungen der Zeil. Ein zunächst begrenztes Pilotprojekt würde ermöglichen, Wachstum, Verschattung, Pflegeaufwand und Alltagstauglichkeit zu erproben, bevor über eine Ausweitung entschieden wird. Langfristig könnte so ein markantes grünes Element entstehen, das die Hitzeresilienz sowie die Aufenthalts- und Flanierqualität der Zeil verbessert. Bildquelle: Apple Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kabelbrücken dürfen keine Barrieren seinOMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 583 entstanden aus Vorlage: OF 108/1 vom 30.08.2026 Betreff: Kabelbrücken dürfen keine Barrieren sein Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass im öffentlichen Raum verlegte Kabelbrücken barrierefrei passierbar sind. Hierfür sollen insbesondere flach ansteigende, rollstuhlgerechte Kabelbrücken eingesetzt werden, wie es bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum bereits weitgehend üblich ist. Begründung: Am Mainufer rund um den Eisernen Steg werden regelmäßig Kabelbrücken über die Gehwege geführt (siehe Bilder). Für Menschen mit Geh- oder Sehbehinderungen sowie für Rollstuhlfahrende stellen sie ein erhebliches Hindernis und eine Stolpergefahr dar. An einem stark frequentierten und zentralen Ort sind solche unerwarteten Hindernisse besonders problematisch. Kabelbrücken mit einer Höhe von fünf bis sechs Zentimetern und einer Breite von rund 25 Zentimetern weisen eine kurze und sehr steile Auffahrt auf. Mit einem Rollstuhl oder Rollator können sie daher nur schwer und nicht sicher überwunden werden. Rollstuhlgerechte Kabelbrücken verteilen die Steigung auf eine deutlich längere Strecke und ermöglichen dadurch ein wesentlich sichereres Überqueren. Bilder: Privataufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Niemanden einschließen: Schließung des Frankfurter Nizzas sorgfältiger durchführenOMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 584 entstanden aus Vorlage: OF 109/1 vom 30.08.2026 Betreff: Niemanden einschließen: Schließung des Frankfurter Nizzas sorgfältiger durchführen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass vor der abendlichen Schließung des Frankfurter Nizzas zuverlässig überprüft wird, ob sich noch Besucherinnen und Besucher in der Anlage befinden. Die bevorstehende Schließung ist rechtzeitig und im gesamten Gelände deutlich akustisch wahrnehmbar anzukündigen. Anschließend ist die Anlage vollständig abzugehen und erst dann zu verschließen, wenn sichergestellt ist, dass alle Besucherinnen und Besucher sie verlassen haben. Begründung: Im Frankfurter Nizza wurden kürzlich mehrere Besucherinnen und Besucher bei der abendlichen Schließung versehentlich eingeschlossen. Ein solcher Vorfall muss durch ein sorgfältigeres Schließverfahren künftig ausgeschlossen werden. Hinweisschilder mit den Öffnungszeiten reichen dafür nicht aus. Nicht alle Besucherinnen und Besucher kennen die Schließzeit oder behalten während ihres Aufenthalts die Uhr im Blick. Dies gilt insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit Sehbeeinträchtigungen sowie auswärtige Gäste. Ein deutlich hörbares Warnsignal einige Minuten vor der Schließung ist eine einfache, kostengünstige und wirksame Lösung. Es ersetzt jedoch nicht die abschließende Kontrolle der gesamten Anlage. Wer eine öffentliche Grünanlage verschließt, muss sich zuvor vergewissern, dass sich dort keine Menschen mehr befinden. Das Frankfurter Nizza ist ein besonderer und beliebter Erholungsort am Mainufer. Zu einem verantwortungsvollen Betrieb gehört, dass die Anlage sorgfältig geschlossen wird und niemand Gefahr läuft, versehentlich darin eingeschlossen zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wiederherstellung des Spielplatzes zwischen Saalgasse und Am GeistpförtchenOMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 585 entstanden aus Vorlage: OF 111/1 vom 30.08.2026 Betreff: Wiederherstellung des Spielplatzes zwischen Saalgasse und Am Geistpförtchen Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz zwischen der Saalgasse und Am Geistpförtchen wiederherzustellen. Konkret sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: 1. Austausch des Sandes auf dem Gelände des Spielplatzes. 2. Installation eines Klettergerüstes mit Häuschen und Rutsche nach Vorbild des alten Klettergerüstes. 3. Installation einer Federwippe. Begründung: In der Altstadt wohnen aktuell ca. 445 Kinder. Aufgrund der engen Bebauung in der Altstadt sowie der angrenzenden Innenstadt sind kaum Spielmöglichkeiten für Kinder vorhanden. Vor ein paar Monaten wurden wesentliche Teile des bereits bestehenden Spielplatzes abgebaut, sodass nur noch eine Schaukel auf diesem Platz geblieben ist. Zudem wurde der Sand auf dem Spielplatz über längere Zeit nicht mehr ausgetauscht. Durch den weitgehenden Abbau der Spielgeräte und der Vernachlässigung des Spielplatzes wird den Kindern eine beliebte Spielmöglichkeit und somit auch ein wichtiger Aufenthaltsort genommen. Nach Rücksprache mit der Kinderbeauftragten für die Altstadt, Frau Katharina Wilhelm, ist eine Erneuerung und Wiederherstellung des Spielplatzes für die Kinder in der Altstadt von großer Bedeutung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sanierung Bolzplatz Eschenheimer AnlageOMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 586 entstanden aus Vorlage: OF 113/1 vom 31.08.2026 Betreff: Sanierung Bolzplatz Eschenheimer Anlage Der Magistrat wird gebeten, dem Vorbild der Sanierung des Bolzplatzes Friedberger Straße / Seilerstraße (Höhe Julius-Leber-Schule) folgend, den Bodenbelag des Bolzplatzes nördlich des Grundstückes Bleichstraße 38 umfassend zu sanieren, und insbesondere auf dem Boden fugenlose EPDM-/Kunststoffbeläge anzubringen. Begründung: Auf der Eschenheimer Anlage, südlich zwischen Unterweg und Sternstraße, befindet sich neben einer Vielzahl von Sportflächen ein kleiner Bolzplatz mit einem Metalltor. Der Bolzplatz wird auch von vielen Familien, Kindern und Jugendlichen aus dem südlichen Nordend genutzt, da er leicht und schnell erreichbar ist. Der Bodenbelag des Bolzplatzes vor dem Metalltor ist stark sanierungsbedürftig. Es befinden sich viele "Löcher" im Boden, in denen sich Regen zu Pfützen sammelt und den Platz zunehmend verschlammen lässt. Zudem besteht der Bodenbelag des Bolzplatzes aus Steinen, wodurch sich das Verletzungsrisiko stark erhöht, wenn Kinder auf dem Bolzplatz Fußball spielen und hierbei stürzen: Bei der Sanierung sollte aufgrund der Verletzungsgefahr beim Kicken von jeglicher steinigen granularen Oberfläche abgesehen werden und stattdessen dem Vorbild des Bolzplatzes Friedberger Straße / Seilerstraße entsprechend ein fugenloser EPDM-/Kunststoffbelag als Bodenbelag verwendet werden, damit Kinder gefahrlos auf dem Bolzplatz vor dem Tor Fußball spielen können. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Zusätzliche Mülleimer rund um den KarlsplatzOMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 587 entstanden aus Vorlage: OF 114/1 vom 30.08.2026 Betreff: Zusätzliche Mülleimer rund um den Karlsplatz Der Magistrat wir aufgefordert, rund um den Karlsplatz zusätzliche großvolumige Mülleimer aufhängen zu lassen, und zwar mindestens je zwei Mülleimer, insbesondere - im Niddasack (Ende der Niddastraße); - am östlichen Ende des Karlsplatzes (Niddastraße) zwischen Moselstraße und Karlsplatz; - zwischen Karlsplatz und Mainzer Landstraße; - zwischen Karlsplatz und Hauptbahnhof entlang der Karlstraße. Begründung: In den genannten vier Abschnitten hängt derzeit jeweils ein Mülleimer, was auch im Vergleich zu anderen Abschnitten im Stadtviertel extrem wenig ist. Dort kommt jedoch viel Verpackungsmüll auf, der dann regelmäßig auf dem Boden liegt und ein vernachlässigtes Bild abgibt. Das muss nicht sein. Dort, wo Müll aufkommt, sollten auch Mülleimer hängen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Tempo 30 in der Taunusstraße einrichtenOMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 588 entstanden aus Vorlage: OF 117/1 vom 30.08.2026 Betreff: Tempo 30 in der Taunusstraße einrichten Der Magistrat wird gebeten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Taunusstraße im Bahnhofsviertel auf 30 km/h zu reduzieren und die hierfür erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zu veranlassen. Begründung: Die Taunusstraße ist eine stark frequentierte Straße im Bahnhofsviertel. Hier treffen dichter Fußverkehr und motorisierter Verkehr aufeinander. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden ist die Straße durch zahlreiche Fußgängerinnen und Fußgänger geprägt, die die Fahrbahn queren. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h würde die Verkehrssicherheit erhöhen und das Unfallrisiko reduzieren. Gleichzeitig kann eine niedrigere Geschwindigkeit die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr verringern und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum verbessern. Gerade im stark frequentierten Bahnhofsviertel ist es wichtig, den Straßenraum stärker an den Bedürfnissen des Fußverkehrs und der Anwohner auszurichten. Tempo 30 wäre hierfür eine einfache und unmittelbar wirksame Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fußgänger schützen – Ampelanlage anpassen am Baseler PlatzOMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 589 entstanden aus Vorlage: OF 119/1 vom 30.08.2026 Betreff: Fußgänger schützen - Ampelanlage anpassen am Baseler Platz Der Magistrat wird gebeten, an der Lichtsignalanlage Wilhelm-Leuschner-Straße / Ecke Baseler Platz auf der Rechtsabbiegespur eine deutlichere Signalisierung (z. B. durch ein größeres Gelbblinklicht) einzurichten, um abbiegende Fahrzeugführer wirksam auf kreuzende Fußgänger aufmerksam zu machen. Begründung: An der genannten Kreuzung besteht eine erhebliche Gefahrenstelle für den Fußverkehr: Das vorhandene gelbe Blinklicht für Rechtsabbieger ist aufgrund seiner geringen Größe unauffällig und wird von Abbiegenden häufig übersehen. Zudem ist der Einmündungsbereich durch die angrenzende Bebauung (Hausecke) sichtbehindert. Viele Fahrzeuge biegen mit nicht angepasster Geschwindigkeit ab, sodass kreuzende Fußgänger erst spät wahrgenommen werden. Um kritische Ausweichmanöver oder Personenschäden im Vorfeld zu verhindern, ist eine umgehende Nachbesserung der Signalisierung und Sichtbarkeit dringend erforderlich. Quelle: Privataufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bewohnerparkzone im Gutleut einrichtenOMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 590 entstanden aus Vorlage: OF 120/1 vom 30.08.2026 Betreff: Bewohnerparkzone im Gutleut einrichten Der Magistrat wird gebeten, 1. im Bereich der Straße Untermainkai (Nordseite, zwischen Friedensbrücke und Wiesenhüttenstraße) eine Bewohnerparkzone einzurichten. Die Parkplätze auf der Südseite bleiben davon unberührt; 2. zu prüfen, ob die bewirtschafteten Parkplätze in der Wilhelm-Leuschner-Straße 68 bis 74 mit einem Zusatzschild versehen werden können, dass Anwohnern das Parken ohne Parkschein erlaubt. Begründung: Anwohner im genannten Bereich, die auf ein Fahrzeug angewiesen sind, stehen vor erheblichen Schwierigkeiten bei der Parkplatzsuche. Private und öffentliche Tiefgaragenstellplätze sind kaum verfügbar oder ausgebucht. Die derzeit gebührenfreien Parkplätze werden zudem häufig von Dauerparkern genutzt, die vom nahegelegenen Hauptbahnhof aus verreisen. Dies führt zu einem erheblichen Parkdruck und langanhaltendem Parksuchverkehr für die Anwohner. Das belastet nicht nur die Betroffenen, sondern erzeugt auch unnötigen Suchverkehr, zusätzlichen Lärm und Abgase. Die beantragten Maßnahmen reduzieren den Parksuchverkehr gezielt, entlasten das Wohnquartier und schaffen eine verlässliche Bewohnerparkregelung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Hundefreilauffläche in der Innenstadt schaffen – mögliche Standorte prüfenOMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 591 entstanden aus Vorlage: OF 121/1 vom 31.08.2026 Betreff: Hundefreilauffläche in der Innenstadt schaffen - mögliche Standorte prüfen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, an welchem der nachfolgend vorgeschlagenen Standorte eine eingezäunte Hundefreilauffläche eingerichtet werden kann: 1. Gallusanlage: Geprüft werden soll insbesondere die in Anlage 1 gekennzeichnete Grünfläche im Bereich der Gallusanlage zwischen Gallusanlage und den innerhalb der Grünanlage verlaufenden Wegen. 2. Mainufer/Untermainkai: Alternativ soll die in Anlage 2 gekennzeichnete straßenseitige Grünfläche am Untermainkai im Bereich zwischen Wiesenhüttenstraße und Holbeinsteg auf ihre Eignung als eingezäunte Hundefreilauffläche geprüft werden. Dabei ist ausdrücklich nicht die unmittelbar am Main verlaufende Promenade gemeint. Bei der Prüfung sollen insbesondere die Anforderungen des Brandschutzes, bestehende Wegebeziehungen sowie die weiteren Nutzungen der jeweiligen Grünflächen berücksichtigt werden. Zudem soll geprüft werden, ob die Hundefreilauffläche mit geeigneten Sitzgelegenheiten, einem Kotbeutelspender sowie verschließbaren Abfallbehältern ausgestattet werden kann. Sollten sich die vorgeschlagenen Standorte als ungeeignet erweisen, wird der Magistrat gebeten, einen geeigneten Alternativstandort in der Innenstadt vorzuschlagen. Begründung: In der dicht bebauten Frankfurter Innenstadt gibt es nur wenige Möglichkeiten, Hunde sicher und legal ohne Leine laufen zu lassen. Gleichzeitig werden die vorhandenen Grünanlagen von vielen unterschiedlichen Gruppen genutzt. Eine klar abgegrenzte Hundefreilauffläche würde Hundebesitzern einen festen Ort bieten und gleichzeitig dazu beitragen, Konflikte mit anderen Nutzern der Grünanlagen zu vermeiden. Als möglicher Standort kommt aus Sicht des Ortsbeirats eine Teilfläche in der Gallusanlage in Betracht. Die genaue Fläche ist in der beigefügten Karte markiert. Durch ihre Lage und Größe könnte sie sich grundsätzlich für eine eingezäunte Hundefreilauffläche eignen. Ob dies mit den Anforderungen des Brandschutzes und den weiteren Nutzungen der Grünanlage vereinbar ist, soll durch den Magistrat geprüft werden. Ein weiterer möglicher Standort wurde dem Ortsbeirat von einem Bewohner des Bahnhofsviertels vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um die straßenseitige Grünfläche am Untermainkai zwischen Wiesenhüttenstraße und Holbeinsteg. Die Fläche liegt abseits der unmittelbar am Main verlaufenden Promenade, sodass die dortigen Wege und der Fuß- und Radverkehr nicht beeinträchtigt werden. Auch diese Fläche soll daher auf ihre Eignung geprüft werden. Eine Hundefreilauffläche wäre nicht nur für die zahlreichen Hundebesitzer in der Innenstadt ein Gewinn. Eine feste und entsprechend ausgestattete Fläche kann auch zu einem geordneten Miteinander in den Grünanlagen beitragen und einen zusätzlichen Treffpunkt für die Nachbarschaft schaffen. Mit den beiden vorgeschlagenen Flächen werden konkrete Standorte zur Prüfung benannt. Sollte sich keiner der beiden Standorte als geeignet erweisen, soll ein geeigneter Alternativstandort in der Innenstadt vorgeschlagen werden. Anlage 1 Anlage 2 Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Taubenvergrämung Frankenallee/„Galluswarte“OMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 592 entstanden aus Vorlage: OF 124/1 vom 30.08.2026 Betreff: Taubenvergrämung Frankenallee/"Galluswarte" Der Magistrat wird gebeten die problematische Situation - Verkotung durch Tauben - an der Unterführung Frankenallee/"Galluswarte" durch folgende Maßnahmen zu lösen: 1. Vollvergrämung durchführen: Die Brückenkonstruktion an der Unterführung Frankenallee/"Galluswarte" soll durch geeignete bauliche Maßnahmen (Vollvergrämung) vollständig verschlossen werden, sodass Tauben dort weder nisten noch umliegende Bereiche wie Laternen anfliegen können. 2. Konzertierte Umsiedlung umsetzen: Ein schlüssiges Konzept zur kontrollierten Einfang- und Umsiedlungsaktion der dort lebenden Tauben soll erarbeitet und an ein Wochenend-Fenster gekoppelt umgesetzt werden. 3. Taubenhäuser bereitstellen: Es sollen ausreichend Kapazitäten in betreuten Taubenhäusern im Stadtgebiet bereitgestellt werden. Hierzu sollen vorrangig städtische Liegenschaften sowie freistehende Standorte (z. B. am Turm Galluswarte, Grünflächen, Schulgebäude, etc.) auf ihre Eignung geprüft und zeitnah eingerichtet werden. 4. Mittel und Koordination sichern: Die erforderlichen finanziellen Mittel sollen bereitgestellt sowie eine ämterübergreifende Koordination (u. a. Amt für Straßenbau und Erschließung, Umweltamt, Stadttaubenmanagement) unverzüglich eingeleitet werden. Begründung: Die Unterführung der Frankenallee an der "Galluswarte" ist seit Jahren der größte Taubenhotspot im Frankfurter Stadtgebiet. Als zentraler Knotenpunkt für den Fuß- und Radverkehr sowie den ÖPNV (S-Bahn-Station "Galluswarte", Buslinie 52) wird der Bereich täglich von tausenden Passanten genutzt. Die massive Verschmutzung durch Taubenkot führt seit Langem zu verständlichem Unmut in der Bevölkerung und stellt zudem ein Hygiene- und Sicherheitsrisiko dar. Angedachte Konzepte wie die Vergrämung der Brückenbereiche oberhalb der Gehwege oder die Aufstellung von Dächern im Bereich der Bushaltestellen, die vor herabfallendem Kot schützen sollen, stellen keine nachhaltigen Lösungen dar. Sie verlagern das Problem lediglich auf die Fahrbahn, lösen die Verunreinigung nicht und verschärfen das Tierleid durch noch dichteren Platzmangel im Restbereich. Eine vollständige Vergrämung beendet die Verkotung im gesamten Verkehrsknotenpunkt nachhaltig. Das stärkt das Sicherheits- und Wohlgefühl der Anwohnerinnen, Anwohner und Pendler. Durch die kontrollierte Umsiedlung in betreute Taubenhäuser erhalten die Tiere artgerechtes Futter und eine gute Versorgung. Über den Austausch von Eiern gegen Attrappen kann die Population Tiergerecht und dauerhaft reguliert werden. Ähnliche, konzertierte Einfang- und Vergrämungsaktionen (wie beispielsweise in der Stadt Essen mit rund 800 Tauben) haben bewiesen, dass ein solches Vorgehen dauerhaften Erfolg bringt und Mensch wie Tier gleichermaßen zugutekommt. Diesem Best-Practice-Vorbild sollte die Stadt Frankfurt folgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Seit Jahrzehnten nicht mehr hinnehmbarer Zustand: Rolltreppen an der „Galluswarte“ zuverlässig betreibenOMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 593 entstanden aus Vorlage: OF 126/1 vom 30.08.2026 Betreff: Seit Jahrzehnten nicht mehr hinnehmbarer Zustand: Rolltreppen an der "Galluswarte" zuverlässig betreiben Der Magistrat wird aufgefordert, mit Nachdruck auf die Deutsche Bahn einzuwirken, damit 1. Störungen der Rolltreppen an der S-Bahn-Station "Galluswarte" unverzüglich behoben werden und eine Reparatur grundsätzlich zeitnah erfolgt; 2. Rolltreppen, die sich automatisch abgeschaltet haben, kurzfristig überprüft und wieder in Betrieb genommen werden; 3. durch eine geeignete technische Überwachung sichergestellt wird, dass Ausfälle automatisch erkannt und unmittelbar an die zuständige Stelle gemeldet werden; 4. der Ortsbeirat über die mit der Deutschen Bahn vereinbarten Maßnahmen und Reaktionszeiten informiert wird. Begründung: Der seit Jahren unzuverlässige Betrieb der Rolltreppen verschärft die Folgen der weiterhin fehlenden Barrierefreiheit der S-Bahn-Station "Galluswarte". Für viele Menschen ist dies keine bloße Unannehmlichkeit, sondern eine erhebliche Einschränkung ihrer Mobilität und gesellschaftlichen Teilhabe. Auf einen Rollstuhl angewiesene Fahrgäste müssen beispielsweise zunächst mit der Straßenbahn zum Hauptbahnhof fahren, um von dort eine S-Bahn in Richtung Taunus nutzen zu können. Auch bei anderen Fahrtzielen entstehen teilweise erhebliche Umwege. Der häufige Ausfall der Rolltreppen belastet darüber hinaus ältere Menschen, Personen mit eingeschränkter Mobilität, Eltern mit Kinderwagen sowie Reisende mit Fahrrädern oder schwerem Gepäck. Besonders problematisch sind die ohnehin sehr schmalen Rolltreppen im Bereich der Frankenallee. Fallen sie aus, bleibt vielen Betroffenen nur ein weiter und zeitraubender Umweg mit der Straßenbahn oder dem Bus. Eine Station von der Bedeutung der "Galluswarte" muss für alle Menschen zuverlässig erreichbar sein. Solange der dringend erforderliche barrierefreie Umbau aussteht, ist zumindest ein störungsarmer Betrieb der vorhandenen Rolltreppen sicherzustellen. Automatisch erkannte Abschaltungen müssen innerhalb weniger Minuten behoben und technische Defekte noch am selben Tag repariert werden. Der gegenwärtige Zustand darf nicht länger hingenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Seit Jahrzehnten nicht mehr hinnehmbarer Zustand: Verpflichtungen zur Barrierefreiheit der „Galluswarte“ offenlegen und durchsetzenOMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 594 entstanden aus Vorlage: OF 127/1 vom 30.08.2026 Betreff: Seit Jahrzehnten nicht mehr hinnehmbarer Zustand: Verpflichtungen zur Barrierefreiheit der "Galluswarte" offenlegen und durchsetzen Vorgang: OM 5396/24 OBR 1; ST 359/25 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Verträge, Rahmenvereinbarungen, Finanzierungsvereinbarungen, Programme und sonstigen verbindlichen Absprachen zwischen der Stadt Frankfurt am Main, der Deutschen Bahn, dem Bund, dem Land Hessen, dem Rhein-Main-Verkehrsverbund und weiteren Beteiligten zur Herstellung der Barrierefreiheit an der S-Bahn-Station "Galluswarte" bestehen; 2. welche konkreten Verpflichtungen, Zuständigkeiten, Fristen und Finanzierungszusagen sich daraus für die einzelnen Beteiligten ergeben; 3. welche Bedeutung die Rahmenvereinbarung III Hessen für die S-Bahn-Station "Galluswarte" hat, wann die "Galluswarte" in diese Vereinbarung aufgenommen wurde und welche verbindlichen zeitlichen und finanziellen Festlegungen darin für die Machbarkeitsstudie, die Planung und den barrierefreien Umbau getroffen wurden; 4. ob die Deutsche Bahn oder andere Beteiligte gegen vertragliche Verpflichtungen, vereinbarte Fristen oder sonstige verbindliche Absprachen zur Herstellung der Barrierefreiheit an der "Galluswarte" verstoßen haben beziehungsweise gegenwärtig verstoßen; 5. welche rechtlichen, vertraglichen und politischen Möglichkeiten der Magistrat besitzt, um bestehende Verpflichtungen durchzusetzen und die unverzügliche Herstellung der Barrierefreiheit zu erreichen; 6. welche dieser Möglichkeiten der Magistrat bereits genutzt hat und welche konkreten rechtlichen oder sonstigen Schritte er nunmehr gegenüber der Deutschen Bahn und den weiteren Verantwortlichen unternehmen wird; 7. warum die Machbarkeitsstudie nicht wie angekündigt im Februar 2026 vertraglich vereinbart und beauftragt werden konnte. Dem Ortsbeirat sind die maßgeblichen Vereinbarungen und Unterlagen zugänglich zu machen, soweit dem keine zwingenden rechtlichen Gründe entgegenstehen. Über das Ergebnis der Prüfung und die vorgesehenen weiteren Schritte ist dem Ortsbeirat innerhalb von drei Monaten zu berichten. Begründung: Die Deutsche Bahn teilte in der Stellungnahme des Magistrats vom 17. März 2025 mit, dass die Erstellung einer neuen Machbarkeitsstudie zur Barrierefreiheit der Galluswarte in das Projektportfolio der Rahmenvereinbarung III Hessen aufgenommen worden sei. Diese Vereinbarung sei gemeinsam mit dem Land Hessen, den zuständigen Aufgabenträgerorganisationen und der Deutschen Bahn geschlossen worden und laufe bis zum Jahr 2030. Zuletzt hat die DBInfraGO den Vertragsabschluss zur Machbarkeitsstudie für Februar 2026 versprochen und wieder nicht eingehalten. In der Begründung hieß es lediglich, das Projekt gestalte sich komplexer als erwartet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5396 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 359
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Seit Jahrzehnten nicht mehr hinnehmbarer Zustand: Barrierefreien Umbau der SBahnStation „Galluswarte“ jetzt beginnenOMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 595 entstanden aus Vorlage: OF 128/1 vom 30.08.2026 Betreff: Seit Jahrzehnten nicht mehr hinnehmbarer Zustand: Barrierefreien Umbau der S-Bahn-Station "Galluswarte" jetzt beginnen Vorgang: OM 5396/24 OBR 1; ST 359/25 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sich gegenüber der Deutschen Bahn, dem Land Hessen und den zuständigen Aufgabenträgern mit allem Nachdruck dafür einzusetzen, dass die seit Langem angekündigte Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Umbau der S-Bahn-Station "Galluswarte" unverzüglich ausgeschrieben, beauftragt und durchgeführt wird; 2. darauf hinzuwirken, dass für die Machbarkeitsstudie ein verbindlicher Fertigstellungstermin festgelegt wird, der deutlich vor dem Ende der bis 2030 laufenden Rahmenvereinbarung III Hessen liegt; 3. bereits jetzt die erforderlichen Abstimmungen über Planung, Finanzierung und Genehmigung des Umbaus einzuleiten, damit nach Abschluss der Studie ohne weitere Verzögerung mit der Umsetzung begonnen werden kann; 4. von der Deutschen Bahn und den weiteren Beteiligten einen verbindlichen Zeitplan bis zur vollständigen Herstellung der Barrierefreiheit einzufordern; 5. den Ortsbeirat fortlaufend, mindestens jedoch jährlich, über den Stand und die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sowie den vorgesehenen Baubeginn zu unterrichten. Begründung: Die Stellungnahme vom 17. März 2025, ST 359, macht das Ausmaß der jahrelangen Versäumnisse deutlich: Die S-Bahn-Station "Galluswarte" wird täglich von rund 30.000 Reisenden genutzt. Für das Jahr 2040 werden sogar 53.000 Reisende täglich erwartet. Dennoch besitzt diese stark frequentierte Station bis heute keinen behindertengerechten Zugang. Bereits im Jahr 2003 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Mehr als zwei Jahrzehnte später befand sich die Deutsche Bahn nach eigenen Angaben lediglich in der Vorbereitung einer neuen Ausschreibung und konnte noch nicht einmal einen Termin für die Beauftragung oder Fertigstellung der neuen Studie nennen. Dass eine weitere Untersuchung lediglich in eine bis 2030 laufende Rahmenvereinbarung aufgenommen wurde, ist angesichts der seit Jahrzehnten bestehenden Ausgrenzung völlig unzureichend. Das Jahr 2030 darf weder zum Zieltermin für eine Studie noch zum Ausgangspunkt für weitere jahrelange Planungen werden. Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können die Station "Galluswarte" nicht selbstständig nutzen. Wer beispielsweise vom Gallus mit der S-Bahn in Richtung Taunus fahren möchte, muss zunächst mit der Straßenbahn zum Hauptbahnhof fahren und dort umsteigen. Auch bei anderen Fahrtzielen entstehen erhebliche und zeitraubende Umwege. Betroffen sind darüber hinaus Menschen mit anderen Mobilitätseinschränkungen sowie Eltern mit Kinderwagen. Dieser Zustand widerspricht den verbindlichen europäischen und nationalen Vorgaben zur Barrierefreiheit: Die Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr verpflichtet Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber, die Zugänglichkeit des Eisenbahnverkehrs für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität sicherzustellen und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um ihnen die Nutzung des Bahnverkehrs zu ermöglichen. Eine täglich von rund 30.000 Menschen genutzte Station, die Fahrgäste im Rollstuhl vollständig von der selbstständigen Nutzung ausschließt, ist mit diesem Anspruch kaum vereinbar. Die unmittelbar geltende Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 über die Technischen Spezifikationen für die Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems - TSI PRM legt verbindliche Anforderungen für die Zugänglichkeit des europäischen Eisenbahnsystems fest. Sie erfasst insbesondere neue, erneuerte und umgerüstete Bahnanlagen und verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer schrittweisen Verbesserung bestehender Stationen. Bei einer Station mit täglich 30.000 Reisenden kann die seit Jahrzehnten fehlende Barrierefreiheit nicht mit fehlender Bedeutung oder geringer Nutzung gerechtfertigt werden. Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Transportmitteln und öffentlich zugänglichen Einrichtungen zu ermöglichen sowie bestehende Zugangshindernisse zu beseitigen. Die Konvention wurde sowohl von Deutschland als auch von der Europäischen Union angenommen und ist damit Bestandteil der geltenden Rechtsordnung. Auch das deutsche Recht enthält eine eindeutige Verpflichtung. Nach § 2 Absatz 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung sind Bahnanlagen so zu gestalten und zu betreiben, dass Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Kinder und andere Personen mit Nutzungsschwierigkeiten sie ohne besondere Erschwernis benutzen können. Die Eisenbahnen müssen Programme mit dem Ziel einer möglichst weitreichenden Barrierefreiheit erstellen. Die Vorschriften mögen für bestehende Stationen unterschiedliche Umsetzungswege und Übergangszeiträume vorsehen. Sie erlauben jedoch keinen zeitlich unbegrenzten Stillstand. Mehr als 20 Jahre nach der ersten Machbarkeitsstudie und angesichts einer prognostizierten Steigerung auf 53.000 Reisende täglich bestehen erhebliche Zweifel, ob die Deutsche Bahn ihren europäischen und nationalen Verpflichtungen noch gerecht wird. Aus einer schrittweisen Umsetzung darf kein jahrzehntelanger Aufschub werden. Selbstbestimmte Mobilität sieht anders aus. Barrierefreiheit ist keine freiwillige Verbesserung und keine Komfortfrage, sondern eine Grundvoraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe. Wer eine Station nicht ohne fremde Hilfe erreichen oder verlassen kann, wird von einem zentralen Teil des öffentlichen Verkehrs ausgeschlossen. Die schwierigen räumlichen Verhältnisse an der "Galluswarte" sind seit Jahrzehnten bekannt. Sie dürfen nicht länger als Rechtfertigung für Stillstand dienen, sondern verlangen entschlossenes Planen und Handeln. Auch die veränderten Reisendenströme durch das Europaviertel und die U-Bahn-Verlängerung sind kein überraschend aufgetretenes Problem. Zuletzt hat die DBInfraGO den Vertragsabschluss zur Machbarkeitsstudie für Februar 2026 versprochen und wieder nicht eingehalten. In der Begründung hieß es lediglich, das Projekt gestalte sich komplexer als erwartet. Nach mehr als 20 Jahren seit der ersten Machbarkeitsstudie sind weitere unverbindliche Prüfungen, offene Zeitschienen und bloße Weiterleitungen von Anfragen nicht mehr akzeptabel. Der Magistrat muss das Vorhaben gegenüber allen Beteiligten zur politischen Priorität machen. Die Machbarkeitsstudie muss nun endlich kurzfristig beginnen, die anschließende Umsetzung verbindlich vorbereitet und der barrierefreie Umbau endlich verwirklicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5396 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 359
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicher über die Mainzer Landstraße: Längere Querungszeiten an der Rebstöcker StraßeOMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 596 entstanden aus Vorlage: OF 129/1 vom 30.08.2026 Betreff: Sicher über die Mainzer Landstraße: Längere Querungszeiten an der Rebstöcker Straße Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Freigabe- und Räumzeiten der beiden signalgeregelten Fußgängerquerungen über die Mainzer Landstraße westlich und östlich der Rebstöcker Straße unverzüglich so anzupassen, dass alle Zufußgehenden die Fahrbahn sicher und ohne Bedrängung durch anfahrende Fahrzeuge vollständig überqueren können; 2. diese Maßnahme unabhängig von der geplanten verkehrlichen Umgestaltung des Bereichs und der Verlegung der Straßenbahnhaltestelle kurzfristig umzusetzen. Begründung: Die derzeitigen Freigabe- und Räumzeiten mögen den geltenden Regelwerken entsprechen, werden den tatsächlichen Bedingungen vor Ort jedoch nicht gerecht. Zu Fuß Gehende befinden sich häufig noch auf der Fahrbahn, wenn Fahrzeuge bereits wieder anfahren. Dabei werden sie regelmäßig bedrängt oder angehupt. Besonders betroffen sind Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Menschen im Rollstuhl, ältere Menschen, Eltern mit Kindern sowie Personen mit Gepäck. Die in der Straßenmitte verlaufenden Straßenbahnschienen erschweren und verlangsamen die Querung zusätzlich. Eine sichere Straßenquerung darf nicht von der individuellen Gehgeschwindigkeit abhängen. Ausreichend lange Querungszeiten stärken den Fußverkehr, erhöhen die Verkehrssicherheit und machen den öffentlichen Raum für alle Menschen besser nutzbar. Da sich die Gefährdung bereits heute täglich ergibt, ist ein Abwarten bis zur späteren Umgestaltung des gesamten Bereichs nicht vertretbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehrgenerationenhaus im Gallus für die Zukunft sichernOMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 597 entstanden aus Vorlage: OF 131/1 vom 30.08.2026 Betreff: Mehrgenerationenhaus im Gallus für die Zukunft sichern Der Magistrat wird gebeten, 1. sicherzustellen, dass das Mehrgenerationenhaus Gallus (MGH) trotz auslaufendem Mietvertrag, ohne Probleme weiterarbeiten kann und im besten Fall an seinem angestammten Standort in der Idsteiner Straße erhalten bleibt. Eine dauerhafte sowie tragfähige Lösung für die Nutzung des Gebäudes soll herbeigeführt werden; 2. hierzu alle Verhandlungsoptionen mit dem Eigentümer - insbesondere auch die Prüfung eines (unsanierten) Ankaufs der Immobilie durch die Stadt Frankfurt am Main - ergebnisoffen und zeitnah voranzutreiben; 3. dem Ortsbeirat 1 über den aktuellen Stand der Verhandlungen sowie die geplanten Schritte zur Absicherung der Zukunft des MGH kurzfristig zu berichten. Begründung: Das Mehrgenerationenhaus Gallus ist ein unverzichtbarer Ankerpunkt für das soziale Miteinander, die Nachbarschaftshilfe und die Integration im Stadtteil. Die Verunsicherung im Quartier und beim Trägerverein über den Verbleib der Einrichtung am aktuellen Standort ist aufgrund des auslaufenden Mietvertrags und drohender Kostensteigerungen groß. Ein Verbleib am etablierten Standort verhindert den drohenden Verlust dieser zentralen sozialen Infrastruktur und spart die extrem hohen Umzugs- und Anpassungskosten einer Auslagerung. Eine städtische Lösung - sei es durch eine nachhaltige Mietvereinbarung oder einen Ankauf der Immobilie - schafft langfristige Planungssicherheit für den Träger und die Bürgerinnen und Bürger im Gallus. Zudem eröffnet ein Kauf die Möglichkeit, das Gebäude schrittweise und energetisch im Sinne der städtischen Klimaziele zu sanieren und als Vorzeigeprojekt für den Stadtteil zukunftsfest aufzustellen. Der Ortsbeirat 1 unterstreicht mit diesem Antrag die herausragende Bedeutung des MGH Gallus und fordert den Magistrat auf, zügig eine rechtssichere und zukunftsfähige Lösung für den Standort zu realisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Güterplatz – frühzeitige Beteiligung bei der PlanungOMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 598 entstanden aus Vorlage: OF 132/1 vom 30.08.2026 Betreff: Güterplatz - frühzeitige Beteiligung bei der Planung Vorgang: V 1248/25 OBR 1; ST 2013/25 Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 1 bei der Neuplanung und Gestaltung des Güterplatzes frühzeitig einzubeziehen. Die Beteiligung soll insbesondere vor einer möglichen Ausschreibung bzw. Durchführung eines Architekten- oder Gestaltungswettbewerbs erfolgen. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat 1 den aktuellen Planungsstand für die Gestaltung des Güterplatzes vorzustellen; 2. bei der weiteren Planung insbesondere die Aufenthaltsqualität, die ausreichende Begrünung und Verschattung, die Barrierefreiheit, die Belange des Fuß- und Radverkehrs sowie die Bedürfnisse der Anwohnenden und der im Quartier ansässigen Gewerbetreibenden zu berücksichtigen; 3. dem Ortsbeirat 1 vor einer abschließenden Festlegung der Gestaltung des Platzes erneut Gelegenheit zur Beratung und Stellungnahme zu geben. Begründung: Der Güterplatz ist ein zentraler öffentlicher Raum im Ortsbezirk 1 und wird nach Abschluss der derzeitigen Baumaßnahmen eine wichtige Funktion für das Gallus übernehmen. Mit der Fertigstellung der U-Bahn-Station "Güterplatz" bietet sich die Möglichkeit, den Platz als attraktiven, lebenswerten und gut nutzbaren öffentlichen Raum neu zu gestalten. Die Gestaltung des Güterplatzes wird das Erscheinungsbild und die Aufenthaltsqualität des für viele Jahre prägen. Dabei sind neben städtebaulichen und gestalterischen Aspekten insbesondere eine ausreichende Begrünung und Verschattung, eine hohe Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit sowie eine gute und sichere Führung des Fuß- und Radverkehrs von Bedeutung. Auch die Interessen der Anwohnenden und der ansässigen Gewerbetreibenden sollten bei der Planung angemessen berücksichtigt werden. In der Stellungnahme vom 28.11.2025, ST 2013 berichtet der Magistrat, dass ein Architektenwettbewerb erforderlich sei. Da mit einem möglichen Architekten- oder Gestaltungswettbewerb bereits wesentliche Weichen für die spätere Gestaltung des Platzes gestellt werden, ist eine frühzeitige Beteiligung des Ortsbeirats 1 von besonderer Bedeutung. Der Ortsbeirat sollte die Möglichkeit erhalten, seine örtlichen Kenntnisse und die Interessen der Anwohner bereits in die grundlegenden Überlegungen zur Gestaltung einzubringen und nicht erst mit einem bereits weitgehend festgelegten Entwurf befasst zu werden. Deshalb sollte der Ortsbeirat 1 rechtzeitig über den aktuellen Planungsstand informiert werden und vor wesentlichen planerischen Entscheidungen Gelegenheit zur Beratung und Stellungnahme erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2013
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Erhöhung der Sicherheit und Sichtverhältnisse am Zebrastreifen Flörsheimer Straße / FrankenalleeOMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 599 entstanden aus Vorlage: OF 133/1 vom 30.08.2026 Betreff: Erhöhung der Sicherheit und Sichtverhältnisse am Zebrastreifen Flörsheimer Straße / Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Flörsheimer Straße / Frankenallee (Einmündung Flörsheimer Straße in die Frankenallee) im Bereich zwischen der bestehenden Parkmarkierung und dem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) Fahrradbügel zu installieren (auf den Bildern gelber Bereich) und eine E-Scooter-Zone einzurichten. Begründung: Im Kreuzungsbereich der Flörsheimer Straße und der Frankenallee kommt es im Umfeld des Fußgängerüberwegs regelmäßig zu regelwidrig abgestellten Kraftfahrzeugen (siehe Bilder) außerhalb der markierten Parkflächen. Dies führt zu erheblichen Sichtbehinderungen. Aus der Flörsheimer Straße einbiegende oder die Straße querende Autofahrer können von links herannahenden Fußgängerinnen und Fußgänger nicht rechtzeitig sehen. Ebenso wird Personen, die den Zebrastreifen nutzen möchten, die freie Sicht auf den ankommenden Fahrzeugverkehr versperrt. Durch das nahegelegene Gewerbe sowie die Nähe zur Günderrodeschule nutzen täglich viele Menschen - insbesondere Schul- und Kita-Kinder - diesen Übergang. Quelle: Google Maps und Privataufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schnelle Wiederfreigabe und Transparenz beim abgesperrten Klettergerüst auf dem Schulhof der GünderrodeschuleOMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 600 entstanden aus Vorlage: OF 134/1 vom 30.08.2026 Betreff: Schnelle Wiederfreigabe und Transparenz beim abgesperrten Klettergerüst auf dem Schulhof der Günderrodeschule Der Magistrat wird gebeten, 1. den Grund für die Sperrung des Klettergerüsts in der Mitte des Schulhofs der Günderrodeschule sowie den konkreten Zeitplan für die Instandsetzung und Wiederfreigabe mitzuteilen; 2. sicherzustellen, dass die Arbeiten zügig abgeschlossen werden, damit das Spielgerät den Kindern möglichst bald wieder zur Verfügung steht; 3. die Schulleitung sowie die Betreuungseinrichtungen künftig aktiv und transparent über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen zu informieren. Begründung: Das zentrale Klettergerüst auf dem Schulhof der Günderrodeschule ist bereits seit Mitte der Sommerferien abgesperrt. Dadurch ist das Spiel- und Bewegungsangebot für die Schülerinnen und Schüler während der Pausen sowie für die Kinder der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) am Nachmittag massiv eingeschränkt. Kletter- und Spielgeräte auf Schulhöfen sind für den körperlichen Ausgleich, die motorische Entwicklung und das soziale Miteinander im Schulalltag unverzichtbar. Derzeit fehlen der Schulleitung und den Betreuungskräften konkrete Informationen von den zuständigen Ämtern darüber, was genau geplant ist und wann das Klettergerüst wieder genutzt werden kann. Eine zügige Behebung der Mängel und eine verlässliche Kommunikation zwischen den städtischen Ämtern und der Schule sollte gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schul- und Ganztagsversorgung im Gallus gerecht sichernOMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 601 entstanden aus Vorlage: OF 135/1 vom 31.08.2026 Betreff: Schul- und Ganztagsversorgung im Gallus gerecht sichern Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristige Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um bereits zum Schuljahr 2027/2028 die Zahl der Betreuungs- und Hortplätze für Kinder der Günderrodeschule deutlich zu erhöhen. Dabei sollten neben einem Ausbau der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) an der Günderrodeschule ausdrücklich auch zusätzliche wohnortnahe Hortplätze bei Kita Frankfurt und anderen Trägern geprüft und geschaffen werden; 2. darzustellen, wie die bis zur geplanten Inbetriebnahme der neuen Grundschule im Gallus bestehenden Kapazitätsengpässe an der Günderrodeschule aufgefangen werden sollen und welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Entlastung der Schule vorgesehen sind; 3. bei der weiteren Schulentwicklungsplanung im Gallus, insbesondere bei möglichen Veränderungen von Grundschulbezirken, neben Schüler*innenzahlen und vorhandenen Kapazitäten auch die soziale Lage in den jeweiligen Quartieren und das Ziel, soziale Segregation zwischen den Schulen zu vermeiden und zu berücksichtigen. Der vom Stadtschulamt verwendete Multiple Benachteiligungsindex (MBI) soll dabei als ein Planungsindikator einbezogen werden; 4. sicherzustellen, dass niedrige bisherige Einschulungs- oder Beteiligungsquoten beim Ganztag nicht für sich genommen zu einem geringeren Ausbau von Schul- und Ganztagskapazitäten in Quartieren mit hoher sozialer Benachteiligung führen. Begründung: Der Integrierte Schulentwicklungsplan 2025-2034 weist für das Gallus weiterhin erhebliche Herausforderungen aus. Die Günderrodeschule ist über ihrer vorgesehenen Zügigkeit belegt. Eine ursprünglich erwogene Erweiterung am Standort ist nicht realisierbar. Die zur Entlastung vorgesehene neue Grundschule im Gallus wird nach derzeitigem Planungsstand erst zum Schuljahr 2029/2030 betriebsbereit sein, obwohl der zusätzliche Schulplatzbedarf bereits deutlich früher besteht. Gleichzeitig ist die Ganztagsversorgung an der Günderrodeschule, im Vergleich zu anderen Grundschulen in der Bildungsregion Mitte, besonders niedrig. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung besteht hier unmittelbarer Handlungsbedarf. Bereits zum Schuljahr 2027/2028 gilt der Rechtsanspruch für die ersten beiden Jahrgänge. Deshalb kann die Verbesserung der Betreuungssituation nicht allein auf längerfristige Schulbau- und Ausbauplanungen verschoben werden. Auch die Suche nach zusätzlichen Plätzen sollte nicht auf den Schulstandort selbst beschränkt bleiben. Horte im Stadtteil betreuen bereits heute Kinder verschiedener Grundschulen. Diese Möglichkeit sollte auch genutzt werden, um kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder der Günderrodeschule zu schaffen. Die vom Stadtschulamt vorgestellten kleinräumigen Daten des Multiplen Benachteiligungsindex zeigen zugleich erhebliche Unterschiede in der sozialen Lage innerhalb der Bildungsregion Mitte. Auch die Versorgung mit Ganztagsangeboten unterscheidet sich zwischen den Grundschulen deutlich. Diese Erkenntnisse sollten nicht nur der Beschreibung dienen, sondern in die weitere Schulentwicklungsplanung einfließen. Das gilt insbesondere für mögliche Veränderungen von Grundschulbezirken. Dabei darf nicht allein entscheidend sein, an welcher Schule rechnerisch noch Plätze vorhanden sind. Schulentwicklungsplanung muss auch das Ziel verfolgen, strukturelle soziale Ungleichheiten nicht weiter zu verfestigen und zusätzliche soziale Segregation zwischen benachbarten Schulen zu vermeiden. Auch bisherige Einschulungs- und Beteiligungsquoten bilden den tatsächlichen Bedarf nicht zwangsläufig vollständig ab. Eine geringe bisherige Nutzung von Angeboten darf deshalb insbesondere in Quartieren mit hoher sozialer Benachteiligung nicht dazu führen, dass dauerhaft weniger öffentliche Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur vorgehalten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Reinigung der mit Graffiti verunreinigten Fassade der Liegenschaft Lahnstraße 1OMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 602 entstanden aus Vorlage: OF 137/1 vom 31.08.2026 Betreff: Reinigung der mit Graffiti verunreinigten Fassade der Liegenschaft Lahnstraße 1 Der Magistrat wird dringend gebeten, 1. die mit Graffiti verunreinigte Gebäudefassade der städtischen Liegenschaft Lahnstraße 1 kurzfristig reinigen zu lassen und die vorhandenen Graffitischmierereien fachgerecht zu beseitigen, 2. dem Ortsbeirat 1 mitzuteilen, a) wann die Reinigung der Fassade erfolgen soll, b) welche Kosten für die Beseitigung der Graffitischmierereien voraussichtlich entstehen, c) ob seit Beginn des Leerstands bereits Reinigungs-, Sicherungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen an der Fassade durchgeführt wurden, d) welche Maßnahmen vorgesehen sind, um erneute Verunreinigungen der Fassade möglichst zu verhindern, 3. bis zur dauerhaften Wiedernutzung der Liegenschaft regelmäßige Kontrollen des äußeren Zustands vorzunehmen und neu auftretende Verunreinigungen zeitnah entfernen zu lassen, 4. bei der weiteren Planung der Nutzung der Liegenschaft sicherzustellen, dass auch der äußere Zustand des Gebäudes einschließlich der Fassade berücksichtigt wird. Begründung: Die Liegenschaft Lahnstraße 1 steht seit längerer Zeit im öffentlichen Fokus. Neben der Frage der künftigen Nutzung ist auch der sichtbare Zustand des Gebäudes für das Quartier von Bedeutung. Die Fassade ist durch Graffiti erheblich verunreinigt. Dies beeinträchtigt das Erscheinungsbild des Straßenraums und verstärkt den Eindruck von Vernachlässigung und Leerstand. Gerade bei einer städtischen Liegenschaft muss die Stadt ihrer Verantwortung für Ordnung, Pflege und Werterhalt nachkommen. Eine verschmutzte Fassade wirkt sich negativ auf das Umfeld aus und verursacht weitere Verunreinigungen. Die Beseitigung der Graffitischmierereien ist daher nicht nur eine Frage der Optik, sondern auch der Instandhaltung und der Wertschätzung gegenüber dem Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Sicherheit auf dem Tel-Aviv-Platz im Europaviertel – Maßnahmen gegen die gefährliche Nutzung von E-Scootern und E-RollernOMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 603 entstanden aus Vorlage: OF 138/1 vom 31.08.2026 Betreff: Mehr Sicherheit auf dem Tel-Aviv-Platz im Europaviertel - Maßnahmen gegen die gefährliche Nutzung von E-Scootern und E-Rollern Der Magistrat wird gebeten, die aktuelle Gefährdungssituation auf dem Tel-Aviv-Platz im Europaviertel zeitnah vor Ort zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, Kindern, Familien, älteren Menschen sowie der Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern und E-Rollern umzusetzen. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft und - soweit rechtlich und technisch möglich - umgesetzt werden: 1. Fahrverbotszone vor dem Kindergarten: Für den unmittelbar vor dem Kindergarten gelegenen und bereits räumlich erkennbaren Bereich ("rote Zone") soll ein Fahrverbot für E-Scooter und E-Roller eingerichtet werden. Dieser besonders sensible Bereich soll ausschließlich Fußgängerinnen und Fußgängern sowie insbesondere Kindern und Familien als sicherer Bewegungsraum zur Verfügung stehen. 2. Schrittgeschwindigkeit auf dem Tel-Aviv-Platz: Soweit das Befahren des übrigen Platzes mit E-Scootern und E-Rollern zulässig ist, soll dort höchstens Schrittgeschwindigkeit gelten. Fußgängerinnen und Fußgänger müssen auf dem Platz jederzeit Vorrang haben und dürfen weder behindert noch gefährdet werden. 3. Nutzung ausschließlich zur direkten Durchfahrt: Das Befahren des Tel-Aviv-Platzes mit E-Scootern und E-Rollern soll ausschließlich der direkten Durchfahrt beziehungsweise dem Erreichen eines konkreten Zielortes dienen. Die Nutzung des Platzes für Rennen, Stunts, wiederholtes Hin- und Herfahren sowie als Spiel-, Trainings- oder Übungsfläche soll ausdrücklich untersagt werden. 4. Prüfung eines Abstell- und Parkverbots: Es soll geprüft werden, ob auf dem gesamten Tel-Aviv-Platz oder zumindest in besonders sensiblen Bereichen ein Abstell- beziehungsweise Parkverbot für Leih-E-Scooter eingerichtet werden kann. Dabei soll auch geprüft werden, ob die Anbieter technisch verpflichtet werden können, entsprechende Verbotsbereiche durch Geofencing in ihren Systemen umzusetzen. 5. Regelmäßige Kontrollen: Das Ordnungsamt sowie - soweit erforderlich - die Polizei sollen gebeten werden, die Situation insbesondere zu den Zeiten verstärkt zu kontrollieren, in denen es regelmäßig zu gefährlichen Fahrmanövern, Rennen, Stunts und größeren Ansammlungen kommt. Verstöße gegen bestehende Vorschriften sollen konsequent verfolgt werden. 6. Mehrfachnutzung von E-Scootern und E-Rollern: Bei den Kontrollen soll insbesondere auch auf die wiederholt beobachtete Nutzung eines einzelnen E-Scooters oder E-Rollers durch zwei oder teilweise sogar drei Personen gleichzeitig geachtet werden. Dieses Verhalten stellt nicht nur eine Gefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger dar, sondern gefährdet auch die meist jungen Fahrerinnen und Fahrer selbst. 7. Beschilderung und Bodenmarkierungen: Die geltenden beziehungsweise neu einzuführenden Regeln sollen durch gut sichtbare Beschilderungen und - soweit sinnvoll - durch eindeutige Bodenmarkierungen kenntlich gemacht werden. Insbesondere die Fahrverbotszone vor dem Kindergarten sollte für alle Nutzerinnen und Nutzer unmittelbar erkennbar sein. 8. Einbeziehung der Anbieter: Die Stadt Frankfurt wird gebeten, Kontakt mit den auf dem Platz relevanten E-Scooter-Anbietern aufzunehmen und technische sowie organisatorische Maßnahmen zu prüfen. Dazu können insbesondere Geofencing, Geschwindigkeitsreduzierung, Abstellverbotszonen und Hinweise innerhalb der jeweiligen Apps gehören. 9. Vor-Ort-Prüfung und Bericht an den Ortsbeirat: Die zuständigen Stellen werden gebeten, gemeinsam eine Vor-Ort-Prüfung durchzuführen und dem Ortsbeirat 1 anschließend mitzuteilen, welche Maßnahmen kurzfristig und welche dauerhaft umgesetzt werden können. Begründung: Der Tel-Aviv-Platz ist ein zentraler öffentlicher Aufenthalts- und Begegnungsort im Europaviertel. Er wird täglich von zahlreichen Familien, Kindern, Anwohnerinnen und Anwohnern sowie älteren Menschen genutzt. In unmittelbarer Nähe befindet sich zudem ein Kindergarten. Gerade deshalb ist ein besonders hohes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme und Sicherheit erforderlich. Nach wiederholten Beobachtungen von Anwohnerinnen und Anwohnern hat sich die Situation durch die Nutzung von E-Scootern und E-Rollern jedoch zunehmend verschärft. Teilweise werden die Fahrzeuge mit sehr hoher Geschwindigkeit über den Platz gefahren. Es werden Rennen durchgeführt, Stunts und andere riskante Fahrmanöver gemacht und der Platz wird teilweise über längere Zeit als Spiel- beziehungsweise Übungsfläche genutzt. Dabei fahren die Fahrzeuge teilweise sehr nah an Kindern und anderen Fußgängerinnen und Fußgängern vorbei. Darüber hinaus wurde wiederholt beobachtet, dass zwei oder sogar drei Personen gleichzeitig auf einem E-Scooter beziehungsweise E-Roller fahren. Hierdurch entsteht eine erhebliche Gefahr nicht nur für Kinder, Familien, ältere Menschen und andere Fußgänger, sondern auch für die - häufig jungen - Fahrerinnen und Fahrer selbst. Nach Wahrnehmung und Berichten aus der Nachbarschaft ist es bereits zu Unfällen sowie zu zahlreichen Situationen gekommen, in denen ein Unfall nur knapp vermieden werden konnte. Besonders kritisch ist die Situation im unmittelbaren Bereich vor dem Kindergarten. Kleine Kinder können Geschwindigkeiten und Entfernungen noch nicht zuverlässig einschätzen und bewegen sich teilweise spontan. Ein mit hoher Geschwindigkeit vorbeifahrender E-Scooter oder E-Roller stellt hier ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Keine Forderung nach einem generellen Mobilitätsverbot Mit dieser Initiative soll ausdrücklich kein pauschales Verbot von E-Scootern und E-Rollern gefordert werden. Menschen, die den Tel-Aviv-Platz passieren müssen, um ihr Ziel zu erreichen, sollen dies weiterhin tun können, sofern dies langsam und unter größtmöglicher Rücksichtnahme auf Fußgängerinnen und Fußgänger geschieht. Es muss jedoch klar unterschieden werden zwischen der Nutzung als Verkehrsmittel und der Nutzung des Platzes als Renn-, Stunt-, Spiel- oder Übungsfläche. Das Ziel lautet daher: Mobilität ermöglichen - gefährliches Fahren verhindern. Der Tel-Aviv-Platz soll ein sicherer öffentlicher Raum für alle bleiben. Bürgerinitiative und Unterstützung aus der Nachbarschaft Auf der offiziellen Ideenplattform der Stadt Frankfurt am Main wurde zu diesem Thema bereits die Bürgeridee "Mehr Sicherheit am Tel-Aviv-Platz" - Idee Nr. 3533 veröffentlicht. Die Initiative wird von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Familien aus dem Umfeld des Tel-Aviv-Platzes unterstützt. Am 26.08.2026 haben sich Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort am Tel-Aviv-Platz getroffen, um die bestehende Situation gemeinsam zu besprechen und zu dokumentieren. Die an diesem Tag anwesenden Bürgerinnen und Bürger haben ihre Unterstützung für das Anliegen durch ihre Unterschrift dokumentiert. Die Unterschriftenliste der am 26.08.2026 anwesenden Unterstützerinnen und Unterstützer wird diesem Antrag als Anlage beigefügt. Damit soll deutlich gemacht werden, dass es sich nicht lediglich um die Wahrnehmung oder Beschwerde einer einzelnen Person handelt, sondern um ein Sicherheitsproblem, das von mehreren Menschen aus der Nachbarschaft wahrgenommen wird. Wir bitten den Ortsbeirat 1 daher, dieses Anliegen aufzugreifen und die zuständigen Stellen der Stadt Frankfurt um eine zeitnahe Prüfung und geeignete Maßnahmen zu bitten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Neue Spielräume schaffen: Ping Pong Park 069 in den Ortsbezirk bringenOMOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 604 entstanden aus Vorlage: OF 141/1 vom 30.08.2026 Betreff: Neue Spielräume schaffen: Ping Pong Park 069 in den Ortsbezirk bringen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Projekt Ping Pong Park 069 geeignete Flächen im Ortsbezirk 1 für die Aufstellung einer oder mehrerer der besonders gestalteten Tischtennisplatten zu identifizieren. Bei der Standortsuche sollen eine gute Zugänglichkeit und eine verlässliche Möglichkeit zur Ausgabe und Aufbewahrung der besonderen Schläger berücksichtigt werden. Dem Ortsbeirat sind die möglichen Standorte, die mit dem Projekt abgestimmte Anzahl der dort aufstellbaren Platten und die noch erforderlichen Umsetzungsschritte mitzuteilen. Der Kontakt zum Projekt kann über pingpongpark069@gmx.de hergestellt werden. Begründung: Ping Pong Park 069 wurde in der vergangenen Sitzung des Ortsbeirats vorgestellt. Das Projekt verändert das klassische Tischtennisspiel durch ungewöhnliche Plattenformen, Netze und Schläger. Dadurch entstehen neue Spielmöglichkeiten, die Menschen unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichen Spielerfahrungen zum gemeinsamen Ausprobieren einladen. Die Platten schaffen ein niedrigschwelliges und konsumfreies Bewegungsangebot sowie einen Ort für Begegnung, gemeinsames Spiel und Aufenthalt im öffentlichen Raum. Nach Angaben des Projekts ist die Finanzierung der Materialien gesichert. Für die Umsetzung müssen nun gemeinsam mit dem Magistrat geeignete Standorte gefunden und die notwendigen Rahmenbedingungen geklärt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Übersicht über alle zur Renovierung vorgesehenen SpielplätzeOMOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 605 entstanden aus Vorlage: OF 107/6 vom 21.07.2026 Betreff: Übersicht über alle zur Renovierung vorgesehenen Spielplätze Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine vollständige und aktuelle Übersicht aller Spielplätze vorzulegen, die im laufenden oder kommenden Haushaltsjahr renoviert werden sollen. Die Übersicht soll folgende Angaben enthalten: - Name und genaue Lage des Spielplatzes; - geplanter Zeitraum der Renovierung; - Art und Umfang der vorgesehenen Maßnahmen; - voraussichtliche Kosten; - Hinweis auf geplante Beteiligungsformate, insbesondere für Kinder und Eltern; - hitzeresistente Möglichkeiten, z. B. durch Schatten und Wasserspiele. Begründung: In den vergangenen Monaten haben Bürgerinnen und Bürger vermehrt Nachfragen zum Zustand der Spielplätze sowie zu den geplanten Renovierungen gestellt. Um diesen Informationsbedarf angemessen beantworten zu können und die Anliegen der Bevölkerung fundiert zu vertreten, benötigt der Ortsbeirat eine transparente und vollständige Übersicht über alle vorgesehenen Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nied: Illegale Sperrmüllablagerungen am Beispiel Coventrystraße 37 und 55OMOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 606 entstanden aus Vorlage: OF 127/6 vom 21.08.2026 Betreff: Nied: Illegale Sperrmüllablagerungen am Beispiel Coventrystraße 37 und 55 Der Magistrat wird gebeten, 1. zusammen mit den jeweiligen Eigentümern (Verwaltungen) und Wohnungsbaugesellschaften der im Betreff genannten betroffenen Liegenschaften Maßnahmen zu ergreifen; 2. einen gesicherten Platz für Sperrmüll für die dort Wohnenden einzurichten; 3. das Abladen von wildem Sperrmüll durch den Umbau der betroffenen Flächen und/oder Begrünungsmaßnahmen zu unterbinden und diese gegebenenfalls mit Bänken, darunter einer Seniorenbank, zu möblieren. Begründung: Sperrmüllhaufen, die lange im öffentlich zugänglichen Bereich liegen, sind ein unschöner Anblick und werden zu Abladeflächen, die sich durch illegal dazugestellte Müllberge zu einem großen Ärgernis erweitern. Das Wohnumfeld wirkt irgendwann vernachlässigt und wie eine Müllhalde. Diese negative Entwicklung verstärkt sich in den letzten Jahren immer mehr und erzeugt schwindenden Respekt gegenüber den Mitmenschen und dem Gemeinwohl. Die Ordnungs- und Reinigungskräfte kommen mit dem Beseitigen illegaler Ablagerungen und dem Aufräumen nicht mehr hinterher. Es müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, die solche Plätze durch bauliche Maßnahmen drastisch reduzieren und Sperrmüllabladeflächen für die Anwohner in speziellen und für die Müllabfuhr erreichbaren - nicht öffentlich zugänglichen Bereichen - eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Erneuerung der Hinweisschilder im Schwanheimer ForstOMOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 607 entstanden aus Vorlage: OF 129/6 vom 22.08.2026 Betreff: Erneuerung der Hinweisschilder im Schwanheimer Forst Der Magistrat wird gebeten, die Hinweisschilder, die zu verschiedenen Themen im Schwanheimer Wald aufgestellt sind, zu erneuern. Begründung: Sowohl die Hinweisschilder, die im Zusammenhang mit der Einführung des GrünGürtels Frankfurt, als auch diejenigen, die mit der Einrichtung des Historischen Wanderpfades eingerichtet sind oder Auskunft über die Pflanzen geben, sind stark verwittert oder fehlen ganz. Bilddokumentation ((c) Mitglied des Ortsbeirates): Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schwanheim: Öffentliche BiotoiletteOMOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 608 entstanden aus Vorlage: OF 130/6 vom 31.08.2026 Betreff: Schwanheim: Öffentliche Biotoilette Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Endhaltestelle "Rheinlandstraße" in Schwanheim einen geeigneten Standort für die Aufstellung einer öffentlich zugänglichen Biotoilette bzw. eines vergleichbar autarken Toilettensystems zu prüfen und diese möglichst zeitnah aufzustellen. Als Standort soll insbesondere der westliche Bereich der Rheinlandstraße im Umfeld der dortigen Bushaltestelle "Rheinlandstraße" geprüft werden. Bei der Standortwahl ist auf eine gute Erreichbarkeit sowohl von den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs als auch von den umliegenden Freizeit- und Naherholungsangeboten zu achten. Begründung: In Schwanheim fehlt derzeit eine dauerhaft zugängliche öffentliche Toilette. Vorhandene Toiletten in der Umgebung stehen entweder nur zu bestimmten Öffnungszeiten oder ausschließlich im Zusammenhang mit der jeweiligen Einrichtung zur Verfügung und können daher die Funktion einer öffentlichen Toilette nicht übernehmen. Die Endhaltestelle "Rheinlandstraße" ist zugleich ein wichtiger Ankunfts-, Abfahrts- und Umsteigepunkt des öffentlichen Personennahverkehrs in Schwanheim. Durch die dort endenden beziehungsweise verkehrenden Straßenbahn- und Buslinien entstehen regelmäßig Warte- und Umsteigezeiten. Darüber hinaus ist der Bereich des Ausgangspunkts für zahlreiche Freizeit- und Naherholungsziele. Von dort werden unter anderem der Schwanheimer Wald, der Waldspielpark, der Kobelt-Zoo sowie weitere Ziele im Umfeld zu Fuß erreicht. Hinzu kommt das Verkehrsmuseum in unmittelbarer Nähe der Endhaltestelle, das bei Veranstaltungen zusätzliche Besucherinnen und Besucher anzieht. Eine öffentlich zugängliche Toilette im westlichen Bereich der Rheinlandstraße könnte damit mehrere Nutzungen gleichzeitig abdecken: Fahrgäste des ÖPNV, Besucherinnen und Besucher des Verkehrsmuseums sowie Menschen auf dem Weg zu den Freizeit- und Naherholungsangeboten. Biotoiletten beziehungsweise vergleichbare autarke Toilettensysteme bieten sich gerade an Standorten an, an denen die Herstellung klassischer Ver- und Entsorgungsanschlüsse nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre. Ein entsprechendes Angebot besteht bereits am Waldspielpark und kann als Beispiel für eine solche Lösung dienen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, einen geeigneten Standort im genannten Bereich zu prüfen und dort eine dauerhaft öffentlich zugängliche Toilettenmöglichkeit zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sindlingen: Seniorenbänke im StadtteilOMOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 609 entstanden aus Vorlage: OF 131/6 vom 24.08.2026 Betreff: Sindlingen: Seniorenbänke im Stadtteil Aus den seit Juni 2026 regelmäßig stattfindenden Seniorenspaziergängen in Sindlingen ist der Wunsch nach zusätzlichen alters- und barrierefreundlichen Sitzmöglichkeiten im Stadtteil entstanden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die Aufstellung geeigneter Seniorenbänke an folgenden Standorten zu prüfen und sich bei den jeweils zuständigen Stellen für eine Umsetzung einzusetzen: 1. am "Dalles" vor der Alexander Apotheke; 2. auf der Platzfläche an der Ecke Farbenstraße/Allesinastraße, in der Nähe der früheren Friedenseiche; 3. am Ranzenbrunnen; 4. am Sindlinger Bahnhof an den Zugängen zur Unterführung; 5. an der Straße zur Internationalen Schule. Begründung: Die LEA-geförderten Seniorenspaziergänge (LEA - Projekte zur Linderung von Einsamkeit im Alter) werden seit Juni 2026 vom Sozialrathaus Höchst in Kooperation mit dem Quartiersmanagement Sindlingen und dem Frankfurter Verband durchgeführt. Zur Ermittlung geeigneter Standorte wurden die Teilnehmer*innen der Spaziergänge befragt. Darüber hinaus fand ein Austausch mit dem Quartiersmanagement statt. Über den Sindlinger WhatsApp-Kanal wurde öffentlich um weitere Standortvorschläge gebeten. Aus den Rückmeldungen gingen die genannten Standorte hervor. Seniorenbänke sind durch ihre höhere Sitzfläche und Armlehnen auf die Bedürfnisse älterer und mobilitätseingeschränkter Menschen ausgerichtet. Sie erleichtern das Hinsetzen und Aufstehen und bieten einen höheren Sitzkomfort. Die vorgeschlagenen Standorte liegen an zentralen Aufenthaltsorten, entlang häufig genutzter Wege oder im Umfeld wichtiger Anlaufpunkte. Zusätzliche Seniorenbänke würden älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen das Ausruhen und Verweilen erleichtern, die selbstständige Mobilität im Stadtteil unterstützen und Orte der Begegnung schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wege und Fahrradständer auf dem Höchster Friedhof erneuernOMOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 610 entstanden aus Vorlage: OF 135/6 vom 30.08.2026 Betreff: Wege und Fahrradständer auf dem Höchster Friedhof erneuern Der Magistrat wird gebeten, auf dem Höchster Friedhof, 1. die Wege um die Trauerhalle zu erneuern; 2. die Wege zwischen den Grabfeldern zu erneuern und, wo es nicht der Fall ist, bis zu den Hauptwegen zu ergänzen; 3. neue Fahrradständer zu installieren. Begründung: Der Höchster Friedhof ist sowohl in Bezug auf Beerdigungen als auch auf Besucherinnen und Besucher stark frequentiert. Insbesondere die Wege mit Natursteinplatten sind im schlechten Zustand und einige enden mittendrin, sodass eine Verbindung zu den Hauptwegen fehlt. Für Personen, die beim Gehen eingeschränkt sind, und Personen mit Rollstuhl ist es daher sehr mühsam, sich auf dem Friedhof zu bewegen. Von Barrierefreiheit kann keine Rede sein. Die Fahrradständer rechts vom Eingang des Friedhofs entsprechen absolut nicht mehr dem heutigen Standard und sollten daher unbedingt erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Unterliederbach: Entsiegelung am SilobadOMOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 611 entstanden aus Vorlage: OF 157/6 vom 16.08.2026 Betreff: Unterliederbach: Entsiegelung am Silobad Der Magistrat wird gebeten, die Fläche am Eingangsbereich vor dem Silobad zu entsiegeln und mit schattenspendenden Bäumen zu bepflanzen, die das Aufheizen des Platzes verhindern und zu besserem Kleinklima beitragen. Falls keine Bäume gepflanzt werden können, sind Pergolas mit Rankpflanzen o. Ä. anzubringen. Begründung: Die Fläche vor dem Eingangsbereich des Silobads heizt sich an heißen Tagen besonders auf. Gerade an diesen Tagen bilden sich auch lange Warteschlangen am Ticketverkauf. Diese Menschen stehen dann in der Hitze ohne Schatten. Da die Fläche nicht für andere Zwecke genutzt wird, können dort Bäume und Sträucher zur Klimaverbesserung angepflanzt werden. Bildquelle: Google Maps, 16.08.2026 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Zeilsheim: Parkplatzfläche am SAALBAU effizienter nutzenOMOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 612 entstanden aus Vorlage: OF 137/6 vom 24.08.2026 Betreff: Zeilsheim: Parkplatzfläche am SAALBAU effizienter nutzen Derzeit sind auf der Parkplatzfläche am SAALBAU Zeilsheim keine ausreichenden Parkplatzmarkierungen vorhanden. Dadurch werden Fahrzeuge teilweise mit größeren Abständen zueinander abgestellt und die vorhandene Fläche nicht optimal genutzt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Stellplätze auf dem Parkplatz des SAALBAU Zeilsheim entsprechend markiert werden. Begründung: Eine klare Kennzeichnung der einzelnen Stellplätze erleichtert das geordnete Abstellen der Fahrzeuge und trägt dazu bei, die vorhandene Parkplatzfläche effizient zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Zeilsheim: Sport, Kultur und Begegnung im Bechtenwaldpark stärkenOMOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 613 entstanden aus Vorlage: OF 138/6 vom 31.08.2026 Betreff: Zeilsheim: Sport, Kultur und Begegnung im Bechtenwaldpark stärken Der Magistrat wird gebeten, 1. die Aufstellung von einem Lagerraummodul im Bereich des Bechtenwaldparks sowie an den Standorten der Sportanlage an der Lenzenbergstraße und der Käthe-Kollwitz-Schule wohlwollend zu begleiten und die hierfür erforderlichen Abstimmungen zwischen den beteiligten Fachämtern zu koordinieren. Dabei soll die Standortauswahl im Einvernehmen mit den betroffenen Vereinen, dem Quartiersmanagement des Internationalen Bundes (IB) sowie den zuständigen Ämtern erfolgen. 2. zu prüfen, wie das Vorhaben im Rahmen der Förderung von Sport, Kultur, Jugendarbeit und nachbarschaftlichem Engagement unterstützt werden kann. Begründung: Der Internationale Bund (IB) beabsichtigt, gemeinsam mit den Vereinen vor Ort die Aufstellung von Containern/Modulen o. Ä. als niedrigschwellige Begegnungsorte im Stadtteil zu organisieren. Die Planung und Organisation soll durch das Zeilsheimer Quartiersmanagement des IB erfolgen. Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget werden hierfür nicht benötigt. Die Container sollen Vereinen die Möglichkeit geben, Angebote im öffentlichen Raum sichtbarer zu machen und zusätzliche Programmpunkte für Bürger zu schaffen. Dadurch können Sport-, Kultur- und Freizeitangebote gestärkt sowie neue Begegnungsmöglichkeiten für Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und kultureller Hintergründe geschaffen werden. Insbesondere im Bechtenwaldpark bietet sich die Chance, bestehende Angsträume durch eine stärkere Nutzung und regelmäßige Präsenz von Vereinen zu beleben. Dies kann zu einer höheren Aufenthaltsqualität und einer stärkeren sozialen Kontrolle beitragen. Die Turngemeinde Zeilsheim und die DJK Zeilsheim engagieren sich seit vielen Jahren für das gesellschaftliche Miteinander im Stadtteil. Die vorgesehenen Containerstandorte im Bechtenwaldpark, an der Sportanlage Lenzenbergstraße sowie an der Käthe-Kollwitz-Schule können dazu beitragen, dieses Engagement weiter auszubauen und die Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Bürgerschaft und Einrichtungen vor Ort zu fördern. Da die Finanzierung außerhalb des Ortsbeiratsbudgets erfolgen soll, steht nicht die Bereitstellung zusätzlicher städtischer Mittel, sondern die Unterstützung und Koordinierung durch die beteiligten Ämter im Vordergrund. Ziel ist eine einvernehmliche Lösung, die den Interessen der Nutzer, der Vereine und der Stadt gleichermaßen Rechnung trägt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Zeilsheim: Tischtennisplatte in der Nähe der Käthe-Kollwitz-SchuleOMOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 614 entstanden aus Vorlage: OF 139/6 vom 12.08.2026 Betreff: Zeilsheim: Tischtennisplatte in der Nähe der Käthe-Kollwitz-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wo in der Nähe der Käthe-Kollwitz-Schule Tischtennisplatten aufgestellt werden können. Dabei sind u. a. folgende Orte zu prüfen: - im Park am Detmolder Platz gegenüber der Schule; - auf dem Bolzplatz in der Blauländchenstraße. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu berichten, ob die Tischtennisplatten auf dem Schulhof der Käthe-Kollwitz-Schule nach Betreuungsschluss und an Wochenenden von Kindern und Jugendlichen genutzt werden dürfen. Begründung: Bewegungsangebote wie Tischtennis dienen der gesunden Entwicklung von Kindern und sollten in guter Erreichbarkeit von Zuhause aus liegen. Die meisten Spiel- und Sportangebote in Zeilsheim liegen östlich der Pfaffenwiese oder in Neu-Zeilsheim und sind für Kinder aus dem westlichen Zeilsheim nicht gut zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Griesheim: Verbindung der Autogenstraße mit der künftigen Ludwig-Baist-StraßeOMOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 615 entstanden aus Vorlage: OF 140/6 vom 21.08.2026 Betreff: Griesheim: Verbindung der Autogenstraße mit der künftigen Ludwig-Baist-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, die Autogenstraße mit der künftigen Ludwig-Baist-Straße, die sich auf dem noch geschlossenen Industrieparkgelände (heute Frankfurt Westside) befindet, wie folgt zu verbinden: 1. Die Verbindung sollte dahin gehend geprüft werden, dass auf jeden Fall eine sichere Wegeverbindung für Zufußgehende und Radfahrende möglich gemacht wird. 2. Die Prüfung für den Individualverkehr ist ebenfalls durchzuführen, um neben der Stroofstraße verbindend ein weiteres Angebot für den Individualverkehr und gegebenenfalls ÖPNV durch das Gewerbegebiet und Alt-Griesheim zu haben. Begründung: Die Autogenstraße endet kurz vor dem Gelände des ehemaligen Industrieparkgeländes. Künftig wird das Gelände nicht mehr eingezäunt und zugänglich für alle sein. Mit der Anbindung der Autogenstraße an die Ludwig-Baist-Straße wäre der Stadtteil mit dem Gelände Frankfurt Westside auch in der Wegebeziehung verbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - E-Ladesäulen und Schnellladesäulen am GriesheimCenterOMOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 616 entstanden aus Vorlage: OF 141/6 vom 28.08.2026 Betreff: E-Ladesäulen und Schnellladesäulen am Griesheim-Center Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob am Standort Griesheim-Center im Bereich Lärchenstraße / An der Schelteich zwei E-Ladesäulen und zwei Schnellladesäulen installiert werden können. Begründung: Mehr öffentliche Ladesäulen sichern die Grundversorgung und sollen für viele Nutzergruppen gut erreichbar sein, insbesondere in dicht bebauten Stadtteilen. Ein geeigneter Standort wäre daher das Einkaufszentrum Griesheim-Center, da dort viele Märkte wohnortnah gebündelt sind. Die Stadt Frankfurt hat sich zum Ziel gesetzt, einen bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur zu erreichen. Bereits im Jahr 2023 bat der Magistrat die Ortsbeiräte, mögliche Standorte für E-Ladesäulen zu melden. Für Griesheim mit derzeit 33.300 Einwohnern stehen derzeit fünf E-Ladesäulen zur Verfügung. Diese Versorgung gilt es zeitnah auszubauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Höchst: Bereich unter der Friedenseiche auf dem Schlossplatz erneuernOMOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 617 entstanden aus Vorlage: OF 144/6 vom 29.08.2026 Betreff: Höchst: Bereich unter der Friedenseiche auf dem Schlossplatz erneuern Vorgang: OM 655/21 OBR 6; ST 1632/22; ST 295/23 Der Magistrat wird gebeten, den Bereich unter der Friedenseiche auf dem Höchster Schlossplatz grundlegend zu erneuern und im Zuge dieser Maßnahme um den Stamm der Friedenseiche zur Entsiegelung Pflastersteine zu entfernen. Begründung: Der Bereich unter der Friedenseiche auf dem Höchster Schlossplatz befindet sich in einem desolaten Zustand. Fehlende und lockere, hervorstehende Pflastersteine sowie Wurzel-aufbrüche der Eiche stellen vielfältige Stolperstellen dar. Es ist erstaunlich, dass es noch keine Unfälle gab, denn der Platz ist - auch durch Aktivitäten des Vereins für Geschichte und Altertumskunde e. V., der den angrenzenden Zollgarten und -turm betreut - sehr frequentiert. Daher sollte nicht nur die in der Stellungnahme ST 1632 in Aussicht gestellte Ausbesserung, sondern eine grundlegende Erneuerung der Pflasterung mit einer baumfachlichen Baubegleitung erfolgen. Auch die Entsiegelungsmaßnahmen auf der Fläche, mit denen laut der Stellungnahme ST 295 in der ersten Hälfte des Jahres 2023 zu rechnen war, die aber nie erfolgt sind, sollten nun endlich durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 655 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1632 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 295
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradabstellanlage südlich des Höchster Bahnhofs installierenOMOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 618 entstanden aus Vorlage: OF 145/6 vom 29.08.2026 Betreff: Fahrradabstellanlage südlich des Höchster Bahnhofs installieren Vorgang: OM 7888/26 OBR 6; ST 876/26 Der Magistrat wird gebeten, auf der Fläche des Parkplatzes vor dem Bürgeramt (Dalbergstraße 14) eine überdachte Doppelstockanlage zum sicheren Abstellen von 16 Fahrrädern zu errichten und dabei möglichst keine weiteren Flächen zu entsiegeln. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 876 vom 18.05.2026 hat der Magistrat sich bereit erklärt, nach entsprechender Anregung des Ortsbeirates 6 gerne die Planung für diese Anlage aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7888 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 876
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Höchst: Fahrradbügel an der Brüningstraße 25OMOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 619 entstanden aus Vorlage: OF 146/6 vom 16.08.2026 Betreff: Höchst: Fahrradbügel an der Brüningstraße 25 Der Magistrat wird gebeten, vor dem Gebäude an der Bünigstraße 25, Kulturraum B25, und ggf. auf der gegenüberliegenden Gehwegseite Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Im Gebäude Brünigstraße 25 befindet sich der Kulturraum B25. Dort finden verschiedenste Kulturveranstaltungen statt, zu dem die Besucherinnen und Besucher häufig mit dem Fahrrad kommen und dort jedoch keine sicheren Abstellmöglichkeiten finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.