Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Mehr Sicherheit auf dem Tel-Aviv-Platz im Europaviertel - Maßnahmen gegen die gefährliche Nutzung von E-Scootern und E-Rollern

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Tel-Aviv-Platz zu prüfen und umzusetzen, insbesondere bezüglich der Nutzung von E-Scootern und E-Rollern. Die Begründung unterstreicht die Notwendigkeit dieser Maßnahmen aufgrund der Gefahren, die von der aktuellen Nutzungssituation ausgehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 08.12.2026 antworten. Noch 61 Tage.Warum?

Tel-Aviv-Platz — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Die Antwort per E-Mail bekommen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die aktuelle Gefährdungssituation auf dem Tel-Aviv-Platz im Europaviertel zeitnah vor Ort zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, Kindern, Familien, älteren Menschen sowie der Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern und E-Rollern umzusetzen.

Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft und - soweit rechtlich und technisch möglich - umgesetzt werden:

  1. Fahrverbotszone vor dem Kindergarten:

Für den unmittelbar vor dem Kindergarten gelegenen und bereits räumlich erkennbaren Bereich ('rote Zone') soll ein Fahrverbot für E-Scooter und E-Roller eingerichtet werden.

Dieser besonders sensible Bereich soll ausschließlich Fußgängerinnen und Fußgängern sowie insbesondere Kindern und Familien als sicherer Bewegungsraum zur Verfügung stehen.

  1. Schrittgeschwindigkeit auf dem Tel-Aviv-Platz:

Soweit das Befahren des übrigen Platzes mit E-Scootern und E-Rollern zulässig ist, soll dort höchstens Schrittgeschwindigkeit gelten. Fußgängerinnen und Fußgänger müssen auf dem Platz jederzeit Vorrang haben und dürfen weder behindert noch gefährdet werden.

  1. Nutzung ausschließlich zur direkten Durchfahrt:

Das Befahren des Tel-Aviv-Platzes mit E-Scootern und E-Rollern soll ausschließlich der direkten Durchfahrt beziehungsweise dem Erreichen eines konkreten Zielortes dienen. Die Nutzung des Platzes für Rennen, Stunts, wiederholtes Hin- und Herfahren sowie als Spiel-, Trainings- oder Übungsfläche soll ausdrücklich untersagt werden.

  1. Prüfung eines Abstell- und Parkverbots:

Es soll geprüft werden, ob auf dem gesamten Tel-Aviv-Platz oder zumindest in besonders sensiblen Bereichen ein Abstell- beziehungsweise Parkverbot für Leih-E-Scooter eingerichtet werden kann. Dabei soll auch geprüft werden, ob die Anbieter technisch verpflichtet werden können, entsprechende Verbotsbereiche durch Geofencing in ihren Systemen umzusetzen.

  1. Regelmäßige Kontrollen:

Das Ordnungsamt sowie - soweit erforderlich - die Polizei sollen gebeten werden, die Situation insbesondere zu den Zeiten verstärkt zu kontrollieren, in denen es regelmäßig zu gefährlichen Fahrmanövern, Rennen, Stunts und größeren Ansammlungen kommt.

Verstöße gegen bestehende Vorschriften sollen konsequent verfolgt werden.

  1. Mehrfachnutzung von E-Scootern und E-Rollern:

Bei den Kontrollen soll insbesondere auch auf die wiederholt beobachtete Nutzung eines einzelnen E-Scooters oder E-Rollers durch zwei oder teilweise sogar drei Personen gleichzeitig geachtet werden. Dieses Verhalten stellt nicht nur eine Gefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger dar, sondern gefährdet auch die meist jungen Fahrerinnen und Fahrer selbst.

  1. Beschilderung und Bodenmarkierungen:

Die geltenden beziehungsweise neu einzuführenden Regeln sollen durch gut sichtbare Beschilderungen und - soweit sinnvoll - durch eindeutige Bodenmarkierungen kenntlich gemacht werden. Insbesondere die Fahrverbotszone vor dem Kindergarten sollte für alle Nutzerinnen und Nutzer unmittelbar erkennbar sein.

  1. Einbeziehung der Anbieter:

Die Stadt Frankfurt wird gebeten, Kontakt mit den auf dem Platz relevanten E-Scooter-Anbietern aufzunehmen und technische sowie organisatorische Maßnahmen zu prüfen. Dazu können insbesondere Geofencing, Geschwindigkeitsreduzierung, Abstellverbotszonen und Hinweise innerhalb der jeweiligen Apps gehören.

  1. Vor-Ort-Prüfung und Bericht an den Ortsbeirat:

Die zuständigen Stellen werden gebeten, gemeinsam eine Vor-Ort-Prüfung durchzuführen und dem Ortsbeirat 1 anschließend mitzuteilen, welche Maßnahmen kurzfristig und welche dauerhaft umgesetzt werden können.

Begründung

Der Tel-Aviv-Platz ist ein zentraler öffentlicher Aufenthalts- und Begegnungsort im Europaviertel. Er wird täglich von zahlreichen Familien, Kindern, Anwohnerinnen und Anwohnern sowie älteren Menschen genutzt. In unmittelbarer Nähe befindet sich zudem ein Kindergarten. Gerade deshalb ist ein besonders hohes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme und Sicherheit erforderlich. Nach wiederholten Beobachtungen von Anwohnerinnen und Anwohnern hat sich die Situation durch die Nutzung von E-Scootern und E-Rollern jedoch zunehmend verschärft. Teilweise werden die Fahrzeuge mit sehr hoher Geschwindigkeit über den Platz gefahren. Es werden Rennen durchgeführt, Stunts und andere riskante Fahrmanöver gemacht und der Platz wird teilweise über längere Zeit als Spiel- beziehungsweise Übungsfläche genutzt.

Dabei fahren die Fahrzeuge teilweise sehr nah an Kindern und anderen Fußgängerinnen und Fußgängern vorbei.

Darüber hinaus wurde wiederholt beobachtet, dass zwei oder sogar drei Personen gleichzeitig auf einem E-Scooter beziehungsweise E-Roller fahren.

Hierdurch entsteht eine erhebliche Gefahr nicht nur für Kinder, Familien, ältere Menschen und andere Fußgänger, sondern auch für die - häufig jungen - Fahrerinnen und Fahrer selbst.

Nach Wahrnehmung und Berichten aus der Nachbarschaft ist es bereits zu Unfällen sowie zu zahlreichen Situationen gekommen, in denen ein Unfall nur knapp vermieden werden konnte.

Besonders kritisch ist die Situation im unmittelbaren Bereich vor dem Kindergarten. Kleine Kinder können Geschwindigkeiten und Entfernungen noch nicht zuverlässig einschätzen und bewegen sich teilweise spontan. Ein mit hoher Geschwindigkeit vorbeifahrender E-Scooter oder E-Roller stellt hier ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

Keine Forderung nach einem generellen Mobilitätsverbot

Mit dieser Initiative soll ausdrücklich kein pauschales Verbot von E-Scootern und E-Rollern gefordert werden. Menschen, die den Tel-Aviv-Platz passieren müssen, um ihr Ziel zu erreichen, sollen dies weiterhin tun können, sofern dies langsam und unter größtmöglicher Rücksichtnahme auf Fußgängerinnen und Fußgänger geschieht. Es muss jedoch klar unterschieden werden zwischen der Nutzung als Verkehrsmittel und der Nutzung des Platzes als Renn-, Stunt-, Spiel- oder Übungsfläche. Das Ziel lautet daher: Mobilität ermöglichen - gefährliches Fahren verhindern. Der Tel-Aviv-Platz soll ein sicherer öffentlicher Raum für alle bleiben.

Bürgerinitiative und Unterstützung aus der Nachbarschaft

Auf der offiziellen Ideenplattform der Stadt Frankfurt am Main wurde zu diesem Thema bereits die Bürgeridee 'Mehr Sicherheit am Tel-Aviv-Platz' - Idee Nr. 3533 veröffentlicht.

Die Initiative wird von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Familien aus dem Umfeld des Tel-Aviv-Platzes unterstützt.

Am 26.08.2026 haben sich Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort am Tel-Aviv-Platz getroffen, um die bestehende Situation gemeinsam zu besprechen und zu dokumentieren. Die an diesem Tag anwesenden Bürgerinnen und Bürger haben ihre Unterstützung für das Anliegen durch ihre Unterschrift dokumentiert.

Die Unterschriftenliste der am 26.08.2026 anwesenden Unterstützerinnen und Unterstützer wird diesem Antrag als Anlage beigefügt.

Damit soll deutlich gemacht werden, dass es sich nicht lediglich um die Wahrnehmung oder Beschwerde einer einzelnen Person handelt, sondern um ein Sicherheitsproblem, das von mehreren Menschen aus der Nachbarschaft wahrgenommen wird.

Wir bitten den Ortsbeirat 1 daher, dieses Anliegen aufzugreifen und die zuständigen Stellen der Stadt Frankfurt um eine zeitnahe Prüfung und geeignete Maßnahmen zu bitten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. September 2026 richtete Ortsbeirat 1 diese Direktanregung an den Magistrat.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen