Seit Jahrzehnten nicht mehr hinnehmbarer Zustand: Barrierefreien Umbau der S-Bahn-Station "Galluswarte" jetzt beginnen
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, den barrierefreien Umbau der S-Bahn-Station 'Galluswarte' unverzüglich voranzutreiben und fordert den Magistrat auf, sich für eine zeitnahe Machbarkeitsstudie einzusetzen. Dies ist besonders wichtig, da die Station seit Jahren von einer hohen Anzahl an Reisenden genutzt wird und keine behindertengerechte Zugänglichkeit bietet.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert,
- sich gegenüber der Deutschen Bahn, dem Land Hessen und den zuständigen Aufgabenträgern mit allem Nachdruck dafür einzusetzen, dass die seit Langem angekündigte Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Umbau der S-Bahn-Station "Galluswarte" unverzüglich ausgeschrieben, beauftragt und durchgeführt wird;
- darauf hinzuwirken, dass für die Machbarkeitsstudie ein verbindlicher Fertigstellungstermin festgelegt wird, der deutlich vor dem Ende der bis 2030 laufenden Rahmenvereinbarung III Hessen liegt;
- bereits jetzt die erforderlichen Abstimmungen über Planung, Finanzierung und Genehmigung des Umbaus einzuleiten, damit nach Abschluss der Studie ohne weitere Verzögerung mit der Umsetzung begonnen werden kann;
- von der Deutschen Bahn und den weiteren Beteiligten einen verbindlichen Zeitplan bis zur vollständigen Herstellung der Barrierefreiheit einzufordern;
- den Ortsbeirat fortlaufend, mindestens jedoch jährlich, über den Stand und die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sowie den vorgesehenen Baubeginn zu unterrichten.
Begründung
Die Stellungnahme vom 17. März 2025, ST 359, macht das Ausmaß der jahrelangen Versäumnisse deutlich: Die S-Bahn-Station "Galluswarte" wird täglich von rund 30.000 Reisenden genutzt. Für das Jahr 2040 werden sogar 53.000 Reisende täglich erwartet. Dennoch besitzt diese stark frequentierte Station bis heute keinen behindertengerechten Zugang.
Bereits im Jahr 2003 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Mehr als zwei Jahrzehnte später befand sich die Deutsche Bahn nach eigenen Angaben lediglich in der Vorbereitung einer neuen Ausschreibung und konnte noch nicht einmal einen Termin für die Beauftragung oder Fertigstellung der neuen Studie nennen. Dass eine weitere Untersuchung lediglich in eine bis 2030 laufende Rahmenvereinbarung aufgenommen wurde, ist angesichts der seit Jahrzehnten bestehenden Ausgrenzung völlig unzureichend. Das Jahr 2030 darf weder zum Zieltermin für eine Studie noch zum Ausgangspunkt für weitere jahrelange Planungen werden.
Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können die Station "Galluswarte" nicht selbstständig nutzen. Wer beispielsweise vom Gallus mit der S-Bahn in Richtung Taunus fahren möchte, muss zunächst mit der Straßenbahn zum Hauptbahnhof fahren und dort umsteigen. Auch bei anderen Fahrtzielen entstehen erhebliche und zeitraubende Umwege. Betroffen sind darüber hinaus Menschen mit anderen Mobilitätseinschränkungen sowie Eltern mit Kinderwagen. Dieser Zustand widerspricht den verbindlichen europäischen und nationalen Vorgaben zur Barrierefreiheit:
Die Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr verpflichtet Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber, die Zugänglichkeit des Eisenbahnverkehrs für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität sicherzustellen und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um ihnen die Nutzung des Bahnverkehrs zu ermöglichen. Eine täglich von rund 30.000 Menschen genutzte Station, die Fahrgäste im Rollstuhl vollständig von der selbstständigen Nutzung ausschließt, ist mit diesem Anspruch kaum vereinbar.
Die unmittelbar geltende Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 über die Technischen Spezifikationen für die Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems - TSI PRM legt verbindliche Anforderungen für die Zugänglichkeit des europäischen Eisenbahnsystems fest. Sie erfasst insbesondere neue, erneuerte und umgerüstete Bahnanlagen und verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer schrittweisen Verbesserung bestehender Stationen. Bei einer Station mit täglich 30.000 Reisenden kann die seit Jahrzehnten fehlende Barrierefreiheit nicht mit fehlender Bedeutung oder geringer Nutzung gerechtfertigt werden.
Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Transportmitteln und öffentlich zugänglichen Einrichtungen zu ermöglichen sowie bestehende Zugangshindernisse zu beseitigen. Die Konvention wurde sowohl von Deutschland als auch von der Europäischen Union angenommen und ist damit Bestandteil der geltenden Rechtsordnung. Auch das deutsche Recht enthält eine eindeutige Verpflichtung. Nach § 2 Absatz 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung sind Bahnanlagen so zu gestalten und zu betreiben, dass Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Kinder und andere Personen mit Nutzungsschwierigkeiten sie ohne besondere Erschwernis benutzen können. Die Eisenbahnen müssen Programme mit dem Ziel einer möglichst weitreichenden Barrierefreiheit erstellen.
Die Vorschriften mögen für bestehende Stationen unterschiedliche Umsetzungswege und Übergangszeiträume vorsehen. Sie erlauben jedoch keinen zeitlich unbegrenzten Stillstand. Mehr als 20 Jahre nach der ersten Machbarkeitsstudie und angesichts einer prognostizierten Steigerung auf 53.000 Reisende täglich bestehen erhebliche Zweifel, ob die Deutsche Bahn ihren europäischen und nationalen Verpflichtungen noch gerecht wird. Aus einer schrittweisen Umsetzung darf kein jahrzehntelanger Aufschub werden.
Selbstbestimmte Mobilität sieht anders aus. Barrierefreiheit ist keine freiwillige Verbesserung und keine Komfortfrage, sondern eine Grundvoraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe. Wer eine Station nicht ohne fremde Hilfe erreichen oder verlassen kann, wird von einem zentralen Teil des öffentlichen Verkehrs ausgeschlossen.
Die schwierigen räumlichen Verhältnisse an der "Galluswarte" sind seit Jahrzehnten bekannt. Sie dürfen nicht länger als Rechtfertigung für Stillstand dienen, sondern verlangen entschlossenes Planen und Handeln. Auch die veränderten Reisendenströme durch das Europaviertel und die U-Bahn-Verlängerung sind kein überraschend aufgetretenes Problem.
Zuletzt hat die DBInfraGO den Vertragsabschluss zur Machbarkeitsstudie für Februar 2026 versprochen und wieder nicht eingehalten. In der Begründung hieß es lediglich, das Projekt gestalte sich komplexer als erwartet.
Nach mehr als 20 Jahren seit der ersten Machbarkeitsstudie sind weitere unverbindliche Prüfungen, offene Zeitschienen und bloße Weiterleitungen von Anfragen nicht mehr akzeptabel. Der Magistrat muss das Vorhaben gegenüber allen Beteiligten zur politischen Priorität machen. Die Machbarkeitsstudie muss nun endlich kurzfristig beginnen, die anschließende Umsetzung verbindlich vorbereitet und der barrierefreie Umbau endlich verwirklicht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. September 2026 richtete Ortsbeirat 1 diese Direktanregung an den Magistrat.