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- Höchst: Aufwertung des Platzes am Dalbergkreisel durch BegrünungOMOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 620 entstanden aus Vorlage: OF 147/6 vom 29.08.2026 Betreff: Höchst: Aufwertung des Platzes am Dalbergkreisel durch Begrünung Der Magistrat wird gebeten, für den Platz am Dalbergkreisel zwischen Kasinostraße und Eisenbahnbrücke ein Begrünungskonzept zu erarbeiten und umzusetzen. Begründung: Der oben genannte Platz ist ein zentraler Ort des Stadtteils Höchst und wird täglich von zahlreichen Menschen passiert und genutzt. Sein derzeitiges Erscheinungsbild wird dieser Bedeutung nicht gerecht, die Aufenthaltsqualität dort ist trotz aufgestellter Bänke eher nicht gut. Eine ansprechende Begrünung z. B. durch klimaresistente Stauden, Sträucher, Blühpflanzen, gegebenenfalls in Hochbeeten, sowie - soweit die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen - zusätzliche Bäume würde die Aufenthaltsqualität erhöhen und gleichzeitig einen Beitrag zum Hitzeschutz leisten. Foto (Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Frankfurter Westen: Übersicht über alle zur Sanierung und für einen Neubau vorgesehenen Spielplätze sowie eine öffentlich zugängliche OnlineübersichtOMOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 621 entstanden aus Vorlage: OF 152/6 vom 28.08.2026 Betreff: Frankfurter Westen: Übersicht über alle zur Sanierung und für einen Neubau vorgesehenen Spielplätze sowie eine öffentlich zugängliche Onlineübersicht Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat kurzfristig eine vollständige und aktuelle Übersicht aller Spielplätze im Frankfurter Westen zur Verfügung zu stellen, die im laufenden oder kommenden Haushaltsjahr renoviert oder neu gebaut werden sollen; 2. mittelfristig zu prüfen, ob eine öffentlich zugängliche Onlineübersicht zu geplanten und laufenden Spielplatzneubauten und -sanierungen aufgebaut werden kann, damit sich Bürger*innen künftig selbstständig informieren können, ohne dass hierfür einzeln Auskunftsersuchen gestellt werden müssen. Die Übersicht soll für jeden zum Neubau oder zur Sanierung vorgesehenen Spielplatz mindestens folgende Angaben enthalten: a) Name, genaue Lage und Trägerschaft (Stadt Frankfurt bzw. jeweilige Gesellschaft) sowie Hinweis, ob der Spielplatz öffentlich zugänglich oder nur für Bewohner*innen der jeweiligen Wohnanlage bestimmt ist; b) geplanter Zeitraum des Neubaus oder der Sanierung; c) Art und Umfang der vorgesehenen Maßnahmen, einschließlich vorgesehener Maßnahmen zur Hitzeanpassung (z. B. Beschattung, Wasserspielangebote); d) Kostenrahmen, soweit dessen Veröffentlichung vergaberechtlich unbedenklich ist; e) Hinweise auf geplante Beteiligungsformate, insbesondere für Kinder und Eltern. 3. Der Magistrat wird ferner gebeten, Gespräche mit den städtischen bzw. städtisch beteiligten Wohnungsbaugesellschaften (u. a. ABG Frankfurt Holding, Nassauische Heimstätte) mit dem Ziel zu führen, dass auch deren Spielplätze - soweit öffentlich zugänglich - mit vergleichbaren Statusangaben in die Übersicht eingebunden werden oder zumindest über einen Verweis auffindbar sind. Ebenso sollen auch Spielplätze von städtischen Wohnunterkünften, wie beispielsweise in der Schreinerstraße Sindlingen, eingebunden werden. 4. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über das Ergebnis der Prüfung, den vorgesehenen Zeitplan sowie die Zuständigkeit für Aufbau und laufende Pflege der Übersicht zu berichten. Begründung: In den vergangenen Monaten haben Bürger*innen vermehrt Nachfragen zum Zustand der Spielplätze sowie zu geplanten Renovierungen gestellt. Solche Einzelanfragen binden sowohl im Ortsbeirat als auch im zuständigen Dezernat wiederholt Ressourcen für im Kern gleichartige Auskünfte. Mit der Schulbauoffensive Frankfurt (schulbauoffensive-ffm.de) hat die Stadt bereits gezeigt, dass eine zentrale, öffentlich zugängliche Projektübersicht realisierbar ist und Anfragen deutlich reduzieren kann. Eine vergleichbare Lösung für Spielplatzsanierungen würde Bürger*innen eine direkte Informationsmöglichkeit bieten und den Verwaltungsaufwand für wiederkehrende Auskunftsersuchen senken. Da sich ein erheblicher Teil der Frankfurter Spielplätze nicht in städtischer, sondern in der Trägerschaft von Wohnungsbaugesellschaften befindet und dies für Bürger*innen von außen in der Regel nicht erkennbar ist, sollte die Übersicht - im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten der Zusammenarbeit - auch diese Spielplätze mit abbilden, um tatsächlich vollständige Transparenz zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gutscheine für Familien mit Frankfurt-Pass auf StadtteilfestenOMOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 622 entstanden aus Vorlage: OF 154/6 vom 31.08.2026 Betreff: Gutscheine für Familien mit Frankfurt-Pass auf Stadtteilfesten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die sogenannte Frankfurt-Pass-Aktion, in deren Rahmen Gutscheine für den Frankfurter Weihnachtsmarkt an Kinder aus Familien mit geringen Einkommen verschickt wurden, auch auf regionale Feste im Stadtteil, wie das Höchster Schlossfest u. a., ausgeweitet werden kann. Begründung: Die im letzten Jahr durchgeführte Gutschein-Aktion des Jugend- und Sozialamtes hat auch Kindern aus Familien mit geringem Einkommen den Besuch des traditionellen Weihnachtsmarktes am Römer ermöglicht, indem jedes Kind Gutscheine für Karussell- oder Essensstände zugestellt bekommen hat. Diese Aktion der Sozialen Teilhabe sollte auch auf lokale Stadtteilfeste wie Vereinsfeste zu Weihnachten oder im Sommer - vom Schlossfest bis zum Ranzenbrunnenfest - ausgeweitet werden, um das Zusammenkommen sowie den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil zu fördern und um möglichst alle Kinder am sozialen und kulturellen Leben im Stadtteil teilhaben zu lassen. Gleichzeitig können sich so Institutionen, Vereine und Familien im Stadtteil kennenlernen. Derzeit ist es gerade für Familien mit mehreren Kindern und geringem Einkommen kaum möglich, Stadtteilfeste, Kerb o. Ä. zu besuchen, da Essensstände und Fahrgeschäfte hohe finanzielle Hürden bilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Spielhallen im Frankfurter WestenOMOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 623 entstanden aus Vorlage: OF 155/6 vom 29.08.2026 Betreff: Spielhallen im Frankfurter Westen Im Stadtgebiet Frankfurt bestehen derzeit insgesamt 107 Spielhallen. Darüber hinaus befinden sich aktuell 91 Spielhallenanträge in einem Genehmigungsverfahren. 1. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, a) wo genau sich im Ortsbezirk 6 Spielhallen befinden; b) ob alle Einrichtungen die gesetzlichen Vorgaben einhalten wie z. B. i) den Abgleich mit der bundesweiten Sperrdatei (OASIS-Sperrdatei) für jeden Gast überprüfen; ii) eine lückenlose Ausweis- und Einlasskontrolle als Zutrittskontrolle vornehmen; iii) dass das Betreiben von sogenannten Mehrfachkonzessionen (mehrere Spielhallen in einem Gebäudekomplex) nicht praktiziert wird; iv) die Betreiber ein zertifiziertes Konzept zur Suchtprävention vorliegen haben und einhalten. c) ob die Spielhallen regelmäßig kontrolliert und überwacht werden und in welchem Umfang bei Razzien, Kontrollen und Nachkontrollen von Spielhallen durch die operative Kontroll- und Ermittlungseinheit der Stadtpolizei illegales Glücksspiel, Steuerhinterziehung, Hinterziehung städtischer Abgaben und gewerbliche Verstöße festgestellt wurden; d) wie sich die bestehenden und geplanten Spielhallen auf die einzelnen Frankfurter Stadtteile verteilen und in dem Zusammenhang welche Stadtteile stark belastet sind und welche nicht. 2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, a) im Rahmen der Bauleitplanung (nach § 1 Absatz 5 bis 9 BauNVO) zu prüfen, wo Vergnügungsstätten stärker eingeschränkt werden können; b) zu überprüfen, ob die als Mischgebiete eingeteilten Gebiete im Frankfurter Westen noch überwiegend dieser Nutzung unterliegen oder ob in diesen Gebieten nicht hauptsächlich Wohnnutzung stattfindet und damit eine stärkere Einschränkung von Genehmigungen für Spielhallen etc. vorgenommen werden kann; c) ein Vergnügungsstättenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 BauGB zu entwickeln, das als Grundlage für die weitere bauleitplanerische Entwicklung im Stadtgebiet dienen soll. Im Detail sollen Vergnügungsstätten der Unterart Spiel, das heißt Spielhallen und Wettbüros, in ihrer planungsrechtlichen Zulässigkeit auf Ansiedlungsbereiche in ausgesuchten Gebieten begrenzt werden. Im restlichen Stadtgebiet sollen diese Nutzungen konsequent ausgeschlossen werden. Insgesamt werden damit realistische Ansiedlungsmöglichkeiten als Voraussetzung für die rechtssichere Umsetzung des Konzeptes formuliert; d) die Landesregierung ebenfalls zu bitten, die Richtlinien (Hessisches Spielhallengesetz (HSpielhG)) für Spielhallen zum Kinder- und Jugendschutz zu erhöhen und auf Verschärfung der Richtlinien insbesondere auch der Abstandsregelungen (Vergrößerung des Abstandes auf 500 Meter) zu Einrichtungen oder Örtlichkeiten, die ihrer Art nach von Kindern und Jugendlichen regelmäßig aufgesucht werden, zum Wohle aller Minderjährigen zu bestehen. Dies umfasst insbesondere Grundschulen und Schulen der Sekundarstufen I und II, Kindergärten, Einrichtungen und Örtlichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe, Spielplätze und Freizeiteinrichtungen. Begründung: Im Interesse der Allgemeinheit und vor allem des Kinder- und Jugendschutzes müssen Spielhallen nicht in den Wohngebieten - auch wenn sie als Mischgebiete ausgewiesen sind, aber überwiegend Wohnungen beherbergen - angesiedelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bahnüberführung am WiesengartenOMOB 1015.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 624 entstanden aus Vorlage: OF 59/10 vom 01.09.2026 Betreff: Bahnüberführung am Wiesengarten Beim Ausbau des dritten und vierten Gleises in Berkersheim hat die Deutsche Bahn es leider strikt abgelehnt, einen sinnvoll breiteren Tunnel unter den Bahngleisen ins Berkersheimer Niddatal anzulegen. Darüber hinaus hat die Deutsche Bahn es bisher abgelehnt, außer einer den Stadtteil Berkersheim zerschneidenden Unterführung anstelle einer Brücke für den Wegfall des schienengleichen Bahnübergangs sich ersatzweise überhaupt zu beteiligen. Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie insbesondere für Fußgänger, für Reiter mit Pferden und für die Berkersheimer Kerb der Weg in und aus dem Berkersheimer Niddatal am Wiesengarten deutlich verbessert werden kann. Ziel muss sein, dass dort im Tunnel und aber auch auf der stark abschüssigen Straße nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren wird bzw. werden kann. Begründung: Leider hat es bereits sehr gefährliche Situationen für Mensch und Tier gegeben. Dies ist dringend deutlich und rasch zu verbessern. Stadt und Bahn sind hier in der Verantwortung, eine geeignete, machbare und akzeptable Lösung für die Sicherheit vor Ort zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Geschwindigkeitskontrollen in EckenheimOMOB 1015.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 625 entstanden aus Vorlage: OF 63/10 vom 01.09.2026 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, Geschwindigkeitskontrollen, ersatzweise Viacount-Messungen, in der Gießener Straße im Bereich zwischen Marbachweg und der Engelthaler Straße durchzuführen. Insbesondere an Wochenenden sollten auch Lärmmessungen erfolgen. Begründung: Leider sind in diesen Straßen überhöhte und zudem auch sehr laute Geschwindigkeitsübertretungen festzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Rückkehr der Altglascontainer in den WickenwegOMOB 1015.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 626 entstanden aus Vorlage: OF 66/10 vom 31.08.2026 Betreff: Rückkehr der Altglascontainer in den Wickenweg Am 20.08.2026 wurden ohne vorherige Information des Ortsbeirates oder der Anwohner die Altglascontainer im Wickenweg (neben der Kita Bethanien) nach Leerung an einen neuen Standort rund einen Kilometer entfernt hinter den Ebereschenweg versetzt. Nach privaten Anfragen bei den städtischen Ämtern erfolgte dies aufgrund einer (einzigen!) Beschwerde eines Anwohners über Lärmbelästigung. Eine kurzfristige Umfrage ergab innerhalb einer Woche Rückmeldungen von 90 Haushalten mit über 220 Menschen, von denen sich weit über 90 Prozent der Teilnehmenden die Rückkehr an den alten Standort wünschen. Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten, auf die zuständigen Stellen einzuwirken, dass 1. die Container schnellstmöglich wieder an den alten Standplatz zurückkehren; 2. zuvor der Standplatz von den vielfältigen Scherben, die dort vor allem Hunde, aber auch Kinder auf dem Schulweg verletzen können, befreit wird; 3. die aufzustellenden Container erneuert oder mindestens gereinigt werden und mit gut sichtbaren Hinweisen zu Einwurfzeiten und Glasfarben versehen sind. Begründung: Der neue Standplatz ist für viele Menschen nur mit dem Pkw erreichbar, für Ältere ohne Pkw gar nicht. Dies wird zwangsläufig zu falscher Mülltrennung führen, ebenso wird es bei Einwürfen in den Container zu Parken im Halteverbot oder auf Fahrradwegen kommen. Der alte Standplatz hatte alle rechtlichen Voraussetzungen (u. a. 12,5 Meter Abstand zur nächsten Hauswand) erfüllt, was Standplätze anderer Altglascontainer im Stadtteil nicht tun. Anwohner berichten zudem weit mehrheitlich, dass die Lärmbelästigung absolut tolerabel ist und kein Eingriff notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Zusatzschilder „Schritttempo“ am GravensteinerPlatzOMOB 1015.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 627 entstanden aus Vorlage: OF 71/10 vom 31.08.2026 Betreff: Zusatzschilder "Schritttempo" am Gravensteiner-Platz Der Magistrat wird gebeten, die sechs am Gravensteiner-Platz vorhandenen Verkehrszeichen 242.1, an denen nur das Zusatzzeichen 1022-10 ("Radfahrer frei") vorhanden ist, dahin gehend zu ändern, dass dort auch der Zusatz "Schritttempo" hinzukommt (analog zu den zwei bestehenden Standorten). Ferner wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob innerhalb dieser Fußgängerzone zusätzlich Piktogramme oder Hinweisschilder angebracht werden können, die an das Schritttempo erinnern bzw. ergänzend darauf aufmerksam machen. Begründung: In den vergangenen Jahren hat der Radverkehr deutlich zugenommen. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen und trägt zu einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Mobilität bei. Gleichzeitig kommt es insbesondere in gemeinsam genutzten Fußgängerzonen immer wieder zu Situationen, in denen Radfahrende und Nutzerinnen und Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen mit höherer Geschwindigkeit an Fußgängerinnen und Fußgängern vorbeifahren. Für ältere Menschen, Kinder und Menschen mit eingeschränkter Mobilität können solche Situationen zu erheblichen Unsicherheiten und Gefährdungen führen. Durch gut sichtbare Hinweisschilder soll auf die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit und die besondere Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern aufmerksam gemacht werden. Zusatzschilder "Schritttempo" am Gravensteiner-Platz, vom 31.08.2026: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Busausfälle Linie 39 an der U-BahnStation „Preungesheim“ anzeigenOMOB 1015.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 628 entstanden aus Vorlage: OF 72/10 vom 31.08.2026 Betreff: Busausfälle Linie 39 an der U-Bahn-Station "Preungesheim" anzeigen In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Busse der Linie 39 ausgefallen sind. Nun wurde dem Ortsbeirat 10 von Bürgern berichtet, dass an der U5-Endstation "Preungesheim" zwar die Abfahrtszeiten Richtung Berkersheim-Mitte angegeben werden, bei Ausfällen jedoch kein Hinweis auf diesen Ausfall erscheint, sondern die Anzeige plötzlich ersatzlos verschwindet. Fahrgäste wissen erst dann, dass der Bus nicht kommt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, darauf hinzuwirken, dass an der Endstation "Preungesheim" bei Busausfällen entsprechende Hinweise auf der elektronischen Anzeige erscheinen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Begrünung der Linie U2 in „Bonames Mitte“OMOB 1015.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 629 entstanden aus Vorlage: OF 78/10 vom 23.08.2026 Betreff: Begrünung der Linie U2 in "Bonames Mitte" Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Gleise an der U-Bahn-Haltestelle "Bonames Mitte" und darüber hinaus begrünt werden können. Begründung: Durch den Klimawandel bedingte Hitzewellen lassen sich mit jedweder Begrünung abmildern. An der U-Bahn-Haltestelle "Bonames Mitte" staut der viele Beton die Hitze. Eine Begrünung der Gleise würde das Umfeld deutlich abkühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Rasengittersteine auf dem Parkplatz gegenüber der Steffi-Jones-SchuleOMOB 1015.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 630 entstanden aus Vorlage: OF 79/10 vom 23.08.2026 Betreff: Rasengittersteine auf dem Parkplatz gegenüber der Steffi-Jones-Schule Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, bei der Erneuerung des Parkplatzes gegenüber der Steffi-Jones-Schule nach Beendigung der Bauarbeiten Rasengittersteine legen zu lassen. Begründung: Durch den Klimawandel wird jede Fläche benötigt, auf welcher Wasser versickern kann. Ebenso kann weiterhin auf dieser Fläche geparkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Weitere Entsiegelung des WendelsgartensOMOB 1015.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 631 entstanden aus Vorlage: OF 80/10 vom 23.08.2026 Betreff: Weitere Entsiegelung des Wendelsgartens Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie man den Wendelsgarten mit Mitteln aus dem Sonderfonds "Klimaresilienz in den Stadtteilen verbessern" weiter entsiegeln kann. Durch Verlegen von Rasengittersteinen könnte man zum Beispiel 1. mehr Regenwasser versickern lassen; 2. Hitze verringern durch Verdunstung; 3. die allgemeine Aufenthaltsqualität der Anwohnenden verbessern; 5. Starkregenereignisse abmildern. Begründung: Durch das Aufheizen der Städte infolge des Klimawandels ist jede abkühlende Maßnahme für das Wohlbefinden der Anwohnenden eine sinnvolle Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Zusätzliche Bushaltestelle in Höhe Harheimer Weg 55OMOB 1015.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 632 entstanden aus Vorlage: OF 81/10 vom 14.08.2026 Betreff: Zusätzliche Bushaltestelle in Höhe Harheimer Weg 55 Der Magistrat wird gebeten, bei der VGF nachzufragen und zu prüfen und zu berichten, ob man in Höhe Harheimer Weg 55 eine zusätzliche Bushaltestelle einrichten kann. Begründung: Der Abstand zwischen den Bushaltestellen "Haus Nidda" und "Harheimer Weg" ist für viele ältere Personen zum Teil mit Rollator ziemlich groß. Die Bevölkerung wünscht eine zusätzliche Haltestelle dazwischen, damit die Wege kürzer werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Spiel- und Trinkwasserbrunnen Am WendelsgartenOMOB 1015.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 633 entstanden aus Vorlage: OF 82/10 vom 31.08.2026 Betreff: Spiel- und Trinkwasserbrunnen Am Wendelsgarten Vorgang: E 315/26 GRÜNE/SPD/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 7310/26 Der Magistrat wird gebeten, eine Auskunft über die zu erwartenden Kosten für die Errichtung eines Spiel- und Trinkwasserbrunnens gemäß dem Sonderfonds "Klimaresilienz in den Stadtteilen verbessern" für die Menschen in Bonames auf dem Platz Am Wendelsgarten zu erteilen. Begründung: Durch die klimatischen Veränderungen ist es notwendig, die Parks und Plätze in Frankfurt weiter zu entsiegeln und für die heißen Tage auch Brunnen und Trinkwasserstellen zu erreichten. Darüber hinaus feiert Bonames im Jahr 2030 1000 Jahre seit der ersten urkundlichen Erwähnung. Es ist ein schöner Anlass, um im Jubiläumsjahr einen Brunnen auf dem Wendelsgarten zu eröffnen. In Frankfurt gibt es verschiedene positive Beispiele von Brunnen, die die Lebensqualität für alle Menschen erhöhen, z. B. der Brunnen an der Friedberger Warte oder der Brunnen am Walther-von-Cronberg-Platz. Der Brunnen sollte neben der Abkühlung und Erfrischung auch Kindern die Möglichkeit bieten, dort zu spielen. Die Attraktivität des Platzes Am Wendelsgarten wird als Begegnungszentrum des Stadtteils somit nochmal erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.01.2026, E 315
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - WaschbärenOMOB 1015.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 634 entstanden aus Vorlage: OF 86/10 vom 01.09.2026 Betreff: Waschbären Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie das rasante und invasive Ausbreiten von Waschbären im Ortsbezirk 10 mit geeigneten Mitteln umgehend und fachgerecht unterbunden werden kann; 2. in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates 10 öffentlich darüber zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Maßnahmen zur Eindämmung der Waschbärpopulation in der Gemarkung des Ortsbezirks 10 sowie Aufklärungsinitiative zu Gesundheits- und ArtenschutzrisikenOMOB 1015.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 635 entstanden aus Vorlage: OF 87/10 vom 01.09.2026 Betreff: Maßnahmen zur Eindämmung der Waschbärpopulation in der Gemarkung des Ortsbezirks 10 sowie Aufklärungsinitiative zu Gesundheits- und Artenschutzrisiken Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie die Jägerinnen und Jäger in den Jagdrevieren der Gemarkung des Ortsbezirks 10 bei der Eindämmung der Waschbärpopulation konkret unterstützt werden können. Dies umfasst insbesondere organisatorische, finanzielle und logistische Unterstützungsmaßnahmen, die eine effektive und nachhaltige Bestandsreduktion ermöglichen; 2. die wichtige Arbeit der Jägerinnen und Jäger im Bereich Artenschutz, Wildtierregulierung und Gefahrenabwehr ausdrücklich anzuerkennen und diese aktiv in städtische Maßnahmen zur Kontrolle invasiver Arten einzubeziehen; 3. gemeinsam mit Jagdpächtern, dem Umweltamt und dem Gesundheitsamt eine Informations- und Aufklärungskampagne zum Thema "Waschbär & Gesundheit" zu entwickeln und umzusetzen. Diese Kampagne soll insbesondere über folgende Punkte informieren: - Risiken des Waschbärspulwurms (Baylisascaris procyonis); - Hygienemaßnahmen für Haushalte, Gärten, Spielplätze und Kindertagesstätten; - Verhalten bei Waschbärsichtungen; - Bedeutung der Bejagung als Artenschutz- und Gesundheitsmaßnahme; - Schutz heimischer Arten vor invasiven Prädatoren; 4. zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Stadt die Anschaffung TÜV-geprüfter Fanggeräte finanziell unterstützen oder fördern kann, um eine nachhaltige und tierschutzgerechte Bestandsreduktion des Waschbären zu ermöglichen. Begründung: Die Goethe-Universität Frankfurt hat in einem aktuellen wissenschaftlichen Positionspapier deutlich herausgestellt, dass der Waschbär in Deutschland eine invasive Art ist, deren Population sich durch die zunehmende Urbanisierung stark ausbreitet. Die Tiere profitieren in besonderem Maße von Siedlungsstrukturen, Müllangeboten, Dachböden, Kompoststellen und Gärten. Auch in der Gemarkung des Ortsbezirks 10 ist ein deutlicher Anstieg der Waschbäraktivität zu beobachten. Neben erheblichen ökologischen Schäden - insbesondere dem Rückgang heimischer Arten wie Singvögel, Amphibien und Bodenbrüter - weist die Universität auf ein ernst zu nehmendes gesundheitliches Risiko für den Menschen hin: den Waschbärspulwurm (Baylisascaris procyonis). Dieser Parasit wird über den Kot der Tiere ausgeschieden und kann über Monate infektiös bleiben. Eine Infektion kann beim Menschen, insbesondere bei Kindern, schwere neurologische Schäden verursachen. Besonders gefährdet ist man auf Spielplätzen, in Sandkästen, auf Dachböden, in Gärten und an Kompostanlagen, die von Waschbären häufig aufgesucht werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen zudem, dass eine nachhaltige Bestandsreduktion des Waschbären nahezu ausschließlich über die Fangjagd möglich ist. Die Fallenjagd ermöglicht eine kontinuierliche, tierschutzgerechte und effektive Entnahme - insbesondere in urbanen und halburbanen Räumen, in denen die klassische Bejagung nur eingeschränkt möglich ist. Damit die Fangjagd rechtssicher und tierschutzkonform durchgeführt werden kann, sind TÜV-geprüfte Fanggeräte erforderlich, deren Anschaffung jedoch mit erheblichen Kosten verbunden ist. Eine kommunale Unterstützung würde die Wirksamkeit der Maßnahmen deutlich erhöhen. Die Jägerinnen und Jäger leisten bereits heute einen unverzichtbaren Beitrag zum Artenschutz, zur Gefahrenabwehr und zur Eindämmung invasiver Arten. Eine stärkere Unterstützung durch den Magistrat ist daher sowohl aus Gründen des Natur- und Artenschutzes als auch der öffentlichen Gesundheit geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Berkersheimer GrundschuleOMOB 1015.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 636 entstanden aus Vorlage: OF 93/10 vom 15.09.2026 Betreff: Berkersheimer Grundschule Der Magistrat wird gebeten, die Berkersheimer Grundschule wie folgt fit für heiße Sommer zu machen: 1. Flächen entsiegeln; 2. weitere schattenspendende Bäume pflanzen; 3. die Büsche entlang der Grundstücksgrenze als Sichtschutz deutlich aufbauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - S-BahnStation „Berkersheim“OMOB 1015.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 637 entstanden aus Vorlage: OF 60/10 vom 01.09.2026 Betreff: S-Bahn-Station "Berkersheim" Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu veranlassen: 1. Das von der Deutschen Bahn im April 2026 am Bahnhof Berkersheim in Betrieb genommene Fahrgastinformationssystem mit insgesamt 44 neuen Lautsprechern wird durch einen Gutachter mit dem Ziel überprüft, die Lautstärke auf das notwendige Maß zu begrenzen, insbesondere die der Durchsagen während der Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Dies auch, da sich die Ansagen teilweise von beiden Bahnsteigen leider auch noch zeitgleich überschneiden. 2. Darüber hinaus ist zu 1. auf eine weitere erhebliche Lärmbelastung hinzuweisen: Auch die Klimaanlagen auf den Dächern der S6-Züge verursachen einen beträchtlichen Lärm. Deshalb ist ebenfalls zu prüfen, ob beispielsweise die vorhandenen Schallschutzwände ausreichend dimensioniert bzw. wirksam sind. 3. Zu 1. und zu 2. ist die Schräglage der Gleise sowie die Hanglage zu berücksichtigen. 4. Neben den Lautsprecherdurchsagen ist die Geräuschsituation rund um den Bahnhof insgesamt sehr belastend. Insbesondere die provisorische Fußgängerbrücke erzeugt durch ihre Metallkonstruktion bei der Nutzung eine erhebliche Geräuschentwicklung. Dies gilt auch in den späten Abend- und Nachtstunden, wenn die Brücke noch intensiv genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen frei haltenOMOB 1015.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 638 entstanden aus Vorlage: OF 61/10 vom 01.09.2026 Betreff: Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen frei halten Vorgang: OM 7550/25 OBR 10; ST 1012/26 Der Magistrat wird erneut und nunmehr ehestens gebeten, die zwei einzigen Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen in Bonames durch Pfosten frei halten zu lassen. Begründung: Nicht nachvollziehbar erscheint, warum das Aufstellen von zu schützenden Hydranten länger als neun Monate, so die nicht abschließende Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2026, ST 1012, dauert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7550 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2026, ST 1012
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einrichtung einer Kiss-and-GoZone und häufigere ParkkontrollenOMOB 1015.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 639 entstanden aus Vorlage: OF 67/10 vom 31.08.2026 Betreff: Einrichtung einer Kiss-and-Go-Zone und häufigere Parkkontrollen Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Wickenweg 88 bis zum Kurvenbereich Wickenweg 61 (gegenüber Sanddornweg 3 bis 13) eine sogenannte Kiss-and-Go-Zone einzurichten. Ebenso ist es im dortigen Umfeld dringend geboten, den ruhenden Verkehr öfter auf Parkvergehen zu kontrollieren. Begründung: Bei der Ortsbegehung vor der Albert-Schweitzer-Schule am 09.05.2025 wurde im Protokoll festgehalten, dass das Straßenverkehrsamt und das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) eine Kiss-and-Go-Zone prüfen sollen, allerdings wurde der Bereich Wickenweg 9 bis 13 genannt, der nicht relevant ist (Verwechslung mit Sanddornweg und falsche Hausnummernangabe). Die vorgesehene Zone im Bereich Wickenweg 88 bis vor den Kurvenbereich Wickenweg 61 (bzw. Wickenweg gegenüber Sanddornweg 3 bis 13 ist aktuell weiterhin durch Dauerparker (u. a. Anhänger, Wohnwagen, Wohnmobile) blockiert. Als Ausweichfläche werden daher der verkehrsberuhigte Bereich im Sanddornweg genutzt und die schraffierten Flächen vor den Kitas Bethanien und Villa Wissen. Die Parksituation hat sich nach Angaben der Kitas nicht verbessert, es besteht eine andauernde Gefahr, speziell für die einjährigen bis zehnjährigen Kinder, zu Schaden zu kommen. Eine dringende Abhilfe auch zum Schutz der Kinder, die den Weg als Schulweg zur Albert-Schweitzer-Schule nutzen, ist geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Baustellen nördlich der U5-Endhaltestelle „Preungesheim“ und der S6-Station „Frankfurter Berg“OMOB 1015.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 640 entstanden aus Vorlage: OF 69/10 vom 01.09.2026 Betreff: Baustellen nördlich der U5-Endhaltestelle "Preungesheim" und der S6-Station "Frankfurter Berg" Die sehr wichtige, da mehrere Stadtteile des Ortsbezirks 10 verbindende, teils sehr enge Homburger Landstraße nördlich der U5-Endhaltestelle "Preungesheim" verfügt über eine Verbindung von und zur A661, aber leider über keine Ausweichstrecken, sodass die künftig anstehenden Baustellen vermeiden sollen, die verschiedenen wichtigen und alternativlosen Verkehre zu stören. Etwaige Vollsperrungen sind zu vermeiden bzw. evtl. Ausnahmen dazu sollen nach Möglichkeit außerhalb der Hauptverkehrszeiten durchgeführt werden. Der Magistrat wird deshalb gebeten, die künftigen Baustellen und die jeweiligen alternativlosen Verkehre nördlich der U5-Endhaltestelle "Preungesheim" 1. zu analysieren, ganzheitlich aufeinander abgestimmt, auch hinsichtlich der jeweiligen Zeitpunkte, der Dauer und der Tageszeiten der Belastungen gut zu planen, soweit möglich zu entlasten und sodann nachvollziehbar aufrecht zu halten; 2. zeitnah zu 1. eine Simulation der Baustellen und der Verkehre aus der Vogelperspektive "von oben" und gut auch im Detail erkennbar der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat 10 vor Ort vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ladeinfrastruktur an den Park-and-RideParkplätzen unter der A661OMOB 1015.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 641 entstanden aus Vorlage: OF 75/10 vom 31.08.2026 Betreff: Ladeinfrastruktur an den Park-and-Ride-Parkplätzen unter der A661 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob und in welchem Umfang die beiden bestehenden Park-and-Ride-Parkflächen unter der A661 zwischen Preungesheim und Frankfurter Berg für die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur geeignet sind; 2. zu prüfen und zu berichten, wie viele Stellplätze die beiden Parkflächen jeweils umfassen und ob sie hinsichtlich der Planung und Erschließung als eine gemeinsame Park-and-Ride-Anlage betrachtet werden können; 3. zu prüfen und zu berichten, wer Eigentümer der betreffenden Flächen ist und welche Stellen für Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der Ladeinfrastruktur zuständig wären; 4. zu prüfen und zu berichten, welche technischen Möglichkeiten für einen Netzanschluss bestehen und welche Ladeleistung an diesem Standort wirtschaftlich und netztechnisch sinnvoll bereitgestellt werden kann; 5. ein Konzept für die schrittweise Errichtung von Ladepunkten zu entwickeln, wobei insbesondere AC-Ladepunkte mit einer für die typische Park-and-Ride-Nutzung geeigneten Ladeleistung berücksichtigt werden sollen; 6. bei der Standortplanung die bereits vorgesehenen bzw. perspektivisch geplanten Maßnahmen zur Verlängerung der U5 zum Frankfurter Berg sowie mögliche zukünftige Veränderungen der Park-and-Ride-Anlage zu berücksichtigen; 7. die Ladepunkte und die erforderliche elektrische Infrastruktur nach Möglichkeit so zu positionieren und zu dimensionieren, dass sie bei einem späteren Ausbau der U5, einer Umgestaltung der Park-and-Ride-Flächen oder einer Anpassung der Verkehrsführung nicht wieder zurückgebaut oder versetzt werden müssen; 8. bei der Planung insbesondere darauf zu achten, dass Leitungswege, Netzanschluss, Trafostandorte, Verteilungen und Fundamentierungen bereits auf einen späteren Ausbau der Ladeinfrastruktur ausgelegt werden können, sofern dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist; 9. zu prüfen, ob für die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur Fördermittel des Bundes, des Landes Hessen oder der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung stehen; 10. dem Ortsbeirat darzulegen, mit welchen einmaligen Investitionskosten sowie laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten bei einer ersten Ausbaustufe zu rechnen wäre und welche Betreiber oder Betreibermodelle hierfür in Betracht kommen. Begründung: Die beiden bestehenden Park-and-Ride-Parkflächen unter der A661 zwischen Preungesheim und Frankfurter Berg bieten sich aufgrund ihrer bestehenden Funktion und ihrer Lage grundsätzlich für die Ergänzung durch öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an. Park-and-Ride-Anlagen weisen eine besondere Eignung für das Laden von Elektrofahrzeugen auf, da Fahrzeuge dort typischerweise über einen längeren Zeitraum abgestellt werden, während die Nutzerinnen und Nutzer ihre Fahrt mit dem öffentlichen Personennahverkehr fortsetzen. Eine solche Nutzung ermöglicht insbesondere den Einsatz von AC-Ladepunkten mit moderater Ladeleistung und vermeidet die Notwendigkeit einer aufwendigen Schnellladeinfrastruktur. Bei der Planung sollte jedoch ausdrücklich eine langfristige Perspektive berücksichtigt werden. Die Verlängerung der U5 zum Frankfurter Berg und die damit möglicherweise verbundenen Veränderungen der Verkehrs- und Park-and-Ride-Infrastruktur müssen bereits bei der Standortwahl berücksichtigt werden. Es sollte vermieden werden, Ladepunkte heute an Stellen zu errichten, die bei einer späteren Realisierung der U5 oder einer damit verbundenen Umgestaltung der Flächen wieder entfernt und an anderer Stelle neu errichtet werden müssen. Daher sollte nicht ausschließlich die kurzfristig günstigste Errichtung betrachtet werden. Vielmehr sollte geprüft werden, ob Ladepunkte und insbesondere die dazugehörige elektrische Infrastruktur bereits an solchen Stellen errichtet werden können, die auch bei einer späteren Weiterentwicklung des Standorts Bestand haben. Ebenso sollte die technische Infrastruktur, soweit wirtschaftlich vertretbar, von Beginn an auf eine spätere Erweiterung der Anzahl der Ladepunkte ausgelegt werden. Mit einer frühzeitigen Untersuchung der Eigentumsverhältnisse, der technischen Voraussetzungen, der zukünftigen Verkehrsplanung und der möglichen Fördermittel kann die Stadt sicherstellen, dass eine spätere Elektrifizierung der Park-and-Ride-Anlage nicht durch heute getroffene Standortentscheidungen erschwert oder unnötig verteuert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Hundekotbeutelspender Am WendelsgartenOMOB 1015.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2026, OM 642 entstanden aus Vorlage: OF 83/10 vom 31.08.2026 Betreff: Hundekotbeutelspender Am Wendelsgarten Der Magistrat wird gebeten, einen Hundekotbeutelspender mit einem weiteren Abfallbehälter auf dem Platz Am Wendelsgarten nahe der Boulebahn / den Beeten aufzustellen. Ein Pate für den Spender ist vorhanden. Begründung: Leider verrichten Hunde ihre Notdurft in den Beeten des Wendelsgartens direkt neben der Boulebahn. Mit dem Hundekotbeutelspender kann der Geruchsbildung ggf. Einhalt geboten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Maßnahmen gegen die großflächige Ausbreitung einer Kolonie der Tapinoma magnum in den Straßen Am Lohwald und Im VogelsgesangVOB 715.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.09.2026, V 117 entstanden aus Vorlage: OF 54/7 vom 31.08.2026 Betreff: Maßnahmen gegen die großflächige Ausbreitung einer Kolonie der Tapinoma magnum in den Straßen Am Lohwald und Im Vogelsgesang Dem Ortsbeirat wurde berichtet, dass sich in den Straßen Am Lohwald und im Vogelsgesang eine Superkolonie der sog. Großen Drüsenameise großflächig ausbreitet. Inzwischen ist allgemein bekannt, dass die invasive Ameisenart Tapinoma magnum für die Stadt ein erhebliches Problem darstellt, da sie sich in großflächigen Superkolonien ausbreitet und öffentliche sowie private Flächen befällt und dadurch Infrastruktur und Verkehrsflächen beeinträchtigt. Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass es sich hier nicht um ein gewöhnliches Schädlingsproblem handelt, sondern um ein flächenübergreifendes Problem, das nur durch ein abgestimmtes Vorgehen aller Flächeneigentümer wirksam bekämpft werden kann. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen und um Auskunft zu dem beschriebenen Thema gebeten: 1. Welche Maßnahmen hat der Magistrat bisher ergriffen, um die Ausbreitung der Superkolonie zu verhindern bzw. sie zu bekämpfen? 2. Wurden die anliegenden Haus- und Wohnungseigentümer in die Maßnahmen eingebunden? 3. Welche Maßnahmen gedenkt die Stadt weiterhin zu ergreifen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern? 4. Sind bereits weitere Straßen bekannt, in denen es einen Befall mit der Großen Drüsenameise gibt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
VOB 7AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Sanierung inkl. Baumpflanzungen an der Reifenberger Straße in RödelheimVOB 715.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.09.2026, V 125 entstanden aus Vorlage: OF 59/7 vom 31.08.2026 Betreff: Sanierung inkl. Baumpflanzungen an der Reifenberger Straße in Rödelheim Vorgang: OM 4550/23 OBR 7; ST 504/24 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Sanierung der Reifenberger Straße in Rödelheim? 2. Was sind die Gründe für die Verzögerungen (geplanter Start in 2024) des Projektes? 3. Werden die Planungen zu Baumpflanzungen aufgrund der Hitzesommer dahingehend überdacht, mehr Bäume als bisher geplant zu setzen? Begründung: In 2022 wurde der Ortsbeirat über die Sanierung der Reifenberger Straße informiert. Daraus entstand die Anregung OM 4550, insbesondere mit dem Wunsch nach Baumpflanzungen und Kreuzungsneugestaltung (SiGlinde-Konzept). In der Stellungnahme ST 504 wurde die Möglichkeit zu beidem in Teilen positiv bewertet und ein Sanierungsstart in 2024 angekündigt. Bisher ist dort nichts passiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4550 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 504
VOB 7AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Parkverbotszonen für E-Scooter im Ortsbezirk 1VOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.09.2026, V 126 entstanden aus Vorlage: OF 102/1 vom 02.08.2026 Betreff: Parkverbotszonen für E-Scooter im Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann werden im Ortsbezirk 1 flächendeckend Stellflächen für E-Scooter ausgewiesen sein? 2. Wie werden der Ortsbeirat und die Anliegenden beim Ausweisen neuer Stellflächen beteiligt? Begründung: Am 18. Juni 2026 verkündete die Stadt Frankfurt, in Höchst und an der Berger Straße flächendeckend neue Stellflächen für Leihfahrzeuge einzurichten. Einige Städte, wie bspw. die Stadt Kassel, weisen mittlerweile flächendeckend ein System von festen Stellflächen für E-Scooter aus. Auch für Frankfurt scheint dies, insbesondere bei der dichten Bebauung im Ortsbezirk 1, sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Wo bleibt die angekündigte Planung für die Domplatzumgestaltung?VOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.09.2026, V 127 entstanden aus Vorlage: OF 106/1 vom 30.08.2026 Betreff: Wo bleibt die angekündigte Planung für die Domplatzumgestaltung? Vorgang: OM 5727/24 OBR 1; ST 1222/25 In seiner Stellungnahme vom 21. Juli 2025, ST 1222, erklärte der Magistrat, die DomRömer GmbH plane im Auftrag der Stadt die Umgestaltung des Domplatzes. Der Domplatz sei zudem als besonders dringliche Maßnahme zur Klimaanpassung in der Innenstadt eingestuft worden. Die Vorplanungsvorlage sollte der Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich im dritten Quartal 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Seither ist ein weiteres Jahr verstrichen. Eine entsprechende Vorlage oder eine öffentliche Information über den weiteren Fortgang des Projekts ist bislang nicht bekannt. Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wann und mit welchem Inhalt wurde die in der Stellungnahme ST 1222 angekündigte Vorplanungsvorlage zur Umgestaltung des Domplatzes fertiggestellt? Welchen konkreten Bearbeitungsstand hat diese derzeit? Wie sieht der weitere Zeitplan aus? 2. Wann wurde die Vorlage dem Magistrat bereits zur Beschlussfassung vorgelegt und mit welchem Ergebnis? Wann wird die Vorplanungsvorlage der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt? 3. Welche fachlichen, finanziellen, rechtlichen oder organisatorischen Gründe haben zu der Verzögerung geführt, seit wann sind diese dem Magistrat bekannt? 4. Warum wurden die Stadtverordnetenversammlung, der Ortsbeirat 1 und die Öffentlichkeit nicht darüber informiert, dass der angekündigte Termin nicht eingehalten werden kann? Wie und wann stellt der Magistrat eine regelmäßige Information und Beteiligung der Öffentlichkeit und des Magistrats sicher? 5. Welche Auswirkungen haben die nachträglich zum im Jahr 2018 abgeschlossenen Realisierungswettbewerb erhöhten Anforderungen an Klimaanpassung, Begrünung, Verschattung, Regenwasserrückhaltung und Versickerung auf die Planung? Ist weiterhin vorgesehen, eine zusammenhängende, verkehrsberuhigte Platzfläche herzustellen? Ist der im Siegerentwurf vorgesehene Platz mit Brunnen im Bereich der Kannengießergasse weiterhin Bestandteil der Planung? 6. Wie viele Quadratmeter sollen entsiegelt und wie viele Quadratmeter zusätzlich begrünt werden? Wie viele vorhandene Bäume sollen erhalten, versetzt oder gefällt und wie viele neue Bäume gepflanzt werden? Welche weiteren Pflanzflächen, Staudenbeete, Verschattungselemente und Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas sind vorgesehen? Welche Maßnahmen zum Regenwassermanagement sind vorgesehen? 7. Wie viele Pkw-Stellplätze sollen entfallen und wie viele Fahrradstellplätze sollen neu geschaffen werden? 8. Werden ausreichend Sitzgelegenheiten und weitere Angebote zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität vorgesehen? 9. Wie wird eine barrierefreie und auch für Menschen mit Mobilitäts- oder Sehbeeinträchtigungen adäquate Nutzung gewährleistet? 10. Welche Auswirkungen haben die im Jahr 2024 entdeckten Überreste der mittelalterlichen St. Michaelskapelle auf die Planung? Sind weitere archäologische Untersuchungen erforderlich und welche Auswirkungen haben sie auf Zeitplan und Kosten? Ist geplant, die Lage und Geschichte der St. Michaelskapelle in der künftigen Platzgestaltung sichtbar und erfahrbar zu machen? 11. Soll das Bauvorhaben in mehrere Bauabschnitte aufgeteilt werden? Wann sollen die einzelnen Bauabschnitte jeweils begonnen und fertiggestellt werden? Wann soll die gesamte Umgestaltung des Domplatzes abgeschlossen sein? 12. Falls die bauliche Umsetzung nicht spätestens im Jahr 2027 beginnt: Welche kurzfristigen Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, um bereits vorab Flächen zu entsiegeln, zusätzliche Begrünung zu schaffen und die Hitzebelastung zu verringern? 13. Welche Kosten wurden bei Abschluss des Wettbewerbs im Jahr 2018 für die Umgestaltung veranschlagt? Wie hoch sind die aktuell zu erwartenden Gesamtkosten? Ist die vollständige Finanzierung des Vorhabens gesichert? In welcher Höhe sind noch Mittel aus dem Investitionsprogramm "Schöneres Frankfurt" für das Projekt verfügbar? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5727 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1222
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Erkenntnisse von der Baustelle am KarlsplatzVOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.09.2026, V 128 entstanden aus Vorlage: OF 116/1 vom 30.08.2026 Betreff: Erkenntnisse von der Baustelle am Karlsplatz Der Magistrat wird gebeten zu beantworten, wie Baustellen im Tiefbau beschleunigt werden können. Dabei möge der Magistrat in seiner Antwort auf Folgendes eingehen: - Warum erfolgen Ausschreiben an stark frequentierten Orten nicht unter zeitlichen Vorgaben, damit sehr störende Baustellen non-stop bearbeitet werden und damit schneller fertig sind? - Warum wird an stark frequentierten Orten nicht im Mehrschichtbetrieb gearbeitet (soweit es die TA Lärm zulässt)? - Nach welchen Maßstäben werden Flächen für Baustelleneinrichtungen im öffentlichen Raum bemessen, und warum wird ihnen häufig deutlich mehr Raum eingeräumt als Nutzungen, die der Aufenthaltsqualität dienen, etwa der Außengastronomie? - Warum werden von passiven Baustellen nicht genutzte öffentliche Flächen nicht umgehend wieder der Öffentlichkeit zurückgegeben, sondern bleiben monatelang von einer passiven Baustelle belegt? - Welche Entschädigungen sind für von Baustellen negativ betroffene Betriebe, insbesondere Einzelhandel und Gastronomie? - Welche Beschleunigungsmaßnahmen werden derzeit, bspw. in Anlehnung an die Tiefbaustrategie der Stadt Hamburg, derzeit von der Stadt Frankfurt umgesetzt? Begründung: Der Ortsbezirk 1 ist in besonderem Maße von Tiefbaumaßnahmen betroffen. Der notwendige Ausbau der Fernwärme-, Glasfaser- und Stromnetze sowie der U-Bahn- und Straßenbahnbau führen zu erheblichen Belastungen für Anwohnende, Gewerbetreibende und den Verkehr. Baustellen, die wie am Karlsplatz rund zwei Jahre andauern, sind ein No-Go. Durch eine bessere Koordination und effizientere Bauabläufe lassen sich Bauzeiten verkürzen und Beeinträchtigungen reduzieren. Davon profitieren die Betroffenen ebenso wie die Stadt Frankfurt. Hamburg hat mit "Zukunft Tiefbau" eine Strategie beschlossen, um Tiefbauvorhaben schneller, besser koordiniert und mit geringeren Auswirkungen umzusetzen. Dieser Ansatz kann Frankfurt als Vorbild dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Pflanzbehälter abgeräumt, und nun? – Wie ist die Perspektive für zusätzliche Begrünung am Kaisertor?VOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.09.2026, V 129 entstanden aus Vorlage: OF 118/1 vom 31.08.2026 Betreff: Pflanzbehälter abgeräumt, und nun? - Wie ist die Perspektive für zusätzliche Begrünung am Kaisertor? Die Pflanzbehälter am Kaisertor wurden Anfang August abgeräumt. Derzeit befindet sich eine Baustelle zu Arbeiten an der Fernwärme der Mainova AG auf dem Platz bzw. der Kaiserstraße. Zuletzt waren dort Pflanzbehälter seit 2024 Pflanzbehälter mit Stauden und anderen Gewächsen aufgestellt. Diese wurden Anfang August abgeräumt. Dazu werden folgende Auskünfte erbeten: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird nach der Beendigung der Baustelle, der Platz am Kaisertor bzw. Straßenabschnitt Kaiserstraße 68 bis 71 in Richtung Hauptbahnhof wieder zusätzlich mit Pflanzbehältern begrünt werden? Falls ja: a) wie sieht das Konzept dazu aus? b) Wie wird eine dauerhafte Pflege an diesem Standort sichergestellt? 2. Welche Kosten sind für die Anschaffung der jetzt entfernten Pflanzbehälter entstanden? Welche jährlichen oder monatlichen Kosten entstanden für Pflege, Bewässerung, Reinigung und Ersatzbepflanzung der entfernten Pflanzbehälter? 3. Werden gestalterische Alternativen geprüft für den Fall, dass eine dauerhafte Begrünung an diesem Standort nicht zu gewährleisten ist - etwa skulpturale Elemente oder Display-Systeme für Ausstellungen? 4. Wie sieht die langfristige Strategie zur Begrünung des Kaisertors im Rahmen der langfristigen Umgestaltung aus? Sind hier Entsiegelungsmaßnahmen vorgesehen? Begründung: Die Pflanzbehälter am Kaisertor standen seit 2024 unmittelbar am Eingang zum Bahnhofsviertel und damit an einem Ort von besonderer städtebaulicher und repräsentativer Bedeutung. Sehr viele Reisende verlassen den Hauptbahnhof über den Haupteingang oder die B-Ebene; das Kaisertor ist damit eine zentrale Durchgangspassage in die Stadt. Wegen der stark versiegelten Fläche und der im vorderen Bereich fehlenden Bäume ist der Platz unzureichend begrünt. Seit Sommer 2025 war der Zustand der Pflanzbehälter jedoch nicht mehr zufriedenstellend: Die Behälter sind regelmäßig vermüllt, die Bepflanzung war überwiegend abgestorben. Die beigefügten Fotos vom 29. Mai 2026 dokumentieren dies. Anfang August 2026 wurden die Pflanzbehälter nun seitens der Stadt Frankfurt entfernt. Eine Kommunikation dazu erfolgte nicht. Eine attraktive und gepflegte Begrünung trägt wesentlich zur Aufenthaltsqualität, zum Stadtbild und zur Unterstützung der umliegenden Gastronomie bei. Darüber hinaus leistet sie einen Beitrag zur Klimaanpassung, indem sie der sommerlichen Überhitzung entgegenwirkt und - bei Verwendung geeigneter Pflanzenarten - die Artenvielfalt fördert. Sollte eine dauerhafte Begrünung wegen der schwierigen Standortbedingungen nicht möglich sein, ist für die Zwischennutzung des öffentlichen Raums der ehemaligen Parkbuchten eine gestalterische Alternative zu entwickeln, beispielsweise skulpturale Elemente oder Display-Systeme für Ausstellungen. Anlage: Fotos vom 29.05.2026 (Jürgen Sauter) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Kurzer Rasen, heißer Boden! Mähpraxis im Ortsbezirk 1 überprüfenVOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.09.2026, V 130 entstanden aus Vorlage: OF 139/1 vom 30.08.2026 Betreff: Kurzer Rasen, heißer Boden! Mähpraxis im Ortsbezirk 1 überprüfen Der Magistrat wird gebeten, für die städtischen und im Auftrag der Stadt gepflegten Rasen- und Wiesenflächen im Ortsbezirk 1 folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Mähhäufigkeiten und Schnitthöhen gelten für die unterschiedlichen Arten von Grünflächen, und welche entsprechenden Vorgaben bestehen für beauftragte Unternehmen? 2. Wie wurde der am 1. Juli 2026 verkündete Mähstopp im Ortsbezirk 1 umgesetzt? Galt er auch für externe Dienstleister, und welche Flächen waren aus welchen Gründen ausgenommen? 3. Wie wird verhindert und kontrolliert, dass Grünflächen insbesondere bei Hitze, Trockenheit oder geringem Aufwuchs zu niedrig gemäht werden? 4. Ist vorgesehen, die städtischen Pflegevorgaben und künftigen Verträge aufgrund der Erfahrungen des Sommers 2026 anzupassen, etwa durch flexiblere, witterungsabhängige Mähtermine oder größere Schnitthöhen während Trockenperioden? Begründung: Der Sommer 2026 hat erneut gezeigt, wie stark Hitze und Trockenheit die städtischen Grünflächen belasten. Das Grünflächenamt reagierte darauf mit einem weitgehenden Mähstopp. Nun sollte geprüft werden, ob die bestehenden Pflegevorgaben und Vertragsbedingungen eine ausreichend schnelle und einheitliche Reaktion ermöglichen. Eine sehr niedrige Grasnarbe ist gegenüber Sonneneinstrahlung und Trockenheit besonders empfindlich. Der Boden wird weniger geschützt, die Pflanzen werden geschwächt und der Regenerations- oder Bewässerungs-bedarf kann steigen. Häufiges und vollständiges Mähen verringert zudem das Angebot an Blüten und Rückzugsräumen für Insekten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Abschleppen nach 22 Uhr: Falschparken macht nachts keine PauseVOB 115.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.09.2026, V 131 entstanden aus Vorlage: OF 140/1 vom 30.08.2026 Betreff: Abschleppen nach 22 Uhr: Falschparken macht nachts keine Pause In Bezug auf den Haushalt 2026 und den Haushalt 2027 sowie auf die Ankündigung des Schaffens von 75 neuen Stellen bei der Stadtpolizei wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Wann wird es in der Nacht (ab 22:00 Uhr) mehr Kapazitäten zum Abschleppen von grob verkehrswidrig parkenden Fahrzeugen geben? - Wie viele der 75 neu zu schaffenden Stellen bei der Stadtpolizei sollen sich zukünftig um Verkehrsthemen kümmern und wann sind diese einsatzfähig? - Warum verweist der Magistrat bei Meldungen nach 22 Uhr auf das Online-Portal für Anzeigen im ruhenden Verkehr, obwohl dieses bei akuten Behinderungen oder Gefährdungen keine Abhilfe schafft? Begründung: Es nervt, es nervt, es nervt. Wer nach 22 Uhr feststellt, dass eine Feuerwehrzufahrt, eine Einfahrt oder ein Gehweg blockiert ist, hat kaum eine Chance, kurzfristig Abhilfe zu erreichen. Für die Menschen im Ortsbezirk ist nicht nachvollziehbar, warum gegen besonders gravierende Parkverstöße nachts nicht wirksam vorgegangen wird. Das Blockieren einer Feuerwehrzufahrt ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann im Ernstfall Menschenleben gefährden. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Magistrat für solche akuten Gefährdungen nachts keine wirksame Abhilfe sicherstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Anhaltende Qualitätsmängel im BusverkehrVOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.09.2026, V 132 entstanden aus Vorlage: OF 148/6 vom 31.08.2026 Betreff: Anhaltende Qualitätsmängel im Busverkehr Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Seit wann sind dem Magistrat beziehungsweise der traffiQ die technischen Probleme bei den durch DB Regio Bus Mitte eingesetzten Fahrzeugen bekannt? Hierbei geht es insbesondere um die Fahrzielanzeigen außen, Fahrgastinformationen innen, Türstörungen, Probleme mit den Motoren (vermutlich Turbolader "heulende Busse"). 2. Welche konkreten Mängel wurden seit Betriebsaufnahme dokumentiert und wie haben sich diese zeitlich entwickelt? 3. Welche Maßnahmen wurden seit Bekanntwerden der Probleme durch den Magistrat, die traffiQ, den Fahrzeughersteller und das beauftragte Verkehrsunternehmen ergriffen? 4. Welche Ursachen liegen nach aktueller Kenntnis den wiederkehrenden Störungen insbesondere bei Fahrgastinformationssystemen, Zielanzeigen und Türanlagen zugrunde? 5. Weshalb treten die geschilderten Probleme in dieser Häufung im Linienbündel B des Frankfurter Westens auf und nicht in vergleichbarer Form in anderen Frankfurter Buslinienbündeln? 6. Wie beurteilt der Magistrat die aktuelle Betriebsqualität im Linienbündel B im Vergleich zu den vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards? 7. Welche Sanktionen, Vertragsstrafen, Malusregelungen oder sonstigen finanziellen Konsequenzen wurden gegenüber dem beauftragten Unternehmen bislang geltend gemacht? 8. Welche finanziellen Auswirkungen haben die bislang festgestellten Qualitätsmängel für das Verkehrsunternehmen insgesamt? 9. Sind die vertraglich vereinbarten Malusregelungen aus Sicht des Magistrats geeignet, dauerhaft eine vertragsgerechte Leistung sicherzustellen? 10. Welche Maßnahmen wird der Magistrat kurzfristig ergreifen, damit Fahrgäste im Frankfurter Westen zeitnah wieder das Qualitätsniveau erhalten, das bei der Vergabe des Linienbündels B vorgesehen war? 11. Sieht der Magistrat Anpassungsbedarf bei zukünftigen Ausschreibungen, insbesondere hinsichtlich der Höhe von Vertragsstrafen und Qualitätsanforderungen, um vergleichbare Situationen künftig wirksamer zu verhindern? Begründung: Mit der Vergabe des Linienbündels B wurde für den Frankfurter Westen ein umfassendes Verkehrskonzept entwickelt, das unter anderem Fahrgastzählungen, Kundenanregungen und parlamentarische Initiativen berücksichtigte. Ziel war die Sicherstellung eines leistungsfähigen und attraktiven Busverkehrs für die Stadtteile Höchst, Zeilsheim, Sindlingen, Sossenheim, Nied und Griesheim. Trotz dieser umfangreichen Vorbereitung bestehen seit längerer Zeit erhebliche Qualitätsprobleme im Betrieb des Linienbündels. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen an Fahrzeugen, Ausfälle der Fahrgastinformation, fehlende Zielanzeigen sowie Probleme bei den Türanlagen. Bereits im Frühjahr 2026 bestätigte der Magistrat öffentlich, dass entsprechende Probleme bekannt seien und an deren Behebung gearbeitet werde. (Artikel HKB vom 10.03.2026) Nach wie vor berichten Fahrgäste jedoch über wiederkehrende Mängel. Vor diesem Hintergrund besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse daran, die Ursachen, die bislang ergriffenen Maßnahmen sowie die Wirksamkeit der vertraglichen Qualitäts- und Sanktionsmechanismen transparent darzustellen. Zudem sollte geprüft werden, ob die bestehenden Regelungen bei zukünftigen Ausschreibungen angepasst werden müssen, um die Einhaltung der vertraglich zugesicherten Leistungsqualität wirksamer sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Nied: Wann werden die Spielplätze in der Werner-Bockelmann-Straße fertiggestellt?VOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.09.2026, V 133 entstanden aus Vorlage: OF 126/6 vom 31.08.2026 Betreff: Nied: Wann werden die Spielplätze in der Werner-Bockelmann-Straße fertiggestellt? Vorgang: V 1254/25 OBR 6; ST 1942/25 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. wie der aktuelle Sachstand bei der angekündigten Erneuerung der drei Spielplätze in der Werner-Bockelmann-Straße bei den Hausnummern 69, 131 und 213 ist; 2. wann die Ausstattung der drei Spielplätze mit den angekündigten neuen Spielgeräten erfolgt und die Arbeiten vollständig abgeschlossen sein werden; 3. ob die vom Magistrat für das Jahr 2026 angekündigte Ausstattung aller drei Spielplätze mit neuen Spielgeräten weiterhin in diesem Jahr umgesetzt wird. Begründung: Auf eine frühere Anfrage des Ortsbeirats hatte der Magistrat mitgeteilt, dass die drei kleineren Spielplätze in der Werner-Bockelmann-Straße im Jahr 2026 mit neuen Spielgeräten ausgestattet werden sollen. Die vorbereitenden Arbeiten hierzu seien bereits im Gange. Die Plätze sind seit Monaten eingezäunt, jedoch ist überhaupt kein Fortgang der Arbeiten erkennbar. Die angekündigten neuen Spielgeräte fehlen weiterhin. Inzwischen erkundigen sich auch Anwohner danach, wann die Arbeiten denn fortgesetzt und die Spielplätze wieder vollständig zur Verfügung stehen werden. Da sich das Jahr 2026 bereits dem letzten Drittel nähert, bittet der Ortsbeirat um einen aktuellen Sachstand und einen konkreten Zeitplan für die Fertigstellung der drei Spielplätze. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1254 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1942
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Nied: Ansiedlung einer Spielhalle im alten Ortskern und Schutz vor städtebaulichen FehlentwicklungenVOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.09.2026, V 134 entstanden aus Vorlage: OF 128/6 vom 31.08.2026 Betreff: Nied: Ansiedlung einer Spielhalle im alten Ortskern und Schutz vor städtebaulichen Fehlentwicklungen Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, ob für den Betrieb der Spielhalle im alten Ortskern von Nied (ehemalige Sparkassen-Filiale) bereits alle nach dem Hessischen Spielhallengesetz erforderlichen Erlaubnisse vorliegen und ob die städtisch festgelegten Abstandsregelungen zwischen Spielhallen eingehalten werden und wie die Nähe zu sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Jugendtreffs oder Kirchen im Genehmigungsverfahren bewertet wurde; 2. zu erläutern, wie die Ansiedlung der Spielhalle konkret im Kontext des Städtebauförderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" bewertet wird und welche Auswirkungen der Magistrat auf die angestrebte städtebauliche Entwicklung und Aufwertung des Quartiers sieht; 3. zu prüfen und zu berichten, ob durch eine Änderung des bestehenden Planungsrechts künftig die Neuansiedlung weiterer Spielhallen, Wettbüros und vergleichbarer Vergnügungsstätten im Stadtteilkern von Nied eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann; 4. zu prüfen und zu berichten, welche suchtpräventiven Maßnahmen und Projekte in Nied vorhanden sind und ggf. vorhandene Angebote mit digitaler und aufsuchender Beratung zu erweitern. Begründung: Im alten Ortskern von Nied wurde nach vorliegenden Informationen die Nutzungsänderung eines bisherigen Büros in eine Spielhalle genehmigt. Grundlage hierfür ist offenbar ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1977. Seit Inkrafttreten dieses Bebauungsplans haben sich sowohl der Stadtteil als auch die städtebaulichen Zielsetzungen erheblich verändert. Nied wurde 2019 in das Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" aufgenommen. Ziel ist es, den Stadtteil aufzuwerten, die Lebens- und Aufenthaltsqualität zu verbessern und die positive Entwicklung des Quartiers zu fördern. Ziel ist es nicht, den Stadtteil durch die Ansiedlung von problematischen Vergnügungsstätten abzuwerten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Neuansiedlung von Spielhallen und vergleichbaren Vergnügungsstätten im alten Ortskern noch mit den heutigen städtebaulichen Entwicklungszielen vereinbar ist. Auch die Stadt Frankfurt hat in anderen Stadtgebieten bereits die möglichen negativen städtebaulichen Auswirkungen von Spielhallen berücksichtigt und deren Ansiedlung durch entsprechende planungsrechtliche Festsetzungen eingeschränkt. Unabhängig von der bereits erteilten Genehmigung sollte daher geprüft werden, ob das bestehende Planungsrecht für den alten Ortskern von Nied noch den heutigen städtebaulichen Zielsetzungen entspricht und wie künftig unerwünschten Entwicklungen entgegengewirkt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Sossenheim: Radverbindung An der Westerbachstraße Höhe A648 verbessernVOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.09.2026, V 135 entstanden aus Vorlage: OF 133/6 vom 21.08.2026 Betreff: Sossenheim: Radverbindung An der Westerbachstraße Höhe A648 verbessern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Zustand der Fuß- und Radwegverbindung auf der südlichen Seite der Westerbachstraße auf Höhe der Anschlussstelle der A648 für Zufußgehende und Radfahrende verbessert werden kann. Begründung: Momentan endet der Bürgersteig direkt an der Autobahnauffahrt und der Radweg ist in diesem Bereich erst gar nicht vorhanden, es entstehen immer wieder gefährliche Situationen durch auf- und abfahrende Kraftfahrzeuge, deshalb sollte an dieser Stelle die Verkehrsführung grundlegend überdacht und verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Sossenheim: Radverbindung von der Westerbachstraße in Richtung Radweg entlang der A648 verbessernVOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.09.2026, V 136 entstanden aus Vorlage: OF 134/6 vom 24.07.2026 Betreff: Sossenheim: Radverbindung von der Westerbachstraße in Richtung Radweg entlang der A648 verbessern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verbindung zwischen der Westerbachstraße und dem Radweg entlang der A648 verbessert werden kann. Im Moment muss man kurz vor der Autobahnabfahrt einen sehr engen und steilen Weg fahren, um von der Straße zum Radweg zu kommen. Diese Verbindung ist die direkte Radwegeverbindung aus Richtung Eschborn über die Westerbachstraße und stark verbesserungswürdig. Begründung: Die Radwegebeschilderung vom Flurscheideweg in Richtung Innenstadt ist dort nach links auf die Westerbachstraße ausgewiesen. Da diese Verbindung schon jetzt von vielen Radfahrenden benutzt wird wäre es sinnvoll die Möglichkeit zu schaffen von der Straße direkt ohne Umwege eine sichere Verbindung zum Radweg an der A648 zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Griesheim: Gelber Rauch über dem Fritz-Klatte-QuartierVOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.09.2026, V 137 entstanden aus Vorlage: OF 143/6 vom 28.08.2026 Betreff: Griesheim: Gelber Rauch über dem Fritz-Klatte-Quartier Am 20. Juli 2026 und an mehreren Tagen danach war nachmittags von der Stroofstraße aus gelber Rauch über den Schornsteinen des Rechenzentrums zu beobachten. Es handelt sich um das Rechenzentrum im Fritz-Klatte-Quartier. Die Rauchwolken sahen aus, als wären es Stickoxide, die dort emittiert werden. Um eine solche Sichtbarkeit hervorzurufen, müssten das beachtliche Mengen gewesen sein. Der Grenzwert für Stickoxide in der Atemluft wird aus gesundheitlichen Gründen im Jahr 2030 auf 20 µg/m³ gesenkt werden. Der Magistrat wird hierzu gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind dem Magistrat diese Emissionen bekannt? 2. Welche Stoffe dürfen in welchen Mengen aus diesen Schornsteinen emittiert werden? 3. War der Magistrat im Genehmigungsverfahren beteiligt? 4. Wird es in Zukunft regelmäßig zu derartigen Emissionen kommen? Begründung: Es erscheint zweifelhaft, dass diese Emissionen ohne negative Auswirkungen auf die Umwelt bleiben können. Es sollte dringend geklärt werden, um welche Emissionen es sich handelt und welche Auswirkungen diese Emissionen haben. Fotos vom 20. Juli 2026, fotografiert von Thomas Schlimme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Zuverlässige Schülerbeförderung zum Gymnasium Römerhof sicherstellenVOB 615.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.09.2026, V 138 entstanden aus Vorlage: OF 150/6 vom 31.08.2026 Betreff: Zuverlässige Schülerbeförderung zum Gymnasium Römerhof sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, 1. mitzuteilen, aus welchen Gründen es seit Beginn des neuen Schuljahres wiederholt zu Ausfällen von für den Schülerverkehr zum Gymnasium Römerhof wichtigen Fahrten der Buslinien 59 und 89 gekommen ist; 2. darzulegen, welche Maßnahmen kurzfristig ergriffen werden, um weitere Ausfälle zu verhindern; 3. zu prüfen und zu berichten, ob und in welcher Weise den für den Schülerverkehr vorgesehenen Fahrten bei kurzfristigen Personal- oder Fahrzeugengpässen eine besondere Priorität eingeräumt werden kann; 4. zu prüfen, ob die derzeit auf den betroffenen Fahrten eingesetzten Kapazitäten ausreichend sind und wie verhindert werden kann, dass nach vorherigen Fahrtausfällen nachfolgende Busse so stark ausgelastet sind, dass nicht mehr alle wartenden Schülerinnen und Schüler mitgenommen werden können. Begründung: Seit Beginn des neuen Schuljahres berichten Eltern sowie Schüler aus Nied und Höchst über wiederholte Ausfälle von Busverbindungen zum Gymnasium Römerhof. In der vergangenen Woche sollen sogar zeitweise vier für den Schulweg relevante Busse hintereinander ausgefallen sein. Betroffen sind insbesondere die Linien 59 und 89. Auch am Nachmittag wird von Ausfällen berichtet. Die Folgen sind erheblich: Schüler kommen verspätet zum Unterricht.Teilweise machen sie sich nach längerer Wartezeit selber zu Fuß auf den Weg zur Schule. Nach mehreren ausgefallenen Fahrten sind nachfolgende Busse zudem so voll, dass nicht mehr alle wartenden Schüler mitgenommen werden können. Eltern berichten zudem, dass sie sich wegen der ausgefallenen Verbindungen an die telefonische Fahrgastinformation gewandt hätten, dort jedoch zum Teil keine Auskunft über die betreffenden Ausfälle erhalten konnten. Neben der Zuverlässigkeit der Verbindungen stellt sich daher auch die Frage, wie kurzfristige Fahrtausfälle erfasst und den betroffenen Fahrgästen zeitnah mitgeteilt werden. Die Busanbindung des Gymnasiums Römerhof wurde in den vergangenen Jahren gezielt für den Schülerverkehr aus dem Frankfurter Westen ausgebaut. Gerade die auf Schulbeginn und Unterrichtsende abgestimmten Verbindungen sollten daher möglichst zuverlässig verkehren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Sperrung der Hofhausstraße hier: Informationspolitik des MagistratsVOB 1015.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.09.2026, V 139 entstanden aus Vorlage: OF 68/10 vom 31.08.2026 Betreff: Sperrung der Hofhausstraße hier: Informationspolitik des Magistrats Mitte August wurde die Hofhausstraße für Arbeiten an Wasserleitungen komplett gesperrt. Geplant sind 60 Arbeitstage, die entsprechende Genehmigung ist bis Anfang November gültig. Nach Auskunft des Straßenverkehrsamtes sowie mehrerer betroffener Bürgerinnen und Bürger erfolgte keine öffentliche Ankündigung der Baustelle. Eine Ankündigung erfolgte vereinzelt per Informationsschreiben. Grund dafür sei die hohe Baustellendichte im Stadtgebiet, derzufolge selektiert werden müsse, welche Maßnahmen vorab bekannt gegeben werden. Das Ausmaß dieser Baustelle wurde dabei als nicht so gewichtig eingeschätzt, dass dafür eine Ankündigung durch eine Pressemitteilung notwendig gewesen sei. Ausschlaggebend für diese Einschätzungen sei nicht die Dauer der Maßnahme, sondern die Lage der Baustelle im Straßenraum. Ein gesondertes Informieren des Ortsbeirats über stattfindende Baumaßnahmen sei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt erforderlich und wäre aufgrund der großen Zahl an Baustellen auch nicht umsetzbar. Angekündigt wurde die Maßnahme gegenüber dem Rettungswesen, der Polizei, der Branddirektion sowie der FES, die deshalb ausreichend Zeit gehabt hätten, sich auf die Bauarbeiten einzustellen. Ferner seien Hinweise gestellt und eine Umleitung ausgeschildert worden. Die diesbezügliche Beschwerdelage werde jedoch bei zukünftigen Entscheidungen, ob eine Maßnahme öffentlich angekündigt wird, stets mit einbezogen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er die Einschätzungen des Straßenverkehrsamtes teilt. Von besonderer Bedeutung sind dabei folgende Fragen: 1. Wenn eine zehnwöchige Sperrung nicht gewichtig ist: Ab welchem Zeitraum ist stattdessen eine Gewichtigkeit gegeben? 2. Eine E-Mail an den Ortsvorsteher nimmt nach Einschätzung des Ortsbeirates 10 ungefähr fünf Minuten Zeit in Anspruch. Sie wäre an achtzehn weitere Ortsbeiräte, den Stadtbezirksvorsteher, den Vereinsring, etc. weitergeleitet worden. Der Inhalt der E-Mail wäre außerdem beispielsweise über Facebook publik gemacht worden. Wie bewertet der Magistrat dieses vor dem Hintergrund einer Kosten-Nutzen-Rechnung? 3. Über die Hofhausstraße kann zum Beispiel von der Friedberger Landstraße kommend der Frankfurter Bogen angefahren werden. Ist der Magistrat der Ansicht, dass dies bei der Beurteilung der Lage der Baustelle ausreichend berücksichtigt wurde? 4. Selbst wenn sich aus § 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte kein rechtlicher Informationsanspruch des Ortsbeirates ergibt: wie bewertet der Magistrat die unterlassene Information vor dem Hintergrund der Wertschätzung a) des Ortsbeirates 10 b) der von ihm vertretenen Bürgerinnen und Bürger? Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat vollstes Verständnis für notwendige Baumaßnahmen. Er zeigt sich allerdings über die Informationspolitik des Fachamtes ebenso irritiert wie über deren Begründung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
VOB 10AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Hitzeschutz an Schulen und KitasVOB 1015.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.09.2026, V 140 entstanden aus Vorlage: OF 89/10 vom 23.08.2026 Betreff: Hitzeschutz an Schulen und Kitas Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Hitzeschutzmaßnahmen an den Schulen und Kindertagesstätten im Ortsbezirk 10 derzeit umgesetzt werden und wie diese Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bewertet werden; 2. in welchem Umfang im laufenden sowie im vergangenen Schuljahr Schulstunden an den Schulen im Ortsbezirk 10 aufgrund zu hoher Temperaturen (Hitzefrei) ausfallen mussten oder verkürzt wurden. Begründung: Kinder und Jugendliche reagieren besonders sensibel auf hohe Temperaturen. Überhitzte, unzureichend belüftete oder nicht klimatisierte Innenräume beeinträchtigen nicht nur die Konzentrations- und Lernfähigkeit erheblich, sondern stellen auch ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko dar. Wiederkehrender Unterrichtsausfall aufgrund von Hitze verschärft zudem bestehende Bildungsdefizite. Ein wirksamer und überprüfter Hitzeschutz an Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ist daher zwingend erforderlich, um verlässliche Bildungsangebote und das gesundheitliche Wohl der Kinder sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
VOB 10AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Ausstehender Ausbau der U-Bahn-Linie 2 im Bereich BonamesVOB 1015.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.09.2026, V 141 entstanden aus Vorlage: OF 77/10 vom 01.09.2026 Betreff: Ausstehender Ausbau der U-Bahn-Linie 2 im Bereich Bonames Vorgang: OM 7246/25 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie und wann es mit dem Ausbau der U-Bahn-Linie 2 im Bereich Bonames weitergeht. 2. Von besonderem Interesse dabei sind a) die ausstehende Reduzierung des U-Bahn-Lärms in der großen Kurve in Bonames sowie b) die weitere künftige U-Bahn-Station im Bereich des Gymnasiums für den Norden und der Grundschule. Begründung: Da die große Kurve der U-Bahn-Trasse in Bonames mittlerweile sehr in die Jahre gekommen ist, sollte es möglich sein, die schadhaften Gleise im Bereich der Kurve schnellstens zu erneuern. Dies auch vor dem Hintergrund eines etwaigen späteren bzw. sich weiter verzögernden Baus einer neuen U-Bahn-Station im Bereich des künftigen Gymnasiums im Frankfurter Norden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7246
VOB 10AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Hitzeschutzkonzept für den Frankfurter NordostenVOB 1015.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.09.2026, V 142 entstanden aus Vorlage: OF 90/10 vom 29.08.2026 Betreff: Hitzeschutzkonzept für den Frankfurter Nordosten Der Magistrat wird aufgefordert, zu erläutern, 1. welche zusätzlichen Hitzeschutzmaßnahmen im Frankfurter Nordosten geplant sind, um vulnerable Gruppen vor den vermehrt auftretenden Hitzewellen zu schützen und die zu erwartenden Hitzesommer für die Bevölkerung insgesamt erträglicher zu machen, 2. welcher Zeitraum dafür vorgesehen ist, 3. welche Bereiche und Maßnahmen priorisiert sind. Begründung: Nach Berechnungen des RKI sind in Deutschland aufgrund der großen Hitze in diesem Jahr zwischen 14.500 und 17.000 Menschen gestorben. Allein die Hitzewelle Ende Juni hat je nach Quelle 5.100 bis 8.300 Todesopfer gefordert. In Frankfurt hat sich die Zahl der Einsätze der Rettungsdienste während der Hochphase, als Temperaturen um die 40°C gemessen wurden, verdreifacht; die Zahl der Notfall-Türöffnungen sogar verfünffacht (Quelle: https://www.hessenschau.de/gesellschaft/frankfurter-feuerwehr-chef-die-hitzewell e-bringt-das-system-an-seine-grenzen-v1,hitzeeinsaetze-rettungsdienst-100.html). Im ganzen Gebiet des Ortsbeirates 10 gibt es aber nur neun "Kühle Orte" - die meisten davon Friedhöfe. Davon entfallen je drei auf die Stadtteile Bonames und Preungesheim; zwei auf Eckenheim und einer auf Berkersheim. Im dicht besiedelten Stadtteil Frankfurter Berg gibt es keinen (Quelle: offizielle Karte der Kühlen Orte der Stadt Frankfurt https://frankfurt.de/themen/gesundheit/hitze/kuehle-orte). Das ist bei einer Bevölkerungszahl von 45.000 viel zu wenig. Zudem gibt es im ganzen Ortsbezirk keine Trinkbrunnen und es fehlen klimatisierte Räume, in denen sich besonders hitzebetroffene Einwohnerinnen und Einwohner wenigstens zeitweise abkühlen können. Da derartige Hitzewellen infolge des Klimawandels häufiger auftreten werden, sind zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung dringend erforderlich. Die Information des Ortsbeirats über die geplanten Maßnahmen ist ebenfalls geboten, damit dieser sich in die Planung einbringen und die Bevölkerung informieren kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
VOB 10AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Frankfurt am MainOFOB 214.09.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2026, OF 136/2 Betreff: Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Frankfurt am Main Der Ortsbeirat möge beschliessen: 1: Der vorliegende Vortrag des Magistrats (M 109_2026) zur kommunalen Wärmeplanung wird zurückgewiesen. Die geplante Wärmeplanung verfehlt in zentraler Hinsicht die sozial-ökologischen Anforderungen, die für eine gerechte Wärmewende in Frankfurt notwendig sind. Statt einer konsequenten, gemeinwohlorientierten und demokratisch kontrollierten Wärmeversorgung wird ein unverbindliches Fachgutachten vorgelegt, das keine verbindlichen Maßnahmen vorsieht und keine sozialverträglichen Lösungen für die Bürger*innen bietet. 2. Daher beantragen wir, dass der Ortsbeirat2die Magistratsvorlage M 109_2026 in der aktuellen Form ablehnt und den Magistrat auffordert, a) die Mainova in einen gemeinwohlorientierten Eigenbetrieb umzuwandeln, b) die Fernwärmepreiserhöhungen zurückzunehmen und soziale Tarife einzuführen, c) verbindliche Umsetzungspläne mit Budget und Zeitrahmen vorzulegen, d) einen Wärmerat mit Bürger:innenbeteiligung einzurichten, e) einen klaren Fahrplan für den Gas-Ausstieg und den Ausbau erneuerbarer Energien zu erarbeiten, f) Klimaanpassungsmaßnahmen (Kühlzonen, hitzefeste Wohnungen) in die Wärmeplanung zu integrieren. Erst nach Vorlage einer überarbeiteten Version, die diese Punkte berücksichtigt, können wir einer Kenntnisnahme oder Zustimmung zustimmen. Begründung: Begründung, unsere Kritik an M 109_2026 im einzelnen: 1. Fehlende Gemeinwohlorientierung und demokratische Kontrolle - Die kommunale Wärmeplanung wird von der Mainova als profitorientiertem Unternehmen dominiert, ohne dass eine Umwandlung in einen gemeinwohlorientierten Eigenbetrieb vorgesehen ist. - Die Vorlage ignoriert, dass die Mainova keiner demokratischen Kontrolle unterliegt und keine verbindliche Verpflichtung zur ökologischen Wärmewende hat. - Forderung aus "Wärmewende.pdf": Umwandlung der Mainova in einen gemeinwohlorientierten Eigenbetrieb der Stadt (vgl. S. 2). Raus aus den Gas-Lobbyverbänden und planungssicherer Gas-Ausstieg (vgl. S. 2). Ohne diese strukturellen Änderungen kann die Wärmeplanung keine sozial-ökologische Wärmewende sicherstellen. 2. Fehlende Sozialverträglichkeit und bezahlbare Wärme - Die Vorlage erwähnt zwar die "soziale Verträglichkeit" (vgl. M 109, Punkt VI.7), konkretisiert diese aber nicht. - Keine Maßnahmen gegen die exorbitanten Fernwärmepreiserhöhungen (z. B. +25-36 % im Mai 2025) werden vorgeschlagen. - Keine Garantie für bezahlbare Wärme für einkommensschwache Haushalte. - Forderung aus "Wärmewende.pdf": Rücknahme der Fernwärmepreiserhöhungen und Einführung eines kostengünstigen Grundkontingents (vgl. S. 2). Sozial gestaffelte Tarife und Mieterschutz bei Sanierungen (vgl. S. 2: "Warmmietenneutralität gewährleisten"). Ohne soziale Absicherung wird die Wärmewende zu einer Belastung für Mieter:innen und einkommensschwache Haushalte. 3. Unklare Finanzierung und fehlende verbindliche Maßnahmen - Die Vorlage ist ein unverbindliches Fachgutachten (vgl. M 109, Begründung A) und enthält keine verbindlichen Umsetzungsmaßnahmen. - Die geschätzten Kosten von 14 Mrd. Euro (vgl. M 109, Punkt VI) werden nicht konkret budgetiert oder durch Fördermittel gesichert. - Kein klarer Fahrplan für die Dekarbonisierung der Fernwärme (z. B. Ausbau von Großwärmepumpen oder Nutzung von Abwärme). - Es fehlen Aussagen zu verbindlichen Maßnahmen statt unverbindlichen Planung . - Es fehlen Aussagen zur konsequenten Förderung erneuerbarer Energien. - Es fehlen Aussagen zum notwendigen schnellen Ausbau der Fernwärmeinfrastruktur mit Großwärmepumpen und Wärmespeichern und zur Umstellung des Dampfnetzes auf Heißwasser bis 2030 Eine Wärmeplanung ohne verbindliche Finanzierung und konkrete Umsetzungsstrategie bleibt wirkungslos. 4. Fehlende Bürger:innenbeteiligung und mangelnde Transparenz Die Öffentlichkeitsbeteiligung (vgl. M 109, Punkt D) war unzureichend: - Nur 97 Stellungnahmen (davon 34 von Einzelpersonen) in 6 Wochen (07.04.-17.05.2026). - Keine institutionelle Bürger:innenbeteiligung (z. B. durch Schaffung eines "Wärmerats). - Keine Transparenz bei der Preisgestaltung der Mainova oder der Auswahl von Wärmequellen. Ohne echte Partizipation und Transparenz fehlt der Wärmeplanung die Legitimation. 5. Fehlende Priorisierung erneuerbarer Energien und Gas-Ausstieg - Die Vorlage erwähnt zwar Potenziale für erneuerbare Wärme (z. B. Umgebungsluft, Abwärme, Geothermie - vgl. M 109, Punkt II), setzt aber keine Prioritäten. - Kein klarer Zeitplan für den Gas-Ausstieg oder den Verzicht auf Wasserstoff-Fernwärme (die allein eine nachhaltige Lösung bedeuten würden. - Keine konkreten Maßnahmen für den Ausbau von Solarthermie oder Wärmepumpen. - Keine Aussagen zum notwendigen sofortigen Ausstieg aus Gas-Lobbyverbänden - Keine Aussagen zur Fernwärme auf Wasserstoffbasis - Keine Aussagen zum notwendigen Vorrang für Strom zur Wärmewende statt für Rechenzentren! Ohne klare Abkehr von fossilen Energien und Wasserstoff kann die Wärmewende nicht gelingen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.08.2026, M 109 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 56 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 136/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Frankfurt am MainOFOB 614.09.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2026, OF 158/6 Betreff: Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Frankfurt am Main Die vorgelegte Wärmeplanung verfehlt in zentraler Hinsicht die sozial-ökologischen Anforderungen, die für eine gerechte Wärmewende in Frankfurt notwendig sind. Statt einer konsequenten, gemeinwohlorientierten und demokratisch kontrollierten Wärmeversorgung wird ein unverbindliches Fachgutachten vorgelegt, das keine verbindlichen Maßnahmen vorsieht und keine sozialverträglichen Lösungen für die Bürger*innen bietet. Ohne klare Abkehr von fossilen Energien und Wasserstoff kann die Wärmewende nicht gelingen. Daher möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat aufzufordern: 1. die Mainova in einen gemeinwohlorientierten Eigenbetrieb umzuwandeln, 2. die Fernwärmepreiserhöhungen zurückzunehmen und soziale Tarife einzuführen, 3. verbindliche Umsetzungspläne mit Budget und Zeitrahmen vorzulegen, 4. einen Wärmerat mit Bürger:innenbeteiligung einzurichten, 5. einen klaren Fahrplan für den Gas-Ausstieg und den Ausbau erneuerbarer Energien zu erarbeiten, 6. Klimaanpassungsmaßnahmen (Kühlzonen, hitzefeste Wohnungen) in die Wärmeplanung zu integrieren. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.08.2026, M 109 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage M 109 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 158/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 SPD, GRÜNE, FDP und Volt gegen AfD und Linke (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, 2 SPD, AfD, FDP und Volt gegen Linke (= Annahme); 2 SPD und GRÜNE (= Enthaltung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Förderung der Weihnachtsmärkte in Kalbach - Riedberg im Rahmen des Programms „Vielfalt leben – Stadtteilfeste unterstützen“OFOB 1214.09.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2026, OF 54/12 Betreff: Förderung der Weihnachtsmärkte in Kalbach - Riedberg im Rahmen des Programms "Vielfalt leben - Stadtteilfeste unterstützen" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92) und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 499 (E 160), im Jahr 2026 den Weihnachtsmarkt Kalbach und den Weihnachtsmarkt der IG Riedberg im Rahmen des Förderprogramms "Vielfalt leben - Stadtteilfeste unterstützen" mit einem Betrag von jeweils 6.000 Euro zu fördern. Veranstalter des Weihnachtsmarktes Kalbach ist der Kerbeverein Kalbach e.V. Die Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e.V. veranstaltet den Weihnachtsmarkt Riedberg. Der Zuschuss für den Kerbeverein Kalbach steht unter dem Vorbehalt, dass für den Weihnachtsmarkt ein geeigneter Veranstaltungsort gefunden wird. Begründung: Die Weihnachtsmärkte sind öffentliche, nicht kommerziell organisierte Stadtteilfeste. Sie stärken das gemeinschaftliche Zusammenleben im Stadtteil und bringt Menschen aller Generationen zusammen. Die Veranstaltungen des Kerbevereins Kalbach und der IG Riedberg in ihrer Funktion als Vereinsringe bieten lokalen Vereinen, Initiativen und Gewerbetreibenden eine Plattform zur aktiven Mitgestaltung, Begegnung und Vernetzung. Die Kosten für Infrastruktur, Sicherheitsmaßnahmen, Energieversorgung und Organisation von Stadtteilfesten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die beantragte Förderung dient dazu, die Durchführung der Veranstaltung finanziell abzusichern, die Qualität des Angebots zu gewährleisten und das ehrenamtliche Engagement der zahlreichen Beteiligten nachhaltig zu unterstützen. Für den Weihnachtsmarkt Kalbach kommt erschwerend hinzu, dass der bisherige Veranstaltungsort wegen Baumaßnahmen nicht wie gewohnt zur Verfügung steht. Hier entstehen möglicherweise zusätzliche Kosten. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Volt Linke BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 25.09.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 33 2026 Die Vorlage OF 54/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sichere Fußgängerüberwege am Danziger Platz umgehend gewährleistenOFOB 414.09.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2026, OF 88/4 Betreff: Sichere Fußgängerüberwege am Danziger Platz umgehend gewährleisten Der Magistrat wird aufgefordert, während der Bauarbeiten am Ostbahnhof und auf dem Danziger Platz Fußgängerüberwege auf der Grusonstraße auf Höhe der Hausnummern 6 und 11 sowie auf der Ostbahnhofstraße auf Höhe der Hausnummern 1 und 18, beziehungsweise entsprechend der Fußwegplanung auf der südlichen Platzseite ab Oktober 2026 (siehe Unterlagen der DB InfraGO AG zum Infotermin der Ortsbeiräte 4 und 11 vom 29.07.2026 Bl. 8 und 9) einzurichten. Begründung: Aufgrund der Bauarbeiten am und um den Ostbahnhof sowie der dadurch erfolgten Umgestaltung des Danziger Platzes ist dieser in weiten Teilen abgesperrt. Eine geordnete Überquerung für Fußgängerinnen und Fußgänger ist derzeit lediglich auf der Nordseite des Danziger Platzes über die dort befindliche Lichtzeichenanlage möglich. Auf der West- und Südseite des Danziger Platzes ist eine geordnete Überquerung der Fahrbahnen der Grusonstraße und der Ostbahnhofstraße hingegen nicht möglich. Angesichts des damit einhergehenden Gefährdungspotenzials, insbesondere für gehbehinderte Personen und Personen mit Kindern, bedarf es dringend einer geordneten Überquerungsmöglichkeit auch auf den genannten Seiten des Danziger Platzes durch die angeführten Fußgängerüberwege. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.08.2026, OF 64/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 22.09.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 691 2026 1. Die Vorlage OF 64/4 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 88/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: Der Magistrat wird aufgefordert, während der Bauarbeiten am Ostbahnhof und auf dem Danziger Platz Fußgängerüberwege auf der Grusonstraße auf Höhe der Hausnummern 6 und 11, auf der Ostbahnhofstraße auf Höhe der Hausnummer 18 und am Danziger Platz auf Höhe der Hausnummer 1, einzurichten. Als Orientierung dient hierzu auch die Fußwegplanung auf der südlichen Platzseite ab Oktober 2026. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer HangOMOB 1114.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2026, OM 643 entstanden aus Vorlage: OF 51/11 vom 30.06.2026 Betreff: Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang Vorgang: OM 1984/17 OBR 11; ST 2298/17; OM 3528/23 OBR 4; ST 1269/24 Der Magistrat wird gebeten, die Angelegenheit nunmehr einer Lösung zuzuführen. Seit nahezu zehn Jahren bleibt das Problem trotz mehrerer Anträge und Stellungnahmen unverändert. Konkret wird der Magistrat um Folgendes gebeten: 1. Mitteilung, welche Dienststelle für die Lösung der beschriebenen Problematik zuständig ist. In der Stellungnahme vom 21.06.2024, ST 1269, wird ausgeführt, die Straßenverkehrsbehörde könne die verkehrlichen Auswirkungen einer ortsfesten Veranstaltungsstätte lediglich mittelbar beeinflussen. Der Ortsbeirat befürchtet, dass unklare Zuständigkeiten zur unbefriedigenden Situation beigetragen haben könnten. 2. Zuständige Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner des Magistrats benennen, die entsprechend der Stellungnahme vom 21.06.2024, ST 1269, an Gesprächen zwischen Ortsbeirat und Betreiber teilnehmen. Die vom Ortsbeirat gewünschten Gespräche konnten bislang mangels Benennung entsprechender Ansprechpersonen nicht stattfinden. 3. Vorlage der in der Stellungnahme vom 20.11.2017, ST 2298, erwähnten Verfügung, wonach der Betreiber verpflichtet sein soll, auf eigene Kosten Ordnungskräfte zum Schutz des Stadtteils Riederwald einzusetzen. 4. Erläuterung, auf welche Grundlage sich die in der Stellungnahme vom 21.06.2024, ST 1269, vertretene Auffassung stützt, die Hessische Versammlungsstättenrichtlinie verpflichte zum Einsatz eines Ordnungsdienstes zum Schutz angrenzender Wohngebiete. Nach dem Wortlaut der Richtlinie scheint sich diese ausschließlich auf den Schutz der Versammlungsstätte selbst zu beziehen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die im Stadion stattfindenden Veranstaltungen ausdrücklich. Zugleich erwartet er, dass die Stadt oder der Veranstalter geeignete Maßnahmen ergreift, um massenhaftes Falschparken im Stadtteil zu verhindern. Entsprechende Regelungen wurden in der Vergangenheit bereits erfolgreich praktiziert, etwa bei der Dippemess. Eine Lösung könnte analog auf Veranstaltungen im Stadion von Eintracht Frankfurt angewendet werden, die zu Beeinträchtigungen im Bereich der Vatterstraße in Seckbach führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1984 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2298 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3528 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1269
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Maßnahmen zur Verbesserung der Situation und zur Vermeidung wiederkehrender erheblicher Ruhestörungen auf dem Spiel- und Bolzplatz an der FlinschstraßeOMOB 1114.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2026, OM 644 entstanden aus Vorlage: OF 65/11 vom 09.08.2026 Betreff: Maßnahmen zur Verbesserung der Situation und zur Vermeidung wiederkehrender erheblicher Ruhestörungen auf dem Spiel- und Bolzplatz an der Flinschstraße Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die regelmäßig auftretenden erheblichen Ruhestörungen auf dem Spiel- und Bolzplatz an der Flinschstraße, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, zu reduzieren und die Einhaltung der öffentlichen Ordnung sicherzustellen. Hierzu wird der Magistrat insbesondere gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Piktogrammschilder an den Zugängen anbringen An den vier Eingängen des Spielplatzes sowie am Zugang zum Bolzplatz sollen gut sichtbare und eindeutige Piktogrammschilder angebracht werden. Die Beschilderung soll insbesondere Hinweise enthalten auf: - die zulässigen Nutzungszeiten; - die geltenden Ruhezeiten; - die einzuhaltenden Verhaltensregeln; - das Rauchverbot; - das Alkoholverbot sowie - das Grillverbot, soweit diese Verbote für die jeweilige Fläche gelten. Die Hinweise sollen möglichst eindeutig und auch ohne umfangreiche Sprachkenntnisse verständlich sein. 2. Verstärkte Kontrollen in den Abendstunden Es soll veranlasst werden, dass der Spiel- und Bolzplatz, insbesondere ab 21:00 Uhr, verstärkt kontrolliert wird. Hierbei sollen - je nach Zuständigkeit und rechtlicher Möglichkeit - das Ordnungsamt bzw. die Stadtpolizei sowie das zuständige 18. Polizeirevier einbezogen werden. Ziel der Kontrollen soll sein, Ruhestörungen frühzeitig zu unterbinden, auf die geltenden Nutzungs- und Verhaltensregeln hinzuweisen und bei Verstößen die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. 3. Geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung Der Magistrat wird gebeten, darüber hinaus alle geeigneten und rechtlich möglichen Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, die zu einer dauerhaften Verbesserung der Situation beitragen können. Dabei sollen insbesondere Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um wiederkehrende Ruhestörungen, übermäßigen Lärm sowie Verstöße gegen bestehende Nutzungs- und Verhaltensregeln zu verhindern bzw. konsequent zu unterbinden. Begründung: Auf dem Spiel- und Bolzplatz an der Flinschstraße kommt es täglich in den Abendstunden, insbesondere nach 20:00 Uhr und häufig bis 00:00 Uhr oder darüber hinaus, zu erheblichen Lärmbelästigungen. Die Anwohnerinnen und Anwohner berichten von lautem Geschrei, Rufen, Musik und weiteren erheblichen Lärmemissionen. Die wiederkehrenden Störungen führen zu einer massiven Beeinträchtigung der Lebens- und Wohnqualität der unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner. Besonders belastend ist die Situation für Familien mit Kindern, ältere Menschen sowie Berufstätige, die auf eine ausreichende Nachtruhe angewiesen sind. Die regelmäßige Lärmbelastung bis in die späten Abend- und Nachtstunden stellt für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner eine erhebliche Einschränkung dar. Bei einem Spiel- und Bolzplatz handelt es sich grundsätzlich um eine wichtige Einrichtung für Kinder und Jugendliche und damit um einen wertvollen Bestandteil des öffentlichen Lebens im Stadtteil. Gleichzeitig ist jedoch darauf zu achten, dass die Nutzung solcher Anlagen im Rahmen der geltenden Nutzungszeiten und unter Rücksichtnahme auf die Anwohnerschaft erfolgt. Der Ortsbeirat erkennt ausdrücklich an, dass Spiel- und Bolzplätze wichtige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche darstellen und deren Nutzung grundsätzlich ermöglicht werden soll. Gleichzeitig ist jedoch sicherzustellen, dass die Nutzung innerhalb der geltenden Nutzungszeiten erfolgt und die berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner auf Ruhe und Rücksichtnahme angemessen berücksichtigt werden. Durch eine klare Beschilderung, eine verstärkte Präsenz und Kontrolle in den besonders problematischen Abendstunden sowie die konsequente Anwendung geeigneter ordnungsrechtlicher Maßnahmen kann dazu beigetragen werden, die bestehende Situation nachhaltig zu verbessern. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher, die genannten Maßnahmen zeitnah zu prüfen und umzusetzen und über die eingeleiteten Maßnahmen sowie deren Wirkung zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Aufwertung des Spielplatzes an der MariengemeindeOMOB 1114.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2026, OM 645 entstanden aus Vorlage: OF 66/11 vom 29.08.2026 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes an der Mariengemeinde Der Magistrat wird gebeten, die Holzburg sowie die weiteren beweglichen Spielgeräte auf dem Spielplatz an der Mariengemeinde in Seckbach mit einem neuen, geeigneten Anstrich zu versehen sowie die desolate Rasenanlage in Ordnung zu bringen und wiederherzustellen. Begründung: Der Spielplatz an der Mariengemeinde in Seckbach ist ein beliebter und stark frequentierter Treffpunkt für Kinder und Familien. Die gute Lage sowie die zahlreichen Sitzmöglichkeiten machen den Spielplatz zu einem Ort, an dem sich Kinder und Erwachsene gerne aufhalten. Die vorhandenen Holzelemente und insbesondere die Holzburg (siehe Bild) sind inzwischen deutlich in die Jahre gekommen. Der Anstrich ist teilweise abgenutzt und lässt den Spielplatz insgesamt weniger gepflegt erscheinen. Auch die beweglichen Spielgeräte weisen einen entsprechenden Pflege- und Erneuerungsbedarf auf. Ferner sind auch die restlichen Teile des Rasens, oder was noch davon übrig ist, zu ersetzten bzw. wiederherzustellen. Bild: Birgit Busold Ein neuer Anstrich, nebst Aufbesserung der Grünanlage, würde nicht nur das Erscheinungsbild des Spielplatzes deutlich verbessern, sondern auch zu einem gepflegten und einladenden Umfeld beitragen. Gerade bei einem stark genutzten Spielplatz ist es wichtig, dass die Spielgeräte und das Umfeld regelmäßig kontrolliert, gepflegt und bei Bedarf instand gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wasserspielanlage im Licht- und Luftbad Riederwald bis 2027 erneuernOMOB 1114.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2026, OM 646 entstanden aus Vorlage: OF 67/11 vom 10.08.2026 Betreff: Wasserspielanlage im Licht- und Luftbad Riederwald bis 2027 erneuern Vorgang: B 209/26 Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05.03.2026 beschlossen, dass geprüft werden soll, ob in allen Stadtteilen Wasserspielgeräte angeschafft werden können. Mit dem Bericht vom 19.06.2026, B 209, legt der Magistrat einen Bestandsbericht vor und verweist auf die hohen Kosten, die mit solchen Projekten verbunden sind. Daher kommt der Magistrat zu folgendem Ergebnis: "Für das weitere Vorgehen wird folgende Priorisierung vorgesehen: Erhalt und Sanierung des Bestands (Höchste Priorität) ..." Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, aufgrund dieser Priorisierung die Wasserspielanlage im Licht- und Luftbad im Riederwald neu zu planen, zu installieren und die Inbetriebnahme bis zum Sommer 2027 sicherzustellen. Begründung: Die Wasserspielanlage im Licht- und Luftbad Riederwald besteht derzeit nur aus einer einzigen Wasserfontäne, die aufgrund des technischen Zustands nur unter Aufsicht in Betrieb genommen werden darf. Dies wird durch den Verein Liluba e. V. ehrenamtlich betreut. Dadurch sind die Nutzungszeiten sehr eingeschränkt. Aufgrund der zunehmenden Hitzeperioden in den kommenden Jahren ist ein solches Angebot wichtig und sollte zeitnah realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.06.2026, B 209
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.