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Ladeinfrastruktur an den Park-and-Ride-Parkplätzen unter der A661

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anregung fordert die Untersuchung und Planung von Ladeinfrastruktur an den Park-and-Ride-Parkplätzen unter der A661 zwischen Preungesheim und Frankfurter Berg. Dies dient der Unterstützung der Elektromobilität und der langfristigen Berücksichtigung vorgesehener Verkehrsplanungen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten,

  1. zu prüfen und zu berichten, ob und in welchem Umfang die beiden bestehenden Park-and-Ride-Parkflächen unter der A661 zwischen Preungesheim und Frankfurter Berg für die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur geeignet sind;
  2. zu prüfen und zu berichten, wie viele Stellplätze die beiden Parkflächen jeweils umfassen und ob sie hinsichtlich der Planung und Erschließung als eine gemeinsame Park-and-Ride-Anlage betrachtet werden können;
  3. zu prüfen und zu berichten, wer Eigentümer der betreffenden Flächen ist und welche Stellen für Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der Ladeinfrastruktur zuständig wären;
  4. zu prüfen und zu berichten, welche technischen Möglichkeiten für einen Netzanschluss bestehen und welche Ladeleistung an diesem Standort wirtschaftlich und netztechnisch sinnvoll bereitgestellt werden kann;
  5. ein Konzept für die schrittweise Errichtung von Ladepunkten zu entwickeln, wobei insbesondere AC-Ladepunkte mit einer für die typische Park-and-Ride-Nutzung geeigneten Ladeleistung berücksichtigt werden sollen;
  6. bei der Standortplanung die bereits vorgesehenen bzw. perspektivisch geplanten Maßnahmen zur Verlängerung der U5 zum Frankfurter Berg sowie mögliche zukünftige Veränderungen der Park-and-Ride-Anlage zu berücksichtigen;
  7. die Ladepunkte und die erforderliche elektrische Infrastruktur nach Möglichkeit so zu positionieren und zu dimensionieren, dass sie bei einem späteren Ausbau der U5, einer Umgestaltung der Park-and-Ride-Flächen oder einer Anpassung der Verkehrsführung nicht wieder zurückgebaut oder versetzt werden müssen;
  8. bei der Planung insbesondere darauf zu achten, dass Leitungswege, Netzanschluss, Trafostandorte, Verteilungen und Fundamentierungen bereits auf einen späteren Ausbau der Ladeinfrastruktur ausgelegt werden können, sofern dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist;
  9. zu prüfen, ob für die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur Fördermittel des Bundes, des Landes Hessen oder der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung stehen;
  10. dem Ortsbeirat darzulegen, mit welchen einmaligen Investitionskosten sowie laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten bei einer ersten Ausbaustufe zu rechnen wäre und welche Betreiber oder Betreibermodelle hierfür in Betracht kommen.

Begründung

Die beiden bestehenden Park-and-Ride-Parkflächen unter der A661 zwischen Preungesheim und Frankfurter Berg bieten sich aufgrund ihrer bestehenden Funktion und ihrer Lage grundsätzlich für die Ergänzung durch öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an.

Park-and-Ride-Anlagen weisen eine besondere Eignung für das Laden von Elektrofahrzeugen auf, da Fahrzeuge dort typischerweise über einen längeren Zeitraum abgestellt werden, während die Nutzerinnen und Nutzer ihre Fahrt mit dem öffentlichen Personennahverkehr fortsetzen. Eine solche Nutzung ermöglicht insbesondere den Einsatz von AC-Ladepunkten mit moderater Ladeleistung und vermeidet die Notwendigkeit einer aufwendigen Schnellladeinfrastruktur.

Bei der Planung sollte jedoch ausdrücklich eine langfristige Perspektive berücksichtigt werden. Die Verlängerung der U5 zum Frankfurter Berg und die damit möglicherweise verbundenen Veränderungen der Verkehrs- und Park-and-Ride-Infrastruktur müssen bereits bei der Standortwahl berücksichtigt werden. Es sollte vermieden werden, Ladepunkte heute an Stellen zu errichten, die bei einer späteren Realisierung der U5 oder einer damit verbundenen Umgestaltung der Flächen wieder entfernt und an anderer Stelle neu errichtet werden müssen. Daher sollte nicht ausschließlich die kurzfristig günstigste Errichtung betrachtet werden. Vielmehr sollte geprüft werden, ob Ladepunkte und insbesondere die dazugehörige elektrische Infrastruktur bereits an solchen Stellen errichtet werden können, die auch bei einer späteren Weiterentwicklung des Standorts Bestand haben. Ebenso sollte die technische Infrastruktur, soweit wirtschaftlich vertretbar, von Beginn an auf eine spätere Erweiterung der Anzahl der Ladepunkte ausgelegt werden.

Mit einer frühzeitigen Untersuchung der Eigentumsverhältnisse, der technischen Voraussetzungen, der zukünftigen Verkehrsplanung und der möglichen Fördermittel kann die Stadt sicherstellen, dass eine spätere Elektrifizierung der Park-and-Ride-Anlage nicht durch heute getroffene Standortentscheidungen erschwert oder unnötig verteuert wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. August 2026OFOF 75/10Ladeinfrastruktur an den Park-and-RideParkplätzen unter der A661Ortsbeiratsantrag · Volt
  2. 15. September 2026Sie sind hier
    OMOM 641Ladeinfrastruktur an den Park-and-RideParkplätzen unter der A661
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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