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Ladeinfrastruktur an den Park-and-Ride-Parkplätzen unter der A661

Vorlagentyp: OFVolt
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Vorschlag sieht die Prüfung der Eignung von Park-and-Ride-Parkplätzen unter der A661 für die Errichtung von Ladeinfrastruktur vor. Ziel ist es, eine sinnvolle Integration von Ladesäulen zu schaffen, die sowohl die Nutzung des öffentlichen Verkehrs fördert als auch langfristige Planungen berücksichtigt.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und dem Ortsbeirat 10 zu berichten,

  1. ob und in welchem Umfang die beiden bestehenden P+R Parkflächen unter der A661 zwischen Preungesheim und Frankfurter Berg für die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur geeignet sind;
  2. wie viele Stellplätze die beiden Parkflächen jeweils umfassen und ob sie hinsichtlich der Planung und Erschließung als eine gemeinsame P+R Anlage betrachtet werden können;
  3. wer Eigentümer der betreffenden Flächen ist und welche Stellen für Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der Ladeinfrastruktur zuständig wären;
  4. welche technischen Möglichkeiten für einen Netzanschluss bestehen und welche Ladeleistung an diesem Standort wirtschaftlich und netztechnisch sinnvoll bereitgestellt werden kann;
  5. ein Konzept für die schrittweise Errichtung von Ladepunkten zu entwickeln, wobei insbesondere AC Ladepunkte mit einer für die typische P+R Nutzung geeigneten Ladeleistung berücksichtigt werden sollen;
  6. bei der Standortplanung die bereits vorgesehenen bzw. perspektivisch geplanten Maßnahmen zur Verlängerung der U5 zum Frankfurter Berg sowie mögliche zukünftige Veränderungen der P+R Anlage zu berücksichtigen;
  7. die Ladepunkte und die erforderliche elektrische Infrastruktur nach Möglichkeit so zu positionieren und zu dimensionieren, dass sie bei einem späteren Ausbau der U5, einer Umgestaltung der P+R Flächen oder einer Anpassung der Verkehrsführung nicht wieder zurückgebaut oder versetzt werden müssen;
  8. bei der Planung insbesondere darauf zu achten, dass Leitungswege, Netzanschluss, Trafostandorte, Verteilungen und Fundamentierungen bereits auf einen späteren Ausbau der Ladeinfrastruktur ausgelegt werden können, sofern dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist;
  9. zu prüfen, ob für die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur Fördermittel des Bundes, des Landes Hessen oder der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung stehen;
  10. dem Ortsbeirat darzulegen, mit welchen einmaligen Investitionskosten sowie laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten bei einer ersten Ausbaustufe zu rechnen wäre und welche Betreiber oder Betreibermodelle hierfür in Betracht kommen.

Begründung

Die beiden bestehenden P+R Parkflächen unter der A661 zwischen Preungesheim und Frankfurter Berg bieten sich aufgrund ihrer bestehenden Funktion und ihrer Lage grundsätzlich für die Ergänzung durch öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an.

P+R Anlagen weisen eine besondere Eignung für das Laden von Elektrofahrzeugen auf, da Fahrzeuge dort typischerweise über einen längeren Zeitraum abgestellt werden, während die Nutzerinnen und Nutzer ihre Fahrt mit dem öffentlichen Personennahverkehr fortsetzen. Eine solche Nutzung ermöglicht insbesondere den Einsatz von AC Ladepunkten mit moderater Ladeleistung und vermeidet die Notwendigkeit einer aufwendigen Schnellladeinfrastruktur.

Bei der Planung sollte jedoch ausdrücklich eine langfristige Perspektive berücksichtigt werden. Die Verlängerung der U5 zum Frankfurter Berg und die damit möglicherweise verbundenen Veränderungen der Verkehrs- und P+R-Infrastruktur müssen bereits bei der Standortwahl berücksichtigt werden. Es sollte vermieden werden, Ladepunkte heute an Stellen zu errichten, die bei einer späteren Realisierung der U5 oder einer damit verbundenen Umgestaltung der Flächen wieder entfernt und an anderer Stelle neu errichtet werden müssen.

Daher sollte nicht ausschließlich die kurzfristig günstigste Errichtung betrachtet werden. Vielmehr sollte geprüft werden, ob Ladepunkte und insbesondere die dazugehörige elektrische Infrastruktur bereits an solchen Stellen errichtet werden können, die auch bei einer späteren Weiterentwicklung des Standorts Bestand haben. Ebenso sollte die technische Infrastruktur, soweit wirtschaftlich vertretbar, von Beginn an auf eine spätere Erweiterung der Anzahl der Ladepunkte ausgelegt werden.

Mit einer frühzeitigen Untersuchung der Eigentumsverhältnisse, der technischen Voraussetzungen, der zukünftigen Verkehrsplanung und der möglichen Fördermittel kann die Stadt sicherstellen, dass eine spätere Elektrifizierung der P+R Anlage nicht durch heute getroffene Standortentscheidungen erschwert oder unnötig verteuert wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. August 2026Sie sind hier
    OFOF 75/10Ladeinfrastruktur an den Park-and-RideParkplätzen unter der A661
    Ortsbeiratsantrag · Volt
  2. 15. September 2026OMOM 641Ladeinfrastruktur an den Park-and-RideParkplätzen unter der A661Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 4 · 15.09.2026
TO II, TOP 17
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 641 2026 Die Vorlage OF 75/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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