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- Nutzung einer Beleuchtungsanlage an Wegeverbindung (Aldi-Weg) zwischen Konstanzer Straße und FerdinandPorscheStraßeOMOB 1114.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2026, OM 647 entstanden aus Vorlage: OF 70/11 vom 29.08.2026 Betreff: Nutzung einer Beleuchtungsanlage an Wegeverbindung (Aldi-Weg) zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche-Straße Zwischen dem südlichen Ende der Konstanzer Straße des Stadtteils Fechenheim und der Ferdinand-Porsche-Straße im Gewerbegebiet Oberhafen stehen entlang einer Wegeverbindung - sogenannter Aldi-Weg - mehrere Straßenlaternen, die einstmals zur Beleuchtung des Weges zu einer Kindertagesstätte und zu einem Ausweichgelände der ehemaligen Heinrich-Kraft-Schule dienten. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, die vorhanden Lampenanlagen oder zumindest deren grundlegende Infrastruktur zu nutzen um den oben genannten Verbindungsweg zwischen dem Stadtteil Fechenheim und dem Gewerbegebiet Oberhafen/Karl-Benz-Straße oder weiter nach Offenbach in den Abendstunden und frühen Morgenstunden zu beleuchten, um auch in der dunklen Jahreszeit einen sicheren Arbeitsweg bzw. Einkaufs- und Erledigungsweg zu Fuß oder auch mit dem Rad gewährleisten zu können. Begründung: Der im Antrag beschriebene sogenannte Aldi-Weg ermöglicht den Menschen aus Fechenheim per Rad oder zu Fuß Erledigungen zu tätigen, die in das Gewerbegebiet oder nach Offenbach führen. Der Weg wird schon seit Jahren - auch schon als Trampelpfad - rege genutzt. Der Weg ist heute schon Teil einer Planung für ein zukünftiges Wohngebiet (nördliche Dieburger Straße) und eines Grünzuges. Um den Weg auch in der dunkleren Jahreszeit sicher nutzen zu können, ist eine Beleuchtung nahezu unerlässlich. Die Grundlagen der Beleuchtungsinfrastruktur sind seit Jahren vor Ort - entstanden durch andere gemeinnützige Einrichtungen, die dort angesiedelt waren - und später durch die Schließungen der Einrichtungen nicht mehr genutzt worden. Dies sollte zeitnah geändert werden und zu einer Erleichterung der Nutzerinnen und Nutzer dieses Weges führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Installation fester Fahrradabstellbügel vor dem Nahkauf in FrankfurtSeckbach, Wilhelmshöher StraßeOMOB 1114.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2026, OM 648 entstanden aus Vorlage: OF 71/11 vom 29.08.2026 Betreff: Installation fester Fahrradabstellbügel vor dem Nahkauf in Frankfurt-Seckbach, Wilhelmshöher Straße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Nahkauf in Frankfurt-Seckbach feste und dauerhaft verankerte Fahrradabstellbügel zu installieren, um eine geordnete und sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder zu schaffen. Begründung: Vor dem Nahkauf befinden sich derzeit bereits lose aufgestellte Fahrradabstellbügel. Diese sind jedoch nicht fest im Boden verankert und werden daher immer wieder beliebig auf dem Gehweg hin- und hergeschoben. Dadurch werden die vorhandenen Verkehrs- und Zugangsflächen teilweise blockiert. Insbesondere der gefahrlose Zugang zum Ladengeschäft wird dadurch erschwert. Für Fußgängerinnen und Fußgänger entsteht zudem eine vermeidbare Unfall- und Stolpergefahr. Die Installation fest montierter Fahrradabstellbügel würde dieses Problem dauerhaft lösen. Fahrräder könnten weiterhin bequem und sicher abgestellt werden, gleichzeitig würden die Bügel nicht mehr beliebig verschoben werden können. Dadurch bliebe der Gehweg frei und der Zugang zum Geschäft wäre jederzeit sicher gewährleistet. Darüber hinaus würden fest installierte Fahrradabstellbügel für ein deutlich geordneteres und gepflegteres Erscheinungsbild des öffentlichen Raums vor dem Geschäft sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Vorfahrtsregelung an der Ausfahrt der A661 zur Friedberger Landstraße für den RadverkehrOMOB 1114.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2026, OM 649 entstanden aus Vorlage: OF 73/11 vom 23.08.2026 Betreff: Vorfahrtsregelung an der Ausfahrt der A661 zur Friedberger Landstraße für den Radverkehr Der Magistrat wird gebeten, die Die Autobahn GmbH zu kontaktieren und darauf hinzuwirken, dass an der Ausfahrt der A661 auf die B3 / B521 / Friedberger Landstraße in Richtung Unfallklinik der Rad- und Fußverkehr gegenüber dem Kfz-Verkehr auf der Autobahnausfahrt durch rote Markierungen und entsprechende Beschilderung bevorzugt wird. Quelle: Google Maps Begründung: Die Friedberger Landstraße ist eine Vorfahrtsstraße. An vielen Querstraßen haben Rad- und Fußverkehr ebenfalls Vorrang; dies ist dort durch rote Markierungen klar gekennzeichnet. An der betreffenden Stelle fehlt eine entsprechende Regelung zugunsten des Rad- und Fußverkehrs. Dadurch entsteht insbesondere für den Rad- und Fußverkehr ein erhebliches Gefahrenpotenzial: Obwohl er sich entlang der Hauptstraße bewegt, muss er Kraftfahrzeugen Vorfahrt gewähren, die aus der Autobahnausfahrt kommen. Hinzu kommt, dass der Kfz-Verkehr wegen der Stoppschilder unmittelbar hinter der Querung ohnehin anhalten muss. Das Radfahrbüro unterstützt diese Anregung. Der Bereich liegt unmittelbar an der Grenze zwischen den Ortsbezirken 3 und 11. Eine eindeutige Vorfahrtsregelung würde die Verkehrssicherheit an dieser Stelle deutlich erhöhen und den Rad- und Fußverkehr nachhaltig stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Motorradverkehr auf der Lahmeyerbrücke verhindernOMOB 1114.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2026, OM 650 entstanden aus Vorlage: OF 74/11 vom 11.08.2026 Betreff: Motorradverkehr auf der Lahmeyerbrücke verhindern Der Magistrat wird gebeten, sich der Problematik von Motorrädern auf der Lahmeyerbrücke zuzuwenden und eine Lösung zu finden, wie die Überfahrt von Motorrädern verhindert werden kann, ohne den Fuß- und Radverkehr zu behindern. Begründung: Anwohner berichten von erheblichen Ruhestörungen durch illegalen Motorradverkehr auf der Lahmeyerbrücke. Offenbar nutzen diese die Brücke als Abkürzung zwischen der Hanauer Landstraße und dem Riederwald bzw. dem Erlenbruch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Versetzung der Litfaßsäule an der Haltestelle „Alt-Fechenheim“OMOB 1114.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2026, OM 651 entstanden aus Vorlage: OF 75/11 vom 23.08.2026 Betreff: Versetzung der Litfaßsäule an der Haltestelle "Alt-Fechenheim" Der Magistrat wird gebeten, die Litfaßsäule an der Haltestelle Alt-Fechenheim um etwa drei Meter in Richtung der Haltestelle zu versetzen, damit ausreichend Platz für die zusätzlich erforderlichen Bodenmarkierungen für den Rad- und Fußverkehr geschaffen wird. Begründung: An der Haltestelle Alt-Fechenheim queren Radfahrerinnen, Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger den Bereich zwischen der Straße Alt-Fechenheim, der Helmut-Sittler-Promenade und dem Fechenheimer Leinpfad. Bei einem Ortstermin mit dem Radfahrbüro wurde angeregt, zusätzliche Bodenmarkierungen anzubringen, um den Rad- und Fußverkehr optisch besser voneinander zu trennen und die Gefahrenstelle zu entschärfen. Durch die Versetzung der Litfaßsäule würde die Übersichtlichkeit verbessert und die Gefahrenzone weiter reduziert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Radweg entlang der Kilianstädter Straße / Wilhelmsbader WegOMOB 1114.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2026, OM 652 entstanden aus Vorlage: OF 76/11 vom 29.08.2026 Betreff: Radweg entlang der Kilianstädter Straße / Wilhelmsbader Weg Zwischen Fechenheim Nord (Birsteiner Straße / Heinrich-Kraft-Park) und Maintal-Bischofsheim verläuft entlang der nördlichen Seite der Kilianstädter Straße/Wilhelmsbader Weg auf Frankfurter Gemarkung ein durchgehender Fuß-, teils Fuß- und Radweg, der sowohl von Fußgängerinnen als auch Radfahrerinnen (aus Sicherheitsgründen statt der Straße) genutzt wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten zu prüfen, zu berichten und wenn möglich das Folgende auszuführen: 1. Unterrichtung und Aufforderung der Anlieger des Gehwegs, für einen Grünschnitt zu sorgen, der es Fußgängerinnen ganzjährig behinderungsfrei ermöglicht, den Fußweg zu nutzen. 2. Bei stadteigenen Grundstücken dafür sorgen, dass durch Grünschnitt den Fußgängerinnen behinderungsfrei die Nutzung des Fußwegs ermöglicht wird. 3. In den Abschnitten, in denen ein Radweg fehlt, prüfen, ob dort eine Verbreiterung möglich ist, um einen gemeinsamen Fuß- und Radweg einzurichten. 4. Wenn keine Verbreiterung des Fußweges möglich ist, eine gemeinsame Nutzung des Fußweges als Fuß- und Radweg aus Sicherheitsgründen zu erlauben. 5. Falls notwendig, in Absprache mit dem Land Hessen und dem zuständigen Polizeirevier eine temporäre oder auch stetige Geschwindigkeitsüberprüfung (Tempo 40) der Kfz auf besagter Straße im Bereich Roter Graben / Wilhelmsbader Weg einzurichten. 6. Prüfen, inwieweit Planung und Umsetzung eines Radwegs für den nordmainischen Radschnellweg Frankfurt - Hanau (noch in vertiefter Planung), sofern sie den oben beschriebenen Bereich betreffen, vorgezogen werden könnten. Begründung: Die im Antragstext beschriebene Strecke wird vom Radverkehr trotz widriger Umstände viel genutzt. Die Straße ist dem überwiegenden Teil der Nutzerinnen des Radverkehrs zu gefährlich, da nur wenige Autofahrerinnen die Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich einhalten. Die als Möglichkeit gedachte Strecke durch den Fechenheimer Wald mag tagsüber eine Alternative sein, ist dies aber nicht in der dunkleren Jahreshälfte bzw. in den Wintermonaten, frühmorgens und am Abend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Rechtlichen Rahmen für Lärmblitzer schaffenOMOB 1114.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2026, OM 653 entstanden aus Vorlage: OF 80/11 vom 23.08.2026 Betreff: Rechtlichen Rahmen für Lärmblitzer schaffen Vorgang: OA 9/21 OBR 11; B 339/21; OA 563/25 OBR 11; B 474/25 Der Magistrat wird gebeten, sich beim Deutschen Städtetag für die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Anwendung von Lärmblitzern einzusetzen. Begründung: Im Ortsbezirk 11 kommt es auf der A66, der Hanauer Landstraße und der Wächtersbacher Straße regelmäßig zu illegalen Autorennen mit getunten Fahrzeugen. Die damit verbundenen Lärmbelastungen beeinträchtigen die Anwohnerinnen und Anwohner erheblich. Lärmblitzer können die Lärmemissionen von Fahrzeugen messen; bei Überschreitung der für den jeweiligen Fahrzeugtyp geltenden Grenzwerte könnten diese Messwerte als Grundlage für Bußgelder dienen. Derzeit fehlt hierfür noch der rechtliche Rahmen. Zugleich kommen immer mehr Studien zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von Lärmblitzern sinnvoll sein kann. Daher fordern wir den Magistrat auf, sich beim Deutschen Städtetag und gegenüber der Bundesregierung für die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Lärmblitzern einzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.05.2021, OA 9 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 339 Anregung vom 16.06.2025, OA 563 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 474
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - WaschbärenmanagementOMOB 1114.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2026, OM 654 entstanden aus Vorlage: OF 81/11 vom 26.08.2026 Betreff: Waschbärenmanagement Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Bevölkerung nach dem Vorbild der Stadt Kassel zu informieren, welche Maßnahmen die Menschen in Frankfurt umsetzen können, um die Tiere nicht unnötig anzulocken und ein Eindringen in weitere Lebensräume zu verhindern; 2. ein Monitoring mit KI-Erkennung zu Waschbären an aussagekräftigen Orten einzurichten, um Daten zur Populationsdichte in Frankfurt zu erlangen; 3. ein Kastrationsprojekt zur Eindämmung der Population im Stadtgebiet zu prüfen. Begründung: In den Kleingärten und rund um die Gelastraße leben bis zu 20 Waschbären, die sich kontinuierlich verbreiten, da sie in Frankfurt nur wenige Fressfeinde haben und die Gärten mit Ihrem Obstanbau viele Futtermöglichkeiten bieten. Um kontraproduktives Verhalten von Menschen möglichst zu verhindern, soll der Magistrat sachlich und mit hilfreichen Informationen unterstützen. Die Stadt Kassel hat als "Waschbärhauptstadt" beispielsweise ein umfangreiches FAQ erstellt, dass von den Bürgerinnen und Bürgern auch genutzt wird (https://www.kassel.de/buerger/sicherheit_und_ordnung/tierschutz/waschbaer.php). Gerade die Fachberatung zeigt Erfolge und sorgt dafür, dass Menschen ihre Häuser wirkungsvoll gegen das Hochklettern von Tieren schützen. Mit dem Projekt "Biologisches Populationsmanagement (BiPoMa)" will die Stadt Kassel nun mittels Kastrationen den Bestand stabilisieren und den Nachwuchs eindämmen. Da in der Stadt nicht gejagt werden darf und die Jagd sowieso rechtliche Fragestellungen aufwirft, ist dies derzeit der einzige sinnvolle Ansatz, die Population aktiv zu steuern. Zur Unterstützung hat die Stadt Kassel nun angefangen, die Population mittels Kamera mit KI-Erkennung zu monitoren. Bürgerinnen und Bürgern können sich an dem Projekt aktiv beteiligen und tragen damit zum Monitoring bei. Die Besiedelung mit Waschbären besteht nicht nur in Seckbach, sondern auch in anderen Stadtteilen mit einem hohen Bestand an Klein- oder Hausgärten. Wir brauchen ein stadtweites Waschbärenmanagement, welches Handlungsanweisungen aufzeigt mit dem Ziel eine weitere Ausweitung der Tiere zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrszeichen raus aus dem Nutzungsraum eines FahrradwegsOMOB 1114.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2026, OM 655 entstanden aus Vorlage: OF 83/11 vom 29.08.2026 Betreff: Verkehrszeichen raus aus dem Nutzungsraum eines Fahrradwegs An mehreren Stellen im Ortsbezirk 11 stehen Verkehrszeichen, insbesondere Andreaskreuze, im Verkehrsraum der Fahrradwege. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass verkehrsleitende und -warnende Schilder aus dem Verkehrsraum durch neue Aufstellplätze oder veränderte Höhen aus dem Verkehrsraum der Radwege entfernt und an anderer Stelle neu aufgebaut werden. Begründung: Verkehrsschilder gehören nicht in den Körperbereich der Benutzerinnen eines Fahrradwegs. Verletzungsgefahr und gefährliche Verengung des Fahrradwegs sind die zu vermeidende Folge. Adam-Opel Straße Hugo-Junkers-Straße (Bilder: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Eine Stadtteilküche für den Riederwald: Nutzung des Restaurants Am Erlenbruch 94 weiter prüfen!OMOB 1114.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2026, OM 656 entstanden aus Vorlage: OF 84/11 vom 23.07.2026 Betreff: Eine Stadtteilküche für den Riederwald: Nutzung des Restaurants Am Erlenbruch 94 weiter prüfen! Vorgang: V 31/26 OBR 11; ST 1151/26 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen, ob ein denkmalschutzkonformer Einbau einer temporären Lüftungs- und Abluftanlage in dem leerstehenden ABG-Restaurant Am Erlenbruch 94 möglich ist, um den Betrieb einer Vollküche vor Ort zumindest zeitweilig zu ermöglichen, sowie weitere Varianten einer dauerhaften denkmalschutzkonformen Lüftungs- und Abluftanlage zu prüfen (zusätzlich der im Magistratsbericht ST 1151 erwähnten Varianten); 2. die ABG dazu aufzufordern, eine ausreichende Stromversorgung und einen Fettabscheider in dem Restaurant Am Erlenbruch 94 zu installieren; 3. zu klären, ob und ab welchem Datum das ABG-Restaurant alternativ zumindest als Aufwärm- und Verteilerküche für eine Stadtteilküche im Riederwald zur Verfügung stehen würde. Begründung: Die Einrichtung einer Stadtteilküche im Riederwald kann ein wichtiger Schritt sein, um das soziale Miteinander im Stadtteil zu stärken und die Versorgung mit gesunden, bezahlbaren Mahlzeiten für alle zu gewährleisten. Mit dem Haushalt 2026/2027 stehen dafür die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung. Das seit ca. drei Jahren leerstehende Restaurant der ABG, Am Erlenbruch 94, ist der geeignete Ort für die geplante Stadtteilküche. Zum einen wegen der Größe der Räumlichkeiten, zum anderen vor allem wegen der zentralen Lage im Stadtteil und der räumlichen Nähe zur Pestalozzischule und zur U-Bahn-Haltestelle. Die fast 100-jährige Nutzung dieser Räumlichkeiten als Gastronomie und Ort der Begegnung ist im Bewusstsein vieler Riederwälderinnen und Riederwälder fest verankert. Die ausführliche Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2026 (ST 1151) erklärt, dass eine Nutzung dieser Räumlichkeiten als Gastronomie künftig ausgeschlossen werde. Für das soziale Zusammenleben im Riederwald wäre der dauerhafte Wegfall dieser Räumlichkeiten aus ökonomischen und möglicherweise denkmalschutzrechtlichen Gründen als Ort der Begegnung jedoch politisch nicht vermittelbar. Hinzu kommt, dass Ende der 90er Jahre das Bürgerhaus im Riederwald abgerissen wurde und kein Ersatz durch die Stadt Frankfurt angeboten wurde. Mit einer Stadtteilküche im Riederwald kann die Stadt Frankfurt einen wichtigen Beitrag zu mehr Ernährungsgerechtigkeit, sozialer Teilhabe und nachhaltiger Stadtentwicklung leisten. Dazu müssen aber auch die entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.06.2026, V 31 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2026, ST 1151
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Plätze weiterführenOMOB 1114.09.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2026, OM 657 entstanden aus Vorlage: OF 85/11 vom 09.09.2026 Betreff: Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Plätze weiterführen Vorgang: B 260/26 Der Magistrat wird gebeten, - proaktiv den Kontakt mit den Nachbarkommunen zu suchen und über die Ergebnisse zu berichten (z. B. zu P+R-Stationen an den neuen Haltestellen der Nordmainischen S-Bahn in Maintal); - noch aktiver nach städtischen Grundstücken für P+R-Plätze zu suchen; - auch geeignete private Grundstücke zu identifizieren und mit den Eigentümern in Kontakt zu treten, um Standorte für Parkhäuser vergleichbar mit dem an der Intzestraße im Ostend zu ermöglichen (zum Beispiel am Hessen-Center). Begründung: Der Bericht B 260 bietet einen guten Überblick zur Situation. Er beschreibt aber leider vornehmlich, was alles nicht geht. Der Ortsbeirat wünscht sich eine etwas proaktivere Vorgehensweise des Magistrats. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 260
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sachstandsanfrage zum Denkmalschutz Carbone, Talstraße 112STOB 1214.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1358 Betreff: Sachstandsanfrage zum Denkmalschutz Carbone, Talstraße 112 Zum Sachstand der Denkmalwertprüfung teilte das Landesamt für Denkmalpflege am 12.08.2026 mit: Der Komplex Talstraße 112 wird von der Inventarisationsabteilung des Landesamtes für Denkmalpflege aktuell einer noch andauernden Denkmalwertprüfung unterzogen. Das Ende des Prüfvorgangs ist noch nicht absehbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8279
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sozialwohnungsbestand mit belegungs- und preisgebundenen Mietwohnungen des 1. Förderweges in Bergen-Enkheim, für die die Stadt Frankfurt Belegungsrechte ausübtSTOB 1614.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1359 Betreff: Sozialwohnungsbestand mit belegungs- und preisgebundenen Mietwohnungen des 1. Förderweges in Bergen-Enkheim, für die die Stadt Frankfurt Belegungsrechte ausübt Vorbemerkung Dargestellt werden alle Wohnungen die, ungeachtet ihrer tatsächlichen Förderart (i. d. R. der klassische 1. Förderweg) in Bergen-Enkheim, eine Mietpreis- und Belegungsbindung aufweisen und für Bewerber:innen bestimmt sind, die ihrem Einkommen nach sozialwohnungsberechtigt sind. Die kleinteilige Aufteilung der Wohnungen aus den Fragen 1 bis 4 ist für die Vergangenheit nicht mehr möglich. Es werden daher die Auswertungen ausschließlich auf Grundlage der aktuellen Daten (Stand 31.12.2025) dargestellt. In den jährlichen "Jahresberichten der kommunalen Wohnraumversorgung", die regelmäßig als Magistratsberichte auch den Ortsbeiräten zur Kenntnis gegeben werden, sind die meisten Daten auch immer auf die Stadtteile runtergebrochen. Aktuell als Bericht des Magistrats vom 13.07.2026, B 223 (PARLIS - Kommunale Wohnraumversorgung: Jahresbericht 2025) im Geschäftsgang. Zu 1.: Gesamtzahl der Wohnungen und Aufteilung auf Zimmeranzahl in 2025: Jahr Anzahl der Wohnungen Gesamt 2000 732 2010 541 2020 466 2025 134 Im Jahr 2025 verteilten sich die 134 Wohnungen auf folgende Zimmeranzahl: Anzahl der Zimmer Anzahl der Wohnungen 1 Zi. 4 1,5 Zi. 13 2 Zi. 43 2,5 Zi. 3 3 Zi. 43 3,5 Zi. 10 4 Zi. 17 5 Zi. 1 Zu 2.: Anzahl der Wohnungen im Besitz der Nassauischen Heimstätte und der ABG FRANKFURT HOLDING im Jahr 2025: Eigentümer:in Anzahl der Wohnungen ABG (FAAG) 40 Nassauische Heimstätte 45 Zu 3.: Im Jahr 2025 waren keine geförderten Wohnungen im Besitz von privaten Eigentümer:innen. Zu 4: Die restlichen 49 Wohnungen befinden sich im Besitz der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Bergen-Enkheim eG. Zu 5.: Eine prozentuale "Sozialwohnungsquote" für einzelne Stadtteile ermittelt die Stadt Frankfurt am Main nicht, da sich der städtische Fokus auf den Gesamtbestand und konkrete Bedarfe richtet. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main formuliert für einzelne Stadtteile keine spezifische Zielzahl oder eine feste Quote als "angemessene Anzahl" an Sozialwohnungen. Stattdessen setzt die Stadtpolitik auf gesamtstädtische Steuerungsinstrumente. Der Magistrat steuert die Versorgung mit gefördertem Wohnraum nicht über lokale Kontingente für jeden einzelnen Stadtteil, sondern über eine stadtweite Bauverpflichtung: - Der Baulandbeschluss: Bei allen größeren privaten und städtischen Wohnungsbauprojekten in Frankfurt gilt eine verbindliche Quote von 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau. - Stadtteilcharakteristik: Bergen-Enkheim besitzt eine historisch gewachsene Struktur, die stark durch Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Villenlagen geprägt ist. Da größere innerstädtische Flächen selten sind, konzentriert der Magistrat den Ausbau vor allem auf Neubaugebiete. - Gezielte Nachbesserung: Wo Neubauprojekte entstehen, greift die städtische Quote. Beispielsweise entstehen im Neubaugebiet "Leuchte" (Projekt Riedbogen) aktuell im Stadtteil über 100 Wohnungen, bei denen ein Mix aus freifinanzierten und öffentlich geförderten Mietwohnungen realisiert wird. Von diesen 102 Wohnungen, die die Nassauische Heimstätte entwickelt und halten wird, unterliegen 69 Wohnungen einer Miet- und Belegungsbindung. Zum 01.12.2026 werden 21 Wohnungen im Förderweg 1 und 19 Wohnungen im Förderweg 2 in die Vermietung gehen. Darüber hinaus werden zum 01.02.2027 weitere 14 Wohnungen im 1. Förderweg und 15 Wohnungen im 2. Förderweg vermietet. Zu 6.: Von den aktuell 134 Wohnungen in Bergen-Enkheim wurden für 42 Wohnungen Belegungsrechte erworben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2026, V 44
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bezugsfertigkeit und Bezugsberechtigung für den Wohnungsneubau im Baugebiet „Leuchte“ (BergenEnkheim)STOB 1614.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1360 Betreff: Bezugsfertigkeit und Bezugsberechtigung für den Wohnungsneubau im Baugebiet "Leuchte" (Bergen-Enkheim) Zu 1. und zu 2.: Im Rahmen der Ortsbeiratssitzung am 18.08.2026 hat die Nassauischen Heimstätte (NHW) das Gesamtprojekt "Riedbogen" vorgestellt und offene Fragen beantwortet. Der 1. Bauabschnitt, mit insgesamt 58 Wohneinheiten wird voraussichtlich zum 01.12.2026 bezugsfertig sein und der 2. Bauabschnitt, mit insgesamt 44 Wohneinheiten voraussichtlich zum 01.02.2027. Das Wohnungsangebot umfasst 33 freifinanzierte Wohnungen sowie 69 geförderte Wohnungen im Förderweg 1 und Förderweg 2. Zu 3.: Die Bezugsberechtigung für Wohnungen des Förderwegs 1 (Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1) richtet sich nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz (HWoFG), den korrespondierenden Richtlinien des Landes Hessen und den Registrier- und Vergaberichtlinien der Stadt Frankfurt am Main. Für das städtische Mittelstandsprogramm gelten die Richtlinien des Frankfurter Programms für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2. Zu 4: Für die Belegung der Wohnungen des Förderwegs 1 wird die eingeübte Verwaltungspraxis (vorwiegend Bewerber:innen aus dem Stadtteil benennen) und die gelebte Zusammenarbeit zwischen dem Ortsbeirat 16 und dem Magistrat (Abteilung Wohnraumversorgung des Amtes für Wohnungswesen) fortgeführt. Somit ist das Recht des Ortsbeirates auf Stellungnahme bei der Vergabe von öffentlich gefördertem Wohnraum aus dem § 6 Ziffer 3 des Grenzänderungsvertrages (1977) gewahrt. Im Förderweg 2 gibt es kein Belegungsrecht der Stadt Frankfurt am Main. Die Eigentümer:innen entscheiden eigenständig über die Belegung. Einzige Voraussetzung ist, dass die Bewerber:innen eine gültige Berechtigungsauskunft "fairmieten" vorlegen können und die dort genannten Wohnungsgrößen eingehalten werden. Zu 5.: Es gibt keine Anhaltspunkte daran zu zweifeln, dass der Magistrat (hier das Amt für Wohnungswesen) nach den geltenden Registrier- und Vergaberichtlinien zeitnah und transparent die Belegung der geförderten Wohnungen sicherstellt. Auf die finale Auswahl der vorgeschlagenen Bewerber:innen hat das Amt jedoch keinen Einfluss, dies obliegt den Vermieter:innen. Zu 6.: Folgende Tabelle gibt die Anzahl der in Bergen-Enkheim geförderten Wohnungen in den angefragten Jahren an. Stand der Daten ist jeweils der 31.12. eines jeden Jahres: Jahr Anzahl der Wohnungen Förderweg 1 2010 541 2015 473 2020 466 2025 134 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2026, V 43
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Größere und krähensichere Abfallkörbe für den SinaiparkSTOB 914.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1361 Betreff: Größere und krähensichere Abfallkörbe für den Sinaipark Der Anregung wird entsprochen, die vorhandenen Papierkörbe werden im Herbst gegen geschlossene Abfallkörbe ausgetauscht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 211
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wiederherstellung einer würdevollen Gestaltung des Friedhofs EschersheimSTOB 914.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1362 Betreff: Wiederherstellung einer würdevollen Gestaltung des Friedhofs Eschersheim Wegen umfangreicher Maßnahmen der Deutschen Bahn (DB) an der S-Bahntrasse S6 mussten das ursprüngliche Friedhofsgebäude auf dem Friedhof Eschersheim sowie die ursprüngliche Zaunanlage abgerissen werden. Als Provisorium wurden ein Containerbau und ein Bauzaun zur Einfriedung des Friedhofes aufgestellt. In einer Vereinbarung mit dem Magistrat verpflichtete sich die DB, für das abgerissene Friedhofsgebäude mit Toilette einen Ersatzbau zu errichten. Der Ersatzbau wird voraussichtlich noch in diesem Jahr fertiggestellt. Die DB hat im Zusammenwirken mit dem Fachamt den Bauantrag für den Ersatzbau eingereicht und die Genehmigung zum Bau eines neuen Funktionsgebäudes auf dem Friedhof erhalten. Die neue Zaunanlage wurde Ende Juli fertiggestellt. Bevor der Baubeginn für das Funktionsgebäude voraussichtlich Ende August starten kann, sind noch einige Vorarbeiten erforderlich. Zunächst wird der temporär eingesetzte Container abgebaut. Im Anschluss erfolgt zeitnah die von der DB angesetzte Kampfmittelsondierung und die Einrichtung der Baustelle. Nachdem der Ersatzbau fertiggestellt und dem Fachamt übergeben wurde, werden die restlichen Arbeiten am Begleitgrün fortgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 216
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wildbienen in der Riedhalsstraße umsiedelnSTOB 1414.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1363 Betreff: Wildbienen in der Riedhalsstraße umsiedeln Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat prüft in welchem Rahmen die geforderte Maßnahme umgesetzt werden kann. Die fachgerechte Umsiedlung der Wildbienen aus dem Sandspielbereich des Spielplatzes in der Riedhalsstraße wird begrüßt. Aus fachlicher Perspektive bestehen gegen eine derartige Maßnahme keine Einwände, sofern sie von qualifizierten Fachkräften durchgeführt und die geltenden naturschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Der Schutz von Wildbienen ist dem Magistrat ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass öffentliche Spielplätze für Kinder und Familien gefahrlos und uneingeschränkt nutzbar sind. Befindet sich ein Wildbienennest unmittelbar im Sandspielbereich, kann eine fachgerechte Umsiedlung im Einzelfall eine geeignete Lösung darstellen, um sowohl den Artenschutz als auch die sichere Nutzung der Spielfläche zu gewährleisten. Der Magistrat hebt hervor, dass Wildbienen in der Regel friedfertig sind und einen essenziellen Beitrag zur Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen leisten. Die Entscheidung für eine Umsiedlung erfolgt ausschließlich in begründeten Einzelfällen und unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Insbesondere der Zeitpunkt der Umsiedlung muss am Lebenszyklus der betroffenen Wildbienenart orientiert werden, da eine Umsiedlung nur während der Verpuppung möglich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.06.2026, OM 99
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wie weit sind die Pläne zur Sanierung/zum Neubau der Liegenschaft Praunheimer Weg 1 gediehen?STOB 814.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1364 Betreff: Wie weit sind die Pläne zur Sanierung/zum Neubau der Liegenschaft Praunheimer Weg 1 gediehen? Nach wie vor liegen dem Magistrat weder Bauanträge zu einer Neubebauung der Liegenschaft Praunheimer Weg 1 vor noch hat er hierzu Bauberatungen durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2026, V 37
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mittel für neue Schilder für den Rundwanderweg Kalbach-RiedbergSTOB 1214.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1365 Betreff: Mittel für neue Schilder für den Rundwanderweg Kalbach-Riedberg Der Magistrat stellt der Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.500,00 Euro für die Ertüchtigung der 15 Schilder auf Stelen des Rundwanderweges Kalbach-Riedberg zur Verfügung. Die Mittel in Höhe von 1.500,00 Euro werden dem komsumtiven Anteil des Budgets entnommen. Die Voraussetzungen für eine investive Maßnahme liegen nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.02.2026, OIB 497
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Budgetmittel zur Unterstützung des 2. Käfig-Cups – SV BonamesSTOB 1014.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1366 Betreff: Budgetmittel zur Unterstützung des 2. Käfig-Cups - SV Bonames Der Magistrat stellt dem SV 1920 Bonames e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.000,00 Euro als Unterstützung für die Durchführung des sommerlichen Freizeitangebotes "2. Käfig-Cup" zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 09.06.2026, OIB 9
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Finanzierung einer CARLO-InformationsbroschüreSTOB 214.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1367 Betreff: Finanzierung einer CARLO-Informationsbroschüre Der Magistrat stellt der Initiative Zukunft Bockenheim e. V. finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 300,00 Euro für den Druck einer Informationsbroschüre für das Projekt "CARLO" auf dem Carlo-Schmid-Platz vor dem Bockenheimer Depot zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 15.06.2026, OIB 15
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unterstützung der Sicherung der Lebensbedingungen von MauerseglernSTOB 914.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1368 Betreff: Unterstützung der Sicherung der Lebensbedingungen von Mauerseglern Der Magistrat stellt der Deutschen Gesellschaft für Mauersegler e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 500,00 Euro für den Betrieb der Mauerseglerklinik zur Verfügung. Da es sich bei der Förderung von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen handeln muss und keine institutionelle Förderung möglich ist, wurde das Projekt der Anschaffung einer Wasch- und einer Spülmaschine für die Mauerseglerklinik zur Aufrechterhaltung der Hygiene ausgewählt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.05.2025, OIB 408
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Griesheim: MotorradparkplätzeSTOB 614.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1369 Betreff: Griesheim: Motorradparkplätze Zunächst ist festzuhalten, dass Motorräder analog zu PKWs ebenso als Kraftfahrzeuge gelten. Das leider vielerorts praktizierte "Freihalten" von öffentlichen Stellplätzen mittels zugelassener Fahrzeuge kann auch hier nicht beanstandet werden, da für ein Motorrad beziehungsweise einen Roller die gleichen Parkregelungen gelten wie für einen Pkw. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt entsprechend auch keine Regelungs- beziehungsweise Beschilderungsmöglichkeit her, mit der sich die geschilderte Problematik lösen ließe: Eine Beschilderung nur für PKW würde Roller nicht ausschließen. Eine Beschilderung nur für Motorräder würde das Problem nicht lösen, da die Roller dann weiterhin im öffentlichen Verkehrsraum stünden. Bestenfalls würde das Problem auf umliegende Straßen verschoben werden. Zusätzlich dürften die Motorräder auch weiterhin außerhalb der Motorradparkplätze parken. Praktisch würde sich also nichts zum Besseren wenden, weswegen der Anregung nicht entsprochen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8144
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Frankfurter Westen: Bilanz „100 Jahre Eingemeindung der westlichen Stadtteile erstellen"STOB 614.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1370 Betreff: Frankfurter Westen: Bilanz "100 Jahre Eingemeindung der westlichen Stadtteile erstellen" Dem Magistrat sind die Belange der westlichen Stadtteile wichtig. Höchst als das Zentrum des Frankfurter Westens hat für den Magistrat aus bauhistorischer Sicht sowie aufgrund seiner verkehrlichen und infrastrukturellen Bedeutung einen hohen Stellenwert. Gerade aufgrund dieser Umstände hat sich der Frankfurter Westen eine gewisse Eigenständigkeit bewahrt, welche es für den Magistrat zu schützen gilt bei gleichzeitiger Berücksichtigung und Umsetzung der entsprechenden Belange und Bedarfe. Um diesen hohen Stellenwert zu verdeutlichen, sind die Oberbürgermeister:innen seit 1966 direkt mit ihrem Dezernat für den Frankfurter Westen zuständig. In diesem Zusammenhang werden unter anderem auch regelmäßige Sprechstunden für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort angeboten. Nach wie vor ist der Magistrat selbstverständlich bestrebt, sich auch für die vor 100 Jahren festgelegten Vereinbarungen bzw. deren Fortbestand einzusetzen bzw. diese umzusetzen. Dem Magistrat ist bewusst, dass nicht sämtliche Vereinbarungen bislang umgesetzt sind. Es ist zu bedenken, dass sich im Lauf des Jahrhunderts Rechtsänderungen, unterschiedliche Zuständigkeiten und Bedürfnisse ergeben haben. Einige der nicht aufgeführten Maßnahmen, wie z. B. im Bereich der Stadtplanung und des Denkmalschutzes, befinden sich aktuell in Prozessen innerhalb der Stadtverwaltung. Die nachfolgend aufgeführten Punkte stellen demnach eine beispielhafte Auswahl der erfolgten Umsetzungen dar, bilden aber nicht das abschließende Maßnahmenpaket ab. Folgende Zusagen aus den Eingemeindungsverträgen wurden umgesetzt: - Es wurde ein besonderer Verwaltungsbezirk Höchst gebildet, der durch die Verwaltungsstelle Höchst, die ihren Sitz jahrzehntelang direkt im Bolongaropalast hatte, vertreten wird. Die Verwaltungsstelle Höchst ist bis heute als Ansprechpartnerin vor Ort, um die Beteiligung der Bevölkerung und die Wahrnehmung der örtlichen Interessen zu gewährleisten. Nach wie vor ist der Stadtteil Höchst somit der Mittelpunkt des Frankfurter Westens. - Höchst und die westlichen Stadtteile haben bis heute eigene Ortsgerichte. - Es gibt regelmäßige Verkehrsverbindungen per Bus oder Straßenbahn zwischen allen westlichen Stadtteilen bis hin zur Innenstadt Frankfurt und darüber hinaus. Zudem gibt es schon länger Überlegungen und Untersuchungen seitens des Verkehrsdezernates, die Straßenbahn in Höchst von der Endhaltestelle Zuckschwerdtstraße mindestens bis zum Höchster Bahnhof zu verlängern. - Höchst erhielt ein eigenes Hallenschwimmbad, das bis heute betrieben wird und sich großer Beliebtheit erfreut. - Seit 1994 besteht die Leunabrücke. - Die westliche Wörthspitze ist zu einer beliebten Grünfläche ausgestaltet worden. - Die Wiederherstellung und sorgfältige Unterhaltung wertvoller historischer städtischer Gebäude im Sinne der Denkmalpflege ist erfolgt bzw. nach wie vor im Fokus der Stadtverwaltung. So wird seit 2017 der Bolongaropalast in Höchst aufwändig saniert und ab 2027 als kulturelle Begegnungsstätte der Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Die bedeutsame Höchster Altstadt steht seit 1972 unter Denkmalschutz. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7736
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Hellerhöfe: Staub, Lärm und Baustellenverkehr besser in den Griff bekommenSTOB 114.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1371 Betreff: Hellerhöfe: Staub, Lärm und Baustellenverkehr besser in den Griff bekommen Auf dem ehemaligen Areal der Hellerhöfe finden aktuell die Arbeiten zu vier genehmigten Bauvorhaben zur Errichtung verschiedener Wohn- und Geschäftsgebäude statt. Aufgrund der vorliegenden Anfrage des Ortsbeirats hat der Magistrat die jeweiligen Bauleitungen hinsichtlich des erforderlichen Schutzes der Nachbarschaft vor Lärm, Staub und Schmutz nochmals sensibilisiert. Zum Thema Lärm: Für alle vier Baumaßnahmen wurden hinsichtlich des zu erwartenden Baustellenlärms und dessen Reduzierung auf das unvermeidliche Maß entsprechende Schallimmissionsprognosen vorgelegt. Hiernach sind u.a. folgende Lärmminderungsmaßnahmen vorgesehen: - Einsatz von dem Stand der Technik entsprechenden Baumaschinen mit geringen Schallleistungspegeln - Anwendung geräuscharmer Arbeitsweisen und Verfahren - Begrenzung der Einwirkzeiten von Baumaschinen - Errichtung von Schallschutzwänden und Abschirmung bzw. Einhausung von Baumaschinen Die Bauleitungen haben mitgeteilt, dass die in den Schallimmissionsprognosen vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Außerdem werden begleitende Schallmessungen zur Eigenkontrolle durchgeführt. Die Nachbarschaft wird per Einwurfschreiben frühzeitig über anstehende, lärmintensive Arbeiten unter Benennung von Ansprechpartnern mit den entsprechenden Kontaktdaten umfassend informiert. Zum Thema Staub und Schmutz: Bei zwei Vorhaben sind die staubintensiven Arbeiten, wie z.B. die Abbruchmaßnahmen und der Abtransport des Aushubs, bereits abgeschlossen. Hier ist beim anschließenden Hochbau nicht mehr mit großen Staubbelastungen zu rechnen. Im Übrigen sind u.a. folgende Maßnahmen zur Reduzierung des Staub- und Schmutzeintrags im Umfeld der Baustelle vorgesehen: - Bewässerung abzubrechender Bauteile sowie von Baustraßen und Verladezonen - Positionierung von Be- und Verladezonen möglichst in der Baufeldmitte, um das Absinken des nicht zu vermeidenden Staubes noch im Baufeld zu ermöglichen - vollflächiges Abhängen des Bauzauns mit Planen - Abplanung von Schutthaufen, um das Verwehen von Staub zu reduzieren - Reinigung der Reifen von Baufahrzeugen vor Verlassen der Baustelle per Reifenwaschanlage oder von Hand Zum Thema Baustellenverkehr: Für die Baustelle wurde eine Sondernutzungserlaubnis für die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums erteilt. Der Baustellenverkehr wird betreiberseits mit Hilfe der vorhandenen Baulogistik gesteuert, um eine Überschneidung von Anlieferungen zu vermeiden. Somit werden parkende Lkws auf ein Minimum reduziert und der Verkehrsfluss sichergestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2026, V 47
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Status Liegenschaft Kettenhofweg 97STOB 214.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1372 Betreff: Status Liegenschaft Kettenhofweg 97 Zu 1. Der Magistrat hat derzeit keine rechtliche Handhabe, gegen das Leerstehenlassen von Wohnungen mit behördlichen Maßnahmen vorzugehen. Er bereitet aktuell auf der Grundlage des Landesgesetzes eine sogenannte Leerstandssatzung vor und wird den Entwurf den Stadtverordneten kurzfristig vorlegen. Zu 2. Die Liegenschaft Kettenhofweg 97 befindet sich im privaten Eigentum. Der Magistrat erteilte am 27.05.2024 für die Erneuerung der Fassade und des Balkongeländers, die Vergrößerung von 2 Fenstern im EG und innere Umbauten an einem Mehrfamilienhaus sowie den Abbruch einer Garage eine satzungsrechtliche Genehmigung. Zuletzt wurde am 02.07.2026 das für die Liegenschaft beantragte Vorhaben "Errichten eines Aufzuges und einer Außentreppe sowie eines Balkons im EG und 12 Abstellplätzen an einem bestehenden Wohnhaus, innere Umbauten im UG - 4.OG, Vergrößern der Fenster im UG, Gestaltung der Freiflächen sowie das Ergänzen der Wertstoffanlage" durch den Magistrat versagt, da das Vorhaben dem öffentlichen Baurecht widerspricht. Zu 3. Für die Instandhaltung und den ordnungsgemäßen Zustand eines Gebäudes ist grundsätzlich der Eigentümer der Liegenschaft verantwortlich. Hinsichtlich der angesprochenen "zunehmenden Verwahrlosung" der Liegenschaft erhielt der Magistrat im Mai 2026 aufgrund einer Bürgermeldung Kenntnis. Daraufhin wurde gegen den Privateigentümer ein abfallrechtliches Verwaltungsverfahren eingeleitet, mit diesem der Eigentümer zur ordnungsgemäßen Entfernung der Abfälle aufgefordert wurde. Im Rahmen einer Nachkontrolle wurde am 15.06. festgestellt, dass alle Abfälle, die durch die von Ihnen übermittelten Bilder dokumentiert wurden, entfernt wurden. Folglich wurde das Verwaltungsverfahren abgeschlossen. Sollten dem Magistrat künftig wiederholt Abfallablagerungen auf der Liegenschaft bekannt werden, wird ein erneutes abfallrechtliches Verwaltungsverfahren eingeleitet. Von einem Rattenbefall liegen dem Magistrat keine Hinweise zur Liegenschaft vor. Ein Einschreiten der Stadtpolizei ist daher nicht geboten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 15.06.2026, V 38
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gasthof „Zum Hirsch“ – proaktive Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin zur Sicherung und perspektivischen Nutzung des historischen GebäudesSTOB 514.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1373 Betreff: Gasthof "Zum Hirsch" - proaktive Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin zur Sicherung und perspektivischen Nutzung des historischen Gebäudes Dem Magistrat liegen weiterhin keine konkreten Planungen der Eigentümerin für eine künftige Nutzung des denkmalgeschützten ehemaligen Gasthofs "Zum Hirsch" vor. Weder wurde eine Bauvoranfrage gestellt noch fand eine Bauberatung zu einer geplanten Nutzungsänderung statt. Zu den einzelnen Punkten wird wie folgt Stellung genommen: Zu 1. Anhaltspunkte dafür, dass die Eigentümerin derzeit ein konkretes Nutzungskonzept verfolgt oder hierzu das Gespräch mit der Stadt sucht, liegen nicht vor. Weder aus bauaufsichtlicher noch aus denkmalrechtlicher Sicht besteht derzeit Anlass, von Amts wegen auf die Eigentümerin zuzugehen, da keine Hinweise auf schwerwiegende Bauschäden oder eine akute Gefährdung des Kulturdenkmals bestehen. Unabhängig davon kann sich die Eigentümerin jederzeit an die zuständigen Stellen wenden, um ein tragfähiges Nutzungs- und Sanierungskonzept frühzeitig abzustimmen. Zu 2. Eine Beratung zu Fördermöglichkeiten im Bereich der Denkmalpflege ist grundsätzlich möglich. Der Versuch einer postalischen Kontaktaufnahme des Denkmalamts mit der Eigentümerin verlief bisher aber erfolglos. Zu 3. Die zuständigen Ämter beraten im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben zu den öffentlich-rechtlichen Anforderungen an eine Sanierung oder Nutzungsänderung. Eine darüber hinausgehende Vermittlung zwischen der Eigentümerin und möglichen künftigen Nutzerinnen oder Nutzern gehört dagegen nicht zu ihren Aufgaben. Soweit ein konkretes Vorhaben entwickelt wird, stehen die zuständigen städtischen Ämter für die erforderlichen fachlichen Abstimmungen zur Verfügung. Zu 4. Eine andere Nutzung des Gebäudes ist bei einem behutsamen Umgang mit dem historischen Bestand grundsätzlich vorstellbar. Ob Räume künftig beispielsweise für das Quartiersmanagement, Vereine, Initiativen oder andere gemeinwohlorientierte Angebote genutzt werden können, hängt zunächst von den Vorstellungen und Entscheidungen der Eigentümerin ab. Darüber hinaus muss eine beabsichtigte Nutzung mit den bau- und denkmalrechtlichen Anforderungen vereinbar sein. Eine denkmalrechtliche Beurteilung setzt konkrete und aussagekräftige Planunterlagen voraus. Maßnahmen, die zu einer erheblichen und dauerhaften Beeinträchtigung des Kulturdenkmals führen, können nicht genehmigt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 274
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Toiletten am Cäcilia-Lauth-SpielparkSTOB 614.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1374 Betreff: Toiletten am Cäcilia-Lauth-Spielpark Das Stadtplanungsamt plant im Rahmen der Umsetzung des Städtebauförderprogramms Sozialer Zusammenhalt Sossenheim die Aufstellung einer barrierefreien Komposttoilette im Cäcilia-Lauth-Spielpark in Sossenheim. Dazu fanden bereits Vorabstimmungen mit der für das Frankfurter Toilettenkonzept zuständigen Stelle im Amt für Bau und Immobilien (ABI), sowie dem Grünflächenamt als Eigentümerin der Fläche statt. Für den Sommer 2026 konnte die Aufstellung mangels Kapazitäten auf Anbieterseite leider noch nicht erfolgen. Derzeit ist eine Aufstellung für Herbst 2026 geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 117
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Auskunftsersuchen zur jährlichen Entwicklung der Anzahl von Kindern und Jugendlichen in den einzelnen Frankfurter Stadtteilen seit 2019STOB 514.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1375 Betreff: Auskunftsersuchen zur jährlichen Entwicklung der Anzahl von Kindern und Jugendlichen in den einzelnen Frankfurter Stadtteilen seit 2019 In den Jahren 2019 bis 2023 stieg die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Ortsbezirk 5; seit dem Jahr 2024 ist sie leicht rückläufig. Dieser seit 2024 anhaltende Trend lässt sich auch in den einzelnen Stadtteilen beobachten. Eine Aufschlüsselung nach Altersgruppen zeigt dabei eine sinkende Zahl der 0- bis 2-Jährigen, während die Gruppe der 3- bis 5-Jährigen weitgehend konstant bleibt. Die gleichzeitig steigende Zahl der 6- bis 17-Jährigen beruht aufgrund der sinkenden Geburtenzahlen vor allem auf Zuzügen. Der Blick auf die einzelnen Stadtteile zeigt ein ähnliches Bild. In Sachsenhausen-Nord sind es vor allem die Altersgruppen ab 10 Jahren, die wachsen und die Zahl der unter 6-Jährigen sinkt weiter. Auch in Sachsenhausen-Süd sind die 10- bis 17-Jährigen sowie die 6 bis 9-Jährigen die wachstumsstärksten. In Oberrad sind die Altersgruppen 0 bis unter 3 Jahre, 6 bis unter 10 Jahre und 14 bis unter 18 Jahre seit 2023 rückläufig. Die Altersgruppe der 10- bis 13-Jährigen verzeichnet ein geringes Wachstum. Der Stadtteil Niederrad sticht im Ortsbezirk etwas hervor. Alle Altersgruppen konnten von 2019 bis 2023/2024 ein stetiges Wachstum verzeichnen. Dazu beigetragen hat die Fertigstellung eines größeren Neubaugebietes in Niederrad und dem damit einhergehenden verstärkten Zuzug. Die Entwicklung auf gesamtstädtischer Ebene entspricht weitestgehend der im Ortsbezirk. Die Zahl der unter 6-Jährigen ist rückläufig, während die anderen drei Altersgruppen leicht wachsen. Die konkreten Einzelwerte sowie weitere Daten zu allen Frankfurter Stadtteilen sind im STATISTIK.PORTAL unter https://statistikportal.frankfurt.de/ASW/ASW.dll?aw=Bev%C3%B6lkerung/Altersgrupp en_20 abrufbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.06.2026, V 58
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Briefwahl im Ortsbezirk 5STOB 514.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1376 Betreff: Briefwahl im Ortsbezirk 5 Zu Frage 1.: Bezogen auf die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung haben 20.162 Personen aus dem Ortsbezirk 5 Briefwahlunterlagen erhalten. Zu Frage 2.: Insgesamt wurden für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 18.844 Briefwahlunterlagen an die Meldeanschrift der Antragstellenden per Post versandt. Zu Frage 3.: Im Briefwahllokal Stiftstraße wurden insgesamt 550 Briefwahlunterlagen für die Stadtverordnetenwahl an Personen aus dem Ortsbezirk 5 ausgehändigt. Zu Frage 4.: Insgesamt 56 Briefwahlunterlagen für Personen aus dem Ortsbezirk 5 wurden an Bevollmächtigte ausgegeben. Mithilfe des Fachverfahrens kann sichergestellt werden, dass pro Person nicht mehr als vier Vollmachtgebende vertreten werden. Zu Frage 5.: Insgesamt wurden für die Stadtverordnetenwahl 712 Briefwahlunterlagen an abweichende Versandadressen verschickt. Es dient zur Kenntnis, dass sich darin auch Sachverhalte befinden, die Aufgrund eines Wohnungsumzuges während der 6-Wochen-Frist erfolgt sind. Zu Frage 6.: Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass z.B. Lebenspartner bzw. Familien die Unterlagen gemeinsam an eine abweichende Anschrift versenden lassen. Sofern dem Magistrat Sachverhalte bekannt wurden, die eine mögliche strafrechtliche Relevanz erscheinen ließen, wurden diese ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Zu Frage 7.: Auf Antrag der Wahlberechtigten wurden vereinzelt auch Unterlagen an Vereine, Organisationen und Institutionen als abweichende Versandanschrift verschickt. Allgemein gilt es dabei zu beachten, dass die Wahlberechtigten grundsätzlich frei über die abweichende Versandadresse disponieren können. Das Wahlamt hat die Unterlagen antragsgemäß zu versenden; ein Ermessensspielraum besteht nicht. Zu Frage 8.: Die Briefwahl hat sich - seit der Corona-Pandemie - nahezu verdoppelt und nimmt mittlerweile einen Anteil von etwa 40% der Wählenden ein. Briefwahl ist vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen und wird vom Magistrat gesetzeskonform umgesetzt. Zu Frage 9.: Wählende haben auf dem Wahlschein an Eides statt zu versichern, dass sie den oder die Stimmzettel persönlich ausgefüllt haben. Nur im Ausnahmefall kann die Unterstützung einer Hilfsperson in Anspruch genommen werden, wenn es dem oder der Wählenden aufgrund einer Beeinträchtigung nicht selbst möglich ist, Stimmzettel zu kennzeichnen. Dem Magistrat liegen keine diesbezüglichen Erkenntnisse vor. Es dient zur Kenntnis, dass sofern uns als Wahlbehörde Sachverhalte bekannt werden, die eine mögliche strafrechtliche Relevanz aufweisen, diese ausnahmslos bei den entsprechenden Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige gebracht werden. Zu Frage 10.: Dem Magistrat liegen hierzu keine fundierten Informationen vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.06.2026, V 60
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Neuzuschnitt von Sozialbezirken in SachsenhausenSTOB 514.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1377 Betreff: Neuzuschnitt von Sozialbezirken in Sachsenhausen Der Ortsbeirat 5 regt an, die Sozialbezirke im Stadtteil Sachsenhausen-Nord zu verändern und drei Sozialbezirke zu bilden. Hierzu nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Angeregt wird die Teilung des bestehenden Sozialbezirks bestehend aus den Stadtbezirken 321, 322 und 324 in zwei Sozialbezirke. Entstehen würden drei Sozialbezirke in Sachsenhausen-Nord: Sozialbezirk Stadtbezirke Anzahl der Einwohner:innen (31.12.2025) 321, 324 12.527 322 10.125 300, 301 9.863 32.515 Grundsätzlich ist die Bildung von drei Sozialbezirken in Sachsenhausen-Nord möglich, da im Stadtteil über 30.000 Einwohner:innen leben. Im Sozial- und Wirtschaftsdient des Sozialrathauses ist eine Steigerung der Fallzahlen und der Intensität des Fallgeschehens zu beobachten. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass auch die Anforderungen an die ehrenamtlichen Sozialbezirksvorsteher:innen in Sachsenhausen-Nord steigen und sich diese zunehmend mit anspruchsvollen und komplexen Sachlagen beschäftigen müssen. Anzumerken ist zudem, dass aufgrund der aktuellen Aufteilung der Sozialbezirke in Sachsenhausen-Nord im Vergleich zu Sachsenhausen-Süd weniger Sozialpfleger:innen eingesetzt sind und die Sozialbezirksvorsteher:innen entlasten können. Vor diesem Hintergrund sollte der Anregung des Ortsbeirates gefolgt werden, den Zuschnitt der Sozialbezirke in Sachsenhausen zu verändern und den bestehenden Sozialbezirk (Stadtbezirke 321, 322 und 324) in zwei Sozialbezirke (Stadtbezirk 321 & 324 sowie 322) zu teilen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 246
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Transparenz bei Lärmmessungen im Zusammenhang mit dem World Club DomeSTOB 514.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1378 Betreff: Transparenz bei Lärmmessungen im Zusammenhang mit dem World Club Dome Der World Club Dome wurde ordnungsgemäß vom Service-Center-Veranstaltungen genehmigt. Die zulässigen Schallimmissionen wurden im Vorfeld fachlich ermittelt und während der Veranstaltung durch den Immissionsschutz der Stadtpolizei überwacht. Als Kontrollmesspunkte im Umfeld des Stadions wurden in der Beschallungsverfügung die nachfolgenden Messpunkte festgelegt: - Frankfurt Niederrad, nördlich Waldfriedstraße (zwischen Hensel- und Vogelstraße) - Neu-Isenburg, südlich der Friedensallee, westlich der Einmündung Kurt-Schumacher-Straße - Frankfurt Sachsenhausen, Mörfelder Landstraße, Einmündung Niederräder Landstraße - Frankfurt-Süd, Flughafenstraße 100. Im Verlauf der Veranstaltung kam es zu zwei Beschwerden über das Sicherheitstelefon der Stadtpolizei. In den Wohnungen bzw. vor dem Wohnhaus der Beschwerdeführer wurden zusätzliche Messungen durchgeführt. Dabei wurden keine Überschreitungen festgestellt. Die zulässigen Werte von bis zu 60 dB wurden eingehalten. Es liegen daher keine Anhaltspunkte vor, dass die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben beim World Club Dome nicht eingehalten wurden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 282
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schwerpunktkontrollen in Alt-Sachsenhausen regelmäßig durchführenSTOB 514.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1379 Betreff: Schwerpunktkontrollen in Alt-Sachsenhausen regelmäßig durchführen Die Stadtpolizei im Ordnungsamt sieht den weitüberwiegenden Beschwerdeschwerpunkt bei Lärmimmissionen. Da zunächst die Immissionsgrenzwerte während der Fußballweltmeisterschaft außer Kraft gesetzt worden sind, wären Schwerpunktkontrollen während dieses Zeitraums nicht zielführend gewesen. Daher hat die Stadtpolizei darauf verzichtet. Unabhängig davon wurden im aktuellen Kalenderjahr jedoch zwei Schwerpunktkontrollen in Alt-Sachsenhausen durchgeführt. Weitere Kontrollmaßnahmen sind bereits angedacht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 259
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Antrag zur effektiven Reinigung der Radwege im BahnhofsviertelSTOB 114.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1380 Betreff: Antrag zur effektiven Reinigung der Radwege im Bahnhofsviertel Das Thema Sauberkeit im Bahnhofsviertel steht bereits seit langem im Fokus der Stadtverwaltung. Um die Situation zu verbessern, erfolgen neben den täglichen Satzungsreinigungen bereits jetzt Zusatzleistungen, um den besonderen Herausforderungen im Viertel Rechnung zu tragen. Das Bahnhofsviertel ist stadtweit bereits der Bereich mit dem höchsten Reinigungszyklus. Die Reinigung umfasst neben den Fahrbahnen, Gehwegen und Plätzen auch alle Radwege. Im Einzelnen werden die folgenden Leistungen erbracht: - Die Reinigungsteams der FES beginnen ihren Einsatz im Bahnhofsviertel von Montag bis Freitag ab 04:30 Uhr, samstags ab 05:30 Uhr sowie sonn- und feiertags ab 07:30 Uhr im Rahmen der Frühschicht. - Ergänzend dazu ist der Spätdienst "StadtsauberkeitPlus Bahnhofsviertel" im Einsatz. Ein gesondertes Reinigungsteam sorgt täglich zwischen 11:30 Uhr und 19:30 Uhr dafür, neu auftretende Verunreinigungen zeitnah zu beseitigen. Hierfür werden unter anderem Kehrmaschinen, Wasserwagen und Müllfahrzeuge eingesetzt. - Sowohl in der Frühschicht als auch im Spätdienst kommt regelmäßig ein Wasserwagen zum Einsatz. Bei sämtlichen Einsätzen wird ein Geruchsneutralisierer verwendet. Der Wasserwagen fährt eine festgelegte Route; besonders belastete Bereiche und bekannte Hotspots werden bei Bedarf mehrfach angefahren und gereinigt. - Die Stadtpolizei begleitet die Reinigungskräfte der FES montags bis freitags in der Frühschicht von etwa 08:00 bis 09:00 Uhr sowie im Spätdienst von etwa 17:00 bis 18:00 Uhr. An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen erfolgt die Begleitung in der Regel zwischen 15:00 und 16:00 Uhr. Während der späteren Einsätze legt die Stadtpolizei auf Grundlage der tagesaktuellen Lageerkenntnisse, die zu befahrenden Schwerpunkte fest. - Die Papierkörbe im Bahnhofsviertel werden mehrmals täglich geleert, um eine durchgehend hohe Aufenthalts- und Sauberkeitsqualität sicherzustellen. - Verkehrsgefährdende Ablagerungen werden bei Erfordernis durch den Unfallhilfswagen rund um die Uhr beseitigt. Da die Entwicklung im Bahnhofsviertel sehr dynamisch ist, werden die problematischen Bereiche regelmäßig begangen und die Qualität der Reinigungsleistungen der FES GmbH überprüft und dokumentiert. Bei Bedarf werden die Reinigungsdurchgänge oder die räumliche Ausdehnung der intensiven Zusatzreinigungen an neue Entwicklungen angepasst. Mit der letzten Änderung der Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2026 wurden alle Straßenabschnitte im Bahnhofsviertel in die höchste Reinigungsklasse eingestuft. Jedoch wirken alle genannten Maßnahmen den Ursachen lediglich zeitweilig entgegen. Eine Dauerpräsenz der Straßenreinigung ist nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 193
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schluss mit dem Müll auf der GutleutstraßeSTOB 114.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1381 Betreff: Schluss mit dem Müll auf der Gutleutstraße Der illegal abgeladene Müll wurde beseitigt. In dem Bereich besteht wenig soziale Kontrolle und er ist nicht stark frequentiert. "Müllgaragen" finden in der Regel Anwendung in stark genutzten Bereichen, in welchen wir mit einem besonders hohen Aufkommen von to go Müll zu kämpfen haben und insbesondere an den Wochenenden die Leerungsintervalle nicht noch mehr intensiviert werden können. In dem betroffenen Bereich hingegen müssen wir davon ausgehen, dass ein Angebot von "Müllgaragen" das Problem unter Umständen noch verschärfen wird, in dem noch mehr illegale Ablagerungen rund um die Garage stattfinden, da dort regelmäßig eine Anfuhr durch die FES erfolgt. Mit diesem Problem müssen wir uns in ähnlich gelagerten Fällen regelhaft auseinandersetzen. Für entstehenden Kleinmüll werden wir an geeigneten Standorten des Bereichs ein Papierkorbangebot (Dinovas) durch die FES installieren lassen und monitoren, wie sich durch die Maßnahme die Verschmutzungssituation verändert. Grundsätzlich lassen sich die beschriebenen Probleme nachhaltig nicht durch mehr Papierkörbe, sondern durch eine konsequente Ahndung des illegalen Verhaltens positiv beeinflussen. Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes wurde gebeten, diesen Bereich regelmäßig zu kontrollieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8188
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bürger*innen über Maßnahmen im Biegwald informierenSTOB 214.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1382 Betreff: Bürger*innen über Maßnahmen im Biegwald informieren Bei den vom Ortsbeirat angeführten Maßnahmen handelt es sich um Ausgleichsmaßnahmen der RTW Planungsgesellschaft mbH für Inanspruchnahmen von Naturflächen durch den Bau der Regionaltangente West. Die Öffentlichkeitsarbeit, um über diese Maßnahmen zu informieren, liegt bei der Verursacherin. Der Magistrat wird diese bitten, die Kommunikation entsprechend auszubauen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 155
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Spielplatz im neuen Rebstockpark schnell wieder nutzbar machen - NachfrageSTOB 214.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1383 Betreff: Spielplatz im neuen Rebstockpark schnell wieder nutzbar machen - Nachfrage Der Magistrat kann das große Interesse an einer raschen Wiederherstellung der Spielflächen im neuen Rebstockpark nachvollziehen. Die Anregung, das defekte Spielgerät lediglich zu ersetzen, würde den aktuellen Anforderungen an einen modernen, sicheren und attraktiven Spielplatz nicht gerecht. Da der Spielplatz ohnehin einer Sanierung unterzogen werden muss, ist eine umfassende Neuplanung die fachlich einzig nachhaltige Entscheidung. Ein zentrales Element dieser Neugestaltung ist die gesetzlich und planerisch zwingend vorgeschriebene Kinderbeteiligung. Diese ist keine reine Formalität, sondern die Grundvoraussetzung für eine bedarfsgerechte Neuplanung. Der Magistrat hat bereits ein Moderationsbüro beauftragt, das den Prozess methodisch begleitet. Die im Spätsommer vorgesehene Beteiligungsphase stellt sicher, dass die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder direkt in die Gestaltung einfließen und so ein Spielplatz entsteht, der langfristig angenommen und genutzt wird. Der Magistrat bittet um Verständnis, dass dieser Prozess der Kinderbeteiligung sowie die anschließende fachgerechte Ausführungsplanung eine gewisse Vorlaufzeit benötigen, um die Qualität und Sicherheit der Anlage zu gewährleisten. Eine kurzfristige, isolierte Reparatur des Altbestandes würde die geplante, ganzheitliche Aufwertung der Fläche nicht ersetzen können und den Zielsetzungen einer nachhaltigen Stadtentwicklung widersprechen. Der Magistrat setzt alles daran, das Projekt zügig voranzutreiben, damit der Spielplatz nach Abschluss der Arbeiten für die Kinder wieder uneingeschränkt nutzbar ist. Selbstverständlich wird der Magistrat den Ortsbeirat informieren, sobald ein erster Entwurf der Neuplanung vorliegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 164
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Baumpflanzungen auf dem MerianplatzSTOB 314.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1384 Betreff: Baumpflanzungen auf dem Merianplatz Der Magistrat hat zwischenzeitlich die dem Ortsbeirat vorgestellten Planungen zur Bepflanzung des Merianplatzes umgesetzt. Sollten sich nach der Umsetzung Probleme ergeben, die durch die Baumaßnahme entstanden sind, wird der Magistrat weitere Maßnahmen prüfen. Über die Bepflanzung hinaus ist auf Wunsch des Ortsbeirats und lokaler Initiativen die Aufstellung einer Baumskulptur geplant. Hierzu hat der Magistrat unter Einbezug von Auszubildenden eine Metallkonstruktion angefertigt. Die Baumskulptur wurde einigen Mitgliedern des Ortsbeirats bereits vorgestellt. Als Standort für die Skulptur wird das im vergangenen Jahr angelegte Staudenbeet im Südosten des Merianplatzes in Richtung Berger Straße in Betracht gezogen, die Fläche ist ein ehemaliger Baumstandort. Ergänzend zu der Skulptur ist ein Hinweisschild zur Erläuterung vorgesehen. Der Magistrat wird hierzu einen Vorschlag entwickeln und dem Ortsbeirat vorlegen. Zur finalen Gestaltung von Skulptur und Hinweisschild sowie deren Standorte wird der Ortsbeirat einen Beschluss fassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.02.2026, OM 8184
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erneuerung der Hecken in der oberen GünthersburgalleeSTOB 314.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1385 Betreff: Erneuerung der Hecken in der oberen Günthersburgallee Die Anregung wird dankend entgegengenommen. Da sich in neu angepflanzten Bereichen Wildwuchs und Unkraut bilden können, wurde jedoch von der stellenweisen Ausbesserung der Hecke Abstand genommen. Stattdessen wird erwogen, eine vollständige Erneuerung der Hecke in Abschnitten vorzunehmen. Die Kosten sind bei rund 20.000 € angesetzt. Aufgrund anstehender Projekte mit höherer Priorität kann der Magistrat eine zeitnahe Umsetzung aktuell leider nicht in Aussicht stellen, wird das Projekt aber sobald freie Kapazitäten und entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen umsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.02.2026, OM 8186
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einheitliche Regelung für MehrwegangebotspflichtSTOB 314.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1386 Betreff: Einheitliche Regelung für Mehrwegangebotspflicht Nach § 33 Verpackungsgesetz (VerpackG) sind seit dem 1. Januar 2023 Letztvertreiber:innen von Lebensmittelverpackungen und Getränkebechern aus Einwegkunststoff für den unmittelbaren Verzehr verpflichtet, ihren Kund:innen Mehrwegalternativen anzubieten. Die Kundschaft muss in geeigneter Weise darüber informiert werden. Generell muss eine Wahlmöglichkeit zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen bestehen. Die gesetzlichen Vorgaben sind von den Gastronomiebetrieben umzusetzen. Seitens der Stadtverwaltung werden derzeit keine entsprechenden Kontrollen durchgeführt. Für die Überwachung der Einhaltung dieser Pflichten im Stadtgebiet Frankfurt ist das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Abfallbehörde verantwortlich. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat uns auf Anfrage hierzu mitgeteilt: "Im Vergleich zur Ahndung von Einwegpfandverstößen nach § 31 VerpackG verläuft die Ahndung von Verstößen gegen die Mehrwegangebotspflicht in einer deutlich geringeren Häufigkeit. Aufgrund der personellen Situation erfolgen zur Verfolgung von Verstößen gegen die Mehrwegangebotspflicht nach § 33 VerpackG aktuell keine anlasslosen Kontrollen. Hierbei werden aktuell nur Bürgerbeschwerden oder Hinweise des Ordnungsamtes Frankfurt am Main verfolgt. Diese gehen allerdings nur sehr selten ein, was in etwa zu einer maximalen Fallzahl von zehn Fällen pro Jahr führt. Je nach geschildertem Sachverhalt erfolgt anschließend eine Kontrolle vor Ort oder ein schriftlicher Kontakt mit der beschuldigten Person oder dem betroffenen Betrieb. Kommt es zu einer Ahndung, wurden hier bislang Verwarnungen mit und ohne Verwarngeld ausgesprochen und dazu aufgefordert, die Mehrwegangebotspflicht umzusetzen. Werden erneute Verstöße festgestellt, ist es durchaus denkbar, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu eröffnen und anschließend ein Bußgeld zu verhängen. Die in der Anfrage genannten Betriebe werden nach Möglichkeit kontrolliert und anschließend wird, je nach Sachlage, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet." Ein Außerkraftsetzen der Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen (§ 34 VerpackG) mit insgesamt nicht mehr als fünf Beschäftigten, deren Verkaufsfläche 80 Quadratmeter nicht überschreitet, ist rechtlich nicht möglich. So räumt das Bundesgesetz diese Möglichkeit nicht ein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 229
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nachfrage zu B 251: 10.000 neue BäumeSTOB 314.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1387 Betreff: Nachfrage zu B 251: 10.000 neue Bäume Für die Jahre 2023 und 2024 können die angefragten Werte - wie bereits erläutert - lediglich für den Unterhaltungsbezirk Ost ausgewiesen werden. Eine weitergehende Auswertung auf Ebene des Ortsbeirats müsste händisch erfolgen und wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Personalaufwand verbunden. Hierfür stehen dem Grünflächenamt derzeit keine Personalkapazitäten zur Verfügung. Für das Jahr 2025 liegen Auswertungen für den Ortsbezirk 3 vor. Dort wurden 74 Bäume gefällt und 93 Bäume gepflanzt, davon waren 32 Bäume Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume und 61 Bäume Neupflanzungen. Die noch ausstehenden Ersatzpflanzungen sind in der Baumdatenbank erfasst und werden, soweit möglich, im Jahr 2026 beziehungsweise in den folgenden Pflanzperioden vorgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.10.2025, V 1308
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Installation von ibench-Sitzgelegenheiten auf öffentlichen PlätzenSTOB 514.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1388 Betreff: Installation von ibench-Sitzgelegenheiten auf öffentlichen Plätzen Der Magistrat verweist zu dieser Anfrage auf die ST 311 vom 13.02.2026 an den Ortsbeirat 10. Hier wurde u.a. dargelegt, dass der öffentliche Raum in Frankfurt am Main sehr hohen Nutzungsanforderungen unterliegt und daher jede Neuanschaffung von Stadtmobiliar sorgfältig abgewogen werden muss. Dies geschieht insbesondere im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, dauerhafte Unterhaltung, personelle Wartungskapazitäten sowie die Anfälligkeit für Vandalismus und Reparaturen. Die Frankfurter Stadtmöbel sind aktuell bewusst weitgehend standardisiert gewählt, um einen verlässlichen und wirtschaftlich tragfähigen Betrieb sicherstellen zu können. Die Einführung technisch komplexer Stadtmöbel wie Solarbänke erhöht erfahrungsgemäß den Wartungsaufwand sowie die Störanfälligkeit und führt zu zusätzlichen Verwaltungs-, Pflege- und Betriebskosten. Seit Frühjahr 2026 steht eine Smarte Bank als Pilotobjekt auf dem Campus Riedberg. Die Bank hat folgende Ausstattungsmerkmale: - Solarmodul - offenes WLAN - 12 USB-Anschlüsse zum Laden mobiler Endgeräte - 6 kontaktlose Lademöglichkeiten - 55 Zoll Display, auf dem seitens des Hochschulsports Videos mit Sportübungen zum Nachmachen gezeigt werden können Diese Installation soll zunächst Erfahrungen über das Nutzungsverhalten der Bürger:innen und die entsprechenden Wartungsaufwände bringen. Aktuell sieht der Magistrat jedoch keine Möglichkeit für die breitflächige Errichtung von Solarbänken im öffentlichen Raum. Unabhängig davon unterstützt die Mainova AG Einrichtungen und gemeinnützig anerkannte Institutionen (z. B. Vereine, Verbände, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs), um einen Beitrag zur Lebensqualität und nachhaltigen Entwicklung in Frankfurt und der Region zu leisten. Gemeinnützigen Organisationen stellt Mainova in diesem Zusammenhang Informationen zur Anschaffung von Solar-Sitzbänken zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen. Förderanfragen können unter https://engagement.mainova.de/de eingereicht werden. Das zuständige Spendengremium prüft die eingereichten Projekte und gibt in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der Anfrage eine Rückmeldung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8066
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufstellung einer Sitzbank in der Hildegard-Schaeder-Straße in OberradSTOB 514.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1389 Betreff: Aufstellung einer Sitzbank in der Hildegard-Schaeder-Straße in Oberrad Der Magistrat hat die Örtlichkeit überprüft. In der Hildegard-Schaeder-Straße stehen derzeit zwei Sechseck-Bänke und zwei Einzelbänke, verteilt auf einen Abschnitt von 145 Meter. Somit ergeben sich Sitzmöglichkeiten für bis zu 30 Personen. Selbst bei einer "Einfachbelegung" finden 14 Personen eine Sitzmöglichkeit. Da in der Straße keinerlei öffentliche Einrichtungen wie Bürgerämter, Bürgerhäuser, Altenwohnanlagen oder gesundheitliche Institutionen vorhanden sind, sollte der derzeitige Bestand aus Sicht des Magistrats ausreichend sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 275
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unterliederbach: Spielgeräte im Graubnerpark wieder aufbauenSTOB 614.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1390 Betreff: Unterliederbach: Spielgeräte im Graubnerpark wieder aufbauen Um das Erscheinungsbild und den Umgebungsschutz des Gefallenendenkmals im Graubnerpark zu verbessern, wurde die vorhandene Spieleinrichtung aus dem Bereich um das Denkmal herausgenommen. Die Aufstellung der neuen wie auch vorhandenen Spielgeräte erfolgte südwestlich des Ausstrahlungsbereiches des Denkmals. Wie berichtet, wurden die Mittel für die Sofortmaßnahmen aus der OIB 292 im Jahr 2020 / 2021 umgesetzt. Die Beschaffung und das Aufstellen des neuen Kletterspielgeräts erfolgten unter Beteiligung der Kinder aus dem Stadtteil. Im Jahr 2023 wurden zur Verbesserung des Angebotes im Spielbereich des Parkes eine Schaukelanlage mit 6 unterschiedlichen Schaukeln, bestehend aus Babyschaukel, Mutter-Kind-Schaukel, Partnerschaukel, Einzelschaukel und einer Vogelnestschaukel eingebaut. Im vergangenen Jahr wurde ein Sandkasten mit einem Motorik-Zaun für Kleinkinder eingerichtet. Das beliebte Federtier ist von seinem alten Standort auf den neuen Platz umgezogen. Für das laufende Jahr ist geplant eine Kleinkinderrutsche und ein Federwipptier zu beschaffen und den Platz mit einem Zaun zu umgeben. Nicht nur die Anzahl der Spielgeräte hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht, sondern auch der Spielwert der gesamten Anlage. Unterliederbach ist mit neun öffentlichen Spielplätzen ein sehr gut ausgestatteter Stadtteil. In unmittelbarer Nähe zum Graubnerpark starten derzeit die Umbaumaßnahmen für den neuen großen Spielplatz "Am Liederbach". Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8168
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Griesheim/Schwanheim: Aufstellen von Hundekotbeutelspendern am Mainufer zwischen A5 und StaustufeSTOB 614.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1391 Betreff: Griesheim/Schwanheim: Aufstellen von Hundekotbeutelspendern am Mainufer zwischen A5 und Staustufe Der Magistrat stellt Hundekottütenspender in stark frequentierten Grün- und Parkanlagen auf, wenn Beschwerden eingehen und eine Prüfung den Sachverhalt bestätigt. Zudem ist Voraussetzung, dass Anlieger:innen oder Nachbar:innen im Zuge einer Patenschaft die Spenderboxen regelmäßig befüllen. Stehen Pat:innen nicht mehr zur Verfügung, wird die Spenderbox entfernt. Zu den vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Abschnitten am Mainufer zwischen A5 und Staustufe liegen dem Magistrat keine Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot vor. Bürger:innen haben ihre eigenen Tüten dabei und entsorgen diese in vorhandene Mülleimer. Sofern dennoch eine Spenderbox aufgestellt werden soll, müsste der Ortsbeirat die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 1300€ bereitstellen, da dem zuständigen Grünflächenamt keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Aus Sicht des Magistrats kommt als Standort am ehesten der Bürgermeister-Schubert-Park in Frage. Sofern der Ortsbeirat die Mittel bereitstellt und die Patin benennt, stellt das Grünflächenamt einen Hundekottütenspender zeitnah auf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8143
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Weitere Aufwertung Ampel-Spielplatz SindlingenSTOB 614.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1392 Betreff: Weitere Aufwertung Ampel-Spielplatz Sindlingen Der Magistrat hat die Anregungen des Ortsbeirates zur Aufwertung des Spielplatzes an der Sindlinger Bahnstraße ("Ampel-Spielplatz") geprüft. 1. Bautechnische Einschränkungen zum Erhalt der Bodenschutzschicht Auf dem Areal des Ampel-Spielplatzes können keine tiefgründigen Erdarbeiten vorgenommen werden. Der Platz wurde auf einer fachgerecht eingebauten Bodenschutzschicht errichtet, deren Integrität im Untergrund dauerhaft gesichert bleiben muss. Die Installation neuer Kletterelemente oder massiver Überdachungen würde tiefe Punktfundamente erfordern, welche diese Schutzschicht durchbrechen würden. Aus Gründen der Vorsorge und zum Erhalt der geprüften Sicherheit des Platzes sind solche Eingriffe am Standort Sindlinger Bahnstraße daher bautechnisch nicht realisierbar. 2. Versorgungssituation im Stadtteil Sindlingen Bezüglich der Spielgeräte für ältere Kinder verweist der Magistrat auf die aktuelle Versorgungssituation: Mit dem neuen Spielplatz in der Hugo-Kallenbach-Straße, der nur rund 10 Gehminuten entfernt liegt, wurde kürzlich ein modernes Angebot geschaffen. Dieser Platz deckt die Bedürfnisse älterer Kinder durch entsprechende Kletter- und Bewegungsangebote bereits umfassend ab. Da im Stadtteil somit keine Unterversorgung besteht, ist eine zusätzliche, technisch komplexe Aufwertung des Ampel-Spielplatzes aus Wirtschaftlichkeitsgründen derzeit nicht vorgesehen. 3. Maßnahmen zur Instandhaltung und Prüfung der Überdachung Der Magistrat ist dennoch bestrebt, die Aufenthaltsqualität im Rahmen der Möglichkeiten zu sichern: - Prüfung von Überdachungen: Eine bauliche Überdachung der Sitzbereiche wird unabhängig von der schwierigen Fundamentierung auch aus konzeptionellen Gründen abgelehnt. Erfahrungsgemäß bergen dauerhaft überdachte Sitzecken auf öffentlichen Spielplätzen das Risiko, fehlspezifisches und ungewünschtes Nutzerverhalten wie etwa die Zweckentfremdung als Lagerplatz anzuziehen. Dies würde die eigentliche Aufenthaltsqualität für Familien beeinträchtigen. - Reinigung und Baumpflege: Die vorhandenen Bänke werden im Rahmen der regulären Unterhaltung gereinigt. Zudem wird geprüft, ob die Verschmutzung durch Vögel durch gezielte Rückschnitte an den überhängenden Bäumen im Rahmen des Naturschutzes reduziert werden kann. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Ampel-Spielplatz weiterhin als attraktiver Standort für jüngere Kinder erhalten und gepflegt wird. Für darüber hinausgehende Bedarfe wird auf das nahegelegene, neu geschaffene Angebot in der Hugo-Kallenbach-Straße verwiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7734
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nied: Einhaltung der Schutzvorschriften am ehemaligen Höchster Wehr sicherstellenSTOB 614.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1393 Betreff: Nied: Einhaltung der Schutzvorschriften am ehemaligen Höchster Wehr sicherstellen Zu 1: Die Stadtpolizei führt im Bereich des ehemaligen Höchster Wehrs gezielte Kontrollen durch, sobald sie Hinweise auf Verstöße von Bürger:innen erhält. Aufgrund der Vielzahl der Aufgaben im gesamten Stadtgebiet und der begrenzten personellen Ressourcen können die Bediensteten präventive Kontrollen derzeit allerdings nur eingeschränkt durchführen. Bereits im Mai 2023 wurden an gut einsehbaren Standorten entlang des Uferbereiches am Höchster Wehr Schilder mit den Regelungen der Allgemeinverfügung aufgestellt. Zudem wird der Bereich des Höchster Wehres gelegentlich durch die Natur-Lots:innen begangen. Zu 2: Die Ahndung von Verstößen in Form von Ordnungswidrigkeitsverfahren bzw. Bußgeldern durch die Untere Naturschutzbehörde ist auf Grundlage der Allgemeinverfügung nicht möglich. Ihre Durchsetzung erfolgt durch die Stadtpolizei. Die untenstehende Tabelle zeigt, wie viele Kontrollen die Stadtpolizei seit 2024 im Bereich des ehemaligen Höchster Wehrs durchgeführt hat und wie viele Verstöße im Rahmen der Überprüfungen festgestellt werden konnten: Jahr Kontrollen Verstöße 2024 7 2 2025 6 3 Erstes Halbjahr 2026 4 3 Ebenfalls ist anzumerken, dass Verstöße häufig durch mehrere Personen begangen werden, sodass die Stadtpolizei zunächst die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherstellen muss, in dem sie etwa Platzverweise ausspricht. Erst danach können die Bediensteten mit der Ahndung der Ordnungswidrigkeiten beginnen. Aus diesem Grund ist es in der Praxis nicht immer möglich, Bußgeldverfahren gegen alle ursprünglich angetroffenen Personen einzuleiten. Zu 3: Die Stadtpolizei führt die Kontrollen vor Ort im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten durch. Eine Dauerüberwachung kann jedoch nicht installiert werden. Die bisherigen Maßnahmen sind nur eingeschränkt geeignet. Die Witterungsverhältnisse in den Sommermonaten 2026 haben zudem dazu geführt, dass die Anziehungskraft des Ortes auf einem sehr hohen Niveau angekommen ist. Zu 4. Ein solches Konzept ist in Erarbeitung und soll nach Fertigstellung dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Diesbezüglich gibt es bereits Kontakte zwischen Umweltamt und Ortsvorsteher. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 126
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fußgängerzone am Kaisertor - Beschilderung anpassenSTOB 114.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1394 Betreff: Fußgängerzone am Kaisertor - Beschilderung anpassen Der Magistrat wird die Beschilderung anpassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8189
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Beleuchtung Schöne AussichtSTOB 114.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1395 Betreff: Beleuchtung Schöne Aussicht Die Beleuchtung in diesem Bereich wurde im Rahmen der Illumination Stadtraum Main nach den geltenden Normen umgesetzt. Parallel zu diesem Gehweg besteht ein ausgeleuchteter Geh- und Radweg, der ebenfalls genutzt werden kann. Aufgrund dieser nahegelegenen Alternative und um eine zusätzliche Beleuchtung in der unmittelbaren Flussnähe zu vermeiden, sieht der Magistrat von einer Veränderung der bestehenden Situation ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8197
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parksituation an der Tiefgaragenausfahrt Speicherstraße 42STOB 114.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1396 Betreff: Parksituation an der Tiefgaragenausfahrt Speicherstraße 42 Der Anregung wird nicht entsprochen. Die Situation ist sowohl rechtlich eindeutig geregelt als auch klar erkennbar. Es handelt sich eindeutig um vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann. Auch dürfen Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, grundsätzlich nicht angeordnet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 186
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.