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Einhaltung der Schutzvorschriften am ehemaligen Höchster Wehr sicherstellen

Vorlagentyp: STMagistrat
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Zusammenfassung

Die Stadtpolizei führt regelmäßige Kontrollen am Höchster Wehr durch, um Verstöße gegen den Schutz zu ahnden, jedoch sind diese aufgrund begrenzter personeller Ressourcen eingeschränkt. Es ist ein Konzept in Erarbeitung, um die Situation zukünftig zu verbessern und dem Ortsbeirat vorgelegt zu werden.

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Thema Sicherheit verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Stadtpolizei führt im Bereich des ehemaligen Höchster Wehrs gezielte Kontrollen durch, sobald sie Hinweise auf Verstöße von Bürger:innen erhält. Aufgrund der Vielzahl der Aufgaben im gesamten Stadtgebiet und der begrenzten personellen Ressourcen können die Bediensteten präventive Kontrollen derzeit allerdings nur eingeschränkt durchführen.

Bereits im Mai 2023 wurden an gut einsehbaren Standorten entlang des Uferbereiches am Höchster Wehr Schilder mit den Regelungen der Allgemeinverfügung aufgestellt. Zudem wird der Bereich des Höchster Wehres gelegentlich durch die Natur-Lots:innen begangen.

Die Ahndung von Verstößen in Form von Ordnungswidrigkeitsverfahren bzw. Bußgeldern durch die Untere Naturschutzbehörde ist auf Grundlage der Allgemeinverfügung nicht möglich. Ihre Durchsetzung erfolgt durch die Stadtpolizei.

Die untenstehende Tabelle zeigt, wie viele Kontrollen die Stadtpolizei seit 2024 im Bereich des ehemaligen Höchster Wehrs durchgeführt hat und wie viele Verstöße im Rahmen der Überprüfungen festgestellt werden konnten:

Jahr Kontrollen Verstöße 2024 7 2 2025 6 3 Erstes Halbjahr 2026 4 3 Ebenfalls ist anzumerken, dass Verstöße häufig durch mehrere Personen begangen werden, sodass die Stadtpolizei zunächst die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherstellen muss, in dem sie etwa Platzverweise ausspricht. Erst danach können die Bediensteten mit der Ahndung der Ordnungswidrigkeiten beginnen. Aus diesem Grund ist es in der Praxis nicht immer möglich, Bußgeldverfahren gegen alle ursprünglich angetroffenen Personen einzuleiten.

Die Stadtpolizei führt die Kontrollen vor Ort im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten durch. Eine Dauerüberwachung kann jedoch nicht installiert werden. Die bisherigen Maßnahmen sind nur eingeschränkt geeignet. Die Witterungsverhältnisse in den Sommermonaten 2026 haben zudem dazu geführt, dass die Anziehungskraft des Ortes auf einem sehr hohen Niveau angekommen ist.

Ein solches Konzept ist in Erarbeitung und soll nach Fertigstellung dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Diesbezüglich gibt es bereits Kontakte zwischen Umweltamt und Ortsvorsteher.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. September 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 126 — Direktanregung vom 9. Juni 2026.

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