Nied: Einhaltung der Schutzvorschriften am ehemaligen Höchster Wehr sicherstellen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, mit welchen Maßnahmen die Einhaltung der Allgemeinverfügung zum Schutz der renaturierten Nidda im Bereich des ehemaligen Höchster Wehrs derzeit sichergestellt wird; 2. mitzuteilen, a) wie viele Kontrollen im Bereich des ehemaligen Höchster Wehrs in den Jahren 2024 bis 2026 durchgeführt wurden; b) wie viele Verstöße festgestellt wurden; c) wie viele Verwarnungen beziehungsweise Bußgeldverfahren daraus resultierten; 3. zu bewerten, ob die bislang ergriffenen Maßnahmen geeignet sind, die wiederkehrenden Verstöße gegen die Allgemeinverfügung wirksam zu unterbinden; 4. für den Fall, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen oder nicht durchsetzbar sind, ein Konzept vorzulegen, mit welchen zusätzlichen personellen, organisatorischen oder baulichen Maßnahmen die Einhaltung der bestehenden Schutzvorschriften künftig gewährleistet werden soll.
Begründung
Trotz der bestehenden Schutzvorschriften kommt es insbesondere an warmen Sonn- und Feiertagen weiterhin zu erheblichen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung zum Schutz der renaturierten Nidda im Bereich des ehemaligen Höchster Wehrs. Dem Ortsbeirat wurden aktuelle Fotos vorgelegt, die unter anderem größere Menschenansammlungen im Schutzbereich, das Baden in der Nidda, Picknicknutzungen, abgestellte motorisierte Fahrzeuge sowie erhebliche Vermüllungen dokumentieren. Die Situation führt nicht nur zu Beeinträchtigungen des Landschaftsschutzgebietes und der dort geschützten Tier- und Pflanzenwelt, sondern auch zu Unverständnis bei vielen Bürgerinnen und Bürgern, die sich an die geltenden Regeln halten. Die Stadt Frankfurt hat für den Bereich umfangreiche Schutzvorschriften erlassen. Wenn die dort ausdrücklich untersagten Nutzungen dennoch regelmäßig stattfinden, stellt sich die Frage, ob die bestehenden Maßnahmen zur Durchsetzung der Regelungen ausreichend sind. Der Ortsbeirat erwartet daher entweder eine wirksame Durchsetzung der bestehenden Regelungen oder die Vorlage geeigneter Maßnahmen, mit denen die Einhaltung der Schutzvorschriften dauerhaft sichergestellt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juni 2026OFOF 61/6Nied: Einhaltung der Schutzvorschriften am ehemaligen Höchster Wehr sicherstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Juni 2026Sie sind hierOMOM 126Nied: Einhaltung der Schutzvorschriften am ehemaligen Höchster Wehr sicherstellenDirektanregung
- 14. September 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1393Nied: Einhaltung der Schutzvorschriften am ehemaligen Höchster Wehr sicherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats