Wildbienen in der Riedhalsstraße umsiedeln
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Umsiedlung von Wildbienen aus dem Sandspielbereich eines Spielplatzes. Dies geschieht, um sowohl die Sicherheit für Kinder und Familien als auch den Artenschutz zu gewährleisten. Die Umsiedlung wird unter Berücksichtigung der fachlichen Vorgaben und des Lebenszyklus der Wildbienenart umgesetzt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Riedhalsstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.07.2026.
- Photovoltaikanlage über dem Parkplatz der Sportanlage in der Riedhalsstraße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Wildbienen in der Riedhalsstraße umsiedeln08.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Harheimer Kultursommer 2026 Open Air unterstützen04.05.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Riedhalsstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat prüft in welchem Rahmen die geforderte Maßnahme umgesetzt werden kann.
Die fachgerechte Umsiedlung der Wildbienen aus dem Sandspielbereich des Spielplatzes in der Riedhalsstraße wird begrüßt. Aus fachlicher Perspektive bestehen gegen eine derartige Maßnahme keine Einwände, sofern sie von qualifizierten Fachkräften durchgeführt und die geltenden naturschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Der Schutz von Wildbienen ist dem Magistrat ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass öffentliche Spielplätze für Kinder und Familien gefahrlos und uneingeschränkt nutzbar sind. Befindet sich ein Wildbienennest unmittelbar im Sandspielbereich, kann eine fachgerechte Umsiedlung im Einzelfall eine geeignete Lösung darstellen, um sowohl den Artenschutz als auch die sichere Nutzung der Spielfläche zu gewährleisten.
Der Magistrat hebt hervor, dass Wildbienen in der Regel friedfertig sind und einen essenziellen Beitrag zur Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen leisten. Die Entscheidung für eine Umsiedlung erfolgt ausschließlich in begründeten Einzelfällen und unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Insbesondere der Zeitpunkt der Umsiedlung muss am Lebenszyklus der betroffenen Wildbienenart orientiert werden, da eine Umsiedlung nur während der Verpuppung möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. September 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 99 — Direktanregung vom 8. Juni 2026.