Nutzung einer Beleuchtungsanlage an Wegeverbindung (Aldi-Weg) zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche-Straße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Nutzung bestehender Beleuchtungsanlagen zur Sicherstellung einer ausreichenden Beleuchtung des Aldi-Wegs zwischen den Straßen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche-Straße. Dadurch soll der Weg auch in der dunklen Jahreszeit sicherer für Fußgänger und Radfahrer gemacht werden.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 07.12.2026 antworten. Noch 70 Tage.Warum?
Ferdinand-Porsche-Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.06.2026.
- Einbindung des sogenannten „Aldi-Wegs“ zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der FerdinandPorscheStraße in Fechenheim in die jährliche Pflege für Wegeverbindungen in Grünbereichen15.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- SevesoIIISchutzzone: Folgen für Fechenheim12.01.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des ehemals geplanten Grünzuges (ehemalige Trasse B 448)24.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
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Zwischen dem südlichen Ende der Konstanzer Straße des Stadtteils Fechenheim und der Ferdinand-Porsche-Straße im Gewerbegebiet Oberhafen stehen entlang einer Wegeverbindung - sogenannter Aldi-Weg - mehrere Straßenlaternen, die einstmals zur Beleuchtung des Weges zu einer Kindertagesstätte und zu einem Ausweichgelände der ehemaligen Heinrich-Kraft-Schule dienten.
Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, die vorhanden Lampenanlagen oder zumindest deren grundlegende Infrastruktur zu nutzen um den oben genannten Verbindungsweg zwischen dem Stadtteil Fechenheim und dem Gewerbegebiet Oberhafen/Karl-Benz-Straße oder weiter nach Offenbach in den Abendstunden und frühen Morgenstunden zu beleuchten, um auch in der dunklen Jahreszeit einen sicheren Arbeitsweg bzw. Einkaufs- und Erledigungsweg zu Fuß oder auch mit dem Rad gewährleisten zu können.
Begründung
Der im Antrag beschriebene sogenannte Aldi-Weg ermöglicht den Menschen aus Fechenheim per Rad oder zu Fuß Erledigungen zu tätigen, die in das Gewerbegebiet oder nach Offenbach führen. Der Weg wird schon seit Jahren - auch schon als Trampelpfad - rege genutzt. Der Weg ist heute schon Teil einer Planung für ein zukünftiges Wohngebiet (nördliche Dieburger Straße) und eines Grünzuges. Um den Weg auch in der dunkleren Jahreszeit sicher nutzen zu können, ist eine Beleuchtung nahezu unerlässlich. Die Grundlagen der Beleuchtungsinfrastruktur sind seit Jahren vor Ort - entstanden durch andere gemeinnützige Einrichtungen, die dort angesiedelt waren - und später durch die Schließungen der Einrichtungen nicht mehr genutzt worden. Dies sollte zeitnah geändert werden und zu einer Erleichterung der Nutzerinnen und Nutzer dieses Weges führen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2026OFOF 70/11Nutzung einer Beleuchtungsanlage an Wegeverbindung (Aldi-Weg) zwischen Konstanzer Straße und FerdinandPorscheStraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. September 2026Sie sind hierOMOM 647Nutzung einer Beleuchtungsanlage an Wegeverbindung (Aldi-Weg) zwischen Konstanzer Straße und FerdinandPorscheStraßeDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats