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- Endlich eine dauerhafte Lösung gegen Taubenkot an der Galluswarte findenSTOB 114.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1397 Betreff: Endlich eine dauerhafte Lösung gegen Taubenkot an der Galluswarte finden Die im Antrag geschilderte Situation an der Bushaltestelle "Haus Gallus" unter der Galluswarte ist bekannt und wird auch vom Magistrat als unbefriedigend bewertet. Eine dauerhafte Lösung ist aufgrund der komplexen Zuständigkeiten schwierig und nicht kurzfristig zu realisieren, da die darüberliegende Eisenbahnbrücke in der Verantwortung des Eisenbahn-Bundesamts bzw. der Deutschen Bahn liegt und bauliche Maßnahmen nur in Abstimmung möglich sind. Die Anregung zu einem gemeinsamen Ortstermin wird daher begrüßt, um die Rahmenbedingungen und möglichen Maßnahmen mit allen zuständigen Stellen - insbesondere unter Einbeziehung des Brückeneigentümers - zu bewerten. Dabei sollte auch geprüft werden, inwiefern Maßnahmen zur Reduzierung der Aufenthaltsmöglichkeiten für Tauben an der Brücke sowie ergänzende Ansätze wie ein Taubenhaus im Umfeld sinnvoll miteinander kombiniert werden können. Die VGF wird hierfür die Terminabstimmung übernehmen. Im eigenen Zuständigkeitsbereich hat die VGF bereits die Reinigungsintervalle erhöht, um die Situation kurzfristig zu verbessern. Als vorübergehende Maßnahme soll zusätzlich eine mobile Wartehalle aufgestellt werden, um Fahrgäste vor herabfallendem Taubenkot zu schützen. Die Bestellung hierzu ist bereits erfolgt. Vor der Aufstellung sind jedoch noch die Planung und Freigabe des Standorts sowie die Produktion, Auslieferung und Installation der Wartehalle erforderlich, sodass mit einer Vorlaufzeit von einigen Wochen bis wenigen Monaten zu rechnen ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 12
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bitte in die Einbeziehung in die Planung von MobilitätsstationenSTOB 214.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1398 Betreff: Bitte in die Einbeziehung in die Planung von Mobilitätsstationen Die Umsetzung der ersten Mobilitätsstationen in Bockenheim hat bereits begonnen. Eine Vielzahl an Kriterien wurde beachtet, um die erste Verortung der Standorte zu ermitteln. Diese Kriterien umfassen unter anderem das ÖPNV-Angebot, Nachfragedaten der Shared-Mobility-Anbieterfirmen, bestehende Stationen des Car- und Bikesharings sowie die Verbotszonen aus den geltenden Sondernutzungserlaubnissen. Die Standorte der Mobilitätsstation hängen also maßgeblich von Angebot, Nachfrage und insbesondere der Flächenverfügbarkeit vor Ort ab. Die Auswahl der Standorte erfolgt zudem in einem mehrstufigen, ämterübergreifenden Prüfprozess unter Einbezug aller relevanten Infrastruktur und aktuellen Planungen. Die Ortsbeiräte wurden im September 2024 in einer Veranstaltung über die Umsetzung der Strategie informiert. Künftig werden die Ortsbeiräte nach der verkehrsrechtlichen Anordnung und vor Beginn der baulichen Umsetzung über die jeweiligen Mobilitätsstationen informiert. Anregungen oder Standortvorschläge für Mobilitätsstationen können bei traffiQ formlos über das bereits den Ortsbeiräten kommunizierte E-Mail-Postfach Mobiliaetsstationen@traffiQ.de eingereicht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8211
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrsfluss an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Bockenheimer Landstraße erhöhen: gesperrte Spur freigebenSTOB 214.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1399 Betreff: Verkehrsfluss an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Bockenheimer Landstraße erhöhen: gesperrte Spur freigeben Bereits Anfang Mai 2026 wird die Baustelle in den nächsten Bauabschnitt wechseln. Die Bauarbeiten werden sich dann zwischen Senckenberganlage und Lindenstraße auf die südliche Seite der Bockenheimer Landstraße verlagern. In diesem Zuge wird in der Mendelssohnstraße der Fahrverkehr aus der Bockenheimer Landstraße beziehungsweise aus der Siesmayerstraße kommend über die derzeit gesperrte Linksabbiegespur in Fahrtrichtung Süden / Messe geführt. Diese Bauphase ist voraussichtlich bis Ende Januar 2027 geplant. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8215
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrradbügel an der Varrentrappstraße/Ecke Hermann-Wendel-StraßeSTOB 214.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1400 Betreff: Fahrradbügel an der Varrentrappstraße/Ecke Hermann-Wendel-Straße Zu 1. Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die gewünschten Fahrradbügel auf beiden Straßenseiten im Bereich der Ecke Hermann-Wendel-Straße einrichten. Zu 2. Aufgrund bereits priorisierter Maßnahmen ist eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich, der Magistrat ist bestrebt, die Fahrradbügel noch in diesem Jahr zu installieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8214
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrsberuhigung in der OhmstraßeSTOB 214.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1401 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Ohmstraße Der betroffene Straßenabschnitt ist Teil einer Tempo-30-Zone und mit einer Fahrgassenbreite von ≥ 3,50 m anforderungsgerecht ausgebaut, auch für Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung. Aufgrund des nicht niveaugleichen Ausbauzustandes und vor allem der nicht im Vordergrund stehenden Aufenthaltsfunktion dieser Quartiererschließungsstraße ist die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht möglich. Eine objektive Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit kann nicht erkannt werden, insbesondere ist der Bereich von 2016-2024 nahezu vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden (Ausnahme: ein Einbiegen / Kreuzen-Unfall PKW / Fahrrad mit leichtem Personenschaden im Jahr 2020). Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8213
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrrad-/Fußweg Miquelallee am Palmengarten übersichtlicher gestaltenSTOB 214.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1402 Betreff: Fahrrad-/Fußweg Miquelallee am Palmengarten übersichtlicher gestalten Im Zuge der OM 4502 aus 2023 hat der Magistrat bereits im September 2024 Markierungen angebracht um die Situation vor Ort zu entschärfen. Die Auswertung der Beschwerdelage anhand von Meldungen über die Meldeplattform Radverkehr, den städtischen Mängelmelder oder per E‑Mail zeigt, dass die Maßnahmen erfolgreich wirken. Die Beschwerdelage hat deutlich abgenommen. Grundsätzlich gilt jedoch weiterhin, dass sich die Verkehrsteilnehmenden hier unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß der §§ 1 und 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in den Querverkehr einzureihen haben. Fehlverhalten einzelner wird sich erfahrungsgemäß nicht durch weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen oder Markierungen verhindern lassen. Zum Thema Verkehrsspiegel kommt der Magistrat zur gleichen Auffassung wie bei vergleichbaren Anregungen. Diese sind ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt und damit zu Fehleinschätzungen führt. Folglich wird eine falsche Sicherheit vorgetäuscht. Die tatsächlichen Entfernungen und Geschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmenden können anhand des Spiegelbildes kaum eingeschätzt werden. Zudem haben sich diese in der Vergangenheit vielfach als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Mit seiner Vorgehensweise folgt der Magistrat der bundesweit restriktiven Handhabung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8032
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verbesserte Aufenthaltsqualität und Sicherheit auf der unteren Berger StraßeSTOB 314.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1403 Betreff: Verbesserte Aufenthaltsqualität und Sicherheit auf der unteren Berger Straße Die untere Berger Straße bedarf einer Gesamtplanung, die durch den Magistrat ämterübergreifend geplant und abgestimmt werden muss. Ein umfassendes Beteiligungsverfahren mit dem Ortsbeirat, Geschäftsleuten und Anwohner:innen ist notwendig. Der Magistrat wird hierzu die Möglichkeit der Umsetzung prüfen. Wie vom Ortsbeirat gefordert, werden die Planungen schrittweise und in Abstimmung mit den Geschäftsleuten, den Anwohner:innen sowie dem Ortsbeirat erfolgen. Ergänzend dazu wird mitgeteilt, dass genehmigte Außengastronomien Mindestgehwegbreiten von 1,50 Metern einhalten müssen, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten. Entlang der Berger Straße bestehen bereits genehmigte Außengastronomien auf Parkplätzen. Generell können Gastronomiebetriebe einen Antrag stellen, um ihre Außengastronomiefläche auf eine angrenzende Parkfläche zu verlegen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die Außengastronomie auf die Parkfläche verlegt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1272
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ampelschaltung Rohrbachstraße/Martin-Luther-StraßeSTOB 314.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1404 Betreff: Ampelschaltung Rohrbachstraße/Martin-Luther-Straße Die Lichtsignalanlage befindet sich auf einem koordinierten Streckenabschnitt mit ÖV-Beschleunigung. Im Rahmen einer Überprüfung wurde festgestellt, dass die ÖV-Abmeldepunkte aus beiden Richtungen nicht gesendet wurden. Dies führte dazu, dass bei Durchfahrt eines ÖV-Fahrzeuges die Freigabe der Fußgängerphase fälschlicherweise zurückgehalten wurde. Die Störungsmeldung wurde an die Leitstelle übermittelt und wurde am 09.04.2026 behoben. Im Normalbetrieb (ohne Anmeldung eines ÖV-Fahrzeuges) liegen die Wartezeiten für den Fußverkehr im vertretbaren Rahmen (in der Regel unter 60 Sekunden). Eine weitere Optimierung der Fußgängerwartezeiten ist derzeit technisch nicht möglich, da aufgrund fehlender Kfz-Bemessungsdetektoren feste Grünfenster reserviert werden müssen. Die Anlage wurde dennoch in eine Arbeitsliste für eine Nachrüstung dieser Detektionsmittel aufgenommen, um die Wartezeiten künftig weiter zu reduzieren. Eine konkrete zeitliche Perspektive hierfür kann aktuell noch nicht verbindlich genannt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.02.2026, OM 8185
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Leicht zugängliche Informationen zur Großbaustelle Mörfelder LandstraßeSTOB 514.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1405 Betreff: Leicht zugängliche Informationen zur Großbaustelle Mörfelder Landstraße Der Ersatzneubau auf der Mörfelder Landstraße wird derzeit durch die von der Deutschen Bahn (DB) beauftragten Firmen ausgeführt (Bauphase 1). Die DB hat sich auf Anfrage des Magistrats wie folgt geäußert: "Die Projektleitung begrüßt ausdrücklich das Anliegen, die Erreichbarkeit für Anwohnerinnen und Anwohner während der Bauphase bis Ende 2027 niedrigschwellig und effizient zu gestalten sowie eine schnelle Bearbeitung von Anliegen sicherzustellen. Zur Gewährleistung einer direkten und lösungsorientierten Kommunikation hat die DB bereits vor mehreren Jahren eine E-Mailadresse (Eisenbahnbruecke-Moerfelder-Landstrasse@deutschebahn.com) eingerichtet, unter der sich Anwohnerinnen und Anwohner direkt an die Projektleitung wenden können. Dieses Projektpostfach hat sich in den letzten Jahren als gutes Kommunikationsmittel bewiesen und stellt sicher, dass Anliegen je nach Verfügbarkeit durch unterschiedliche Verantwortliche bearbeitet werden können. So wird eine schnelle Berücksichtigung der Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner gewährleistet. Eine Veröffentlichung der E-Mailadresse erfolgte durch mehrere großflächige Postwurfsendungen und auf der Projektwebseite. Zudem ist die Kontaktmöglichkeit auf den an der Baustelle gut sichtbaren Bauzaunbannern aufgedruckt. Aus Sicht der Projektleitung bietet eine telefonische Erreichbarkeit keinen Mehrwert, da nicht sichergestellt ist, dass ein Telefonanschluss durchgehend besetzt werden kann. Die Einrichtung regelmäßiger Sprechzeiten in einem Baustellencontainer kann aus organisatorischen Gründen leider nicht angeboten werden. Die Projektverantwortlichen sind im Rahmen der Bauabwicklung regelmäßig an wechselnden Einsatzorten tätig und müssen kurzfristig und flexibel verfügbar sein. Eine kontinuierliche personelle Besetzung mit festen Sprechzeiten vor Ort ist daher nicht realistisch. Um Anwohnerinnen und Anwohner eine weitere Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu bieten, wird vorgesehen, am Baubüro vor Ort einen entsprechend gekennzeichneten Briefkasten für Anregungen und Hinweise einzurichten, sodass auch auf diesem Wege eingehende Anliegen strukturiert erfasst und in die weitere Bearbeitung aufgenommen werden können. In diesem Fall kann eine telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme seitens der Projektleitung erfolgen." Nach derzeitiger Planung startet der Ausbau der Straße (Bauphase 2) durch die Stadt Frankfurt ab 2028. Der Magistrat wird das Informationsbedürfnis der verschiedenen Nutzergruppen dann selbstredend in einem angemessenen Umfang berücksichtigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8254
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Barrierefreie Umgestaltung der Haltestelle „Friedensbrücke" Richtung Offenbach Stadtgrenze - Sichere, direkte und barrierefreie Erschließung mit LSA für Fußgänger mitplanenSTOB 514.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1406 Betreff: Barrierefreie Umgestaltung der Haltestelle "Friedensbrücke" Richtung Offenbach Stadtgrenze - Sichere, direkte und barrierefreie Erschließung mit LSA für Fußgänger mitplanen Der Magistrat begrüßt grundsätzlich den barrierefreien Ausbau von Lichtsignalanlagen (LSA). Die angesprochene Planung der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) umfasst ausschließlich den Knotenpunkt beziehungsweise die LSA Stresemannallee / Gartenstraße und ist bereits abgeschlossen. Ein barrierefreier Ausbau im nördlichen Haltestellenbereich würde die Anlage Stresemannallee / Schaumainkai / Theodor-Stern-Kai betreffen. Aufgrund der Komplexität und der dichten Verkehrsbelegung durch Kraftfahrzeuge und diverse Straßenbahnlinien kann dieser Knotenpunkt jedoch keine weitere Querbeziehung aufnehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8225
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicherheit für Fußgänger an der Kreuzung Schweizer Straße/Mörfelder LandstraßeSTOB 514.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1407 Betreff: Sicherheit für Fußgänger an der Kreuzung Schweizer Straße/Mörfelder Landstraße Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung von der Unfallkommission behandelt. Unfallhäufungen werden durch eine Anzahl von Unfällen in einem bestimmten Zeitraum definiert. Gleiche Unfallabläufe können ein grundsätzliches Defizit einer Örtlichkeit abbilden. Vor der Mörfelder Landstraße 92 geschah in 2024 ein Unfall, bei dem eine Person durch ein abbiegendes Fahrzeug verletzt wurde. Für eine Unfallhäufung ist ein Unfall nicht ausreichend, ein grundsätzliches Defizit ist damit auch nicht erkennbar. Zusätzlich werden Ortsbesichtigungen durchgeführt, um die Situation nachvollziehen zu können. Der Rechtsabbieger aus der Schweizer Straße in die Mörfelder Landstraße ist langgezogen, die Sicht auf den querenden Fußgängerverkehr ist aufgrund von Einbauten / Bäumen sowie der Kreuzungsgeometrie eingeschränkt. Eine Verbesserung der Sichtverbindung und somit eine Entschärfung der Beinahe-Unfälle kann nicht durch Beschilderung und Markierung erreicht werden. Hier bestünde die Gefahr, dass weitere Schildermaste die Sicht behindern. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die derzeit bereits vorhandene Vorlaufzeit von mindestens 3 Sekunden auf fixe 5 Sekunden erhöht wird. Damit sollte gewährleistet sein, dass sich querende Fußgänger:innen bereits in Fahrbahnmitte - und somit gut erkennbar - befinden, bevor der parallele Kfz-Verkehr Grün erhält. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8231
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Niederrad: Trambahn-Vorrangschaltung am Blutspendedienst und in der Niederräder Landstraße - gezielte Optimierung zugunsten des öffentlichen NahverkehrsSTOB 514.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1408 Betreff: Niederrad: Trambahn-Vorrangschaltung am Blutspendedienst und in der Niederräder Landstraße - gezielte Optimierung zugunsten des öffentlichen Nahverkehrs Die Optimierungsmöglichkeiten für den Straßenbahnverkehr an der Haltestelle "Blutspendedienst" sind weitgehend ausgeschöpft. Grund dafür ist neben der dichten Taktfolge vor allem die Gestaltung des Knotenpunkts. Da separate Abbiegespuren in die Sandhofstraße fehlen, muss der Verkehr auf der Deutschordenstraße bei jeder Bahneinfahrt oder -ausfahrt gestoppt werden. Mangels dessen lässt sich nicht sicher unterscheiden, ob Fahrzeuge geradeaus fahren oder abbiegen möchten. Hinzukommend wird über die Sandhofstraße auch der Verkehr des Blutspendedienstes abgewickelt. Der Knotenpunkt Niederräder Landstraße / Rennbahnstraße / Deutschordenstraße stellt einen hochkomplexen Knotenpunkt dar. Neben der bereits erwähnten dichten Abfolge von Straßenbahnen und einer Vielzahl den Gleiskörper kreuzenden Verkehrsströme, beeinflussen hier auch priorisierte Buslinien den Verkehrsablauf. Eine weitere Bevorrechtigung der Straßenbahn würde zwangsläufig zu Lasten der Buspriorisierung gehen. Lange Fußgängerfurten und die damit verbundenen Räumzeiten schränken die Flexibilität der Signalschaltung zusätzlich ein. Vor diesem Hintergrund ist eine Ausweitung der Vorrangschaltung derzeit nicht realisierbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8248
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/DiesterwegstraßeSTOB 514.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1409 Betreff: Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße Im Gegensatz zum Knotenpunkt Schwanthalerstraße / Diesterwegstraße befindet sich der Knotenpunkt Textorstraße / Diesterwegstraße nicht in einer Tempo-30-Zone. Die Textorstraße ist zwar durch eine streckenweise Anordnung auf Tempo 30 beschränkt, allerdings ist sie dennoch eine Grundnetzstraße und durch Lichtsignalanlagen (LSA) an den Knotenunkten geprägt. Eine Gesamtaufpflasterung eines Knotenpunktes kommt vor allem in Tempo-30-Zonen infrage, allerdings nicht bei LSA-geregelten Knotenpunkten Eine bestandsnahe Aufpflasterung (bei Beibehaltung der LSA) kann der Magistrat daher nicht realisieren. Perspektivisch könnte geprüft werden, ob die Textorstraße im Abschnitt zwischen der Schweizer Straße und der Brückenstraße in die bestehenden Tempo-30-Zonen nördlich und südlich der Textorstraße integriert werden kann. Dies wäre jedoch nur mit einer baulichen Anpassung des Streckenzuges möglich (beispielsweise mit einer Einengung der Fahrbahn und einer Anpassung der Knotenpunkte). Außerdem müsste die Umwidmung des Abschnitts von einer Grundnetzstraße in eine Tempo-30-Zone konzeptionell geprüft werden, wobei die Verkehrsbelastungen genauer untersucht werden müssten. Ein Vorhaben dieser Größenordnung kann der Magistrat derzeit mit Blick auf konkurrierende Projekte mit einer höheren Priorität nicht in Aussicht stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7426
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Künstlerisch irrelevante Spray Tags von den Wänden am Sachsenhäuser Mainufer entfernenSTOB 514.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1410 Betreff: Künstlerisch irrelevante Spray Tags von den Wänden am Sachsenhäuser Mainufer entfernen Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass die städtischen Ingenieurbauwerke in unregelmäßigen Abständen von illegalen Graffiti befreit werden. Ein turnusmäßiges Entfernen ist derzeit weder personell noch finanziell abbildbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8063
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrssicherheit rund um die Gruneliusschule gewährleistenSTOB 514.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1411 Betreff: Verkehrssicherheit rund um die Gruneliusschule gewährleisten Aufgrund der Auslagerung der Gruneliusschule fand am 12.12.2025 eine Schulwegbegehung mit der Schulwegkommission statt. Mitglieder des Ortsbeirats 5 wurden zu diesem Termin eingeladen und ein Mitglied war anwesend. Als Resultat der Schulwegbegehung wurden folgende Maßnahmen am 16.01.2026 durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet: - Es wurden Trennelemente auf der Leitlinie im Bereich vor der Haltestelle Balduinstraße angebracht, um das Überholen haltender Straßenbahnen zu verhindern. Diese Maßnahme wurde am 19.01.2026 umgesetzt. - Es wurde ein Rüttelstreifen auf dem Radweg im Bereich der Haltestelle Balduinstraße angebracht, bevor dieser an der Haltestelle (stadteinwärts) vorbeiführt. Der Rüttelstreifen soll Rad- und Rollerfahrende frühzeitig auf die Haltestelle aufmerksam machen und verlangsamen. - Auf der Sperrfläche vor der Balduinstraße 33 werden Flexipoller angebracht, um ordnungswidriges Falschparken zu unterbinden. Im Bereich der Offenbacher Landstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits auf 40 km/h gesenkt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8230
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unterliederbach: Endhaltestelle der Buslinie 50STOB 614.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1412 Betreff: Unterliederbach: Endhaltestelle der Buslinie 50 Zu 1) An der bestehenden Endhaltestelle "Unterliederbach West" (Ausstieg und Warten) der Linie 50 vor der Liegenschaft Ludwig-Hensler-Straße Nr. 2 wurde eine Grenzmarkierung (Zeichen 299 StVO) auf die Fahrbahn aufgebracht. Diese Grenzmarkierung wird demnächst um einige Meter in Fahrtrichtung Norden verlängert, damit die Busse besser von der Haltestelle wegfahren können, um im Anschluss geradlinig durch die schmale Gasse zwischen den legal parkenden Pkw zu gelangen. Zu 2a) Die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Ludwig-Hensler-Straße in Fahrtrichtung der Buslinie 50 kann nicht erfolgen. Die Einrichtung würde dazu führen, dass mehr Verkehr über die Ibellstraße 9-13 geleitet wird. In diesem Straßenabschnitt sind 4-Fußweg Kreuzungen gemäß dem empfohlenen Schulwegplan vorhanden. Zu 2b) Von einer Verlegung der Ausstiegs- und Warteposition vor die Liegenschaft Ludwig-Hensler-Straße Nr. 4 wird abgesehen. Nach dem Rechtseinbiegen aus der Ibellstraße in die Ludwig-Hensler-Straße können die Busse die bestehende Haltestelle bordsteinnah gut anfahren, wobei sie vor der Zufahrt zum Grundstück Nr. 2 zum Halten kommen. In den regulären Fahrplankonzepten ist keine überschlagene Wende vorgehsehen, bei der zwei Busse an der Endhaltestelle fahrplanmäßig stehen und warten. Daher müssen an dieser Endhaltestelle nicht zwingend zwei Haltepositionen vorgehalten werden. Die Lage der bestehenden Endhaltestelle ist im Hinblick auf die nahe befindliche ortsfeste Fahrpersonaltoilette vor der Liegenschaft Ibellstraße Nr. 8 ideal, da der Fußweg vom Fahrerplatz nur rund 35 m beträgt. Zu 2c) Die bestehende Einstiegshaltestelle "Unterliederbach West" vor der Liegenschaft Ibellstraße Nr. 9 wurde 2019 barrierefrei ausgebaut (angehobene Fahrgastwartefläche, Sonderbordsteine, taktiler Auffindestreifen, verstärkter Fahrbahnbelag) und verfügt über eine ortsfeste Wartehalle mit Stromanschluss. Eine Verlegung an einen Standort zwischen den Liegenschaften Liederbacher Straße Nr. 135 und 137 (Zugang zum Graubnerpark) soll daher nicht umgesetzt werden. Zum einen wäre die verlegte Einstiegshaltestelle für mehrere Jahre weder barrierefrei noch mit einer Wartehalle versehen. Zum anderen beträgt der Abstand zur heutigen Einstiegshaltestelle rund 230 m. Diese Entfernung müssten einsteigende Fahrgäste (auch Schulkinder) aus dem Wohngebiet rund um Ludwig-Hensler-Straße und Ibellstraße zusätzlich zurücklegen, um zur verlegten Einstiegshaltestelle zu gelangen. Die nächste Haltestelle "Unterliederbach Markt" wäre zudem nur noch rund 180 m entfernt. Zu 2d) Auf der Linie 50 werden überwiegend Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, wie Elektroantrieb, eingesetzt. Diese Technologie erfordert technische Komponenten, die insbesondere im Sommer gekühlt werden müssen, damit sie innerhalb des vorgesehenen Betriebsbereichs arbeiten. Ein Abschalten der hierfür erforderlichen Klima- bzw. Lüftungsanlagen ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Auch eine nachträgliche zusätzliche Umhausung dieser Komponenten kann nicht umgesetzt werden, da eine entsprechende Dämmung die Leistungsfähigkeit der Klima- und Lüftungsanlagen beeinträchtigen würde. Zu 3) Das Fahrpersonal wurde über die internen Kommunikationskanäle der DB in Kenntnis gesetzt: - den Aschenbecher im Mülleimer für die Kippen zu verwenden - im Bus nicht zu rauchen - den Gehweg frei zu lassen - den Bus auszuschalten (die Gebläse der E-Busse sind laut) - die Standheizung zu nutzen - das vorhandene Fahrer-WC zu nutzen Anlage 1 (ca. 147 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8141
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sossenheim: Zukunft des Jugendtreffs KosmosSTOB 614.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1413 Betreff: Sossenheim: Zukunft des Jugendtreffs Kosmos Vorläufige Stellungnahme: Zu Frage 1: Der Magistrat hat keine Entscheidung über die Schließung des Jugendtreffs getroffen. Gegenstand der Entscheidung war die Ablehnung des Förderantrags des Trägers Deutsch-Türkisches Jugendwerk e.V. für das Jahr 2026. Gegen diesen Bescheid hat der Träger Widerspruch eingelegt. Über den Betrieb der Einrichtung entscheidet der Träger in eigener Verantwortung. Der Verwaltung liegen derzeit keine gesicherten Erkenntnisse über den aktuellen Betriebsstatus der Einrichtung vor. Zu Frage 2: Da der Magistrat bislang keine Entscheidung über eine Schließung der Einrichtung getroffen hat und derzeit ein Widerspruchsverfahren anhängig ist, kann ein Zeitpunkt für eine mögliche Betriebseinstellung nicht benannt werden. Zu Frage 3: Anlass der aktuellen Situation ist die Ablehnung des Förderantrags des Trägers. Diese beruht auf den im Ablehnungsbescheid dargestellten Gründen. Danach wurden die gesetzlichen Voraussetzungen einer Förderung nach § 74 SGB VIII als nicht erfüllt angesehen. Hierzu zählen unter anderem die Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen und die Gewähr für eine zweckentsprechende Mittelverwendung. Zu Frage 4: Aufgrund des anhängigen Widerspruchsverfahrens können derzeit keine belastbaren Aussagen zur zukünftigen Angebotsstruktur im Stadtteil getroffen werden. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt die Situation bewerten und über das weitere Vorgehen entscheiden. Zu Frage 5: Über eine künftige Nutzung der Räumlichkeiten wurde bislang keine Entscheidung getroffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.06.2026, V 25
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Evaluation Pilotprojekt Safer Spaces für queere MenschenSTOB 114.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1414 Betreff: Evaluation Pilotprojekt Safer Spaces für queere Menschen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1317
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Boulderwand für Erwachsene im Hafenpark errichtenSTOB 414.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1415 Betreff: Boulderwand für Erwachsene im Hafenpark errichten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, dass innerhalb der gesetzten Frist keine abschließende Antwort erteilt werden kann. Das zuständige Fachamt befindet sich aktuell in Abstimmung mit den Beteiligten hinsichtlich verschiedener Ansätze für ein Boulderelement. Die Klärung grundsätzlicher Rahmenbedingungen erfordert weitere Zeit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7358
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Baustellenparkplatz - Am FörsterpfadSTOB 614.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1416 Betreff: Baustellenparkplatz - Am Försterpfad Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat hier internen Abstimmungsbedarf. Hier sind Flächen unterschiedlicher Vermögensverwaltungen betroffen. Der Magistrat wird unaufgefordert berichten, wenn die erforderlichen Informationen vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 24
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Betonklötze vor der Paulskirche - Ein Dauerzustand?STOB 114.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1417 Betreff: Betonklötze vor der Paulskirche - Ein Dauerzustand? Vorläufige Stellungnahme: Die Mobilfundamente für die Abspannung der Oberleitung sind immer nur als Provisorium vorgesehen. Bezogen auf die Verankerung an der Paulskirche mussten die beiden vorhandenen Wandverankerungen entlastet werden. Eine erneute Montage an dieser Stelle ist nicht möglich. Eine erste Prüfung ergab, dass verschiedene Alternativlösungen mit mindestens zwei Masten und zweigleisigem Auslieger das Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen würden und keine dauerhafte Lösung darstellen können. Für eine weitere Klärung des Zielzustandes wird voraussichtlich im Herbst 2026 ein Termin mit den beteiligten Ämtern stattfinden, um hier eine finale Lösung festzulegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 5
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufwertung des Umfelds der Untermainbrücke und Schutz der historischen BausubstanzSTOB 114.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1418 Betreff: Aufwertung des Umfelds der Untermainbrücke und Schutz der historischen Bausubstanz Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 192
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Termin zur Ortsbegehung Bockenheimer Wiesenweg/Ecke Knöterichweg nach Abschluss der S6BaustelleSTOB 214.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1419 Betreff: Termin zur Ortsbegehung Bockenheimer Wiesenweg/Ecke Knöterichweg nach Abschluss der S6-Baustelle Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat die Anfrage an die Deutsche Bahn weitergeleitet. Eine Antwort steht noch aus. Generell hat der Vorhabenträger DB InfraGO AG nach Abschluss der Baumaßnahme in einem Teilbereich des Knöterichwegs eine neue bituminöse Fahrbahnbefestigung mit einer Tragdeckschicht hergestellt. Dieser Straßenabschnitt wurde vom Magistrat abgenommen und übernommen. Beim Bockenheimer Wiesenweg handelt es sich um einen Privatweg, so dass hier weder DB noch Magistrat tätig werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8023
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Entsiegelung HallgartenstraßeSTOB 314.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1420 Betreff: Entsiegelung Hallgartenstraße Vorläufige Stellungnahme: Derzeit erarbeitet der Magistrat ämterübergreifend ein Konzept zur nachvollziehbaren Priorisierung von Flächen für Entsiegelungs- beziehungsweise Begrünungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang werden potenzielle Flächen identifiziert und anhand festgelegter Kriterien - beispielsweise klimatische Dringlichkeit und ökologisches Potenzial - geprüft und priorisiert. Welche Flächen und Maßnahmen im Einzelnen in Betracht kommen, steht noch nicht fest. Die genannte Fläche im Bereich der Hallgartenstraße zwischen Hartmann-Ibach-Straße und Rotlintstraße wird in diesem Zusammenhang als potenzielle Entsiegelungsfläche in die Prüfung aufgenommen. Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme zur Schmidtstraße abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 51
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parkplatzsuchverkehr in der Grünen StraßeSTOB 414.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1421 Betreff: Parkplatzsuchverkehr in der Grünen Straße Vorläufige Stellungnahme: Das veraltete Parkleitsystem der Stadt Frankfurt am Main wird (ebenso wie die Mainziel-Verkehrsinformationstafeln) absehbar durch eine Kombination aus Parkleitschildern und Infotafeln in Voll-LED-Technik ersetzt (Verkehrsleit- und -informationssystem VLIS, siehe hierzu den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. September 2022, § 2237). Die Parkhausdaten werden hierbei durch einen zentralen Parkdatenmanager bereitgestellt, der bereits funktionsfähig ist. Die Echtzeitdaten der angeschlossenen Parkierungsanlagen können u.a. auf dem städtischen Verkehrsinformationsportal Mainziel.de eingesehen werden (siehe https://t1p.de/ffmparkt). Für die Errichtung der Beschilderung läuft aktuell die Erarbeitung der Bau- und Finanzierungsvorlage. Der private Betreiber des Parkhauses Zoopassage wurde gebeten, auch seine Parkdaten für dieses System bereitzustellen. Dies ist bisher nicht erfolgt, das Parkhaus Zoopassage ist daher bis heute nicht an das System angebunden. Ohne diese Anbindung ist es weder digital noch per Beschilderung möglich, auf den automobilen Zielverkehr lenkend einzuwirken. Auch ist es so nicht möglich, Ausmaß und Dauer der in der Ortsbeiratsanregung beschriebenen Phänomene empirisch gesichert festzustellen, was Voraussetzung für die Beurteilung möglicher straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen ist. Der Magistrat wird daher versuchen, sich mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den notwendigen Überblick über die Sachlage zu verschaffen und bittet um Verständnis, dass ihm daher nur eine vorläufige Stellungnahme möglich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2026, OM 90
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Launitzstraße: Sicherheit vor Kita und Schule - Einhaltung von Mindeststandarts im öffentlichen RaumSTOB 514.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1422 Betreff: Launitzstraße: Sicherheit vor Kita und Schule - Einhaltung von Mindeststandarts im öffentlichen Raum Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Zu einzelnen Punkten kann der Magistrat Folgendes mitteilen: Zu 3. Die Stadt Frankfurt am Main strebt an, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu sein. Bis dahin sollen alle noch vorhandenen gasbetriebenen Straßenleuchten gegen LED-Leuchten ausgetauscht werden. Der Zeitpunkt des Rückbaus richtet sich nach festgelegten Kriterien, maßgeblich ist unter anderem die Standsicherheit der alten Gasmasten. Für die Launitzstraße ist der Rückbau und die damit verbundene Umrüstung von Gas- auf LED-Betrieb derzeit für das Jahr 2027 geplant. Die jetzige Anlage wurde nach den zum Zeitpunkt der Errichtung anerkannten Regeln der Technik und gültigen Normen hergestellt. Angesichts des hohen Lebensalters der Gasleuchten und des aus dem Betrieb resultierenden Verschleißes kann es aber durchaus vorkommen, dass Leuchten zu Störungen neigen und sich die Beleuchtungsstärke reduziert. Die StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) ist damit beauftragt, die Leuchten in einem betriebsbereiten Zustand zu halten. Störungen können der SRM telefonisch unter 069/213-88110 oder online auf https://www.srm-rheinmain.de/de/stoerungsmeldung gemeldet werden. Diese Störungen werden dann in der Regel innerhalb von zwei Tagen behoben. Ungeachtet dessen wird der Magistrat veranlassen, dass die SRM die Beleuchtung in der Launitzstraße überprüft. Zu 4. Auch bei temporären Maßnahmen achtet der Magistrat selbstredend darauf, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Zum "verbogenen Metallprofil" Der Magistrat hat die verantwortliche Baufirma bereits aufgefordert, die Stelle instand zu setzen. Gerne möchte der Magistrat in diesem Zuge auch auf die Möglichkeit hinweisen, Mängel und Barrieren über den offiziellen Mängelmelder auf www.ffm.de/de/maengelmelder zu melden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8058
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Lehrerparkplätze in der PalleskestraßeSTOB 614.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1423 Betreff: Höchst: Lehrerparkplätze in der Palleskestraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Eine abschließende Stellungnahme kann voraussichtlich im 4. Quartal 2026 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8151
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parken im Sossenheimer Weg und am Höchster FriedhofSTOB 614.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1424 Betreff: Parken im Sossenheimer Weg und am Höchster Friedhof Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Diese kann voraussichtlich im 4. Quartal 2026 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7882
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Freiluft-Badmintonplatz auf dem LohrbergVOB 1114.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.09.2026, V 143 entstanden aus Vorlage: OF 69/11 vom 29.08.2026 Betreff: Freiluft-Badmintonplatz auf dem Lohrberg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf dem Lohrberg, auf der bislang nur gelegentlich genutzten, weitgehend ebenen Freifläche im Bereich der Spielwiese ein frei zugänglicher und kostenlos nutzbarer Freiluft-Badmintonplatz eingerichtet werden kann. Begründung: Der Lohrberg ist seit vielen Jahrzehnten ein Ort, an dem Sport und Bewegung im Freien eine wichtige Rolle spielen. Die dort vorhandene Freifläche, insbesondere die Spielwiese, wird seit 1951 einmal jährlich als Wettkampffläche für das Turnfest genutzt. Auch in früheren Jahren wurde die Fläche für unterschiedliche Sport- und Ballspiele verwendet. Die weitgehend ebene Beschaffenheit der Fläche bietet grundsätzlich gute Voraussetzungen für eine sportliche Nutzung. Ein kostenlos nutzbarer Badmintonplatz im Freien wäre hierfür besonders geeignet. Gerade vor dem Hintergrund, dass Bewegungsmöglichkeiten im Alltag zunehmend eingeschränkt sind und gleichzeitig immer mehr Menschen nach unkomplizierten Möglichkeiten suchen, sich im Freien zu bewegen, sind frei zugängliche Sportflächen eine sinnvolle Ergänzung zu bestehenden Vereins- und Sportangeboten. Bild: Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
VOB 11AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Schaffung geeigneter Abstellflächen für E-Scooter in SeckbachVOB 1114.09.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.09.2026, V 144 entstanden aus Vorlage: OF 72/11 vom 29.08.2026 Betreff: Schaffung geeigneter Abstellflächen für E-Scooter in Seckbach Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, an welchen geeigneten Stellen im Stadtteil Frankfurt-Seckbach feste Abstellflächen für E-Scooter eingerichtet werden können. Dabei sollen insbesondere solche Standorte geprüft werden, an denen die Abstellflächen den Fußverkehr nicht beeinträchtigen und gleichzeitig eine möglichst gute Erreichbarkeit für Nutzerinnen und Nutzer der E-Scooter gewährleisten. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung sowie über mögliche geeignete Standorte zu berichten und dabei nach Möglichkeit auch darzustellen, welche Flächen kurzfristig für eine entsprechende Nutzung hergerichtet werden könnten. Begründung: In Seckbach werden E-Scooter derzeit vielfach ungeordnet und ohne Rücksicht auf die Belange anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer abgestellt. Besonders problematisch ist dies auf den ohnehin teilweise sehr schmalen Gehwegen. Durch abgestellte E-Scooter werden Gehwege zusätzlich verengt oder teilweise vollständig blockiert. Dies erschwert insbesondere Menschen mit Kinderwagen, älteren Menschen sowie Personen mit Mobilitätseinschränkungen die sichere Nutzung der Gehwege. Besonders problematisch ist die Situation darüber hinaus in den schmalen Gassen und Straßen Seckbachs, die teilweise über keinen eigenen Gehweg verfügen. Werden dort E-Scooter achtlos auf der Fahrbahn oder am Straßenrand abgestellt, kann dies dazu führen, dass ein ungehindertes Durchkommen bzw. Vorbeifahren nicht mehr oder nur noch erschwert möglich ist. Dadurch entstehen vermeidbare Behinderungen und potenzielle Gefährdungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende sowie den motorisierten Verkehr. Mit der Einrichtung klar gekennzeichneter und sinnvoll gelegener Abstellflächen könnte eine geordnetere Nutzung der E-Scooter erreicht werden. Gleichzeitig würde eine solche Lösung dazu beitragen, die ohnehin knappen öffentlichen Verkehrsflächen in Seckbach besser zu schützen und die Aufenthalts- und Verkehrssituation im Stadtteil zu verbessern. Der Antrag verfolgt dabei ausdrücklich nicht das Ziel, die Nutzung von E-Scootern grundsätzlich einzuschränken. Vielmehr soll durch geeignete Abstellmöglichkeiten eine ordnungsgemäße und rücksichtsvolle Nutzung des öffentlichen Raums ermöglicht werden. Der Magistrat wird daher gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Stellen zu prüfen, wo in Seckbach geeignete Abstellflächen geschaffen werden können und wie eine dauerhafte Verbesserung der Situation erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
VOB 11AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Verkehrssituation in Goldstein: Planung von Baustellen, Entlastung der Nebenstraße, Kommunikation von Sperrungen und VerkehrsleitungOFOB 613.09.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2026, OF 178/6 Betreff: Verkehrssituation in Goldstein: Planung von Baustellen, Entlastung der Nebenstraße, Kommunikation von Sperrungen und Verkehrsleitung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, I. die nachfolgenden Fragen detailliert zu beantworten: 1. War es dem Magistrat bekannt, dass Straßburger Straße und Goldsteinstraße mindestens seit Anfang September keine reguläre Einfahrt nach Goldstein ermöglichen und dadurch der nördliche Tannenkopfweg über Schwanheimer Ufer/Zur Frankenfurt faktisch die einzige verbliebene Haupteinfahrt darstellt? 2. Warum war es nicht möglich, die Maßnahmen so zu staffeln, dass jedenfalls eine der beiden westlichen Zufahrten jeweils erhalten bleibt? 3. Welche Gesamtverkehrsuntersuchung beziehungsweise Gesamtbetrachtung wurde durchgeführt, bevor die derzeit gleichzeitig bestehenden Verkehrsmaßnahmen angeordnet wurden? 4. Wurden dabei ausdrücklich die bestehenden Einbahnstraßenregelungen sowie die engen, durch parkende Fahrzeuge zusätzlich eingeschränkten Wohnstraßen berücksichtigt? 5. Wie ist die jederzeitige Erreichbarkeit der Bereiche Heisenrath, Gehry-Siedlung, Goldsteinschule und der umliegenden Wohngebiete für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei auch zu Hauptverkehrszeiten sichergestellt? 6. Wie wurde die Erreichbarkeit der Goldsteinschule, der Carl-von-Weinberg-Schule sowie der zahlreichen Kindertagesstätten und Altersheime innerhalb Goldsteins berücksichtigt? 7. Ist für die Bewohner:innen der Altenwohnanlage Hofgut Goldstein eine Lösung gefunden, die die Verbindung zum ÖPNV wieder herstellt oder einen annehmbaren Ersatz darstellt (z.B. Einsatz von preisermäßigten Taxis)? 8. Ist die Betreiberin der Altenwohnanlage vor der Einstellung des benachbarten Busverkehrs angehört worden? 9. Wurde geprüft, welche Rückstau- und Begegnungseffekte Sperrung des Tränkwegs erzeugen, insbesondere im Bereich des Libellenwegs? 10. Warum werden die Bürger:innen nicht besser über Baustellen, die mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen verbunden sind und warum fehlt insbesondere jeglicher Hinweis auf der entsprechenden Internet-Seite der Stadt Frankfurt, "https://frankfurt.de/themen/verkehr/strasse/aktuelle-baustellen", wo es heißt, dass "hier [Informationen zu großen Straßen- und Brückenbauvorhaben] gebündelt zur Verfügung [gestellt werden]? 11. Welche Maßnahmen zur frühzeitigen Umleitung des Verkehrs werden getroffen? II. Noch bestehende Straßensperrungen (Schüttenhelmweg) zu beseitigen. III. Geschwindigkeitsmessungen in den nunmehr als Durchgangsstraße genutzten Wohnstraßen, insbesondere am Libellenweg kurzfristig zu veranlassen und kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, die eine Herabsenkung der Durchfahrtsgeschwindigkeit erwarten lassen (versetztes Parken). Begründung: Goldstein verfügt bereits aufgrund seiner Siedlungsstruktur nur über wenige leistungsfähige Ein- und Ausfahrmöglichkeiten. Große Teile der inneren Siedlung bestehen aus schmalen Wohnstraßen mit Begegnungsverkehr. Durch am Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeuge ist in zahlreichen Straßen ein tatsächliches Begegnen zweier Fahrzeuge nur dadurch möglich, dass eines der Fahrzeuge zwischen parkenden Fahrzeugen oder auf dem Gehweg wartet und das entgegenkommende Fahrzeug passieren lässt. Unter normalen Verkehrsbedingungen ist diese Situation beherrschbar. Durch die derzeit gleichzeitig bestehenden Baustellen und Verkehrsregelungen wird jedoch ein erheblicher Teil des Verkehrs auf genau diese Straßen verlagert. Auch die umliegenden Baustellen sorgen dafür, dass die Verkehrsinfrastruktur in Goldstein erheblich zusätzlich belastet wird, da verschiedene Straßen inzwischen als Ausweich- und Verteilerstrecken genutzt werden müssen. Die Situation insbesondere wie folgt dar: Straßburger Straße Die normalerweise zweispurig nutzbare Verbindung zwischen Niederrad beziehungsweise dem Lyoner Viertel und Goldstein ist seit längerer Zeit baustellenbedingt eingeschränkt. In Richtung Goldstein ist die Zufahrt derzeit vollständig gesperrt. Die Verbindung kann damit lediglich zur Ausfahrt aus Goldstein genutzt werden. Nach den veröffentlichten Verkehrsinformationen soll die derzeitige Einbahnregelung bis zum 01.09.2026 bestehen. Der Beginn der Bauarbeiten wurde nicht nachvollziehbar kommuniziert und das angekündigte Ende der Baumaßnahmen konnte nicht eingehalten werden. Damit ist eine der bislang wichtigsten Zufahrtsmöglichkeiten aus Richtung Niederrad und A5 nach Goldstein vollständig entfallen. Goldsteinstraße im Bereich der A5 / südlich Klärwerk Auch diese Verbindung, die normalerweise eine wesentliche Zufahrt aus Richtung Niederrad ermöglicht, ist derzeit nur eingeschränkt nutzbar. Auch hier ist lediglich die Fahrt aus Goldstein heraus möglich, nicht jedoch die Einfahrt nach Goldstein. Die Goldsteinstraße ist bereits wiederholt von umfangreichen Versorgungsarbeiten betroffen. Vom 25.08.2025 bis ursprünglich 25.10.2025 bestand wegen Arbeiten der NRM bereits eine Einbahnstraßenregelung zwischen Lyoner Straße und Colmarer Straße. Seit 27.04.2026 besteht eine weitere, bis voraussichtlich Ende Oktober 2026 angekündigte Sperrphase im Zusammenhang mit Arbeiten an Versorgungsleitungen. Damit sind derzeit beide östlichen Zufahrten in die Siedlung - Straßburger Straße und Goldsteinstraße - gleichzeitig als reguläre Einfahrmöglichkeiten entfallen. Tannenkopfweg Der Tannenkopfweg ist seit August 2026 wieder durchgängig befahrbar und stellt daher die einzige in den Stadtteil führende Verbindung dar, nachdem der Tränkweg im nördlichen Teil gesperret worden ist. Gerade dies ist ein zentraler und besonders problematischer Punkt der aktuellen Verkehrsführung: Eine große Wohnsiedlung mit mehreren tausend Einwohnern, Schulen, Kindertagesstätten, sozialen Einrichtungen und einem erheblichen täglichen Ziel- und Quellverkehr wird faktisch über ein einziges Nadelöhr erschlossen. Am Wiesenhof / Goldsteinschule Das zugrunde liegende Leitungs- und Fernwärmeprojekt im Bereich Am Wiesenhof/Tannenkopfweg läuft bereits seit September 2025. Die aktuelle Sperrphase in der Straße Am Wiesenhof ist seit 27.04.2026 offiziell dokumentiert und soll nach derzeitiger Planung voraussichtlich bis Ende Oktober 2026 andauern. Die Straße Am Wiesenhof ist im Bereich hinter der Goldsteinschule erheblich eingeschränkt beziehungsweise voll gesperrt. Besonders kritisch ist hierbei die Situation im unmittelbaren Umfeld der Goldsteinschule. In diesem Bereich treffen Baustellenverkehr, Anwohnerverkehr sowie der tägliche Hol- und Bringverkehr der Schule aufeinander. Straßenabschnitte, die aufgrund ihrer Breite und Gestaltung erkennbar nicht für einen derartigen Begegnungsverkehr ausgelegt sind, müssen nun von Fahrzeugen in beide Richtungen genutzt werden. Ausweichmöglichkeiten sind aufgrund parkender Fahrzeuge und baulicher Sicherungen der Gehwege teilweise kaum vorhanden. Dass es sich hierbei nicht lediglich um eine geringfügige lokale Verkehrsbeeinträchtigung handelt, zeigt auch die seit dem 27.04.2026 geltende ÖPNV-Regelung. Aufgrund der Arbeiten in Goldsteinstraße und Am Wiesenhof müssen die Buslinien 51, 78 und N12 die Ortslage in einer Fahrtrichtung über das Schwanheimer Ufer umfahren. Die Haltestellen Goldsteinstraße, Morgenzeile, Waldau/Goldsteinstraße und Schwarzbachmühle entfallen; Sonnenweg und Tränkweg wurden an das Schwanheimer Ufer verlegt. Damit sind die Auswirkungen der Sperrungen inzwischen nicht mehr nur im Individualverkehr, sondern auch im öffentlichen Personennahverkehr deutlich erkennbar. Das ist für die Anwohner:innen der Altenwohnanlage, die in nicht geringer Anzahl mobilitätseingeschränkt sind, besonders tragisch, weil sie vom Leben außerhalb Goldsteins praktisch abgeschnitten sind. Zur Frankenfurt Die Straße Zur Frankenfurt trägt inzwischen einen erheblichen Anteil des Ausweichverkehrs. Die Fahrbahn ist aufgrund der parkenden Fahrzeuge regelmäßig nur abschnittsweise im Begegnungsverkehr nutzbar. Fahrzeuge müssen fortlaufend in vorhandene Lücken zwischen parkenden Autos ausweichen. Es kommt regelmäßig dazu, dass sich entgegenkommende Fahrzeuge gegenüberstehen und eine der beiden Seiten zurücksetzen oder längere Zeit warten muss. Hinzu kommt, dass im westlichen Bereich der Zur Frankenfurt beziehungsweise im Bereich Am Auerborn eine Einbahnstraßenregelung besteht, durch die diese Verbindung nicht ohne Weiteres als zweite, unabhängige Zufahrtsachse nach Goldstein genutzt werden kann. Die vorhandenen Parkplätze können dabei aus meiner Sicht nicht einfach als vermeintliche Lösung beseitigt werden. Die Anwohner:innen sind auf diese Stellplätze angewiesen. Das Problem ist nicht der ruhende Verkehr an sich, sondern die erhebliche zusätzliche Verkehrsbelastung einer Wohnstraße, die aufgrund anderer Sperrungen zunehmend die Funktion einer Hauptverkehrsachse übernehmen muss. Es sind regelmäßig Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr zu beobachten, die über Zur Frankenfurt in Richtung Heisenrath fahren. Es wird berichtet, dass Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Polizei trotz eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn aufgrund entgegenkommender oder stehender Fahrzeuge nur verzögert passieren können, wodurch wertvolle Zeit verloren geht. Goldstein Süd / Gehry-Siedlung Besonders problematisch ist nach meiner Einschätzung die Erreichbarkeit des Bereichs Goldstein Süd beziehungsweise der Gehry-Siedlung. Es ist zu begrüßen, dass trotz der Wiederöffnung des Tannenkopfweges die Straße Zur Waldau nicht wieder versperrt worden ist. Genau diese Straßen sind jedoch überwiegend schmale Wohnstraßen mit parkenden Fahrzeugen und regelmäßigem Begegnungsverkehr. Zudem schafft die Aufrechterhaltung der Durchfahrt in der Straße Zur Waldung kaum Entlastung, nachdem weiter nördlich der Tränkweg gesperrt worden ist. Sperrung Tränkweg Am 14.08.2026 wurde damit begonnen, im Bereich Tränkweg weitere Verkehrszeichen und Warnbaken aufzustellen. Insbesondere an beziehungsweise im Bereich der Einmündungen Sonnenweg, Libellenweg und Am Goldsteinpark befinden sich nun Warnbaken mit Hinweisen auf "Sackgasse" beziehungsweise "keine Wendemöglichkeit". Die Baken beanspruchen dabei jeweils die komplette rechte Fahrspur, was den Begegnungsverkehr auf dieser Straße zusätzlich erschwert und ein Ausweichen erforderlich macht. Gerade der Tränkweg gehört zu den wenigen Straßen innerhalb der Siedlung, die aufgrund ihrer Breite bislang noch vergleichsweise gut als Verteilerstraße funktionierte. Wird diese Straße nun durch wiederholte Baken und Engstellen an nahezu jeder Einmündung zusätzlich verengt, entstehen zwangsläufig weitere Begegnungskonflikte und Rückstaus, insbesondere nachdem der Tränkweg nunmehr nördlich gesperrt worden ist. Hinweise und Verkehrslenkung Aktuell fehlt, von der Straße Zur Frankenfurt kommend, jeglicher Hinweis auf die Sperrung des Tränkwegs. Gleiches gilt für eine weitläufigere Verkehrslenkung, beispielsweise als die Straße Niederräder Ufer gesperrt war. Diesbezüglich wäre es wünschenswert gewesen, wenn die Verkehrsteilnehmer bereits vor der Autobahnzufahrt A5 auf die Sperrung hingewiesen worden wären. Selbst als der Tannenkopfweg gesperrt war, fehlte jeglicher Hinweis auf die Sperrung der Straße auf der Straße Schwanheimer Ufer, sodass die Verkehrsteilnehmer von einer Einfahrt nach Goldstein abgesehen hätten. Über das Internet der Stadt werden die Bürger:innen über die Baustellen in Goldstein, die mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen verbunden sind, überhaupt nicht informiert. Das gilt nicht nur für Goldstein, sondern auch für Griesheim. Das ist überraschend, weil es sich in Goldstein und Griesheim um Baustellen handelt, die mit tiefgreifenden Verkehrsstörungen verbunden sind. Das ist auch besonders schwerwiegend, weil die Bauarbeiten dort sehr dynamisch sind, sodass sich die mit Ihnen verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen sehr kurzfristig ändern, die Bürger:innen aber hierüber aber nicht informiert werden. Straßensperrungen Angesichts der bestehenden Behinderungen ist es erfreulich, dass dauerhaft eingerichtete Straßensperrungen in den Straßen Zur Waldau und An der Herrenwiesen beseitigt worden sind. Die letzte bestehende dauerhafte Straßensperrung in der Straße Schüttehelmweg muss auch beseitigt werden, um zu vermeiden, dass der Verkehr in Goldstein sich auf wenige Straßen konzentriert, wo doch alle Straßen in Goldstein nicht für das heute Verkehrsaufkommen geeignet sind. Geschwindigkeitsmessungen/Verkehrsberuhigung Leider ist zu beobachten, dass Autofahrer und Autofahrerin, viel zu schnell fahren, wenn sich mal die Gelegenheit dazu bietet. Hierdurch ist es in der Vergangenheit zu gefährlichen Verkehrssituation gekommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Begrünung am Parkplatz Gablonzer StraßeOFOB 511.09.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2026, OF 180/5 Betreff: Begrünung am Parkplatz Gablonzer Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Parkplatz an der Kreuzung Ziegelhüttenweg/Gablonzer Straße insbesondere in den Randbereichen zu begrünen und, soweit möglich, zu entsiegeln. Dabei soll sichergestellt werden, dass keine bestehenden Parkplätze entfallen. Begründung: Der Parkplatz an der Kreuzung Ziegelhüttenweg/Gablonzer Straße ist derzeit als Schotterfläche gestaltet und wirkt entsprechend wenig ansprechend. Gleichzeitig bietet insbesondere der Randbereich Potenzial für eine Begrünung und teilweise Entsiegelung, ohne dass dafür Parkplätze entfallen müssen. Angesichts zunehmend heißer Sommer und der Folgen des Klimawandels ist es wichtig, vorhandene Möglichkeiten zu nutzen, um mehr Grün in den Stadtraum zu bringen. Begrünte Flächen können zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen, insbesondere durch Verschattung und Verdunstung, und zugleich das Erscheinungsbild des Parkplatzes deutlich aufwerten. Die Begrünung des Randbereichs wäre daher eine vergleichsweise einfache Möglichkeit, den Parkplatz ökologisch und gestalterisch aufzuwerten, ohne die vorhandenen Parkmöglichkeiten einzuschränken. Fotos privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 778 2026 Die Vorlage OF 180/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Weitere Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten im Bereich Dreieichstraße/WillemerstraßeOFOB 511.09.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2026, OF 181/5 Betreff: Weitere Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten im Bereich Dreieichstraße/Willemerstraße Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Welche weiteren Verkehrsmaßnahmen sind nach Abschluss der Bauarbeiten im Bereich der Dreieichstraße und der Willemerstraße vorgesehen? 2. Wann ist vorgesehen, den derzeit gesperrten Radfahrstreifen über die Dreieichstraße zur Willemerstraße freizugeben und die Querung durch eine eigene Lichtsignalanlage für den Radverkehr zu sichern? 3. Aus welchem Grund wurden das Fahrradsymbol auf dem Radfahrstreifen durchgestrichen und an der Dreieichstraße eine Barrikade errichtet? Wann sollen diese Sperrmaßnahmen aufgehoben werden? 4. Welche künftige Nutzung ist für den ehemaligen baulichen Radweg vorgesehen? Ist dessen Beseitigung, Umgestaltung oder weitere Nutzung geplant? 5. Wie soll eine durchgängige und eindeutig erkennbare Radverkehrsführung gewährleistet werden, wenn der rote Radfahrstreifen auf der Fahrbahn am Einbahnstraßenschild endet und anschließend auf den bisherigen Radweg gewechselt werden muss? Begründung: Die Radverkehrsführung im Bereich Dreieichstraße/Willemerstraße ist derzeit nicht eindeutig erkennbar. Der neu angelegte Radfahrstreifen kann aufgrund eines durchgestrichenen Fahrradsymbols und einer Barrikade nicht genutzt werden. Gleichzeitig endet der rote Radfahrstreifen am Einbahnstraßenschild, sodass für die Weiterfahrt auf den bisherigen baulichen Radweg gewechselt werden muss. Unklar ist, ob diese Verkehrsführung lediglich während der Bauarbeiten besteht oder dauerhaft vorgesehen ist. Ebenso ist nicht erkennbar, welche Funktion der bisherige Radweg künftig übernehmen soll und ob für die Querung der Dreieichstraße noch eine Lichtsignalanlage eingerichtet wird. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Willemer-Schule und des hohen Aufkommens an Kindern, Fußgänger*innen sowie Radfahrenden ist eine durchgängige, sichere und zweifelsfrei erkennbare Verkehrsführung erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: Auskunftsersuchen V 167 2026 Die Vorlage OF 181/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Direkte Fußwegeverbindung zwischen Deutschherrnviertel und S-Bahn-Station „Mühlberg“OFOB 511.09.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2026, OF 186/5 Betreff: Direkte Fußwegeverbindung zwischen Deutschherrnviertel und S-Bahn-Station "Mühlberg" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, 1. ob im Rahmen der Planung und Neugestaltung des Geländes des ehemaligen Stadtschulamtes für das künftige Gymnasium Süd eine dauerhafte öffentliche Fußwegeverbindung zwischen dem Deutschherrnviertel und der S-Bahn-Station Mühlberg vorgesehen werden kann, 2. ob diese Wegeverbindung so geführt werden kann, dass sie räumlich vom eigentlichen Schulgelände und insbesondere vom Schulhof getrennt ist und somit auch während des Schulbetriebs öffentlich genutzt werden kann. Begründung: Die derzeitige Fußwegeverbindung zwischen dem Deutschherrnviertel und der S-Bahn-Station Mühlberg führt um den Gebäudeblock herum und bedeutet gegenüber einer direkten Verbindung einen deutlichen Umweg. Eine kürzere Verbindung über das Gelände des ehemaligen Stadtschulamtes wurde in der Vergangenheit bereits von Fußgänger*innen genutzt. Im Zuge der Neuplanung für das Gymnasium Süd sollte daher geprüft werden, ob eine separate, vom Schulgelände unabhängige öffentliche Fußwegeverbindung geschaffen werden kann. Damit könnte die Erreichbarkeit der S-Bahn-Station Mühlberg verbessert und zugleich eine klare Trennung zwischen öffentlichem Fußverkehr und Schulbetrieb gewährleistet werden. Quelle: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Auskunftsersuchen V 169 2026 Die Vorlage OF 186/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gestaltung des Mainova-Pavillons an der Niederräder Landstraße / BuchenrodestraßeOFOB 511.09.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2026, OF 202/5 Betreff: Gestaltung des Mainova-Pavillons an der Niederräder Landstraße / Buchenrodestraße Der Magistrat wird wie folgt um Auskunft gebeten bezüglich des Mainova-Pavillons an der Ecke Niederräder Landstraße/Buchenrodestraße: 1. Gibt es geeignete Farben, Beschichtungen oder Oberflächenbehandlungen, die das Aufbringen von Graffiti erschweren beziehungsweise deren Entfernung erleichtern? 2. Falls eine solche technische Lösung nicht sinnvoll oder dauerhaft wirksam ist: Besteht die Möglichkeit, den Pavillon offiziell künstlerisch gestalten zu lassen, beispielsweise mit einem Motiv zum ehemaligen Rennbahngelände oder heutigen Rennbahnpark? Begründung: Der Mainova-Pavillon wird seit Jahren wiederholt großflächig mit Graffiti und Schmierereien versehen. Auch nach einem erneuten Anstrich Ende 2025 waren die Außenflächen kurze Zeit später wieder besprüht. In der Vergangenheit befanden sich dort zudem rassistische und antisemitische Parolen. Der Standort liegt an einer wichtigen Zufahrt nach Frankfurt und prägt damit für viele Menschen den ersten Eindruck beim Eintritt in die Stadt. Der derzeitige Zustand wird dieser Lage nicht gerecht. Daher sollte zunächst geprüft werden, ob geeignete Schutzbeschichtungen eine dauerhafte Verbesserung ermöglichen. Andernfalls bietet sich eine hochwertige offizielle Gestaltung mit örtlichem Bezug an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 59 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 202/5 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 172 2026 1.: Die Ziffer 1 der Vorlage OF 202/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2.: Die Ziffer 2 der Vorlage OF 202/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, FDP und BFF gegen fraktionslos (= Ablehnung) zu 2.: CDU, SPD, AfD, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Pflege und ökologische Weiterentwicklung der öffentlichen Grünflächen im Lyoner QuartierOFOB 511.09.2026 · GRÜNE, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2026, OF 203/5 Betreff: Pflege und ökologische Weiterentwicklung der öffentlichen Grünflächen im Lyoner Quartier Der Magistrat wird gebeten, die öffentlichen Grünflächen, Gehwegrandbereiche und sonstigen städtischen Grünflächen im Lyoner Quartier entsprechend ihrer jeweiligen Nutzung und Funktion zu pflegen und dauerhaft in einem angemessenen Zustand zu halten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu berichten, - wie die turnusmäßigen Pflegemaßnahmen in den öffentlichen Grünflächen und Gehwegrandbereichen des Lyoner Quartiers derzeit organisiert sind, - wann mit der vollständigen Durchführung der anstehenden Pflegemaßnahmen in den derzeit besonders hoch bewachsenen Bereichen zu rechnen ist und - ob die bestehenden Pflegeintervalle unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzung und Funktion der Flächen angemessen sind. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob sich geeignete öffentliche Grünflächen im Lyoner Quartier für die Anlage artenreicher Blumen- und Wildwiesen eignen und wie diese Flächen entsprechend ökologisch aufgewertet werden können. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob bislang als Rasen- oder sonstige Grünflächen unterhaltene Bereiche durch eine standortgerechte Bepflanzung und angepasste Pflege zu ökologisch wertvollen Blühflächen entwickelt werden können, ohne die Verkehrssicherheit und die Nutzbarkeit von Gehwegen und Aufenthaltsbereichen einzuschränken. Begründung: Im Lyoner Quartier gibt es zahlreiche öffentliche Grünflächen und Randbereiche, die je nach Standort und Nutzungszweck unterschiedlichen Anforderungen an die Pflege unterliegen. An einzelnen Stellen ist der Bewuchs derzeit deutlich höher, als es für stark genutzte Gehwegbereiche und deren Umfeld wünschenswert ist. Eine bedarfsgerechte und regelmäßige Pflege dieser Bereiche trägt zur Verkehrssicherheit, zur Aufenthaltsqualität und zu einem ansprechenden Erscheinungsbild des Quartiers bei. Gleichzeitig bietet die Pflege und Weiterentwicklung der Grünflächen die Möglichkeit, geeignete Bereiche des Lyoner Quartiers ökologisch aufzuwerten. Artenreiche Blumen- und Wildwiesen können insbesondere Insekten und anderen Tierarten zusätzlichen Lebensraum und Nahrung bieten und damit einen Beitrag zur biologischen Vielfalt im dicht bebauten Quartier leisten. Dabei sollte zwischen stark genutzten und verkehrlich relevanten Flächen einerseits und geeigneten, weniger intensiv genutzten Grünflächen andererseits unterschieden werden. Während insbesondere Gehwegränder, Sichtbereiche und sonstige für die Verkehrssicherheit relevante Bereiche bedarfsgerecht gepflegt werden müssen, können geeignete Grünflächen bewusst naturnäher entwickelt und mit angepassten Pflegeintervallen unterhalten werden. Ziel sollte daher eine ausgewogene Grünflächenpflege sein, die sowohl den Anforderungen an Sauberkeit, Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit als auch den Möglichkeiten einer ökologisch wertvollen Gestaltung öffentlicher Grünflächen Rechnung trägt. Antragsteller: GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 790 2026 Die Vorlage OF 203/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Standort des Altglascontainers im Frankfurter BergOFOB 1011.09.2026 · AfD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2026, OF 91/10 Betreff: Standort des Altglascontainers im Frankfurter Berg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Veränderung des bisherigen Standortes des Altglascontainers Wickenweg an den neuen Standort wird ausdrücklich begrüßt und soll nicht rückgängig gemacht werden. Begründung: Der bisherige Standort des Glascontainers im Wickenweg, Stadtteil Frankfurter Berg, wurde vor einigen Wochen um einige Hundert Meter verändert, da der bisherige Standort äußerst ungeeignet war. Der bisherige Standort hatte wesentliche Nachteile und zwar - befand er sich vor zwei Kitas und einem zur Grundschule führenden Gehweg und war regelmäßig mit Glassplittern übersät, - er befand sicher auf einer kleinen Grünfläche mit Sitzmöglichkeiten, - das Auf- und Abladen des Glascontainers war ohne Beschädigung der neu gepflanzten Kastanie nicht bzw. nur schwer möglich, - die vorgesehenen Einwurfzeiten wurden massiv missachtet, - es kam regelmäßig zu Beleidigungen und Aggressionen, wenn Betroffene auf die Einwurfzeiten hingewiesen wurden und - dem Bürger werden vor allem nicht die Entsorgungsmöglichkeiten mit Altglas genommen, wenn man im Einzelfall einige Meter mehr laufen oder fahren muss. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.08.2026, OF 66/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 626 2026 1. Die Vorlage OF 66/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 91/10 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Annahme)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fehlende Beschilderung zur Sperrung der Hofhausstraße aus Richtung Frankfurter Bogen, PreungesheimOFOB 1011.09.2026 · AfD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2026, OF 92/10 Betreff: Fehlende Beschilderung zur Sperrung der Hofhausstraße aus Richtung Frankfurter Bogen, Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Warum gibt es keine ausreichende Beschilderung der Sperrung der Hofhausstraße aus Richtung Frankfurter Bogen, Preungesheim, sondern nur auf der Friedberger Landstraße aus Richtung Bad Vilbel bzw. Stadtmitte? 2. Warum gibt es keine ausreichende Beschilderung im Frankfurter Bogen an der - Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße, - Kreisel Huswertstraße, - Kreisel Herrenapfelstraße - hinter dem Sportpark Preungesheim, die auf die Sperrung der Hofhausstraße hinweist? Begründung: Eine Beschilderung der Sperrung der Hofhausstraße aus Richtung Frankfurter Bogen, Preungesheim ist bisher nicht erfolgt, sondern nur auf Friedberger Landstraße aus Richtung Bad Vilbel bzw. Stadtmitte kommend. Dies ist eine ärgerliche und unübersichtliche Situation vor Ort für die Nutzer der Hofhausstraße. Dort stehen Verkehrsteilnehmer plötzlich vor einem Stoppschild, und müssen, um auf die Friedberger Landstraße zu kommen, durch den Frankfurter Bogen zurück auf den Marbachweg bzw. Gießender Straße fahren, um in Richtung Stadtmitte bzw. Bad Vilbel zu kommen. Die vorhandene Beschilderung im Frankfurter Bogen mit U1- und U2-Hinweisschildern ist vollkommen unverständlich und gibt auch keinerlei Hinweise auf die Sperrung der Hofhausstraße. Vor dem Sportpark Preungesheim wird dann die Umleitung aufgehoben, um 400 Meter weiter auf eine Straßensperrung (hinter der A 661) zu stoßen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass z.Zt. die Zu- und Abfahrt der A 661, Friedberger Landstraße gesperrt ist und ab 21. September 2026 bis 02. Oktober 2026 auch eine Zufahrt von Bad Vilbel-Heilsberg nach Berkersheim wegen Straßenbauarbeiten nicht möglich sein wird. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.08.2026, OF 68/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 139 2026 1. Die Vorlage OF 68/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 92/10 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Annahme)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Planungssicherheit für die Ortsbeiräte – Budgets sichern und erhöhenNR10.09.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2026, NR 60 Betreff: Planungssicherheit für die Ortsbeiräte - Budgets sichern und erhöhen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt sicherzustellen, dass die bis zum 25.06.2026 gefassten Beschlüsse der Ortsbeiräte im Rahmen ihrer Ortsbeiratsbudgets umgesetzt werden können. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, in welchem Umfang den Ortsbeiräten im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres 2026 ein finanzieller Handlungsspielraum für neue Maßnahmen ermöglicht werden kann, und hierüber zeitnah zu berichten. 2. Die bestehende Möglichkeit, nicht ausgeschöpfte Ortsbeiratsbudgets in die Folgejahre zu übertragen, soll auch künftig im Rahmen gesetzlicher Vorgaben und der Beschlüsse zu kommenden Haushaltsplänen erhalten bleiben. 3. Mit dem Haushalt 2027 wird das Ortsbeiratsbudget auf einen Euro je Einwohner und Jahr erhöht. Begründung: Die Ortsbeiräte sind die unmittelbare politische Stimme der Stadtteile und kennen die Anliegen und Bedarfe vor Ort besonders gut. Mit ihren eigenen Budgets können sie kleinere Maßnahmen und Projekte in den Stadtteilen unterstützen und damit unmittelbar etwas vor Ort bewegen. Die notwendige Konsolidierung des städtischen Haushalts betrifft alle Bereiche der Stadt. Gleichzeitig muss für die Ortsbeiräte Verlässlichkeit hinsichtlich bereits getroffener Entscheidungen bestehen. Deshalb sollen die bis zum Sommer 2026 im Rahmen der Ortsbeiratsbudgets gefassten Beschlüsse umgesetzt werden können. Darüber hinaus soll geprüft werden, welcher finanzielle Handlungsspielraum für neue Maßnahmen im weiteren Verlauf des Jahres 2026 noch ermöglicht werden kann. Die Möglichkeit, nicht ausgeschöpfte Mittel im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorgaben in die Folgejahre zu übertragen, soll grundsätzlich erhalten bleiben. Sie gibt den Ortsbeiräten die Möglichkeit, Mittel auch für größere Vorhaben über einen längeren Zeitraum anzusparen. Mit dem Haushalt 2027 soll das Ortsbeiratsbudget auf einen Euro je Einwohner und Jahr erhöht werden. Damit stärken wir den finanziellen Gestaltungsspielraum der Ortsbeiräte vor Ort. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.07.2026, NR 31 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 5, 6, 7, 13, 10, 4, 15, 14, 16 Versandpaket: 16.09.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage NR 60 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage NR 60 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage NR 60 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Sozialwohnungen in der Böttgerstraße sicherstellenOFOB 310.09.2026 · GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2026, OF 100/3 Betreff: Sozialwohnungen in der Böttgerstraße sicherstellen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sicherzustellen, dass auch in Zukunft das Angebot der Franz-Anton-Gehring-Stiftung von 32 Sozialwohnungen für Frauen in der Böttgerstraße 24 - 28 bestehen kann. Begründung: Die Franz-Anton-Gehring-Stiftung stellt als "nicht-selbständige Stiftung", gemäß dem Wunsch des Stiftungsgründers 32 Sozialwohnungen in der Böttgerstraße 24-28 bereit. Es werden seitens der Stiftung Befürchtungen geäußert, dass dieser Auftrag künftig gefährdet sein könnte, da der Stiftung ausreichend finanzielle Mittel für notwendige Sanierungen fehlen. Im Nordend besteht großer Mangel an Wohnraum für finanziell bedürftige Menschen. Dem Ortsbeirat ist es wichtig, dass die bestehenden Angebote sichergestellt werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 753 2026 Die Vorlage OF 100/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und AfD
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Umgestaltung der Sperrfläche Schleidenstraße/UnterwegOFOB 310.09.2026 · GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2026, OF 109/3 Betreff: Umgestaltung der Sperrfläche Schleidenstraße/Unterweg Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche Schleidenstraße / Unterweg klimagerecht umzugestalten und hierbei die nachfolgenden Aspekte zu berücksichtigen: a) Ersetzung der Asphaltfläche durch Pflastersteine. b) Einbringung von 3 Bäumen in die Mitte der neu gestalteten Fläche c) Schaffung größtmöglicher Pflanzbeete d) Ermöglichung einer Beet- oder Baumscheibenpatenschaft e) Beibehaltung und ggf. Erhöhung der Anzahl der vorhanden Fahrradbügel f) Rasengittersteine unter den Fahrradbügeln Begründung: Die Sperrfläche Schleidenstraße / Unterweg entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an eine klimagerechte Stadtgestaltung. Die asphaltierte Sperrfläche heizt sich im Sommer stark auf. Zudem wird die unansehnliche Fläche regelmäßig für illegale Sperrmüllablagerungen genutzt. Während einer Ortsbegehung des Ortsbeirates mit dem Grünflächenamt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung wurde beraten, die Fläche daher so weit wie möglich zu entsiegeln und klimagerecht anzupassen. Es sollen Blumenbeete und Bäume eingebracht werden, um das Mikroklima zu verbessern. Zudem sollte die Anzahl der Fahrradbügel erhöht werden, da die vorhandenen Fahrradbügel nicht mehr ausreichen. Es sollten, um die Versickerung von Regenwasser zu ermöglichen, unter den Fahrradbügeln Rasengittersteine eingebracht werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2026, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 755 2026 Die Vorlage OF 109/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einmaliger Ausgleich des Defizits im Budget des Ortsbeirates 9OFOB 910.09.2026 · GRÜNE, SPD, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2026, OF 109/9 Betreff: Einmaliger Ausgleich des Defizits im Budget des Ortsbeirates 9 Die Kürzungen des Budgets des Ortsbeirates 9 in den Jahren 2024 und 2025 kamen für alle Fraktionen überraschend. Dies hatte zur Folge, dass bereits beschlossene Förderungen und Mittelbindungen auf einer Budgetgrundlage erfolgten, die sich nachträglich als nicht ausreichend erwiesen hat. Um den Vertrauensschutz gegenüber den Zuwendungsempfängern zu gewährleisten und die Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates wiederherzustellen, ist eine einmalige Lösung erforderlich. Begründung: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob das derzeitige Defizit des Budgets des Ortsbeirates 9 einmalig aus den für Investitionen des Ortsbeirates 9 vorgesehenen Haushaltsmitteln ausgeglichen werden kann. Hierdurch könnten die bereits beantragten und beschlossenen Zuschüsse ausgezahlt werden. Gleichzeitig würde sichergestellt, dass das Budget des Ortsbeirates 9 ab dem Haushaltsjahr 2027 wieder in voller Höhe für neue Maßnahmen zur Verfügung steht. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 707 2026 Die Vorlage OF 109/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schild gegen illegale Sperrmüllablagerung gegenüber Heidestraße 23OFOB 310.09.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2026, OF 110/3 Betreff: Schild gegen illegale Sperrmüllablagerung gegenüber Heidestraße 23 Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, bei den Glascontainern gegenüber der Heidestr. 23 ein Schild mit der sinngemäßen Aufschrift "Illegales Abstellen von Sperrmüll verboten! Kostenfreie Sperrmüllanmeldung unter 0800 2008007-10 oder services@fes-frankfurt.de" aufstellen zu lassen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden von Anwohnern aus der Heidestraße vor, wonach bei den Glascontainern gegenüber der Heidestr. 23 wiederholt illegal Sperrmüll ohne Anmeldung abgestellt wird. Auch wenn die FES den Sperrmüll regelmäßig nach entsprechenden Hinweisen von Bewohnern entfernt, stellt dies ein regelmäßiges Ärgernis dar. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass dieses Problem auch an vielen anderen Stellen im Nordend auftritt. Es soll daher mittels eines Hinweisschildes auf das Verbot von unangemeldeten, illegalen Sperrmüllablagerungen hingewiesen werden. Gleichzeitig soll der Hinweis erfolgen, dass Sperrmüll nach Anmeldung kostenfrei in Frankfurt abgeholt werden kann. Der Ortsbeirat möchte durch die Aufstellung eines solchen Schildes die Erfahrung sammeln, ob hiermit das illegale Abstellen von Sperrmüll eingedämmt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2026, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OF 110/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrsverlagerung in die Finkenhofstraße: Alternativen prüfenOFOB 310.09.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2026, OF 114/3 Betreff: Verkehrsverlagerung in die Finkenhofstraße: Alternativen prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Durch die südliche Teilsperrung zum Oeder Weg fährt der Kfz-Verkehr - auch Lieferfahrzeuge und Lkws - überwiegend über die Finkenhofstraße, um den Oeder Weg zu erreichen. Die Finkenhofstraße ist für diese Verkehrsmengen jedoch deutlich zu eng; teilweise wird auf dem Bürgersteig gefahren, weil der Verkehr sonst nicht möglich ist. Die Sperrung besteht inzwischen seit mehreren Jahren, ohne dass sich die Situation in der Finkenhofstraße verbessert hat. Diese Belastung ist den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Fußgängerinnen und Fußgängern in einer so engen Straße nicht länger zumutbar. Der Magistrat wird daher aufgefordert: 1. zu prüfen und zu berichten, ob die Querstraße bis zum Ende der Straße in beiden Richtungen befahrbar gemacht werden kann; 2. sofern dies nicht möglich ist, zu prüfen und zu berichten, ob die südliche Teilsperrung zum Oeder Weg aufgehoben werden kann; 3. andernfalls eine andere Lösung zu entwickeln und darzulegen, die nicht zu einer Sperrung und damit zu einer Verlagerung des Verkehrs in die weiteren Nebenstraßen rund um den Oeder Weg führt; Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage OF 114/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schwerlastverkehr aus der Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße verbannenOFOB 1010.09.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2026, OF 116/10 Betreff: Schwerlastverkehr aus der Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße verbannen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man den Schwerlastverkehr in Abschnitt Homburger Landstraße zwischen Weilbrunn- und Gießener Straße per Verkehrsanordnung auf die Gießener Straße umleiten kann. Begründung: Die Bürgersteige in der Homburger Landstraße sind im o. g. Abschnitt derartig schmal, teilweise unter 1,20 m, so dass die zu Fuß gehenden bzw. mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen schiebenden Angst haben, von den hier leider zu schnell fahrenden Autofahrenden gestreift zu werden und so zu verunfallen. Auch verursachen die schweren LKWs erhebliche Erschütterungen in den anliegenden Wohnungen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Transparenz über die Auszahlungen aus dem OrtsbeiratsbudgetOFOB 310.09.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2026, OF 118/3 Betreff: Transparenz über die Auszahlungen aus dem Ortsbeiratsbudget Vorgang: B 205/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit der B 205/26 hat der Magistrat über die Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget berichtet. Der Ortsbeirat wird jedoch nicht darüber informiert, welche der von ihm beschlossenen Mittel tatsächlich ausgezahlt wurden und welche noch offen sind. Damit fehlt dem Ortsbeirat die Grundlage, um nachzusteuern, wenn dies nötig ist. Der Magistrat wird daher aufgefordert, dem Ortsbeirat künftig quartalsweise einen schriftlichen Bericht über den Stand der Auszahlungen aus dem Ortsbeiratsbudget vorzulegen und Vorgänge, bei denen die Auszahlung ruht oder nicht erfolgen kann, gesondert und unter Angabe des Grundes darzustellen, damit der Ortsbeirat rechtzeitig nachsteuern kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.08.2026, OF 65/3 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 205 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 36 2026 1. Die Vorlage OF 65/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Wörter "und werden erst danach gestrichen" aus dem Tenor gestrichen werden. 2. Die Vorlage OF 118/3 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Prüfung im Hinblick auf die Vermeidung von Rückstaus für den allgemeinen Kfz-Verkehr durch die Hedderichstraße Richtung Darmstädter LandstraßeOFOB 510.09.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2026, OF 191/5 Betreff: Prüfung im Hinblick auf die Vermeidung von Rückstaus für den allgemeinen Kfz-Verkehr durch die Hedderichstraße Richtung Darmstädter Landstraße Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zu einer effektiven Vermeidung von Rückstaus in der östlichen Hedderichstraße für umsetzbar erachtet werden. Begründung: Der letzte Abschnitt der Hedderichstraße Richtung Darmstädter Landstraße darf nur vom Linienverkehr befahren werden, wie die Schilder "250-Verbot für Fahrzeuge" sowie "VZ1026-32-Linienverkehr frei" aufzeigen. Das Durchfahrtsverbot wird jedoch von Kfz-Fahrern massiv umgangen und dieser Abschnitt wird genutzt, um schneller zum Ziel zu kommen. Als Resultat bilden sich Rückstaus auf der Hedderichstraße, die eben den Linienverkehr kaum mehr durchlassen und zu einer unzumutbaren Belastung und zu Verzögerungen für den öffentlichen Nahverkehr führen. Dies führt weiterhin zu gefährlichen Situationen für Kinder auf dem Schulweg, zumal durch den Stau auch der Fußgängerüberweg Ecke Hedderichstraße/Darmstädter Landstraße häufig gerade zu den Stoßzeiten verstellt ist, zu denen sich die Kinder jedoch auch auf dem Weg zur Schule oder nach Hause befinden. Gleiches gilt für die höhere Belastung für die Anwesenden durch den Stopp-and-Go-Verkehr in ihrer unmittelbaren Nähe. Fotos: privat / Christine Wendel-Roth - Gesperrter Bereich Hedderichstraße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: Auskunftsersuchen V 170 2026 Die Vorlage OF 191/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Den Schulweg zur Gruneliusschule endlich wirksam sicherer machen!OFOB 510.09.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2026, OF 198/5 Betreff: Den Schulweg zur Gruneliusschule endlich wirksam sicherer machen! Der Magistrat möge zeitnah veranlassen, dass die nachfolgenden Maßnahmen zu Erhöhung der Sicherheit des Schulwegs für die Schüler*innen der Gruneliusschule umgesetzt werden. 1. An der Leitlinie der Offenbacher Landstraße müssen die abgefahrenen Fahrbahnbegrenzungen durch stärkere Trennelemente ersetzt werden. 2. Dem verbotenen Überholen der haltenden Straßenbahnen muss mit geeigneten Mitteln und Maßnahmen entgegengewirkt werden. 3. Gegen das tägliche Überfahren der Ampel bei Rot sollte mit Hilfe der Installation einer Blitzerkamera für Abhilfe gesorgt werden. 4. Die Gefahren, die durch den Radweg unmittelbar hinter der Straßenbahnhaltestelle entstehen, der den Fußweg der Grundschulkinder kreuzt, müssen mit geeigneten Maßnahmen wirksam beseitigt werden: schnell fahrende Radfahrer und E-Roller-Fahrer müssen mit wirksamen Mitteln zum Reduzieren ihrer Geschwindigkeit veranlasst werden. Begründung: Täglich kommt es zu extrem gefährlichen Verkehrssituationen für die Kinder der Mühlbergschule. Alle bisherigen Versuche, dem entgegenzuwirken, haben nicht genützt. Es muss durch die Verantwortlichen zeitnah dafür gesorgt werden, dass die Gefahren beseitigt werden, bevor ein Unglück passiert. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage OF 198/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mehr kostenlose und wettergeschützte Aufenthaltsmöglichkeiten in Frankfurter Parks und öffentlichen GrünanlagenOFOB 510.09.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2026, OF 211/5 Betreff: Mehr kostenlose und wettergeschützte Aufenthaltsmöglichkeiten in Frankfurter Parks und öffentlichen Grünanlagen Der Magistrat möge prüfen und berichten - An welchen öffentlichen Grünanlagen im Ortsbezirk 5 solche wettergeschützten Sitz- und Picknickgruppen sinnvoll eingerichtet werden könnten. - Ob zunächst einige geeignete Standorte als Pilotprojekte ausgewählt werden können. - Ob entsprechende entsprechende Maßnahmen bereits geplant sind. - Welche Möglichkeiten für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung bestehen bzw. geschaffen werden können, damit solche Vorschläge in die zukünftige Planung eingebracht werden können. Begründung: In Frankfurter Parks und öffentlichen Grünanlagen fehlt es an kostenlosen und wettergeschützten Aufenthaltsmöglichkeiten, an denen sich Jugendliche und junge Erwachsene, aber selbstverständlich auch andere Bürgerinnen und Bürger, unkompliziert und ohne Konsumzwang treffen und gemeinsam Zeit verbringen können. Zu denken wäre an obuste Picknicktische mit Sitzmöglichkeiten auf beiden Seiten und einer einfachen, ansprechend gestalteten Überdachung vor. Die Sitzgruppen sollten so gestaltet sein, dass man sich gegenüber sitzen, miteinander sprechen, gemeinsam lernen, essen oder einfach seine Freizeit verbringen kann. Gleichzeitig sollten sie Schutz vor Regen und möglichst auch vor starker Sonneneinstrahlung bieten. Aus unserer Sicht sollte es in einer Stadt wie Frankfurt selbstverständlich sein, dass junge Menschen auch unabhängig von Konsumangeboten einen Platz im öffentlichen Raum haben. Sie brauchen Orte, an denen sie sich treffen, miteinander reden, lernen und ihre Freizeit verbringen können - und an denen sie als Teil der Stadtgesellschaft willkommen sind. Dabei geht es ausdrücklich nicht um abgeschlossene oder ausschließlich für Jugendliche bestimmte Bereiche. Wir schlagen vielmehr offene, gut gestaltete Aufenthaltsorte vor, die von Jugendlichen, Familien, älteren Menschen und anderen Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam genutzt werden können. Gerade überdachte Picknick- und Sitzgruppen könnten dabei einen einfachen und vergleichsweise niedrigschwelligen Beitrag leisten. Sie würden die Nutzung der bestehenden Grünanlagen bei wechselhaftem Wetter erweitern und zugleich Begegnung und gemeinschaftliches Miteinander fördern. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage OF 211/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Den Schulweg zur Gruneliusschule wirksam sicherer machen!OFOB 510.09.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2026, OF 224/5 Betreff: Den Schulweg zur Gruneliusschule wirksam sicherer machen! Der Magistrat möge zeitnah veranlassen, dass die nachfolgenden Maßnahmen zu Erhöhung der Sicherheit des Schulwegs für die Schüler*innen der Gruneliusschule umgesetzt werden. 1. An der Leitlinie der Offenbacher Landstraße müssen die abgefahrenen Fahrbahnbegrenzungen durch stärkere Trennelemente ersetzt werden. 2. Dem verbotenen Überholen der haltenden Straßenbahnen muss mit geeigneten Mitteln und Maßnahmen entgegengewirkt werden. 3. Gegen das tägliche Überfahren der Ampel bei Rot sollte mit Hilfe der Installation einer Blitzerkamera für Abhilfe gesorgt werden. 4. Die Gefahren, die durch den Radweg unmittelbar hinter der Straßenbahnhaltestelle entstehen, der den Fußweg der Grundschulkinder kreuzt, müssen mit geeigneten Maßnahmen wirksam beseitigt werden: schnell fahrende Radfahrer und E-Roller-Fahrer müssen mit wirksamen Mitteln zum Reduzieren ihrer Geschwindigkeit veranlasst werden. Begründung: Täglich kommt es zu extrem gefährlichen Verkehrssituationen für die Kinder der Gruneliusschule. Alle bisherigen Versuche, dem entgegenzuwirken, haben nicht genützt. Es muss durch die Verantwortlichen zeitnah dafür gesorgt werden, dass die Gefahren beseitigt werden, bevor ein Unglück passiert. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.09.2026, OF 198/5 Beratung im Ortsbeirat: 5
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.