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Unterliederbach: Endhaltestelle der Buslinie 50

Vorlagentyp: STMagistrat
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Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme befasst sich mit der bestehenden Endhaltestelle "Unterliederbach West" und deren Ausstattung sowie der Möglichkeit von Änderungen. Es wird vorgeschlagen, bestehende Maßnahmen zu optimieren, anstatt neue Haltestellen zu verlegen. Die erwartete Auswirkung ist die Verbesserung der Verkehrssituation und die Erhaltung der Barrierefreiheit der Haltestelle.

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Ludwig-Hensler-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

An der bestehenden Endhaltestelle "Unterliederbach West" (Ausstieg und Warten) der Linie 50 vor der Liegenschaft Ludwig-Hensler-Straße Nr. 2 wurde eine Grenzmarkierung (Zeichen 299 StVO) auf die Fahrbahn aufgebracht. Diese Grenzmarkierung wird demnächst um einige Meter in Fahrtrichtung Norden verlängert, damit die Busse besser von der Haltestelle wegfahren können, um im Anschluss geradlinig durch die schmale Gasse zwischen den legal parkenden Pkw zu gelangen.

Die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Ludwig-Hensler-Straße in Fahrtrichtung der Buslinie 50 kann nicht erfolgen. Die Einrichtung würde dazu führen, dass mehr Verkehr über die Ibellstraße 9-13 geleitet wird. In diesem Straßenabschnitt sind 4-Fußweg Kreuzungen gemäß dem empfohlenen Schulwegplan vorhanden.

Von einer Verlegung der Ausstiegs- und Warteposition vor die Liegenschaft Ludwig-Hensler-Straße Nr. 4 wird abgesehen. Nach dem Rechtseinbiegen aus der Ibellstraße in die Ludwig-Hensler-Straße können die Busse die bestehende Haltestelle bordsteinnah gut anfahren, wobei sie vor der Zufahrt zum Grundstück Nr. 2 zum Halten kommen. In den regulären Fahrplankonzepten ist keine überschlagene Wende vorgehsehen, bei der zwei Busse an der Endhaltestelle fahrplanmäßig stehen und warten. Daher müssen an dieser Endhaltestelle nicht zwingend zwei Haltepositionen vorgehalten werden. Die Lage der bestehenden Endhaltestelle ist im Hinblick auf die nahe befindliche ortsfeste Fahrpersonaltoilette vor der Liegenschaft Ibellstraße Nr. 8 ideal, da der Fußweg vom Fahrerplatz nur rund 35 m beträgt.

Die bestehende Einstiegshaltestelle "Unterliederbach West" vor der Liegenschaft Ibellstraße Nr. 9 wurde 2019 barrierefrei ausgebaut (angehobene Fahrgastwartefläche, Sonderbordsteine, taktiler Auffindestreifen, verstärkter Fahrbahnbelag) und verfügt über eine ortsfeste Wartehalle mit Stromanschluss. Eine Verlegung an einen Standort zwischen den Liegenschaften Liederbacher Straße Nr. 135 und 137 (Zugang zum Graubnerpark) soll daher nicht umgesetzt werden. Zum einen wäre die verlegte Einstiegshaltestelle für mehrere Jahre weder barrierefrei noch mit einer Wartehalle versehen. Zum anderen beträgt der Abstand zur heutigen Einstiegshaltestelle rund 230 m. Diese Entfernung müssten einsteigende Fahrgäste (auch Schulkinder) aus dem Wohngebiet rund um Ludwig-Hensler-Straße und Ibellstraße zusätzlich zurücklegen, um zur verlegten Einstiegshaltestelle zu gelangen. Die nächste Haltestelle "Unterliederbach Markt" wäre zudem nur noch rund 180 m entfernt.

Auf der Linie 50 werden überwiegend Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, wie Elektroantrieb, eingesetzt. Diese Technologie erfordert technische Komponenten, die insbesondere im Sommer gekühlt werden müssen, damit sie innerhalb des vorgesehenen Betriebsbereichs arbeiten. Ein Abschalten der hierfür erforderlichen Klima- bzw. Lüftungsanlagen ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Auch eine nachträgliche zusätzliche Umhausung dieser Komponenten kann nicht umgesetzt werden, da eine entsprechende Dämmung die Leistungsfähigkeit der Klima- und Lüftungsanlagen beeinträchtigen würde.

Das Fahrpersonal wurde über die internen Kommunikationskanäle der DB in Kenntnis gesetzt: - den Aschenbecher im Mülleimer für die Kippen zu verwenden - im Bus nicht zu rauchen - den Gehweg frei zu lassen - den Bus auszuschalten (die Gebläse der E-Busse sind laut) - die Standheizung zu nutzen - das vorhandene Fahrer-WC zu nutzen

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. September 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 8141 — Direktanregung vom 24. Februar 2026.

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