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Unterliederbach: Endhaltestelle der Buslinie 50

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
35 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung zielt darauf ab, die Situation an der Endhaltestelle der Buslinie 50 in Unterliederbach zu verbessern. Maßnahmen sollen ergriffen werden, um Beschwerden von Anwohnern bezüglich Lärm und Müll zu beheben.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Ludwig-Hensler-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

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Anregung

  1. Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahmen zu ergreifen, die beim Ortstermin am
  2. Januar 2026 mit Anwohnerinnen und Anwohnern, traffiQ und dem Betreiber des Busunternehmens der Buslinie 50 (Deutsche Bahn) an der Endhaltestelle der entsprechenden Buslinie besprochen wurden, damit Abhilfe von den Beschwerden über Belästigung u. a. durch Lärm und Müll geschaffen werden kann.
  3. Dazu wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten,
    • a)ob die Ludwig-Hensler-Straße zur Einbahnstraße umgewandelt werden kann, da der Gegenverkehr den Bus je nach Parksituation behindert und ein Rückwärtsfahren des Busses nötig wird. Das laute Warnsignal beim Rückwärtsfahren würde so seltener ertönen;
    • b)ob die Endhaltestelle so weit in die Ludwig-Hensler-Straße hinein versetzt werden kann, dass der Bus hinter der Ausfahrt der Hausnummer 2 seine Warteposition einnimmt und dadurch die Einmündung der Ludwig-Hensler-Straße in die Ibellstraße frei bleibt, damit ein weiterer ankommender Bus oder ankommende Autos nicht die Kreuzung blockieren;
    • c)ob die Endhaltestelle an die jetzige Starthaltestelle und die Starthaltestelle in die Liederbacher Straße zwischen den Hausnummern 135 und 137 verlegt werden kann, da an dieser Stelle eine ausreichende Straßenbreite auch bei Gegenverkehr vorliegt. Dabei muss die übliche Erreichbarkeit für die Anwohner der Ludwig-Hensler-Straße gewährleistet sein;
    • d)ob vom Bushersteller eine Lärmdämmung an der Lüftungseinrichtung angebracht werden kann, welches die Geräusche der Lüftung reduziert.
  4. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, den Betreiber der Buslinie aufzufordern, seine Busfahrerinnen und Busfahrer dahin gehend zu schulen, keine Zigarettenkippen auf die Straße zu werfen, sondern den Mülleimer an den Haltestellen zu benutzen und in der Wartezeit die Standheizung zu verwenden sowie den Motor auszuschalten, um unnötigen Lärm zu vermeiden. Zudem sollen sie auf die vorhandene Mitarbeitertoilette in der Ibellstraße hingewiesen werden.

Begründung

Anwohner haben beim Ortsbeirat um Unterstützung gebeten, die Probleme an der Endhaltestelle zu lösen. Kurzfristig kamen die o. g. Beteiligten zu einem Ortstermin zusammen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Januar 2026OFOF 1421/6Unterliederbach - Endhaltestelle der Buslinie 50Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 30. Januar 2026OFOF 1431/6Unterliederbach - Endhaltestelle der Buslinie 50Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 24. Februar 2026Sie sind hier
    OMOM 8141Unterliederbach: Endhaltestelle der Buslinie 50
    Direktanregung
  4. 14. September 2026Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1412Unterliederbach: Endhaltestelle der Buslinie 50Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 3 · 11.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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