Schaffung geeigneter Abstellflächen für E-Scooter in Seckbach
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, geeignete Abstellflächen für E-Scooter im Stadtteil Seckbach zu schaffen, um die derzeitige unordentliche Abstellung zu regulieren. Dies ist wichtig, um die Gehwege für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer freizuhalten und die Sicherheit sowie Zugänglichkeit zu gewährleisten.
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Thema Fußverkehr verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, an welchen geeigneten Stellen im Stadtteil Frankfurt-Seckbach feste Abstellflächen für E-Scooter eingerichtet werden können. Dabei sollen insbesondere solche Standorte geprüft werden, an denen die Abstellflächen den Fußverkehr nicht beeinträchtigen und gleichzeitig eine möglichst gute Erreichbarkeit für Nutzerinnen und Nutzer der E-Scooter gewährleisten. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung sowie über mögliche geeignete Standorte zu berichten und dabei nach Möglichkeit auch darzustellen, welche Flächen kurzfristig für eine entsprechende Nutzung hergerichtet werden könnten.
Begründung
In Seckbach werden E-Scooter derzeit vielfach ungeordnet und ohne Rücksicht auf die Belange anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer abgestellt. Besonders problematisch ist dies auf den ohnehin teilweise sehr schmalen Gehwegen. Durch abgestellte E-Scooter werden Gehwege zusätzlich verengt oder teilweise vollständig blockiert. Dies erschwert insbesondere Menschen mit Kinderwagen, älteren Menschen sowie Personen mit Mobilitätseinschränkungen die sichere Nutzung der Gehwege. Besonders problematisch ist die Situation darüber hinaus in den schmalen Gassen und Straßen Seckbachs, die teilweise über keinen eigenen Gehweg verfügen. Werden dort E-Scooter achtlos auf der Fahrbahn oder am Straßenrand abgestellt, kann dies dazu führen, dass ein ungehindertes Durchkommen bzw. Vorbeifahren nicht mehr oder nur noch erschwert möglich ist. Dadurch entstehen vermeidbare Behinderungen und potenzielle Gefährdungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende sowie den motorisierten Verkehr.
Mit der Einrichtung klar gekennzeichneter und sinnvoll gelegener Abstellflächen könnte eine geordnetere Nutzung der E-Scooter erreicht werden. Gleichzeitig würde eine solche Lösung dazu beitragen, die ohnehin knappen öffentlichen Verkehrsflächen in Seckbach besser zu schützen und die Aufenthalts- und Verkehrssituation im Stadtteil zu verbessern. Der Antrag verfolgt dabei ausdrücklich nicht das Ziel, die Nutzung von E-Scootern grundsätzlich einzuschränken. Vielmehr soll durch geeignete Abstellmöglichkeiten eine ordnungsgemäße und rücksichtsvolle Nutzung des öffentlichen Raums ermöglicht werden. Der Magistrat wird daher gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Stellen zu prüfen, wo in Seckbach geeignete Abstellflächen geschaffen werden können und wie eine dauerhafte Verbesserung der Situation erreicht werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. September 2026 brachte der Ortsbeirat 11 diese Anfrage ein.