Schaffung geeigneter Abstellflächen für E-Scooter in Seckbach
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, geeignete Abstellflächen für E-Scooter in Frankfurt-Seckbach zu schaffen. Dies soll die Sicherheit und Zugänglichkeit der Gehwege verbessern und ein geordnetes Abstellen der E-Scooter ermöglichen. Es wird erwartet, dass durch entsprechende Maßnahmen die Konflikte zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern verringert werden.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, an welchen geeigneten Stellen im Stadtteil Frankfurt-Seckbach feste Abstellflächen für E-Scooter eingerichtet werden können.
Dabei sollen insbesondere solche Standorte geprüft werden, an denen die Abstellflächen den Fußverkehr nicht beeinträchtigen und gleichzeitig eine möglichst gute Erreichbarkeit für Nutzerinnen und Nutzer der E-Scooter gewährleisten.
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung sowie über mögliche geeignete Standorte zu berichten und dabei nach Möglichkeit auch darzustellen, welche Flächen kurzfristig für eine entsprechende Nutzung hergerichtet werden könnten.
Begründung
In Seckbach werden E-Scooter derzeit vielfach ungeordnet und ohne Rücksicht auf die Belange anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer abgestellt. Besonders problematisch ist dies auf den ohnehin teilweise sehr schmalen Gehwegen.
Durch abgestellte E-Scooter werden Gehwege zusätzlich verengt oder teilweise vollständig blockiert. Dies erschwert insbesondere Menschen mit Kinderwagen, älteren Menschen sowie Personen mit Mobilitätseinschränkungen die sichere Nutzung der Gehwege.
Besonders problematisch ist die Situation darüber hinaus in den schmalen Gassen und Straßen Seckbachs, die teilweise über keinen eigenen Gehweg verfügen. Werden dort E-Scooter achtlos auf der Fahrbahn oder am Straßenrand abgestellt, kann dies dazu führen, dass ein ungehindertes Durchkommen bzw. Vorbeifahren nicht mehr oder nur noch erschwert möglich ist. Dadurch entstehen vermeidbare Behinderungen und potenzielle Gefährdungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende sowie den motorisierten Verkehr.
Mit der Einrichtung klar gekennzeichneter und sinnvoll gelegener Abstellflächen könnte eine geordnetere Nutzung der E-Scooter erreicht werden. Gleichzeitig würde eine solche Lösung dazu beitragen, die ohnehin knappen öffentlichen Verkehrsflächen in Seckbach besser zu schützen und die Aufenthalts- und Verkehrssituation im Stadtteil zu verbessern.
Der Antrag verfolgt dabei ausdrücklich nicht das Ziel, die Nutzung von E-Scootern grundsätzlich einzuschränken. Vielmehr soll durch geeignete Abstellmöglichkeiten eine ordnungsgemäße und rücksichtsvolle Nutzung des öffentlichen Raums ermöglicht werden.
Der Magistrat wird daher gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Stellen zu prüfen, wo in Seckbach geeignete Abstellflächen geschaffen werden können und wie eine dauerhafte Verbesserung der Situation erreicht werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2026Sie sind hierOFOF 72/11Schaffung geeigneter Abstellflächen für E-Scooter in SeckbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. September 2026VV 144Schaffung geeigneter Abstellflächen für E-Scooter in SeckbachAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme