Griesheim/Schwanheim: Aufstellen von Hundekotbeutelspendern am Mainufer zwischen A5 und Staustufe
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat prüft die Aufstellung von Hundekotbeutelspendern am Mainufer, sieht jedoch keine Notwendigkeit aufgrund fehlender Beschwerden. Ein möglicher Standort ist der Bürgermeister-Schubert-Park, jedoch müssen die Mittel vom Ortsbeirat bereitgestellt werden.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat stellt Hundekottütenspender in stark frequentierten Grün- und Parkanlagen auf, wenn Beschwerden eingehen und eine Prüfung den Sachverhalt bestätigt. Zudem ist Voraussetzung, dass Anlieger:innen oder Nachbar:innen im Zuge einer Patenschaft die Spenderboxen regelmäßig befüllen. Stehen Pat:innen nicht mehr zur Verfügung, wird die Spenderbox entfernt. Zu den vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Abschnitten am Mainufer zwischen A5 und Staustufe liegen dem Magistrat keine Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot vor. Bürger:innen haben ihre eigenen Tüten dabei und entsorgen diese in vorhandene Mülleimer.
Sofern dennoch eine Spenderbox aufgestellt werden soll, müsste der Ortsbeirat die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 1300€ bereitstellen, da dem zuständigen Grünflächenamt keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Aus Sicht des Magistrats kommt als Standort am ehesten der Bürgermeister-Schubert-Park in Frage.
Sofern der Ortsbeirat die Mittel bereitstellt und die Patin benennt, stellt das Grünflächenamt einen Hundekottütenspender zeitnah auf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. September 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 8143 — Direktanregung vom 24. Februar 2026.