Status Liegenschaft Kettenhofweg 97
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat angekündigt, eine Leerstandssatzung zu erarbeiten, um gegen das Leerstehenlassen von Wohnungen vorzugehen. Zudem wurden Genehmigungen für bauliche Maßnahmen an der Liegenschaft Kettenhofweg 97 erteilt, jedoch zuletzt ein Antrag abgelehnt, da das Vorhaben dem Baurecht widerspricht. Die Verantwortung für die Instandhaltung liegt beim Eigentümer, und es wurde ein Verwaltungsverfahren zur Abfallbeseitigung eingeleitet.
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Kettenhofweg — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.
- Der Ortsbeirat 2 unterstützt das Zeitzeug*innen-Projekt „Frankfurter Szene(n) – Gespräche im Kettenhofweg“17.08.2026 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
- Der Ortsbeirat 2 unterstützt das Zeitzeug*innen-Projekt „Frankfurter Szene(n) – Gespräche im Kettenhofweg“!01.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Sauberkeit in Westend/Bockenheim maximieren15.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Kettenhofweg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu
- Der Magistrat hat derzeit keine rechtliche Handhabe, gegen das Leerstehenlassen von Wohnungen mit behördlichen Maßnahmen vorzugehen. Er bereitet aktuell auf der Grundlage des Landesgesetzes eine sogenannte Leerstandssatzung vor und wird den Entwurf den Stadtverordneten kurzfristig vorlegen. Zu
- Die Liegenschaft Kettenhofweg 97 befindet sich im privaten Eigentum. Der Magistrat erteilte am 27.05.2024 für die Erneuerung der Fassade und des Balkongeländers, die Vergrößerung von 2 Fenstern im EG und innere Umbauten an einem Mehrfamilienhaus sowie den Abbruch einer Garage eine satzungsrechtliche Genehmigung. Zuletzt wurde am 02.07.2026 das für die Liegenschaft beantragte Vorhaben "Errichten eines Aufzuges und einer Außentreppe sowie eines Balkons im EG und 12 Abstellplätzen an einem bestehenden Wohnhaus, innere Umbauten im UG -
- OG, Vergrößern der Fenster im UG, Gestaltung der Freiflächen sowie das Ergänzen der Wertstoffanlage" durch den Magistrat versagt, da das Vorhaben dem öffentlichen Baurecht widerspricht. Zu
- Für die Instandhaltung und den ordnungsgemäßen Zustand eines Gebäudes ist grundsätzlich der Eigentümer der Liegenschaft verantwortlich. Hinsichtlich der angesprochenen "zunehmenden Verwahrlosung" der Liegenschaft erhielt der Magistrat im Mai 2026 aufgrund einer Bürgermeldung Kenntnis. Daraufhin wurde gegen den Privateigentümer ein abfallrechtliches Verwaltungsverfahren eingeleitet, mit diesem der Eigentümer zur ordnungsgemäßen Entfernung der Abfälle aufgefordert wurde. Im Rahmen einer Nachkontrolle wurde am 15.06. festgestellt, dass alle Abfälle, die durch die von Ihnen übermittelten Bilder dokumentiert wurden, entfernt wurden. Folglich wurde das Verwaltungsverfahren abgeschlossen. Sollten dem Magistrat künftig wiederholt Abfallablagerungen auf der Liegenschaft bekannt werden, wird ein erneutes abfallrechtliches Verwaltungsverfahren eingeleitet. Von einem Rattenbefall liegen dem Magistrat keine Hinweise zur Liegenschaft vor. Ein Einschreiten der Stadtpolizei ist daher nicht geboten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. September 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 38 — Anfrage vom 15. Juni 2026.