Anhaltende Qualitätsmängel im Busverkehr
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die technischen Probleme im Busverkehr des Linienbündels B zu erörtern und umfassend zu informieren. Es sind seit längerem Qualitätsmängel bekannt, die die Fahrgastinformation und Fahrzeugtechnik betreffen. Ziel ist es, die Ursachen dieser Probleme zu klären und geeignete Maßnahmen für eine qualitative Verbesserung des Busverkehrs im Frankfurter Westen zu entwickeln.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 08.12.2026 antworten. Noch 64 Tage.Warum?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Seit wann sind dem Magistrat beziehungsweise der traffiQ die technischen Probleme bei den durch DB Regio Bus Mitte eingesetzten Fahrzeugen bekannt? Hierbei geht es insbesondere um die Fahrzielanzeigen außen, Fahrgastinformationen innen, Türstörungen, Probleme mit den Motoren (vermutlich Turbolader "heulende Busse").
- Welche konkreten Mängel wurden seit Betriebsaufnahme dokumentiert und wie haben sich diese zeitlich entwickelt?
- Welche Maßnahmen wurden seit Bekanntwerden der Probleme durch den Magistrat, die traffiQ, den Fahrzeughersteller und das beauftragte Verkehrsunternehmen ergriffen?
- Welche Ursachen liegen nach aktueller Kenntnis den wiederkehrenden Störungen insbesondere bei Fahrgastinformationssystemen, Zielanzeigen und Türanlagen zugrunde?
- Weshalb treten die geschilderten Probleme in dieser Häufung im Linienbündel B des Frankfurter Westens auf und nicht in vergleichbarer Form in anderen Frankfurter Buslinienbündeln?
- Wie beurteilt der Magistrat die aktuelle Betriebsqualität im Linienbündel B im Vergleich zu den vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards?
- Welche Sanktionen, Vertragsstrafen, Malusregelungen oder sonstigen finanziellen Konsequenzen wurden gegenüber dem beauftragten Unternehmen bislang geltend gemacht?
- Welche finanziellen Auswirkungen haben die bislang festgestellten Qualitätsmängel für das Verkehrsunternehmen insgesamt?
- Sind die vertraglich vereinbarten Malusregelungen aus Sicht des Magistrats geeignet, dauerhaft eine vertragsgerechte Leistung sicherzustellen?
- Welche Maßnahmen wird der Magistrat kurzfristig ergreifen, damit Fahrgäste im Frankfurter Westen zeitnah wieder das Qualitätsniveau erhalten, das bei der Vergabe des Linienbündels B vorgesehen war?
- Sieht der Magistrat Anpassungsbedarf bei zukünftigen Ausschreibungen, insbesondere hinsichtlich der Höhe von Vertragsstrafen und Qualitätsanforderungen, um vergleichbare Situationen künftig wirksamer zu verhindern?
Begründung
Mit der Vergabe des Linienbündels B wurde für den Frankfurter Westen ein umfassendes Verkehrskonzept entwickelt, das unter anderem Fahrgastzählungen, Kundenanregungen und parlamentarische Initiativen berücksichtigte. Ziel war die Sicherstellung eines leistungsfähigen und attraktiven Busverkehrs für die Stadtteile Höchst, Zeilsheim, Sindlingen, Sossenheim, Nied und Griesheim.
Trotz dieser umfangreichen Vorbereitung bestehen seit längerer Zeit erhebliche Qualitätsprobleme im Betrieb des Linienbündels. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen an Fahrzeugen, Ausfälle der Fahrgastinformation, fehlende Zielanzeigen sowie Probleme bei den Türanlagen. Bereits im Frühjahr 2026 bestätigte der Magistrat öffentlich, dass entsprechende Probleme bekannt seien und an deren Behebung gearbeitet werde. (Artikel HKB vom 10.03.2026)
Nach wie vor berichten Fahrgäste jedoch über wiederkehrende Mängel. Vor diesem Hintergrund besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse daran, die Ursachen, die bislang ergriffenen Maßnahmen sowie die Wirksamkeit der vertraglichen Qualitäts- und Sanktionsmechanismen transparent darzustellen. Zudem sollte geprüft werden, ob die bestehenden Regelungen bei zukünftigen Ausschreibungen angepasst werden müssen, um die Einhaltung der vertraglich zugesicherten Leistungsqualität wirksamer sicherzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. September 2026 brachte der Ortsbeirat 6 diese Anfrage ein.