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Anhaltende Qualitätsmängel im Busverkehr

Vorlagentyp: OFCDU
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die kontinuierlichen Qualitätsmängel im Busverkehr des Linienbündels B im Frankfurter Westen zu untersuchen. Ziel ist es, die Ursachen und bisherigen Maßnahmen offen zu diskutieren, um die Servicequalität für die Fahrgäste zu verbessern. Der Magistrat wird aufgefordert, konkrete Antworten und zukünftige Maßnahmen zu präsentieren.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Seit wann sind dem Magistrat beziehungsweise der traffiQ die technischen Probleme bei den durch DB Regio Bus Mitte eingesetzten Fahrzeugen bekannt? Hierbei insbesondere geht es um die Fahrzielanzeigen außen, Fahrgastinformationen innen, Türstörungen, Probleme mit den Motoren (vermutlich Turbolader "heulende Busse") - Welche konkreten Mängel wurden seit Betriebsaufnahme dokumentiert und wie haben sich diese zeitlich entwickelt? - Welche Maßnahmen wurden seit Bekanntwerden der Probleme durch den Magistrat, die traffiQ, den Fahrzeughersteller und das beauftragte Verkehrsunternehmen ergriffen? - Welche Ursachen liegen nach aktueller Kenntnis den wiederkehrenden Störungen insbesondere bei Fahrgastinformationssystemen, Zielanzeigen und Türanlagen zugrunde? - Weshalb treten die geschilderten Probleme in dieser Häufung im Linienbündel B des Frankfurter Westens auf und nicht in vergleichbarer Form in anderen Frankfurter Buslinienbündeln? - Wie beurteilt der Magistrat die aktuelle Betriebsqualität im Linienbündel B im Vergleich zu den vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards? - Welche Sanktionen, Vertragsstrafen, Malusregelungen oder sonstigen finanziellen Konsequenzen wurden gegenüber dem beauftragten Unternehmen bislang geltend gemacht? - Welche finanziellen Auswirkungen haben die bislang festgestellten Qualitätsmängel für das Verkehrsunternehmen insgesamt? - Sind die vertraglich vereinbarten Malusregelungen aus Sicht des Magistrats geeignet, dauerhaft eine vertragsgerechte Leistung sicherzustellen? - Welche Maßnahmen wird der Magistrat kurzfristig ergreifen, damit Fahrgäste im Frankfurter Westen zeitnah wieder das Qualitätsniveau erhalten, das bei der Vergabe des Linienbündels B vorgesehen war? - Sieht der Magistrat Anpassungsbedarf bei zukünftigen Ausschreibungen, insbesondere hinsichtlich der Höhe von Vertragsstrafen und Qualitätsanforderungen, um vergleichbare Situationen künftig wirksamer zu verhindern?

Begründung

Mit der Vergabe des Linienbündels B wurde für den Frankfurter Westen ein umfassendes Verkehrskonzept entwickelt, das unter anderem Fahrgastzählungen, Kundenanregungen und parlamentarische Initiativen berücksichtigte. Ziel war die Sicherstellung eines leistungsfähigen und attraktiven Busverkehrs für die Stadtteile Höchst, Zeilsheim, Sindlingen, Sossenheim, Nied und Griesheim. Trotz dieser umfangreichen Vorbereitung bestehen seit längerer Zeit erhebliche Qualitätsprobleme im Betrieb des Linienbündels. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen an Fahrzeugen, Ausfälle der Fahrgastinformation, fehlende Zielanzeigen sowie Probleme bei den Türanlagen. Bereits im Frühjahr 2026 bestätigte der Magistrat öffentlich, dass entsprechende Probleme bekannt seien und an deren Behebung gearbeitet werde. (Artikel HKB vom 10.03.2026) Nach wie vor berichten Fahrgäste jedoch über wiederkehrende Mängel. Vor diesem Hintergrund besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse daran, die Ursachen, die bislang ergriffenen Maßnahmen sowie die Wirksamkeit der vertraglichen Qualitäts- und Sanktionsmechanismen transparent darzustellen. Zudem sollte geprüft werden, ob die bestehenden Regelungen bei zukünftigen Ausschreibungen angepasst werden müssen, um die Einhaltung der vertraglich zugesicherten Leistungsqualität wirksamer sicherzustellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. August 2026Sie sind hier
    OFOF 148/6Anhaltende Qualitätsmängel im Busverkehr
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 15. September 2026VV 132Anhaltende Qualitätsmängel im BusverkehrAnfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 4 · 15.09.2026
TO I, TOP 29
Angenommen
Auskunftsersuchen V 132 2026 Die Vorlage OF 148/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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