Nied: Ansiedlung einer Spielhalle im alten Ortskern und Schutz vor städtebaulichen Fehlentwicklungen
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Genehmigungen und Richtlinien bezüglich der Neugründung einer Spielhalle im alten Ortskern von Nied zu überprüfen und deren Vereinbarkeit mit den aktuellen städtebaulichen Zielsetzungen zu bewerten. Die Notwendigkeit ergibt sich aus den sich verändernden städtebaulichen Gegebenheiten und der Zielsetzung des Städtebauförderprogramms "Sozialer Zusammenhalt", das eine qualitative Aufwertung des Stadtteils anstrebt.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten,
- darzulegen, ob für den Betrieb der Spielhalle im alten Ortskern von Nied (ehemalige Sparkassen-Filiale) bereits alle nach dem Hessischen Spielhallengesetz erforderlichen Erlaubnisse vorliegen und ob die städtisch festgelegten Abstandsregelungen zwischen Spielhallen eingehalten werden und wie die Nähe zu sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Jugendtreffs oder Kirchen im Genehmigungsverfahren bewertet wurde;
- zu erläutern, wie die Ansiedlung der Spielhalle konkret im Kontext des Städtebauförderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" bewertet wird und welche Auswirkungen der Magistrat auf die angestrebte städtebauliche Entwicklung und Aufwertung des Quartiers sieht;
- zu prüfen und zu berichten, ob durch eine Änderung des bestehenden Planungsrechts künftig die Neuansiedlung weiterer Spielhallen, Wettbüros und vergleichbarer Vergnügungsstätten im Stadtteilkern von Nied eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann;
- zu prüfen und zu berichten, welche suchtpräventiven Maßnahmen und Projekte in Nied vorhanden sind und ggf. vorhandene Angebote mit digitaler und aufsuchender Beratung zu erweitern.
Begründung
Im alten Ortskern von Nied wurde nach vorliegenden Informationen die Nutzungsänderung eines bisherigen Büros in eine Spielhalle genehmigt. Grundlage hierfür ist offenbar ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1977.
Seit Inkrafttreten dieses Bebauungsplans haben sich sowohl der Stadtteil als auch die städtebaulichen Zielsetzungen erheblich verändert. Nied wurde 2019 in das Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" aufgenommen. Ziel ist es, den Stadtteil aufzuwerten, die Lebens- und Aufenthaltsqualität zu verbessern und die positive Entwicklung des Quartiers zu fördern. Ziel ist es nicht, den Stadtteil durch die Ansiedlung von problematischen Vergnügungsstätten abzuwerten.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Neuansiedlung von Spielhallen und vergleichbaren Vergnügungsstätten im alten Ortskern noch mit den heutigen städtebaulichen Entwicklungszielen vereinbar ist.
Auch die Stadt Frankfurt hat in anderen Stadtgebieten bereits die möglichen negativen städtebaulichen Auswirkungen von Spielhallen berücksichtigt und deren Ansiedlung durch entsprechende planungsrechtliche Festsetzungen eingeschränkt.
Unabhängig von der bereits erteilten Genehmigung sollte daher geprüft werden, ob das bestehende Planungsrecht für den alten Ortskern von Nied noch den heutigen städtebaulichen Zielsetzungen entspricht und wie künftig unerwünschten Entwicklungen entgegengewirkt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. September 2026 brachte der Ortsbeirat 6 diese Anfrage ein.