Nied: Ansiedlung einer Spielhalle im alten Ortskern und Schutz vor städtebaulichen Fehlentwicklungen
Zusammenfassung
Die Antragstellung fordert den Magistrat auf, die Genehmigungen und Abstandsregelungen für eine neu angesiedelte Spielhalle zu prüfen. Hintergrund ist die Notwendigkeit, die städtebauliche Entwicklung des Stadtteils Nied im Rahmen des Förderprogramms zu schützen und die Ansiedlung weiterer problematischer Vergnügungsstätten zu verhindern.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten,
- darzulegen, ob für den Betrieb der Spielhalle im alten Ortskern von Nied (ehemalige Sparkassen-Filiale) bereits alle nach dem Hessischen Spielhallengesetz erforderlichen Erlaubnisse vorliegen und ob die städtisch festgelegten Abstandsregelungen zwischen Spielhallen eingehalten werden und wie die Nähe zu sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Jugendtreffs oder Kirchen im Genehmigungsverfahren bewertet wurde;
- zu erläutern, wie die Ansiedlung der Spielhalle konkret im Kontext des Städtebauförderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" bewertet wird und welche Auswirkungen der Magistrat auf die angestrebte städtebauliche Entwicklung und Aufwertung des Quartiers sieht;
- zu prüfen und zu berichten, ob durch eine Änderung des bestehenden Planungsrechts künftig die Neuansiedlung weiterer Spielhallen, Wettbüros und vergleichbarer Vergnügungsstätten im Ortskern von Nied eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann.
Begründung
Im alten Ortskern von Nied wurde nach vorliegenden Informationen die Nutzungsänderung eines bisherigen Büros in eine Spielhalle genehmigt. Grundlage hierfür ist offenbar ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1977.
Seit Inkrafttreten dieses Bebauungsplans haben sich sowohl der Stadtteil als auch die städtebaulichen Zielsetzungen erheblich verändert. Nied wurde 2019 in das Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" aufgenommen. Ziel ist es, den Stadtteil aufzuwerten, die Lebens- und Aufenthaltsqualität zu verbessern und die positive Entwicklung des Quartiers zu fördern. Ziel ist es nicht, den Stadtteil durch die Ansiedlung von problematischen Vergnügungsstätten abzuwerten.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Neuansiedlung von Spielhallen und vergleichbaren Vergnügungsstätten im alten Ortskern noch mit den heutigen städtebaulichen Entwicklungszielen vereinbar ist.
Auch die Stadt Frankfurt hat in anderen Stadtgebieten bereits die möglichen negativen städtebaulichen Auswirkungen von Spielhallen berücksichtigt und deren Ansiedlung durch entsprechende planungsrechtliche Festsetzungen eingeschränkt.
Unabhängig von der bereits erteilten Genehmigung sollte daher geprüft werden, ob das bestehende Planungsrecht für den alten Ortskern von Nied noch den heutigen städtebaulichen Zielsetzungen entspricht und wie künftig unerwünschten Entwicklungen entgegengewirkt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2026Sie sind hierOFOF 128/6Nied: Ansiedlung einer Spielhalle im alten Ortskern und Schutz vor städtebaulichen FehlentwicklungenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. September 2026VV 134Nied: Ansiedlung einer Spielhalle im alten Ortskern und Schutz vor städtebaulichen FehlentwicklungenAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP