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Abschleppen nach 22 Uhr: Falschparken macht nachts keine Pause

Vorlagentyp: V

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die nächtliche Kapazität der Stadtpolizei zum Abschleppen von falsch parkenden Fahrzeugen zu erhöhen und auf die Schaffung von neuen Stellen zu reagieren. Dies ist erforderlich, um akute Gefährdungen durch falsch parkende Fahrzeuge zu minimieren, insbesondere in kritischen Bereichen wie Feuerwehrzufahrten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 08.12.2026 antworten. Noch 64 Tage.Warum?

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Fragen an den Magistrat

In Bezug auf den Haushalt 2026 und den Haushalt 2027 sowie auf die Ankündigung des Schaffens von 75 neuen Stellen bei der Stadtpolizei wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

- Wann wird es in der Nacht (ab 22:00 Uhr) mehr Kapazitäten zum Abschleppen von grob verkehrswidrig parkenden Fahrzeugen geben?

- Wie viele der 75 neu zu schaffenden Stellen bei der Stadtpolizei sollen sich zukünftig um Verkehrsthemen kümmern und wann sind diese einsatzfähig?

- Warum verweist der Magistrat bei Meldungen nach 22 Uhr auf das Online-Portal für Anzeigen im ruhenden Verkehr, obwohl dieses bei akuten Behinderungen oder Gefährdungen keine Abhilfe schafft?

Begründung

Es nervt, es nervt, es nervt. Wer nach 22 Uhr feststellt, dass eine Feuerwehrzufahrt, eine Einfahrt oder ein Gehweg blockiert ist, hat kaum eine Chance, kurzfristig Abhilfe zu erreichen.

Für die Menschen im Ortsbezirk ist nicht nachvollziehbar, warum gegen besonders gravierende Parkverstöße nachts nicht wirksam vorgegangen wird. Das Blockieren einer Feuerwehrzufahrt ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann im Ernstfall Menschenleben gefährden. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Magistrat für solche akuten Gefährdungen nachts keine wirksame Abhilfe sicherstellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. September 2026 brachte der Ortsbeirat 1 diese Anfrage ein.

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