S-Bahn-Station "Berkersheim"
Zusammenfassung
Die Anregung an den Magistrat betrifft die Lärmsituation am Bahnhof Berkersheim durch ein neues Fahrgastinformationssystem und andere Geräuschquellen. Es wird gefordert, Maßnahmen zur Lärmminderung und zur Überprüfung von Schallschutzmaßnahmen einzuleiten.
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Der Magistrat muss bis zum 08.12.2026 antworten. Noch 71 Tage.Warum?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu veranlassen:
- Das von der Deutschen Bahn im April 2026 am Bahnhof Berkersheim in Betrieb genommene Fahrgastinformationssystem mit insgesamt 44 neuen Lautsprechern wird durch einen Gutachter mit dem Ziel überprüft, die Lautstärke auf das notwendige Maß zu begrenzen, insbesondere die der Durchsagen während der Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Dies auch, da sich die Ansagen teilweise von beiden Bahnsteigen leider auch noch zeitgleich überschneiden.
- Darüber hinaus ist zu 1. auf eine weitere erhebliche Lärmbelastung hinzuweisen: Auch die Klimaanlagen auf den Dächern der S6-Züge verursachen einen beträchtlichen Lärm. Deshalb ist ebenfalls zu prüfen, ob beispielsweise die vorhandenen Schallschutzwände ausreichend dimensioniert bzw. wirksam sind.
- Zu 1. und zu 2. ist die Schräglage der Gleise sowie die Hanglage zu berücksichtigen.
- Neben den Lautsprecherdurchsagen ist die Geräuschsituation rund um den Bahnhof insgesamt sehr belastend. Insbesondere die provisorische Fußgängerbrücke erzeugt durch ihre Metallkonstruktion bei der Nutzung eine erhebliche Geräuschentwicklung. Dies gilt auch in den späten Abend- und Nachtstunden, wenn die Brücke noch intensiv genutzt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2026OFOF 60/10S-BahnStation „Berkersheim“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 15. September 2026Sie sind hierOMOM 637S-BahnStation „Berkersheim“Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats