Güterplatz - frühzeitige Beteiligung bei der Planung
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 1 frühzeitig in die Planung und Gestaltung des Güterplatzes einzubeziehen. Wichtige Aspekte wie Aufenthaltsqualität, ausreichende Begrünung und die Bedürfnisse der Anwohnenden sollen berücksichtigt werden.
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Der Magistrat muss bis zum 08.12.2026 antworten. Noch 61 Tage.Warum?
Güterplatz — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Interimslösung an der ursprünglichen U5-Endhaltestelle „Europaviertel West“ planen und umsetzen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Güterplatz: Illegales Halten und Parken unterbinden - Ladezone einrichten06.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung19.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 1 bei der Neuplanung und Gestaltung des Güterplatzes frühzeitig einzubeziehen. Die Beteiligung soll insbesondere vor einer möglichen Ausschreibung bzw. Durchführung eines Architekten- oder Gestaltungswettbewerbs erfolgen.
Weiter wird der Magistrat aufgefordert,
- dem Ortsbeirat 1 den aktuellen Planungsstand für die Gestaltung des Güterplatzes vorzustellen;
- bei der weiteren Planung insbesondere die Aufenthaltsqualität, die ausreichende Begrünung und Verschattung, die Barrierefreiheit, die Belange des Fuß- und Radverkehrs sowie die Bedürfnisse der Anwohnenden und der im Quartier ansässigen Gewerbetreibenden zu berücksichtigen;
- dem Ortsbeirat 1 vor einer abschließenden Festlegung der Gestaltung des Platzes erneut Gelegenheit zur Beratung und Stellungnahme zu geben.
Begründung
Der Güterplatz ist ein zentraler öffentlicher Raum im Ortsbezirk 1 und wird nach Abschluss der derzeitigen Baumaßnahmen eine wichtige Funktion für das Gallus übernehmen. Mit der Fertigstellung der U-Bahn-Station "Güterplatz" bietet sich die Möglichkeit, den Platz als attraktiven, lebenswerten und gut nutzbaren öffentlichen Raum neu zu gestalten.
Die Gestaltung des Güterplatzes wird das Erscheinungsbild und die Aufenthaltsqualität des für viele Jahre prägen. Dabei sind neben städtebaulichen und gestalterischen Aspekten insbesondere eine ausreichende Begrünung und Verschattung, eine hohe Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit sowie eine gute und sichere Führung des Fuß- und Radverkehrs von Bedeutung. Auch die Interessen der Anwohnenden und der ansässigen Gewerbetreibenden sollten bei der Planung angemessen berücksichtigt werden.
In der Stellungnahme vom 28.11.2025, ST 2013 berichtet der Magistrat, dass ein Architektenwettbewerb erforderlich sei. Da mit einem möglichen Architekten- oder Gestaltungswettbewerb bereits wesentliche Weichen für die spätere Gestaltung des Platzes gestellt werden, ist eine frühzeitige Beteiligung des Ortsbeirats 1 von besonderer Bedeutung.
Der Ortsbeirat sollte die Möglichkeit erhalten, seine örtlichen Kenntnisse und die Interessen der Anwohner bereits in die grundlegenden Überlegungen zur Gestaltung einzubringen und nicht erst mit einem bereits weitgehend festgelegten Entwurf befasst zu werden.
Deshalb sollte der Ortsbeirat 1 rechtzeitig über den aktuellen Planungsstand informiert werden und vor wesentlichen planerischen Entscheidungen Gelegenheit zur Beratung und Stellungnahme erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. September 2026 richtete Ortsbeirat 1 diese Direktanregung an den Magistrat.