Kabelbrücken dürfen keine Barrieren sein
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, sicherzustellen, dass Kabelbrücken im öffentlichen Raum barrierefrei sind. Die Begründung hebt die Probleme und Risiken hervor, die von bestehenden Kabelbrücken für Menschen mit Behinderungen ausgehen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass im öffentlichen Raum verlegte Kabelbrücken barrierefrei passierbar sind. Hierfür sollen insbesondere flach ansteigende, rollstuhlgerechte Kabelbrücken eingesetzt werden, wie es bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum bereits weitgehend üblich ist.
Begründung
Am Mainufer rund um den Eisernen Steg werden regelmäßig Kabelbrücken über die Gehwege geführt (siehe Bilder). Für Menschen mit Geh- oder Sehbehinderungen sowie für Rollstuhlfahrende stellen sie ein erhebliches Hindernis und eine Stolpergefahr dar. An einem stark frequentierten und zentralen Ort sind solche unerwarteten Hindernisse besonders problematisch.
Kabelbrücken mit einer Höhe von fünf bis sechs Zentimetern und einer Breite von rund 25 Zentimetern weisen eine kurze und sehr steile Auffahrt auf. Mit einem Rollstuhl oder Rollator können sie daher nur schwer und nicht sicher überwunden werden. Rollstuhlgerechte Kabelbrücken verteilen die Steigung auf eine deutlich längere Strecke und ermöglichen dadurch ein wesentlich sichereres Überqueren.
Bilder: Privataufnahme
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. September 2026 richtete Ortsbeirat 1 diese Direktanregung an den Magistrat.