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Kabelbrücken dürfen keine Barrieren sein

Vorlagentyp: OFGRÜNE
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sicherzustellen, dass Kabelbrücken im öffentlichen Raum barrierefrei passierbar sind. Dies ist notwendig, um Menschen mit Geh- und Sehbehinderungen sowie Rollstuhlfahrenden den Zugang zu erleichtern und Stolpergefahren zu vermeiden.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass im öffentlichen Raum verlegte Kabelbrücken barrierefrei passierbar sind. Hierfür sollen insbesondere flach ansteigende, rollstuhlgerechte Kabelbrücken eingesetzt werden, wie es bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum bereits weitgehend üblich ist.

Begründung

Am Mainufer rund um den Eisernen Steg werden regelmäßig Kabelbrücken über die Gehwege geführt (siehe Bilder). Für Menschen mit Geh- oder Sehbehinderungen sowie für Rollstuhlfahrende stellen sie ein erhebliches Hindernis und eine Stolpergefahr dar. An einem stark frequentierten und zentralen Ort sind solche unerwarteten Hindernisse besonders problematisch.

Kabelbrücken mit einer Höhe von fünf bis sechs Zentimetern und einer Breite von rund 25 Zentimetern weisen eine kurze und sehr steile Auffahrt auf. Mit einem Rollstuhl oder Rollator können sie daher nur schwer und nicht sicher überwunden werden. Rollstuhlgerechte Kabelbrücken verteilen die Steigung auf eine deutlich längere Strecke und ermöglichen dadurch ein wesentlich sichereres Überqueren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. August 2026Sie sind hier
    OFOF 108/1Kabelbrücken dürfen keine Barrieren sein
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 15. September 2026OMOM 583Kabelbrücken dürfen keine Barrieren seinDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 4 · 15.09.2026
TO I, TOP 16
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 583 2026 Die Vorlage OF 108/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDAfDFDPVolt
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD, FDP und Volt gegen Linke (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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