Kabelbrücken dürfen keine Barrieren sein
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sicherzustellen, dass Kabelbrücken im öffentlichen Raum barrierefrei passierbar sind. Dies ist notwendig, um Menschen mit Geh- und Sehbehinderungen sowie Rollstuhlfahrenden den Zugang zu erleichtern und Stolpergefahren zu vermeiden.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass im öffentlichen Raum verlegte Kabelbrücken barrierefrei passierbar sind. Hierfür sollen insbesondere flach ansteigende, rollstuhlgerechte Kabelbrücken eingesetzt werden, wie es bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum bereits weitgehend üblich ist.
Begründung
Am Mainufer rund um den Eisernen Steg werden regelmäßig Kabelbrücken über die Gehwege geführt (siehe Bilder). Für Menschen mit Geh- oder Sehbehinderungen sowie für Rollstuhlfahrende stellen sie ein erhebliches Hindernis und eine Stolpergefahr dar. An einem stark frequentierten und zentralen Ort sind solche unerwarteten Hindernisse besonders problematisch.
Kabelbrücken mit einer Höhe von fünf bis sechs Zentimetern und einer Breite von rund 25 Zentimetern weisen eine kurze und sehr steile Auffahrt auf. Mit einem Rollstuhl oder Rollator können sie daher nur schwer und nicht sicher überwunden werden. Rollstuhlgerechte Kabelbrücken verteilen die Steigung auf eine deutlich längere Strecke und ermöglichen dadurch ein wesentlich sichereres Überqueren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2026Sie sind hierOFOF 108/1Kabelbrücken dürfen keine Barrieren seinOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. September 2026OMOM 583Kabelbrücken dürfen keine Barrieren seinDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD, FDP und Volt gegen Linke (= Ablehnung)