Niemanden einschließen: Schließung des Frankfurter Nizzas sorgfältiger durchführen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert Sicherheitsmaßnahmen bei der Schließung des Frankfurter Nizzas, um zu verhindern, dass Besucher versehentlich eingeschlossen werden. Vorschläge beinhalten akustische Warnsignale und abschließende Kontrollen der Anlage vor der Schließung.
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Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass vor der abendlichen Schließung des Frankfurter Nizzas zuverlässig überprüft wird, ob sich noch Besucherinnen und Besucher in der Anlage befinden.
Die bevorstehende Schließung ist rechtzeitig und im gesamten Gelände deutlich akustisch wahrnehmbar anzukündigen. Anschließend ist die Anlage vollständig abzugehen und erst dann zu verschließen, wenn sichergestellt ist, dass alle Besucherinnen und Besucher sie verlassen haben.
Begründung
Im Frankfurter Nizza wurden kürzlich mehrere Besucherinnen und Besucher bei der abendlichen Schließung versehentlich eingeschlossen. Ein solcher Vorfall muss durch ein sorgfältigeres Schließverfahren künftig ausgeschlossen werden.
Hinweisschilder mit den Öffnungszeiten reichen dafür nicht aus. Nicht alle Besucherinnen und Besucher kennen die Schließzeit oder behalten während ihres Aufenthalts die Uhr im Blick. Dies gilt insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit Sehbeeinträchtigungen sowie auswärtige Gäste.
Ein deutlich hörbares Warnsignal einige Minuten vor der Schließung ist eine einfache, kostengünstige und wirksame Lösung. Es ersetzt jedoch nicht die abschließende Kontrolle der gesamten Anlage. Wer eine öffentliche Grünanlage verschließt, muss sich zuvor vergewissern, dass sich dort keine Menschen mehr befinden.
Das Frankfurter Nizza ist ein besonderer und beliebter Erholungsort am Mainufer. Zu einem verantwortungsvollen Betrieb gehört, dass die Anlage sorgfältig geschlossen wird und niemand Gefahr läuft, versehentlich darin eingeschlossen zu werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. September 2026 richtete Ortsbeirat 1 diese Direktanregung an den Magistrat.