Höchst: Fahrradbügel an der Brüningstraße 25
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung bittet den Magistrat, Fahrradbügel an der Brünigstraße 25 zur Verbesserung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder anzubringen. Der Hintergrund ist, dass Besucher des Kulturraums B25 beim Besuch von Veranstaltungen oft keine sicheren Abstellmöglichkeiten vorfinden.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 08.12.2026 antworten. Noch 60 Tage.Warum?
Brüningstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Der Raserei im Höchster Westend ein Ende setzen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Ankauf durch Ausübung des Vorkaufsrechts: (Teil-)flächen der Grundstücke Gemarkung Fechenheim, Bezirk 51, Flur 8, 10 und 23 div. Flurstücke - Verkehrsflächen13.10.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
- Höchst: Literaturförderung02.09.2025 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
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Die Antwort per E-Mail bekommenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, vor dem Gebäude an der Bünigstraße 25, Kulturraum B25, und ggf. auf der gegenüberliegenden Gehwegseite Fahrradbügel anzubringen.
Begründung
Im Gebäude Brünigstraße 25 befindet sich der Kulturraum B25. Dort finden verschiedenste Kulturveranstaltungen statt, zu dem die Besucherinnen und Besucher häufig mit dem Fahrrad kommen und dort jedoch keine sicheren Abstellmöglichkeiten finden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2026OFOF 146/6Höchst: Fahrradbügel an der Brüningstraße 25Ortsbeiratsantrag · SPD
- 15. September 2026Sie sind hierOMOM 619Höchst: Fahrradbügel an der Brüningstraße 25Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats