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Ankauf durch Ausübung des Vorkaufsrechts: (Teil-)flächen der Grundstücke Gemarkung Fechenheim, Bezirk 51, Flur 8, 10 und 23 div. Flurstücke - Verkehrsflächen

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Ankauf bestimmter Flächen im Gebiet Fechenheim durch Ausübung des Vorkaufsrechts vor. Diese Flächen sind bereits als Verkehrsflächen genutzt und der Kaufpreis liegt unter dem Bodenrichtwert. Der Erwerb soll die öffentliche Nutzung der Verkehrsflächen sichern und ist im Einklang mit den bestehenden Bebauungsplänen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Brüningstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Verkäufer: | Clariant Produkte (Deutschland) GmbH | Vert. d. Herrn Marc Alexander Rudnick | Brüningstraße 50 | 65929 Frankfurt am Main Kaufgrundstücke : | Gemarkung Fechenheim, Bezirk 51, | Flur 8, Flurstück 254/3, hält 48 m² | Flur 8, Flurstück 240/6, hält 1.997 m², | davon eine Teilfläche von ca. 37 m² | Flur 10, Flurstück 30, hält 255 m², | davon eine Teilfläche von ca. 230 m² | Flur 10, Flurstück 32, hält 177 m², | davon eine Teilfläche von ca. 133 m² | Flur 10, Flurstück 13/24, hält 215.399 m², | davon eine Teilfläche von ca. 181 m² | Flur 23, Flurstück 1/7, hält 3.424 m², | davon eine Teilfläche von ca. 6 m² | Flur 23, Flurstück 1/8, hält 577 m² | Die Flächen sind auf den beigefügten Lageplänen ersichtlich. Kaufpreis: | 108,80 €/m² x ca. 1.212 m² = 131.865,60 € Kosten und Steuern: | Alle Kosten und Steuern des Kaufvertrags und seiner Durchführung gehen zu Lasten der Stadt. Die Kosten für die Vertretung (Vollmachten, Ausweise etc.) trägt jede Vertragspartei für sich. Rechts- u. Sachmängelhaftung: | Die Grundstücke werden so übergeben, wie sie daliegen, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: | Die Grundstücke sind frei von Rechten Dritter und frei von rückständigen Abgaben und grundbuchlichen Lasten zu liefern. | Es bestehen keine Pacht-/ oder Nutzungsverhältnisse. Verrechnung: | Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung. Es dient zur Kenntnis, dass der im Ursprungsvertrag vereinbarte Kaufpreis (108,80 €/m²) unter dem aktuellen Bodenrichtwert von 280,- €/m² (Flur 10 + 23) bzw. 420 €/m² (Flur 8) liegt.
  2. Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, den Beschluss zu vollziehen.

Begründung

A. Zielsetzung

Die vorgenannten Grundstücke (ausgenommen Flst. 254/3 und 240/6) liegen im Geltungsbereich der rechtsgültigen Bebauungspläne NO 24a Nr. 1 und NO 44c Nr. 1, die die genannten (Teil-)flächen als öffentliche Verkehrsflächen ausweisen. Die genannten (Teil)-flächen sind bereits als öffentliche Verkehrsflächen ausgebaut und dienen der öffentlichen Nutzung.

Gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 BauGB steht der Gemeinde im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ein Vorkaufsrecht zu, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist.

Die (Teil-)flächen der Flst. 254/3 und 240/6 sind nicht planungsrechtlich als Verkehrsflächen ausgewiesen, jedoch als solche bereits ausgebaut und dienen ebenfalls bereits der öffentlichen Nutzung. Diese Flächen werden daher zusätzlich erworben.

Der im Ursprungskaufvertrag vereinbarte Kaufpreis unterschreitet den aktuellen Bodenrichtwert. Eine Wertermittlung wurde daher nicht beauftragt. Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgte zu dem im Ursprungsvertrag vereinbarten Quadratmeterpreis.

B. Alternativen

Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts und die sinnvolle Arrondierung öffentlicher Flächen.

C. Lösung

Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt Frankfurt am Main.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Zahlung des Kaufpreises in Höhe von ca. 131.865,60 € zuzüglich Grunderwerbsteuer (6 % des Kaufpreises), Vermessungskosten sowie Notar- und Gerichtskosten (u.a. Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch).

Anlage 1_Flaeche_Flst.1.8 (ca. 136 KB) Anlage 2_Flaeche_Flst.254.3 (ca. 132 KB) Anlage 3_Teilflaeche_Flst.1.7 (ca. 126 KB) Anlage 4_Teilflaeche_Flst.13.24 (ca. 218 KB) Anlage 5_Teilflaeche_Flst.240.6 (ca. 120 KB) Anlage 6_Teilflaeche_Flst.30 (ca. 135 KB) Anlage 7_Teilflaeche_Flst.32 (ca. 149 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Oktober 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 11
Sitzung 43 · 24.11.2025
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 151 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 40 · 02.12.2025
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 151 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 09.12.2025
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 151 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 11.12.2025
TO II, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 151 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

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