Ankauf durch Ausübung des Vorkaufsrechts: (Teil-)flächen der Grundstücke Gemarkung Fechenheim, Bezirk 51, Flur 8, 10 und 23 div. Flurstücke - Verkehrsflächen
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Ankauf bestimmter Flächen im Gebiet Fechenheim durch Ausübung des Vorkaufsrechts vor. Diese Flächen sind bereits als Verkehrsflächen genutzt und der Kaufpreis liegt unter dem Bodenrichtwert. Der Erwerb soll die öffentliche Nutzung der Verkehrsflächen sichern und ist im Einklang mit den bestehenden Bebauungsplänen.
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Brüningstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Der Raserei im Höchster Westend ein Ende setzen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Höchst: Fahrradbügel an der Brüningstraße 2516.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Höchst: Literaturförderung02.09.2025 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
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Neues zu Brüningstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Verkäufer: | Clariant Produkte (Deutschland) GmbH | Vert. d. Herrn Marc Alexander Rudnick | Brüningstraße 50 | 65929 Frankfurt am Main Kaufgrundstücke : | Gemarkung Fechenheim, Bezirk 51, | Flur 8, Flurstück 254/3, hält 48 m² | Flur 8, Flurstück 240/6, hält 1.997 m², | davon eine Teilfläche von ca. 37 m² | Flur 10, Flurstück 30, hält 255 m², | davon eine Teilfläche von ca. 230 m² | Flur 10, Flurstück 32, hält 177 m², | davon eine Teilfläche von ca. 133 m² | Flur 10, Flurstück 13/24, hält 215.399 m², | davon eine Teilfläche von ca. 181 m² | Flur 23, Flurstück 1/7, hält 3.424 m², | davon eine Teilfläche von ca. 6 m² | Flur 23, Flurstück 1/8, hält 577 m² | Die Flächen sind auf den beigefügten Lageplänen ersichtlich. Kaufpreis: | 108,80 €/m² x ca. 1.212 m² = 131.865,60 € Kosten und Steuern: | Alle Kosten und Steuern des Kaufvertrags und seiner Durchführung gehen zu Lasten der Stadt. Die Kosten für die Vertretung (Vollmachten, Ausweise etc.) trägt jede Vertragspartei für sich. Rechts- u. Sachmängelhaftung: | Die Grundstücke werden so übergeben, wie sie daliegen, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: | Die Grundstücke sind frei von Rechten Dritter und frei von rückständigen Abgaben und grundbuchlichen Lasten zu liefern. | Es bestehen keine Pacht-/ oder Nutzungsverhältnisse. Verrechnung: | Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung. Es dient zur Kenntnis, dass der im Ursprungsvertrag vereinbarte Kaufpreis (108,80 €/m²) unter dem aktuellen Bodenrichtwert von 280,- €/m² (Flur 10 + 23) bzw. 420 €/m² (Flur 8) liegt.
- Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, den Beschluss zu vollziehen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die vorgenannten Grundstücke (ausgenommen Flst. 254/3 und 240/6) liegen im Geltungsbereich der rechtsgültigen Bebauungspläne NO 24a Nr. 1 und NO 44c Nr. 1, die die genannten (Teil-)flächen als öffentliche Verkehrsflächen ausweisen. Die genannten (Teil)-flächen sind bereits als öffentliche Verkehrsflächen ausgebaut und dienen der öffentlichen Nutzung.
Gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 BauGB steht der Gemeinde im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ein Vorkaufsrecht zu, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist.
Die (Teil-)flächen der Flst. 254/3 und 240/6 sind nicht planungsrechtlich als Verkehrsflächen ausgewiesen, jedoch als solche bereits ausgebaut und dienen ebenfalls bereits der öffentlichen Nutzung. Diese Flächen werden daher zusätzlich erworben.
Der im Ursprungskaufvertrag vereinbarte Kaufpreis unterschreitet den aktuellen Bodenrichtwert. Eine Wertermittlung wurde daher nicht beauftragt. Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgte zu dem im Ursprungsvertrag vereinbarten Quadratmeterpreis.
B. Alternativen
Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts und die sinnvolle Arrondierung öffentlicher Flächen.
C. Lösung
Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt Frankfurt am Main.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Zahlung des Kaufpreises in Höhe von ca. 131.865,60 € zuzüglich Grunderwerbsteuer (6 % des Kaufpreises), Vermessungskosten sowie Notar- und Gerichtskosten (u.a. Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch).
Anlage 1_Flaeche_Flst.1.8 (ca. 136 KB) Anlage 2_Flaeche_Flst.254.3 (ca. 132 KB) Anlage 3_Teilflaeche_Flst.1.7 (ca. 126 KB) Anlage 4_Teilflaeche_Flst.13.24 (ca. 218 KB) Anlage 5_Teilflaeche_Flst.240.6 (ca. 120 KB) Anlage 6_Teilflaeche_Flst.30 (ca. 135 KB) Anlage 7_Teilflaeche_Flst.32 (ca. 149 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Oktober 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)