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Errichtung und Inbetriebnahme eines öffentlichen Trinkbrunnens

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 13
2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anregung betrifft die Errichtung eines öffentlichen Trinkbrunnens in Nieder-Erlenbach, um der steigenden Hitze und den daraus resultierenden Bedürfnissen nach ausreichend Trinkwasser Rechnung zu tragen. Die Notwendigkeit eines Trinkbrunnens wird durch den Ortsbeirat und die lokale Gemeinschaft begründet.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Bereits im Jahr 2024 hat der Ortsbeirat mit der Anregung OM 5244 um die Installation eines Trinkbrunnens in Nieder-Erlenbach gebeten, da es dort keinen öffentlichen Trinkbrunnen gibt. Aufgrund der Hitze in den vergangenen Monaten und der berechtigten Sorge darüber, dass die weiteren Sommer heiß werden, wird der Magistrat gebeten, die Einrichtung erneut wohlwollend zu prüfen. Der finale Standort ist mit dem Ortsbeirat abzusprechen.

Begründung

Aufgrund der immer heißeren Sommer ist die ausreichende Trinkwasseraufnahme sehr wichtig. Um Bürgerinnen, Bürgern, Schülerinnen und Schülern, spielenden Kindern und vorbeikommenden Freizeitsportlern dies zu ermöglichen, ist ein Trinkbrunnen eine sehr gute Sache. Deshalb muss auch in Nieder-Erlenbach ein öffentlicher Trinkbrunnen aufgestellt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. August 2026OFOF 18/13Errichtung und Inbetriebnahme eines öffentlichen TrinkbrunnensOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 15. September 2026Sie sind hier
    OMOM 383Errichtung und Inbetriebnahme eines öffentlichen Trinkbrunnens
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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